Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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Wenn man Betroffener einer völlig überzogenen/ungerechtfertigten Abmahnwelle ist, greift dann eine Rechtschutzversicherung und bezahlt mir nen Anwalt? Oder gibt es solche und solche Rechtschutzversicherungen? Auf welche Passage sollte ich achten?
 
Soweit ich weiß greift eine Rechtschutzversicherung nicht, wenn man vorsätzlich eine Straftat begeht. Das wäre in diesem Fall wohl der Fall. ;)
 
Wenn man wegen einer Lächerlichkeit von einer Abzock-Anwaltskanzlei Post bekommt, dann ist das doch keine vorsätzliche Straftat.. :rolleyes:
 
Als Moderator sollte man wissen, dass man sich unnötige oder pauschalisierend verurteilende Kommentare sparen sollte...
 
Ich möchte ja nichts heraufbeschwören, aber das kann auch die Ruhe vor dem Sturm sein. Falls sich die Kanzlei dazu entschlossen hat den Fall doch vor Gericht zu bringen, da du die Unterlassungserklärung ja nicht unterschrieben hast. Da sind ein paar Monate gar nichts.
Freshjive schrieb:
....mein Internetanschluss gesichert war....
Wenn du dir da mal kein Eigentor mit geschossen hast. Sollten sie dir nachweisen, dass doch von deinem Anschluss aus etwas geschehen ist, so schliesst du selber damit schon einmal Fremdverschulden aus. Ob das so schlau war sei mal dahingestellt.
Freshjive schrieb:
- das ist reine Abzocke!!!
Mehrfache Satzendzeichen machen deine Aussage für mich auch nicht glaubhafter, im Gegenteil.
 
Es tut mir leid, aber darüber kann ich nur schmunzeln... oh, verdammt schon wieder mehr Satzendzeichen. Also habe sage ich die Unwarheit und zittere stattdessen? :lol:

Ich bin mir sicher, dass nichts über meinen Anschluss gelaufen sein kann und wenn doch soll das mal jemand beweisen shlüssig beweisen - dazu kommt dann noch die Frage, ob es wenn doch mein Verschulden war, was ich aus meiner Sicht verneinen kann, da ein entsprechender Schutz vorhanden war! (Ein Satzzeichen)

Was die UE angeht - ich habe versichert, dass ich so etwas nicht getan habe und auch niemlas vorhabe so etwas zu tun... basta.
 
Abmahnkanzlei Schutt,Waetke mahnt .NFO-Datei ab!

Wie bekannt geworden ist, hat die Kanzlei Schutt,Waetke, File-Sharer abgemahnt
wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtes §106. Ihnen wurde vorgeworfen die Datei
<Glory.Of.The.Roman.Empire-RELOADED.nfo>
geladen und zum upload angeboten zu haben.
Dabei wäre die Sache mit einer Zahlung von 250,-Euronen an Schutt,Waetke sowie
100,- Euronen an die CDV erledigt.
Das heist die fehlerfreie Software von Logistep aus der Schweiz ist nicht in der
Lage ein Urheberrechtlich geschütztes Werk wie -Die Römer- von einer nichtssagenden
.NFO-Datei zu unterscheiden.
Eine schwere Panne in der Abmahnmaschinerie.
Die" fehlerfrei" arbeitende Software von Logistep AG und die Hardliner Schutt,Waetke
instrumentalisieren die Strafermittlungsbehörden Anschlussnamen zu ermitteln
wegen einer .NFO-Datei deren Rechteinhaber weder Schutt,Waetke noch die CDV AG ist.
Schutt,Waetke:
"Einme nochmalige Überprüfung des Sachverhaltes hat ergeben, dass es sich in Ihrem
Fall nicht um das urheberrechtlich geschützte Computerspiel -Die Römer- gehandelt hat,
sondern um eine kostenfrei erhältliche Anleitung zur Installation des Spieles"
und
"Für dieses rein technische Versehen möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und versichern,
dass es sich um eine einmalige technische Panne gehandelt hat."
Das heist nichts anderes als das ganze Gerede der Abmahnkanzleien von rechtskräftigen
Beweisen ihrer Anti-Piracy-Firma Logistep , Dateien mit unveränderlichen Hash-Wert
der als Daumenabdruck vor Gericht stand hält ist eigentlich nur Gerede.
 

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@steff63
ich bin von SuW für "www.ubb.to.Glory.Of.The.Roman.Empire-RELOADED" abgemahnt worden.
Ich soll die Datei zum download freigegeben haben. Bei mir ist leider keine Dateiendung angegeben (bei dir ja anscheinend .nfo). Ist das vielleicht die gleiche Datei? Ich habe dieses merkwürdige Spiel gar nicht.:mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Seltsam ist dann, dass du weist, das es ein Spiel sein soll...

Nichts desto trotz ist die Abmahnwelle absolute Abzocke... einfach mal den Anwalt schreiben was Sie meinen da entdeckt zu haben - gerade wegen der fehlenden Endung. Und sofern eine weitere Zahlungsaufforderung dabei rauskommt - seelenruhig ignorieren. Da sollen die mal vor Gericht klären was das für eine Datei war... aber soweit kommt es gar nicht... die verfolgen das in der Regel gar nicht weiter... wie auch bei über 60.000 angeschriebenen "Schwerverbrechern".
 
Na ja, ich denke wenn man eine Rechnung über 350 Tacken bekommt, erkundigt man sich schon, wofür man bezahlen soll.

Aber nichts desto trotz danke für deine Antwort.;)
 
Hallo ich bin neu in dem Forum hier und habe nochmal eine ganz andere Frage zu diesem Thema! Und zwar folgende:

Also habe auch das besagte Schreiben von besagter Kanzlei SuW bekommen. Habe auch brav alles gemacht, was die mir gesagt haben. Damit ist ja wohl zivilrechtlich alles abgeklärt!
Was ist aber mit der strafrechtlichen Seite?
Habe in weiser Vorraussicht meinen Rechner weggebracht und nun warte ich schon eine ganze Weile!! Der "Verstoß" war am 10.07.2006 und das Schreiben von der Kanzlei war vom 28.02.2007. Wie lange muss ich jetzt noch warten um sicher zu sein, dass keine Hausdurchsuchung kommt? Kommt überhaupt noch Post vom Staatsanwalt, der mir sagt Verfahren eingestellt, oder sie müssen jetzt x machen?

Kann mir jemand helfen, würde nämlichg geren wieder meine Rechneranlage aufbauen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Diverse ???!!! entsorgt, Regeln lesen bitte.)
Wenn du nicht Urheberrechtsverletzungen im großen Stil ("gewerbsmäßig") begangen hast, wird kein Staatsanwalt Interesse an dir finden. Da du vermutlich auch gar nicht als Beschuldigter schriftlich angehört wurdest, wirst du auch keine schriftliche Einstellungsmitteilung erhalten.

Bau dir deine Anlage wieder auf und viel Spaß.

Edit: Sehe gerade, es ist dein 1. Post: Willkommen bei CB/FB!
 
Zuletzt bearbeitet: (Zusatz)
Fw Steiner schrieb:
Habe auch brav alles gemacht, was die mir gesagt haben. Damit ist ja wohl zivilrechtlich alles abgeklärt!!

:eek: ohoh. Das hättest Du wohl mal besser nicht so brav tun sollen.

Hausdurchsuchung zu diesem Fall kann nicht mehr stattfinden, da das Strafverfahren für die zivilrechtliche Abmahnung bereits eingestellt ist.
Überlege mal wenns nicht so wäre: Die Anwälte schicken Dir ne zivilrechliche Abmahnung (private Grusskarte) und fordern Dich im laufenden Verfahren damit auf, die möglichen Beweise für den Staatsanwalt zu löschen. :lol:

Bewährt hat sich in dieser Angelegegenheit übrigens wohl:
Nicht zahlen - Nicht reagieren - nicht anrufen, keine Mail - alles ignorieren !

Ich empfehle Dir mal ganz dringend, deine Fragen in diesem Forum zu stellen.
 
Also normalerweise steht bereits direkt im Schreiben der Anwaltskanzlei, dass das strafrechtliche Verfahren gegen dich wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde... die kommen nämlich auch nur an deine Adresse, wenn Sie zuvor eine strafrechtliche Klage gegen dich eingereicht haben. Schau dir also nochmal das erste Schreiben von SuW genau an.

Lt. Aussagen der Staatsanwaltschaften werden Delikte unter 500 Daten im Sharefolder gar nicht weiter strafrechtlich verfolgt und wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Außerdem sind die Staatsanwaltschaften auch schon so schlau, dass Sie wenn vor dem Anschreiben der Anwälte deine Bude leerräumen... da bei dir vorher nichts passiert ist wird diesbezüglich auch nichts mehr kommen. Kannst den PC also wieder aufbauen. Allerdings solltest du gelernt haben, dass man Software auch kaufen muss... :hammer_alt:
 
Danke erstmal für die Infos, habe mich mit dem Thema lang und breit auseinandergesetzt und bin dabei auf eine Menge Leute gestoßen, die "dankbar" für die Vorwarnung waren, weil die grünen Freunde, dann danach auf der Matte standen. Da ging es auch um einen Streitwert von 39 Euro.
Außerdem habe ich eben nochmal mein Schreiben durchforstet und da steht nur drin, wurde Strafanzeige gegen unbekannt gestellt wurde usw. Da steht aber nicht, das nach Zahlung des Betrages, das strafrechtliche Verfahren eingestellt wurde.
Also meint Ihr echt zurückstellen und in der Hoffnung das nichts passiert, das ganze ruhig angehen lassen.
Hatte mich auch schon mit einen RA unterhalten und der meinte, auf meine Frage, ob ich die Sachen wegstellen soll, warum ich das nicht schon längst getan habe....
 
Was du letztendlich machst ist alleine Deine Sache. Niemand kann und wird Dir hier eine Rechtsberatung geben.
Im Prinzip hast Du den Anwälten das Geld bereits in den Rachen geworfen (mehr wollten die garnicht) und nicht nur damit eine Schuld eingestanden, ob tatsächlich schuldig oder nicht, sondern erstrecht auch mit der unveränderten Unterlassungserklärung.
Wenn Du jetzt irgendwann in Deinem Leben nochmal irgendwas in dieser Richtung zuschulden kommen lässt, haben sie damit beste Karten, Dich weiterhin zu melken oder sogar vor Gericht damit durchzukommen. :)
Hättest mal besser Deinen IT-spezialisierten Rechtsanwalt vor dem Abschicken kontaktieren sollen.

Wie gesagt Hausdurchsuchung ist reines Strafrecht. Bei Zivilverfahren können keine Hausdurchsuchungen durchgeführt werden. Da das Strafverfahren zum Zeitpunkt der Abmahnung aber bereits angeschlossen ist und sein muss, kommt in dieser Hinsicht nix mehr. Es sei denn es kommt demnächst noch was in weiteren Delikten bzw. Vorwürfen. ^^

Aber wenn wieder "nur" so ne Abmahnung kommt, selbes Spiel, keine Hausdurchsuchung.
Wenn, dann finden diese immer VOR den Abmahnungen statt. Anderherum machts auch wenig Sinn. Ich empfehle Dir immernoch meinem Link nachzugehen. ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
OKi danke erstmal für eure Hilfe.
Habe da nur echt Angst, weil bei mir hängt da der Job dran.
Draus gelernt habe ich auch, das wars für mich mit so ein Scheiß. Bloß jetzt nochma eine Frage, habe die Unterlassungserklärung ja unterschrieben und JETZT damit aufgehört. Was passiert nun aber wenn nochmal sowas kommt, meinetwegen von einem Datum bevor ich diese Erklärung unterschrieben habe...
Zur Erinnerung, der Vorfall war am 10.07. --> Nehmen wir an, jetzt kommt wieder ein Schreibn, meinetwegen sie haben am 10.08. 2006 blablabla

Was dann?

Achso danke auch für den Link, habe ich mich schon durchgeforstet
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Diverse ??? entsorgt, Regeln lesen bitte.)
@FW Steiner
Hast doch die Unterlassungserklärung sicherlich durchgelesen, was dann passiert bzw. droht. Da werden wohl schon alleine die Forderungen in der nächsten Abmahnung wesentlich höher ausfallen. So oder so. Egal wann die UE unterzeichnet wurde.
Hast ja damit schonmal Deine Schuld schwarz auf weiss zugegeben. Bei Dir gibts ja scheinbar auch recht einfach und unkompliziert was zu holen, hast ja schonmal bezahlt. Moderner Ablasshandel eben. ^^

Ein Datum vor der UE nützt wohl auch nicht mehr viel. Da dürften die sich zwar nicht auf die konkrete UE berufen können. Aber, wer einmal sowas gemacht und zugegeben hat, kanns auch weiterhin und davor getan haben. Alles zwar nur reine Vermutungen und Indizien, aber keine die extrem fern liegen und diese werden mit Sicherheit bei einem möglichen Gerichtsverfahren von den Abmahnern auf den Tisch gelegt. Die haben ganz einfach damit ne Karte mehr in der Hand und somit ne höhere Chance auch vor Gericht auf Erfolg und das mit weniger Risiken in Bezug auf Image und Kosten.

Aber zum Trost, bei den zigtausend Abmahnungen in diesem Fall kam es bisher noch zu keinen grossartigen Gerichtverfahren. Weil einfach das ganze Konzept dieser Abmahnindustrie offensichtlich unseriös ist und scheinbar garnicht auf Prozess und Unrechtsbekämpfung ausgelegt ist, sondern auf schnelle und reichliche Kohle. Sonst würden sie doch gleich klagen, wenn alles so gerichtsfest wäre und nicht stattdessen nur Zahlungsangebote mit horrenden Anwaltskosten in Serienbriefen verschicken.

Es wurden übrigens auch Unschuldige und freie Dateien, wo kein Urheberrecht drauf bestand abgemahnt (zb. *.nfo files, Demos), soviel zur Zuverlässigkeit der Spionagesoftware und zur Seriösität.
 
Oki, dann habe ich wohl etwas vorschnell bezahlt...Nun gut, egal bezahlt ist bezahlt, hoffe jetzt hat der Spuk ein Ende!
Habe übrigens meine Anlage gerade wieder aufgebaut und hoffe jetzt mal das Beste!
Danke übrigens für Deine Hilfe...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Diverse !!! entsorgt, Regeln lesen bitte.)
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