Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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Das einzige womit Du Dich freigekauft hast, ist kein weiteres Briefchen in DIESER einen und spezifischen Sache von dieser Anwaltsfirma zu bekommen. Nicht mehr und nicht weniger.
Vor weiteren harsch formulierten Einschüchterungsbriefchen in anderen Angelegenheiten schützt Dich das absolut nicht.

Hättest das Geld genausogut auch mir überweisen können, dass ich Dich nicht für irgendwas verklage. :lol:
Das ganze einfach sang und klanglos zu unterschreiben und nach deren Pfeife zu tanzen, war wirklich mehr als naiv gewesen, net bös gemeint. Genau darauf ist das ganze trallala ja ausgerichtet. Einschüchtern -> pers. o. familiäre Krise auslösen und schlaflose Nächte verursachen -> extremen Druck (Formulierung) ausüben, Aktionsfreiheit einschränken mit extrem kurz gesetzten Fristen -> Zahlen

Das ganze mal 50000. Wenn davon nur 1000 Leute zahlen, macht das ein nettes Sümmchen, vorallem für die Anwälte. Nunja kann man nicht mehr ändern. Haben ja das, was sie wollen.
Kannst wie gesagt nur hoffen, das Du demnächst vor denen Ruhe haben wirst.

Anderherum betrachtet biste allerdings nun ein bereitwillig zahlender Kunde geworden, falls die Anwälte mal wieder Kohle brauchen sollten, wissen sie ja, wo sich sich melden können. :)
 
Naja du sagst es, kann man nicht mehr ändern, zumal ich ja auch "schulödig im Sinne" der Anklage war...aber jetzt hat der Scheiß ein Ende, das war mir eine Lehre!

Relict schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote entfernt, bitte Regeln lesen.)
Fw Steiner schrieb:
...aber jetzt hat der Scheiß ein Ende
Wenn du dich da mal nicht irrst, sie wissen jetzt ja wo sie nun "melken" können. :(
 
Fw Steiner schrieb:
"schulödig im Sinne" der Anklage war.

Du wurdest aber noch garnicht angeklagt !
Es wurde aufgrund fadenscheiniger privater Ermittlungsmethoden einer Briefkastenfirma mit Sitz in der Schweiz lediglich (D)eine IP-Adresse für irgendwas geloggt und daraufhin eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt, um Herausgabe Deiner zugehörigen Realadresse. Anschliessend von der StaW das Verfahren wegen Geringfügigkeit und wohl nicht bestehenden öffentlichen Interesses eingestellt.
Daraufhin wurde Dir von den Anwälten durch die Verfahrenseinstellung eine private Bitte auf Zahlung gesendet und eine UE dies nicht wieder zu tun, das ganze in Form von Drohungen.

Nur weil das Schreiben hochtrabend formuliert wurde und von Anwälten kam, heisst das noch lange nicht, dass diese Recht haben oder Du Schuld hast. Das kann in einem Rechtsstaat immernoch nur ein Richter festlegen, solange zählst Du als unschuldig.

Die IP und der Log alleine reichen eben nicht vor Gericht. Dafür müsste es eine Hausdurchsuchung geben und ein Beweis gefunden werden, wo sich die Katze wieder in den Schwanz beisst. Oder eben Du halt Deine Schuld vorher schon freiwillig eingestehen, was Du ja getan hast.

Vor einem Gerichtsprozess wird sich allerdings bisher ziemlich gescheut, bedeutet das doch die volle Offenlegung der Spionagesoftware und Ermittlungsmethoden, die ja höchst zweifelhaft sind, nicht zuletzt auch durch die neuerlichen Fehlerraten (Stichwort *.nfo files, Unschuldige) ;)

Aber hatte ja doch noch alles in allem was gutes, Dein Unrechtsbewusstsein wurde zumindest geschärft. Ob das nun ein Verdienst dieser Anwälte und tatsächlich Hauptanliegen war, darüber lässt sich streiten. ;)
 
Das weiß man nie, aber in meinem Freundeskreis, haben alle damit aufgehört!
3 Dinge noch::

1.)Hat sich DIESES Verfahren jetzt erledigt oder kommt da noch was?
2.)Woher weißt Du eigentlich soviel darüber?
3.) Kann ich jetzt sicher sein, das nicht dochmal wert vor meiner Tür steht?

Relict;2666711 schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Lies die Regeln bitte!)
Außerdem können IPs von Freaks mit etwas Know-How gefaked werden!
 
1. Das kann ich Dir nicht 100% sagen. Eigentlich dürfte sich das für DIESEN Fall erledigt haben. Von Staatsseite bzw. strafrechtlichen Aspekt sowieso (Verfahren eingestellt) und durch das nette Angebot mit der UE wohl auch.

2. Ich befasse mich mit der ganzen Abmahnproblematik rein interessehalber schon länger.
Bin selbst aber weder Anwalt noch Betroffener. :)

3. Nein. In jedem anderen Fall kann natürlich theoretisch wer vor Deiner Türe stehen bzw. ne Abmahnung ins Haus flattern, für zb. jede weitere Datei, welche Du ein anderes mal gesaugt hast.

Doch das Thema Hausdurchsuchungen wird da etwas überbewertet. Allerdings geht ja die Tendenz in Richtung Überwachungssaat, Onlinedurchsuchungen pipapo. Über die tatsächliche Zukunft kann also keiner was genaueres sagen. Über die Gegenwart und Vergangheit aber schon. ^^
Hausdurchsuchungen sind nur für das Strafrecht von belang und anwendbar, nicht von Anwälten "ziviler Natur" sondern von Staatsanwälten oder Richtern.

Nochmal, es gibt doch bekanntlich so ne (inoffizielle?´) Richtlinie für die Staatsanwaltschaften bzgl. Filesharing und Strafrecht

< 100 Files zum Ermittlungszeitpunkt im Share -> Verfahrenseinstellung

100-500 Files -> Anhörung und Vorladung bei der Polizei (Man kann aber Aussage verweigern)

>= 500 -> Hausdurchsuchung empfohlen bzw. wahrscheinlich

Es kann natürlich immer mal den ein oder anderen übereifrigen Staatsanwalt geben, der das anders sieht. Das sind aber Einzelfälle. Die sind so schon überlastet genug, keiner wird sich da in die Nesseln setzen oder noch sinnlos mit belasten. Dafür sind sie bei de Herausgabe der Realadressen - na sagen wir mal grosszügiger und oberflächlicher, wohl auch ein Grund von Überarbeitung. ;)

Zivilrechtlich kann Dich aber theoretisch jeder A... belangen und verklagen. Geld kannst Du auch an jeden zahlen oder es auf die Strasse werfen. Ist schliesslich Dein Recht.
Schuld oder Unschuld stellt allerdings immer der Richter fest. Dafür müssen handfeste Beweise auf den Tisch. Die IP alleine reicht da eben nicht. Sie stellt lediglich ein Indiz dar, nicht mehr und nicht weniger. Doch Indizien (zb. Fehlerraten) gibts ja nun auch von der Gegenseite genug. ^^
 
Hi zusammen,


als will mich aucvh einmnal mit aktueller Erfahrung zu Wort melden. Andererseits wenn ich sehe wie naiv und dumm hier welche schreiben, traurig, eine Sache hat nichts mit der anderen zu tun, wer sich Sachen holt kann für jede erneut heran gezogen werden.

Außerdem müssen die Provider die Daten weitergeben, allerdings werden diese soweit ich weiss derzeit 2 Jahre gespeichert, das soll aber auf 4 Wochen geändert werden, hab ich neulich mal gelesen. Das heisst entweder bleibt es wie es ist, dann haben die Anwälte leichtes Spiel , aber wenn die Daten nur 4 Wochen noch gespeichert bleiben, dann wird es für Ermittlungen verdammt eng.

So nun zur aktuellen Sachlage.

Bekam im Oktober auch einen Brief eines Anwalt Büros, zufällig ein Verwandter 100km weiter den gleichen und es betraf das gleiche Programm, irgend eine Software , habe bis heute nicht nachgeschaut was genau, da ich so etwas nicht brauche.

Beauftragte dann eine Profi Anwalt, da ich EMule nicht benutzte und auch das Programm noch nicht mal kannte und auch nie hatte. Dieser schrieb einen Brief an die betreffenden Anwälte, indem er auch mitteilte daß ich eine Strafanzeige gestellt hatte, weil mein WLan gehackt wurde und man auch andere Dinge über meinen Anschlus machte.

Dachte damit wäre alles erledigt und die würden da nichts weiter unternehmen, da es ja den Tatsachen entspricht. Umso verwunderter war ich, als ich letzte Woche eine Vorladung der Polizei bekam wegen einer Strafanzeige gegen mich, denke es geht da um die Sache, stand nicht genau drin, eben nur Urheberrechts Verletzung durch zur Verfügung stellen bei Filesharing.

Also ich habe wie gesagt EMule nicht benutzt, keine Spiele oder Filme mir geholt ( es ist ja irgendwo mal die Rede davon bis 100 wird eingestellt, ab 100 Dateien bekommt man Vorladung ) und trotzdem hat man wohl weitere Schritte eingeleitet.

Verstehe nur nicht, daß unsere Polizei, Gerichte und Staatsanwälte mit so etwas belastet werden und für mich letztlich ist der einzige Hintergrund, daß die mit dieser Masche mehr verdienen als wenn sie ihre Software verkaufen würden.

Bin also mal gespannt wie es weiter geht, aber Ihr seht, auch wenn es nur um 1 Datei geht, es ist alles offen und keiner kann Dir einen Ratschlag geben, was letztlich aus Deinem Fall wird.
 
Was sagt denn dazu dein "Profi-Anwalt"? So "Profi" kann er wohl nicht gewesen sein. ;)
 
:)
Übrigens habe nur TDSL Light mit 384er Geschwindigkeit, also jedem IP Fachmann würde es einleuchten, dass man damit gar nicht gross was machten könnte


Baser schrieb:
Hi zusammen,


als will mich aucvh einmnal mit aktueller Erfahrung zu Wort melden. Andererseits wenn ich sehe wie naiv und dumm hier welche schreiben, traurig, eine Sache hat nichts mit der anderen zu tun, wer sich Sachen holt kann für jede erneut heran gezogen werden.

Außerdem müssen die Provider die Daten weitergeben, allerdings werden diese soweit ich weiss derzeit 2 Jahre gespeichert, das soll aber auf 4 Wochen geändert werden, hab ich neulich mal gelesen. Das heisst entweder bleibt es wie es ist, dann haben die Anwälte leichtes Spiel , aber wenn die Daten nur 4 Wochen noch gespeichert bleiben, dann wird es für Ermittlungen verdammt eng.

So nun zur aktuellen Sachlage.

Bekam im Oktober auch einen Brief eines Anwalt Büros, zufällig ein Verwandter 100km weiter den gleichen und es betraf das gleiche Programm, irgend eine Software , habe bis heute nicht nachgeschaut was genau, da ich so etwas nicht brauche.

Beauftragte dann eine Profi Anwalt, da ich EMule nicht benutzte und auch das Programm noch nicht mal kannte und auch nie hatte. Dieser schrieb einen Brief an die betreffenden Anwälte, indem er auch mitteilte daß ich eine Strafanzeige gestellt hatte, weil mein WLan gehackt wurde und man auch andere Dinge über meinen Anschlus machte.

Dachte damit wäre alles erledigt und die würden da nichts weiter unternehmen, da es ja den Tatsachen entspricht. Umso verwunderter war ich, als ich letzte Woche eine Vorladung der Polizei bekam wegen einer Strafanzeige gegen mich, denke es geht da um die Sache, stand nicht genau drin, eben nur Urheberrechts Verletzung durch zur Verfügung stellen bei Filesharing.

Also ich habe wie gesagt EMule nicht benutzt, keine Spiele oder Filme mir geholt ( es ist ja irgendwo mal die Rede davon bis 100 wird eingestellt, ab 100 Dateien bekommt man Vorladung ) und trotzdem hat man wohl weitere Schritte eingeleitet.

Verstehe nur nicht, daß unsere Polizei, Gerichte und Staatsanwälte mit so etwas belastet werden und für mich letztlich ist der einzige Hintergrund, daß die mit dieser Masche mehr verdienen als wenn sie ihre Software verkaufen würden.

Bin also mal gespannt wie es weiter geht, aber Ihr seht, auch wenn es nur um 1 Datei geht, es ist alles offen und keiner kann Dir einen Ratschlag geben, was letztlich aus Deinem Fall wird.
 
Nun sei Brief war sehr gut, dachte wäre damit erledigt und er meinte das damals auch, aber wie man sieht, war es das wohl nicht
 
Vielleicht hat er damit wohl nur noch mehr ins Wespennest gestochen.
 
Ralf B. schrieb:
Vielleicht hat er damit wohl nur noch mehr ins Wespennest gestochen.

Eben. ich kann es nur wiederholen.
Besser nicht reagieren, wenn man so ne Abmahnung von den bekannten Anwaltskanzleien im Briefkasten hat. Die meisten, die sich draufhin gemeldet haben, dort nachgefragt haben oder ne abgeänderte UE zurückeschickt haben, hatten einige Zeit später nen weiteren Brief usw. von denen im Kasten, mit imemr höheren Forderungen und trallala.
Klar sobald man sich dort meldet, müssen die ja drauf reagieren und schon wird man aus der einstigen Serienbrief-Massenabmahnung zum Einzelfall, die Anwälte müssen sich ja jetzt mit Dir speziell befassen, was natürlich auch gleich in Rechnung gestellt wird.

Das muss aber wie gesagt jeder selber im Einzelfall entscheiden. Man kann da keinen an die Hand nehmen und ins Licht führen. :p Doch wenn einen Anwalt, dann wenigstens einen kompetenten im IT-Recht, der sich wirklich mit sowas auskennt oder schonmal von diesen Kanzleien und Hintergrund Erfahrungen gesammelt hat.

Bei allen anderen ists eher sinnlos, da die sowieso in den meisten Fällen nur raten eine abgeänderte UE zu schicken. Und diese machen das natürlich auch nicht umsonst. Da ist man das Geld für die Forderungen auch nur los, diesmal zur Abwechslung bei nem anderen Anwalt. Gibt da leider inzwischen auch genug Trittbrettfahrer, die von den Abmahnwellen profitieren.
Genau darauf zielen auch die Abmahnungen ab. Es lohnt sich bei den Forderungen kein Anwalt bzw. hebt sich damit ja auf. Kann man also genausogut auch gleich zahlen. ^^

Diese Informationen kann man genausogut auch im Web, zb. Gulli-Thread ohne Anwalt bekommen, kostenlos. Also wie gesagt, wenn, dann vorzugsweise ein Anwalt mit Fachgebiet IT-Recht.


@Baser
Dein Fall läuft wohl auf die sogenannte Störerhaftung hinaus.
Aber zeigt auch gut, dass erstmal jeder, der so ne Abmahnung bekommt gleiche Ausgangslage hat, egal ob unschuldig oder schuldig.
Und wie gesagt in Einzelfällen kann das durchaus mal passieren, das man auch ne Vorladung bekommt. Man kann aber konsequenzenfrei die Aussage auch verweigern, um weder sich, noch ein Familienmitglied zu belasten.

Ne Hausdurchsuchung kommt da noch laaaange nicht, bzw. nun wohl höchstwahrscheinlich nicht mehr, dank der behördlichen Vorwarnung. ;)
Naja und in dem Fall von @Steiner ist diese wohl nach nem 3/4 Jahr auch wenig erfolgsversprechend.
Ein Prozess ist natürlich nie ausgeschlossen. Aber ohne eindeutige Beweise oder Schuldzugeständnis... nunja.


Nochwas, so als Denkansatz:
Wer unschuldig ist, zahlt nicht.
Auch nicht einen Teilbetrag, zb. nur Schadenersatz ohne Anwaltsgebühren. Wers doch tut gibt ja damit immer eine gewisse Schuld zu, bestätigt irgendwo den Verdacht, ob man tatsächlich schuldig ist oder nicht, ist damit relativiert.
Man sollte sich also gut überlegen, irgendwelche Forderungen an diese Raubanwälte gleich zu bezahlen.
 
hi,

wir haben genau dasselbe Problem mit der Anwaltskanzlei. Meine mutter hat aus Angst sofort alles bezahlt und unterschrieben, da sie einen Job hat bei dem man nicht vorbestraft sein darf. Gibt es eine Möglichkeit dieses Geld, also 350€ zurückzufordern? Es wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Schon mal danke für eure Antworten.
 
Zurückfordern kannste vergessen! Zumal wohl auch noch die Unterlassungserklärung unterschrieben wurde, was dann auch als Schuldeingeständnis gewertet wird.
 
@tiwi1992o
Da wart ihr viel zu voreilig, ich kanns aber nachvollziehen, bei derartigen Schreiben.
In den neueren Versionen werden ja sogar schon vermeintliche Filesharer mit Kinderpornografen gleichgestellt. Echt das letzte. :(
Kannst ja hier gerne mal ne Kopie des Schreibens posten (pers. Daten und Angaben selbstverständlich geschwärzt), damits auch andere mal sehen.

Und nein, das Geld gibts nicht wieder zurück und es gibt auch kein 14-tägiges Umtauschrecht, Vertrag ist Vertrag. Es ginge zwar u.U. bei einer arglistigen Täuschung, doch mit der unverändert unterschiebenen Unterlassungserklärung wirds wohl sehr schwierig. Was soll das auch bringen? Jetzt haben sie euch eh auf dem Kieker, da ginge dann das Spiel nur noch drastischer weiter. Ihr könnt sie ja anzeigen und verklagen. :)

Wie auch immer, damit gehen jetzt die Anwälte genüsslich einen saufen, tanken ihren 3. Porsche auf oder verwenden es für das Porto der nächsten 1000 Abmahnungen und lachen sich dabei hämisch einen ins Fäustchen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hört sich ja alles ganz schön krass an, ich meine mit dem das Sie Dich am Karren haben. Das Blöde war halt bei mir das schlechte Gewissen und die Angst um den Job. Aber ich denke, darauf zielen die ab, aber ich hoffe Sie können nicht mehr zu dem EINEN Verfahren noch weitere Forderungen stellen, oder etwa doch?

Denn wegen was anderem kann da nichts mehr kommen. Das war eigentlich mein einziges "Fehlverhalten" und von daher können Sie sich weitere Forderungen in den Ar... schieben.

Finde es nur grausam, das man das in diesem sogenannten Rechtsstaat nicht verhindern kann. Unmöglich auch, dass die Schreiben so aufgesetzt sind, als wenn man ein Schwerverbrecher ist und Angst haben muss, dass man in den Knast kommt.
Na ja jetzt heisst es abwarten und Tee trinkken, man kann ja eh nichts machen.

Habe übrigens einen Anwaltstermin am 02.04. und jetzt meine Frage, sollte ich den wahrnehmen, weil ich wollte den eigentlich dazu nutzen um mich über die strafrechtliche Seite zu informieren bzw. herauszufinden, was nun auf dieser Seite gegen mich vorliegt.

Was sagt Ihr dazu?

Übrigens, bei meiner UE ist das gar nicht so schlimm, ich werde nur aufgefordert nichts mehr mit dem Spiel Römer zu machen und das das Amtsgerichts Karlsruhe für einen Streitfall aus dieser UE, das heisst wenn ich nochmal das Spiel Römer ILLEGALER Weise anbieten würde(EMULE), dann entscheidet dieses Gericht.

Ist also keine Erpressung oder so...
Also für mich klingt das nicht ganz so krass!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost und multiple Satzendzeichen entfernt)
Das strafrechtliche Verfahren ist bereits eingestellt. Das ist Voraussetzung, damit Dir die Anwälte überhaupt eine Abmahnung schreiben können bzw. deine Realadresse vom Staatsanwalt bekommen. Darum kommts ja auch erst so spät nach über nem 3/4 Jahr. Gerichtliche Mühlen mahlen nunmal langsam.

Und mit der UE haste Dich auch zivilrechtlich freigekauft. Es sei denn, die haben diese nicht akzeptiert, zb. Du hast ne abgeänderte UE zurückgeschickt oder nicht gezahlt.
Dann kanns sein, dass nochmal Post von denen kommt. Aus strafrechtlicher Sicht biste aber in jedem Fall erstmal raus.
Natürlich nur in diesem Fall und Verfahren, für jede weitere Datei bzw Vorwurf zu anderem Zeitpunkt nicht. ;)

Ob Du jetzt noch den Anwalt brauchst, kann ich Dir nicht sagen. Musst Du wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Relict schrieb:
Das strafrechtliche Verfahren ist bereits eingestellt. Das ist Voraussetzung, damit Dir die Anwälte überhaupt eine Abmahnung schreiben können bzw. deine Realadresse vom Staatsanwalt bekommen. Darum kommts ja auch erst so spät nach über nem 3/4 Jahr. Gerichtliche Mühlen mahlen nunmal langsam.

Strafantrag wird nur gestellt um von der Staatsanwaltschaft die Identität ermitteln zu lassen, dass die Strafverfahren in eigentlich allen Fällen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, ist den Antragstellern dabei nämlich voll bewusst. Das Einstellen des Strafverfahrens ist aber nicht die Vorraussetzung zum Erstellen einer Abmahnung. Aber: ohne Strafantrag -> keine Adresse.

Je nach Auslastung der Staatsanwaltschaft, und je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit beim Provider, kann das aber auch mal schneller gehen. Es gibt Fälle in denen die Daten bereits nach 3 Wochen an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden. Provider müssen nun außerdem die Informationen über Login-Zeiten sogar 6 Monate lang aufbewahren (Datenschutzrechtlich umstritten).



Ich weiss zwar nicht ob Natan hier noch mitliest .... aber ich bin jetzt erst zufällig über diesen Thread in diesem Forum gestolpert, daher zitiere ich seine Aussage vom letzten Jahr (auf Seite 3 dieses Threads):

Natan schrieb:
Ich kann mich nur wiederholen: Das Downloaden eines No-CD Patches IST eine Straftat. Ich bin zu faul, um nach einer Quelle zu wühlen, Du selbst solltest mit ein wenig Googlen recht schnell fündig werden.
Ein No-CD Patch ist eine Umgehung des Kopierschutzes und DIESES IST Strafbar.

Was für ein Unsinn. Ein No-CD-Patch ist in den meisten Fällen nichts anderes als eine Manipulation des Hauptprogramms (EXE) eines Spiels/einer Anwendung, oder die Manipulation eines Teils der Startroutine, oder die Manipulation eines Teils des Hauptprogramms oder Treibers (DLL) als Teil eines Kopierschutzes. Das BENUTZEN eines No-CD-Patches der einen Kopierschutz umgeht stellt eine Verletzung dar, keine Frage, der Besitz (oder das Downloaden) aber nicht unbedingt.

Der Vertrieb (aber nicht der Besitz !!!!) von Brennprogrammen ist z.B. nach der letzten Revision des Urheberrechts eigentlich sogar verboten, wenn diese das Kopieren trotz Kopierschutzes erlauben.

Ein No-CD-Patch ist aber nicht per se ein Tool das grundsätzlich zur Umgehung eines Kopierschutzes (Bei einem Brennprogramm sieht das etwas anders aus) dient, wobei die Umgehung im Urheberrecht allerdings ausdrücklich sanktioniert wird.

WENN ein Patch Teile des urheberrechtlich geschützten Originals enthält (wie z.B. bei einer manipulierten EXE), dann ist das Downloaden natürlich strafbar, da geistiges Eigentum gestohlen wird, und die Benutzung auch (hier würden sogar mindestens 2 Passagen des Urheberrechts verletzt - Unerlaubte Vervielfältigung + Aushebeln des Kopierschutzes).

Handelt es sich aber z.B. nur um die Benutzung eines Fake-Image-Patches (wird ebenfalls allgemein als No-CD-image/patch bezeichnet, eine wenige kb grosse Datei die dem Spiel/Programm vorgaukelt dass die Original-CD im Laufwerk liegt), wurde damit zwar die CD-Abfrage ausgehebelt, der eigentliche Kopierschutz (sofern vorhanden) wurde aber nicht ausgehebelt, da ein Kopieren mit legalen Brennprogrammen (z.B. die in XP eingebaute Brennfunktion) weiterhin unmöglich ist. Bei einer solchen Konstellation würde ich es sogar auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, denn eine unerlaubte Vervielfältigung liegt hier auch nicht vor, da der Image-Ersteller sicherlich sein Einverständnis zum Download gegeben hat. :D

Der Besitz von Programmen, egal welcher Art, die einen Kopierschutz aushebeln können (sofern das Kopieren/Downloaden dieser Programme an sich nicht bereits eine strafbare Handlung war) ist definitiv NICHT strafbar, und wenn, wie bereits beschrieben, eine No-CD- Datei KEINEN urheberrechtlich geschützten Original-Programmcode enthält, kann man diese No-CD-Datei Downloaden bis der Arzt kommt.


  • (Rechtsgelehrte in D streiten nach wie vor über den Punkt ab wann Teile eines Programms urheberrechtlich zu schützen seien... ist jede einzelne Zeile bereits ein zu schützendes Gut? Oder die Software in ihrer Gesamtfunktion? , etc. - Die grafische Benutzeroberfläche ist oft wesentlich einfacher gegen urheberrechtliche Verletzungen zu schützen als Teile eines Programmcodes)

Mich würde tatsächlich mal interessieren wie der besagte No-CD-Patch (Abmahnbrief erwähnte das Spiel Earth21 irgendwas?) aussah. War es die manipulierte Version der Original-Exe? Allein das Downloaden (also das Kopieren = Vervielfältigen) wäre dann schon strafbar, und man ist dann mit der Begleichung der Abmahngebühren, in der von anderen Usern genannten Höhe, zumindest nach derzeit üblichen (normalerweise viel höheren) Abmahngepflogenheiten, noch wirklich preiswert davon gekommen.

Der Bundesjustizministerin (SPD) schwebte vor einiger Zeit eine pauschale Abmahngebühr vor (rund 50 Euro Anwaltsgebühren, wenn ich mich recht erinnere, zusätzlich zu einer Entschädigungsleistung in Höhe des Kaufpreises des Spiels), um der (eindeutig unseriösen) Abmahnmafia Einhalt zu gebieten. Ich weiss leider nicht was aus diesem Vorhaben geworden ist.

Zum Thema Downloaden eines Tools zur Umgehung eines Kopierschutzes generell: Hier müsste der Kläger (wenn es zu einem Verfahren käme) beweisen, dass der Patch zur Umgehung des Kopierschutzes auch tatsächlich zum Einsatz kam, da der Besitz nicht per se strafbar sein muss - nur die Anwendung ist strafbar, wenn der Patch keinen Original-Code des Spiels beinhaltet.

Das Problem bei Gerichtsverfahren generell ist, dass sich die meisten Richter, die in der ersten Instanz in solchen Verfahren mit geringem Streitwert zu entscheiden haben, in der Regel nicht auskennen, und daher dazu neigen, dem Kläger Recht zu geben, da die Definition, was ein "Werkzeug zur Umgehung des Kopierschutzes" tatsächlich ist, wie oben beschrieben, mitunter nicht ganz einfach ist.

Die in anderen Beiträgen genannte Agentur wird sich vermutlich die Patches genau angeguckt haben, und dann bei jeder neuen Version eines Patches entschieden haben ob der No-CD-Patch den von mir genannten Kriterien entspricht. Sollte sie dies nicht getan haben, muss man dann davon ausgehen dass sie in einigen Fällen ziemlich dreist blufft. Mir war vor Lesen dieses Threads gar nicht bekannt dass solche Agenturen auch das Downloaden von Patches beobachten/verfolgen.

Wie auch immer, es wäre mal interessant solche Gerichtsverfahren zu verfolgen, denn wie will eine solche Agentur den Beweis erbringen will, dass tatsächlich Teile des Downloads auf dem Rechner des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers gelandet sind? Die Agentur hat nur eine IP, und evtl. noch Zeitpunkt/Dauer des Zugriffs auf das Netzwerk, die IP kann aber erstens verschleiert werden (Proxy... wohlgemerkt nicht der Proxy des Providers) und zweitens so gefaket werden dass die IP auf einen anderen User zeigt.

Der Download kann auch in der Form fehlschlagen, dass die Daten korrupt sind (P2P-Programme haben dafür extra eine grafische Anzeige), die Datei auf dem Rechner des Users bei Beendigung des Downloads also 100% Datenmüll darstellt, da sie mit keinem Tool zu verarbeiten ist und die Struktur meist auch nicht in einem Raw-Reader Ähnlichkeiten mit dem Original-Code erkennen lässt. P2P-Programme sind unter Experten bekannt dafür, dass sie die Datei-/Verzeichnisstruktur einer Festplatte durch das häufige Anlegen und Löschen temporärer Dateien (die bei Beendigung des Downloads dann umbenannt oder sogar kopiert und dann erst gelöscht werden), und durch das Zusammensetzen/Downloaden der Datei aus vielen kleinen Fragmenten, durcheinander bringen können.
Bei sehr häufigem Gebrauch von P2P-Programmen kann also vor allem auf Nicht-NTFS-Partitionen (FAT/FAT32 ; nur NTF - Partitionen sind weniger anfällig) die Struktur so durcheinander geraten, dass Dateien nicht mehr korrekt gespeichert werden, die Verzeichnistabelle des MBRs Fehler aufweist, eigentlich gelöschte Dateien bruchstückhaft oder ganz wieder auftauchen, und damit ein Neuformat fällig wird.
Die regelmässige Benutzung von Safe-Erase-Tools (eigentlich zum Datenschutz genutzt), oder Defrag-Tools mit safe-erase, die nach einer Defragmentierung leeren Speicherplatz mit einem sogenannten Pattern-Muster überschreiben, kann so etwas verhindern.

Also, langes Blahblah, kann eine Agentur beweisen dass im Moment des Downloads (no-CD-patches sind sicher eher klein) nicht ein solcher Fehler aufgetreten ist? Oder dass die Freundin nicht zufällig über das Stromkabel gestolpert ist und damit den Download unterbrach? Wurde wirklich etwas downgeloadet, oder befand sich der beschuldigte "nur" in den Wartelisten anderer Clients? :D

Gewissheit bzgl der IP bringt eine Auskunft des Providers, die man aber über eine Anzeige (dann durch die Staatsanwaltschaft möglich + üblich) erhält. Das Strafverfahren wird dann, nach Übergabe der Userdaten an Prozessbevollmächtigten des Herstellers), in aller Regel im selben Atemzug wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ein dann aber drohender Zivilprozess kann dann nur durch Unterzeichnung einer Unterlassungserkärung und der Begleichung der Abmahngebühren abgewendet werden.

Tatsächliche Gewissheit über den Besitz/Vervielfältigung der Software (Teile reichen da durchaus aus) wiederum würde aber eigentlich nur eine zeitnahe Hausdurchsuchung bringen, die aber aufgrund der Geringfügigkeit, und aufgrund des langen Zeitraumes zwischen Anzeige und Ermittlung der Identität, nie durchgeführt wird. Außerdem würde ein Richter aufgrund der Geringfügigkeit eine Hausdurchsuchung auch sicher nicht genehmigen.

Die Abmahn-Kanzleien operieren daher schon mit der Gewissheit dass die Abgemahnten eingeschüchtert sind und viele daher zur Begleichung der Gebühren neigen. 100% handfeste Beweise haben die Agenturen nämlich nicht, im Gegensatz zur erdrückenden Beweislast bei einem handfesten Ladendieb, der z.B. von Hausdetektiven im Ladenlokal selbst ertappt und dazu noch per Videokamera observiert wird.

Ein Anwalt Gravenreuth stellt da sicher das berühmteste Beispiel deutscher Abmahnkunst dar. Gegen den Sozius seiner Kanzlei wurde meines Wissens übrigens im letzten Jahr wegen dem Anbieten illegaler Downloads (wenn ich mich recht erinnere) ermittelt. Ganz Deutschland lachte, hehe.

Auch wenn hier irgendwo erwähnt wurde, dass Eltern für ihre Kinder haften.... Es gab vor einiger Zeit ein Urteil wo Eltern NICHT für ihre Kinder hafteten (es ging um Download von Musikdateien), da der Kläger nicht beweisen konnte, WER die Dateien heruntergeladen hatte. Alle Kinder der Familie hatten Zugriff auf diesen Rechner (2 oder 3), aber zusätzlich wurde der PC auch von Kindern aus der Nachbarschaft und von Freundinnen/Freunden benutzt. Das Gericht liess den Kläger in diesem Fall abblitzen (die Abmahnunggebühren bewegten sich irgendwo im 5-stelligen Bereich). Das Gericht argumentierte dass es den Eltern in diesem Fall nicht zugemutet werden könnte, darüber "Buch zu führen" wer den Rechner (als allgemein anerkanntes Informationsmedium) wann, wie und wo nutze, und dass die Haftung nicht automatisch auf die Eltern übergehe, wenn nicht feststünde, ob die Familie den Rechner zum fraglichen Zeitraum der Urheberrechtsverletzung überhaupt nutzte. Eltern haften also nicht generell für Ihre Kinder.

Der Gesetzgeber hat ausserdem holprige und nicht immer konsequente Formulierungen gewählt (Beispiel: Besitz von Brennprogrammen die den Kopierschutz umgehen können ist legal, der Vertrieb ist illegal, die Benutzung ebenfalls illegal - wenn dabei ein Kopierschutz umgangen/ausgehebelt wird).

Gerichte in 2. Instanz haben meist wesentlich mehr Sachverstand, und auch bzgl. der Auswahl/Anzahl der Gutachter auch oft die besseren Mittel zur Beurteilung. Solche "Kleinkram"-Fälle landen aber eigentlich nie in der 2. Instanz.

No-CD-cracks im P2P-Bereich zu downloaden halte ich übrigens für dumm :D.

Obwohl man annehmen sollte, dass die Gesetzgebung, da das Urheberrecht nach der letzten oder vorletzten Revision die Umgehung von Kopierschutzmassnahmen ausdrücklich erwähnt und sanktioniert (z.B.), jetzt noch eindeutiger ist, kritisieren Rechtsgelehrte die teilweise schwammigen Formulierungen in anderen Passagen. Warum darf weiterhin eine Sicherheitskopie (natürlich nur als Backup für den privaten Gebrauch, nach allgemeiner Rechtsprechung waren dies sogar mal bis zu 7 Kopien !!!) von einer nicht kopiergeschützten Anwendung erstellt werden, nicht aber etwa von einer Anwendung mit Kopierschutz? Warum muss der Enduser sein nach herrschender Meinung allgemein akzeptiertes Recht, auf Erstellen einer Sicherheitskopie bei kopiergeschützten Anwendungen verzichten? Diese und andere Ungereimtheiten werden weithin kritisiert, wurden aber, meines Wissens nach, bisher nicht korrigiert.

Anwälte die sich im IT-Bereich eher wenig auskennen (das dürften die meisten sein die keine Fachanwälte in diesem Bereich sind), sind da im Ernstfall vermutlich auch nicht immer die perfekten Ratgeber. Natürlich können sie den Gesetzestext erläutern und generell über mögliche Risiken aufklären, ob sie aber tatsächlich alle akzeptierten/umstrittenen Interpretationen des Gesetzestextes und die Begriffe und Hintergründe im IT-Bereich kennen, ist eine andere Frage.

Ausserdem: 10 Anwälte = 10 Meinungen :D
 
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