Relict schrieb:
Das strafrechtliche Verfahren ist bereits eingestellt. Das ist Voraussetzung, damit Dir die Anwälte überhaupt eine Abmahnung schreiben können bzw. deine Realadresse vom Staatsanwalt bekommen. Darum kommts ja auch erst so spät nach über nem 3/4 Jahr. Gerichtliche Mühlen mahlen nunmal langsam.
Strafantrag wird nur gestellt um von der Staatsanwaltschaft die Identität ermitteln zu lassen, dass die Strafverfahren in eigentlich allen Fällen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, ist den Antragstellern dabei nämlich voll bewusst. Das Einstellen des Strafverfahrens ist aber nicht die Vorraussetzung zum Erstellen einer Abmahnung. Aber: ohne Strafantrag -> keine Adresse.
Je nach Auslastung der Staatsanwaltschaft, und je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit beim Provider, kann das aber auch mal schneller gehen. Es gibt Fälle in denen die Daten bereits nach 3 Wochen an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden. Provider müssen nun außerdem die Informationen über Login-Zeiten sogar 6 Monate lang aufbewahren (Datenschutzrechtlich umstritten).
Ich weiss zwar nicht ob Natan hier noch mitliest .... aber ich bin jetzt erst zufällig über diesen Thread in diesem Forum gestolpert, daher zitiere ich seine Aussage vom letzten Jahr (auf Seite 3 dieses Threads):
Natan schrieb:
Ich kann mich nur wiederholen: Das Downloaden eines No-CD Patches IST eine Straftat. Ich bin zu faul, um nach einer Quelle zu wühlen, Du selbst solltest mit ein wenig Googlen recht schnell fündig werden.
Ein No-CD Patch ist eine Umgehung des Kopierschutzes und DIESES IST Strafbar.
Was für ein Unsinn. Ein No-CD-Patch ist in den meisten Fällen nichts anderes als eine Manipulation des Hauptprogramms (EXE) eines Spiels/einer Anwendung, oder die Manipulation eines Teils der Startroutine, oder die Manipulation eines Teils des Hauptprogramms oder Treibers (DLL) als Teil eines Kopierschutzes. Das BENUTZEN eines No-CD-Patches der einen Kopierschutz umgeht stellt eine Verletzung dar, keine Frage, der Besitz (oder das Downloaden) aber nicht unbedingt.
Der Vertrieb (aber nicht der Besitz !!!!) von Brennprogrammen ist z.B. nach der letzten Revision des Urheberrechts eigentlich sogar verboten, wenn diese das Kopieren trotz Kopierschutzes erlauben.
Ein No-CD-Patch ist aber nicht per se ein Tool das grundsätzlich zur Umgehung eines Kopierschutzes (Bei einem Brennprogramm sieht das etwas anders aus) dient, wobei die Umgehung im Urheberrecht allerdings ausdrücklich sanktioniert wird.
WENN ein Patch Teile des urheberrechtlich geschützten Originals enthält (wie z.B. bei einer manipulierten EXE), dann ist das Downloaden natürlich strafbar, da geistiges Eigentum gestohlen wird, und die Benutzung auch (hier würden sogar mindestens 2 Passagen des Urheberrechts verletzt - Unerlaubte Vervielfältigung + Aushebeln des Kopierschutzes).
Handelt es sich aber z.B. nur um die Benutzung eines Fake-Image-Patches (wird ebenfalls allgemein als No-CD-image/patch bezeichnet, eine wenige kb grosse Datei die dem Spiel/Programm vorgaukelt dass die Original-CD im Laufwerk liegt), wurde damit zwar die CD-Abfrage ausgehebelt, der eigentliche Kopierschutz (sofern vorhanden) wurde aber nicht ausgehebelt, da ein Kopieren mit legalen Brennprogrammen (z.B. die in XP eingebaute Brennfunktion) weiterhin unmöglich ist. Bei einer solchen Konstellation würde ich es sogar auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, denn eine unerlaubte Vervielfältigung liegt hier auch nicht vor, da der Image-Ersteller sicherlich sein Einverständnis zum Download gegeben hat.
Der Besitz von Programmen, egal welcher Art, die einen Kopierschutz aushebeln können (sofern das Kopieren/Downloaden dieser Programme an sich nicht bereits eine strafbare Handlung war) ist definitiv NICHT strafbar, und wenn, wie bereits beschrieben, eine No-CD- Datei KEINEN urheberrechtlich geschützten Original-Programmcode enthält, kann man diese No-CD-Datei Downloaden bis der Arzt kommt.
- (Rechtsgelehrte in D streiten nach wie vor über den Punkt ab wann Teile eines Programms urheberrechtlich zu schützen seien... ist jede einzelne Zeile bereits ein zu schützendes Gut? Oder die Software in ihrer Gesamtfunktion? , etc. - Die grafische Benutzeroberfläche ist oft wesentlich einfacher gegen urheberrechtliche Verletzungen zu schützen als Teile eines Programmcodes)
Mich würde tatsächlich mal interessieren wie der besagte No-CD-Patch (Abmahnbrief erwähnte das Spiel Earth21 irgendwas?) aussah. War es die manipulierte Version der Original-Exe? Allein das Downloaden (also das Kopieren = Vervielfältigen) wäre dann schon strafbar, und man ist dann mit der Begleichung der Abmahngebühren, in der von anderen Usern genannten Höhe, zumindest nach derzeit üblichen (normalerweise viel höheren) Abmahngepflogenheiten, noch wirklich preiswert davon gekommen.
Der Bundesjustizministerin (SPD) schwebte vor einiger Zeit eine pauschale Abmahngebühr vor (rund 50 Euro Anwaltsgebühren, wenn ich mich recht erinnere, zusätzlich zu einer Entschädigungsleistung in Höhe des Kaufpreises des Spiels), um der (eindeutig unseriösen) Abmahnmafia Einhalt zu gebieten. Ich weiss leider nicht was aus diesem Vorhaben geworden ist.
Zum Thema Downloaden eines Tools zur Umgehung eines Kopierschutzes generell: Hier müsste der Kläger (wenn es zu einem Verfahren käme) beweisen, dass der Patch zur Umgehung des Kopierschutzes auch tatsächlich zum Einsatz kam, da der Besitz nicht per se strafbar sein muss - nur die Anwendung ist strafbar, wenn der Patch keinen Original-Code des Spiels beinhaltet.
Das Problem bei Gerichtsverfahren generell ist, dass sich die meisten Richter, die in der ersten Instanz in solchen Verfahren mit geringem Streitwert zu entscheiden haben, in der Regel nicht auskennen, und daher dazu neigen, dem Kläger Recht zu geben, da die Definition, was ein "Werkzeug zur Umgehung des Kopierschutzes" tatsächlich ist, wie oben beschrieben, mitunter nicht ganz einfach ist.
Die in anderen Beiträgen genannte Agentur wird sich vermutlich die Patches genau angeguckt haben, und dann bei jeder neuen Version eines Patches entschieden haben ob der No-CD-Patch den von mir genannten Kriterien entspricht. Sollte sie dies nicht getan haben, muss man dann davon ausgehen dass sie in einigen Fällen ziemlich dreist blufft. Mir war vor Lesen dieses Threads gar nicht bekannt dass solche Agenturen auch das Downloaden von Patches beobachten/verfolgen.
Wie auch immer, es wäre mal interessant solche Gerichtsverfahren zu verfolgen, denn wie will eine solche Agentur den Beweis erbringen will, dass tatsächlich Teile des Downloads auf dem Rechner des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers gelandet sind? Die Agentur hat nur eine IP, und evtl. noch Zeitpunkt/Dauer des Zugriffs auf das Netzwerk, die IP kann aber erstens verschleiert werden (Proxy... wohlgemerkt nicht der Proxy des Providers) und zweitens so gefaket werden dass die IP auf einen anderen User zeigt.
Der Download kann auch in der Form fehlschlagen, dass die Daten korrupt sind (P2P-Programme haben dafür extra eine grafische Anzeige), die Datei auf dem Rechner des Users bei Beendigung des Downloads also 100% Datenmüll darstellt, da sie mit keinem Tool zu verarbeiten ist und die Struktur meist auch nicht in einem Raw-Reader Ähnlichkeiten mit dem Original-Code erkennen lässt. P2P-Programme sind unter Experten bekannt dafür, dass sie die Datei-/Verzeichnisstruktur einer Festplatte durch das häufige Anlegen und Löschen temporärer Dateien (die bei Beendigung des Downloads dann umbenannt oder sogar kopiert und dann erst gelöscht werden), und durch das Zusammensetzen/Downloaden der Datei aus vielen kleinen Fragmenten, durcheinander bringen können.
Bei sehr häufigem Gebrauch von P2P-Programmen kann also vor allem auf Nicht-NTFS-Partitionen (FAT/FAT32 ; nur NTF - Partitionen sind weniger anfällig) die Struktur so durcheinander geraten, dass Dateien nicht mehr korrekt gespeichert werden, die Verzeichnistabelle des MBRs Fehler aufweist, eigentlich gelöschte Dateien bruchstückhaft oder ganz wieder auftauchen, und damit ein Neuformat fällig wird.
Die regelmässige Benutzung von Safe-Erase-Tools (eigentlich zum Datenschutz genutzt), oder Defrag-Tools mit safe-erase, die nach einer Defragmentierung leeren Speicherplatz mit einem sogenannten Pattern-Muster überschreiben, kann so etwas verhindern.
Also, langes Blahblah, kann eine Agentur beweisen dass im Moment des Downloads (no-CD-patches sind sicher eher klein) nicht ein solcher Fehler aufgetreten ist? Oder dass die Freundin nicht zufällig über das Stromkabel gestolpert ist und damit den Download unterbrach? Wurde wirklich etwas downgeloadet, oder befand sich der beschuldigte "nur" in den Wartelisten anderer Clients?
Gewissheit bzgl der IP bringt eine Auskunft des Providers, die man aber über eine Anzeige (dann durch die Staatsanwaltschaft möglich + üblich) erhält. Das Strafverfahren wird dann, nach Übergabe der Userdaten an Prozessbevollmächtigten des Herstellers), in aller Regel im selben Atemzug wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ein dann aber drohender Zivilprozess kann dann nur durch Unterzeichnung einer Unterlassungserkärung und der Begleichung der Abmahngebühren abgewendet werden.
Tatsächliche Gewissheit über den Besitz/Vervielfältigung der Software (Teile reichen da durchaus aus) wiederum würde aber eigentlich nur eine zeitnahe Hausdurchsuchung bringen, die aber aufgrund der Geringfügigkeit, und aufgrund des langen Zeitraumes zwischen Anzeige und Ermittlung der Identität, nie durchgeführt wird. Außerdem würde ein Richter aufgrund der Geringfügigkeit eine Hausdurchsuchung auch sicher nicht genehmigen.
Die Abmahn-Kanzleien operieren daher schon mit der Gewissheit dass die Abgemahnten eingeschüchtert sind und viele daher zur Begleichung der Gebühren neigen. 100% handfeste Beweise haben die Agenturen nämlich nicht, im Gegensatz zur erdrückenden Beweislast bei einem handfesten Ladendieb, der z.B. von Hausdetektiven im Ladenlokal selbst ertappt und dazu noch per Videokamera observiert wird.
Ein Anwalt Gravenreuth stellt da sicher das berühmteste Beispiel deutscher Abmahnkunst dar. Gegen den Sozius seiner Kanzlei wurde meines Wissens übrigens im letzten Jahr wegen dem Anbieten illegaler Downloads (wenn ich mich recht erinnere) ermittelt. Ganz Deutschland lachte, hehe.
Auch wenn hier irgendwo erwähnt wurde, dass Eltern für ihre Kinder haften.... Es gab vor einiger Zeit ein Urteil wo Eltern NICHT für ihre Kinder hafteten (es ging um Download von Musikdateien), da der Kläger nicht beweisen konnte, WER die Dateien heruntergeladen hatte. Alle Kinder der Familie hatten Zugriff auf diesen Rechner (2 oder 3), aber zusätzlich wurde der PC auch von Kindern aus der Nachbarschaft und von Freundinnen/Freunden benutzt. Das Gericht liess den Kläger in diesem Fall abblitzen (die Abmahnunggebühren bewegten sich irgendwo im 5-stelligen Bereich). Das Gericht argumentierte dass es den Eltern in diesem Fall nicht zugemutet werden könnte, darüber "Buch zu führen" wer den Rechner (als allgemein anerkanntes Informationsmedium) wann, wie und wo nutze, und dass die Haftung nicht automatisch auf die Eltern übergehe, wenn nicht feststünde, ob die Familie den Rechner zum fraglichen Zeitraum der Urheberrechtsverletzung überhaupt nutzte. Eltern haften also nicht generell für Ihre Kinder.
Der Gesetzgeber hat ausserdem holprige und nicht immer konsequente Formulierungen gewählt (Beispiel: Besitz von Brennprogrammen die den Kopierschutz umgehen können ist legal, der Vertrieb ist illegal, die Benutzung ebenfalls illegal - wenn dabei ein Kopierschutz umgangen/ausgehebelt wird).
Gerichte in 2. Instanz haben meist wesentlich mehr Sachverstand, und auch bzgl. der Auswahl/Anzahl der Gutachter auch oft die besseren Mittel zur Beurteilung. Solche "Kleinkram"-Fälle landen aber eigentlich nie in der 2. Instanz.
No-CD-cracks im P2P-Bereich zu downloaden halte ich übrigens für dumm
.
Obwohl man annehmen sollte, dass die Gesetzgebung, da das Urheberrecht nach der letzten oder vorletzten Revision die Umgehung von Kopierschutzmassnahmen ausdrücklich erwähnt und sanktioniert (z.B.), jetzt noch eindeutiger ist, kritisieren Rechtsgelehrte die teilweise schwammigen Formulierungen in anderen Passagen. Warum darf weiterhin eine Sicherheitskopie (natürlich nur als Backup für den privaten Gebrauch, nach allgemeiner Rechtsprechung waren dies sogar mal bis zu 7 Kopien !!!) von einer nicht kopiergeschützten Anwendung erstellt werden, nicht aber etwa von einer Anwendung mit Kopierschutz? Warum muss der Enduser sein nach herrschender Meinung allgemein akzeptiertes Recht, auf Erstellen einer Sicherheitskopie bei kopiergeschützten Anwendungen verzichten? Diese und andere Ungereimtheiten werden weithin kritisiert, wurden aber, meines Wissens nach, bisher nicht korrigiert.
Anwälte die sich im IT-Bereich eher wenig auskennen (das dürften die meisten sein die keine Fachanwälte in diesem Bereich sind), sind da im Ernstfall vermutlich auch nicht immer die perfekten Ratgeber. Natürlich können sie den Gesetzestext erläutern und generell über mögliche Risiken aufklären, ob sie aber tatsächlich alle akzeptierten/umstrittenen Interpretationen des Gesetzestextes und die Begriffe und Hintergründe im IT-Bereich kennen, ist eine andere Frage.
Ausserdem: 10 Anwälte = 10 Meinungen