Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

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Stewi schrieb:
Also wenn ich mir deine Posts so durchlese, dann bezweifel ich, daß du überhaupt weisst was du hier schreibst.
Bitte erkundige dich was eine Unterlassungserklärung ist. Die ist u.A. dafür da, daß so ein Fall eben nicht vor Gericht landet. Wie also sollen sich Erfolge vor Gericht erklären lassen, weil Leute ein Papier unterschrieben haben, welches gerade einen Prozess verhindern soll?
sobald man diese unterwerfungserklärung unterschreibt, erklärt man sich für voll schuldig!
es wird auch nur der zivilrechtliche Streit sofort beendet. die strafrechtliche verfolgung über die staatsanwaltschaft kann weitergehen!
S&W ziehen diese aber zurück, weil sich der aufwand nicht rentiert bzw sie schneller geld über abmahnungen eintreiben können.

Stewi schrieb:
Auch deine weitere Argumentationzeugt eher von Wunschdenken als von Wissen und Erfahrungen. Wenn die Firma Logdateien mit IP Adresse, Zeitstempel und dazugehörigem Anschluss hat, dann ist das sehr wohl ein Beweis. Und wenn Aussage gegen Aussage steht, dann ist es an dem Richter zu entscheiden, wem er glaubt oder auch nicht. Und ein Beweis ist durchaus geeignet, einen Zweifel aus dem Weg zu räumen.
selbst wenn sie diese logfiles vorweisen können, werden sie laut zatarc nichts auf dem pc finden. ausserdem sollte dir auch bekannt sein, dass man logfiles beliebig ändern kann.
dazu kommt noch S2 abs4: sobald mehrere personen den pc benützen oder es sich um ein (offenes) wlan handelt, können sie nicht mehr beweisen, dass er es war. somit lässt sich nicht mehr beweisen, dass er eine straftat begangen oder gefördert hat. wenn dann auf dem pc nichts zu finden ist, gilt die unschuldvermutung.
dass der private anschlussinhaber in diesem fall haftbar ist, ist nicht korrekt.

edit: wäre der anschlussinhaber in diesem fall haftbar, könnte man genauso alle provider als haftbar erklären

Stewi schrieb:
@zatarc

Auf jeden Fall ist ein Gang zum Anwalt bei solchen Sachen unerlässlich. Wenn du dir sicher bist, daß die Anschuldigung haltlos ist, dann kommen auch keine Kosten auf dich zu.
das stimmt leider nicht so ganz :(
S&W können ihn vor jedes beliebige gericht ziehen. uU mehrere hundert km weit weg. solange er den prozess nicht gewonnen hat, muss er auch noch die anwaltskosten stellen :o
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es nicht bei jedem Bürgeramt ne Info wo die nächste ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) ist ?! Da wird einem für ein Paar Euro sehr gut geholfen. Eventuell danach googlen, je nach dem wo man wohnt.

Viel Glück weiterhin, bei legalem Handeln und Tun!

gruß, fire
 
Ultimus schrieb:
es wird auch nur der zivilrechtliche Streit sofort beendet. die strafrechtliche verfolgung über die staatsanwaltschaft kann weitergehen!
S&W ziehen diese aber zurück, weil sich der aufwand nicht rentiert bzw sie schneller geld über abmahnungen eintreiben können.
Weiter oben schreibst du noch, das es ein Vergehen ist, und jetzt ist es mit einem Mal eine Strafsache, bei der die Behörden von Amts wegen verpflichtet sind diese zu verfolgen? Irgendwie unschlüssig deine Argumentation. Wenn du eine Unterlassunsgerklärung unterschreibst, dann wird keine Anzeige erstattet, dann gibt es auch keinen Grund das weiter strafrechtlich zu verfolgen, ergo werden diese Fälle auch in keiner Statistik über irgendwelche Gerichtsverfahren auftauchen. Das ist ja gerade das Druckmittel einer Unterlassunsgerklärung, wenn du diese nicht unterschreibst, dann wird Anzeige erstattet.
Im Falle einer Unterlassunsgerklärung weiss die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal etwas von dem Vorgang, das ist ja gerade der Sinn einer Unterlassunsgerklärung. Vielleicht machst du dich erst einmal kundig was eine Unterlassungserklärung ist und wie die allgemeine Vorgehensweise dabei ist. Aber als kleiner Tip, sie dient der Kostenreduzierung des Abgemahnten, weil bei einer Gerichtsverhandlung nach Meinung des Abmahnenden wesentlich höhere Kosten auf den Abgemahnten zukommen würden.

Ob die Polizei etwas auf dem PC findet oder nicht ist völlig irrelevant.
Auch ob er wein WLan betreibt oder nicht ist uninteressant. Eigentum verpflichtet. Wer sein WLan nicht gegen Missbrauch absichert kann zur Verantwortung gezogen werden. Sonst würde sich ja wohl jeder rausreden ein offenes WLan zu betreiben und alle könnten dann sogar beliebig Straftaten begehen. So einfach ist das aber nicht.
Und natürlich kann man Logfiles fälschen, das trifft aber auf fast alle Beweise zu, warum sollte das bei Logfiles anders sein. Es liegt in der Verantwortung des Gerichts, deren Glaubhaftigkeit einzuschätzen. Und warum sollten sie gerade den Beweisen von T-Online keinen Glauben schenken? Oder anders gefragt, was hätte T-Online davon diese Logfiles zu fälschen?
Ultimus schrieb:
edit: wäre der anschlussinhaber in diesem fall haftbar, könnte man genauso alle provider als haftbar erklären
Auch dieser Argumentation kann ich keine Logik abgewinnen.

Und was die Kosten angeht, wenn du zu einem Gerichtstermin vorgeladen wirst, dann werden dir alle Kosten ersetzt, das schliesst den entgangenen Arbeitslohn ebenso ein wie die entstandenen Fahrkosten, welche man aber i.d.R. erst einmal vorstrecken muss, aber sofort nach dem Gerichtstermin ausgezahlt bekommt. Die Anwälte bekommen ihren Lohn auch erst wenn der Fall abgeschlossen ist, und wenn man sich sicher ist das man unschuldig ist, dann fallen da auch keine Kosten an.

Aber vielleicht ist das in Austria ja auch alles ganz anders. :)
 
zatarc schrieb:
Leider werden die Verbindungsdaten nach 80 Tagen gelöscht, so dass ich nicht mehr nachweisen kann, dass die ich zu dieser Uhrzeit gar nicht online war.
Du musst m.E. deine Unschuld gar nicht beweisen. Sie müssen dir nachweisen, das du schuldig bist.
Wenn ich mich irre, dann berichtigt mich.

Stewi schrieb:
Die Anwälte bekommen ihren Lohn auch erst wenn der Fall abgeschlossen ist, und wenn man sich sicher ist das man unschuldig ist, dann fallen da auch keine Kosten an.
Man kann sich noch so sicher sein, das man unschuldig ist und doch kann man verurteilt werden.
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe.
Leider.
Trotz Unschld kann man seinen Fall verlieren und trägt anschliessend die Gerichtskosten und die Anwaltekosten beider Seiten.
Tolle Sache... :rolleyes:


@zatarc:
Dein Gang zum Anwalt war schon mal ein richtiger Schritt.
 
Stewi schrieb:
Weiter oben schreibst du noch, das es ein Vergehen ist, und jetzt ist es mit einem Mal eine Strafsache, bei der die Behörden von Amts wegen verpflichtet sind diese zu verfolgen? Irgendwie unschlüssig deine Argumentation. Wenn du eine Unterlassunsgerklärung unterschreibst, dann wird keine Anzeige erstattet, dann gibt es auch keinen Grund das weiter strafrechtlich zu verfolgen, ergo werden diese Fälle auch in keiner Statistik über irgendwelche Gerichtsverfahren auftauchen. Das ist ja gerade das Druckmittel einer Unterlassunsgerklärung, wenn du diese nicht unterschreibst, dann wird Anzeige erstattet.
Im Falle einer Unterlassunsgerklärung weiss die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal etwas von dem Vorgang, das ist ja gerade der Sinn einer Unterlassunsgerklärung. Vielleicht machst du dich erst einmal kundig was eine Unterlassungserklärung ist und wie die allgemeine Vorgehensweise dabei ist. Aber als kleiner Tip, sie dient der Kostenreduzierung des Abgemahnten, weil bei einer Gerichtsverhandlung nach Meinung des Abmahnenden wesentlich höhere Kosten auf den Abgemahnten zukommen würden.

Ob die Polizei etwas auf dem PC findet oder nicht ist völlig irrelevant.
Auch ob er wein WLan betreibt oder nicht ist uninteressant. Eigentum verpflichtet. Wer sein WLan nicht gegen Missbrauch absichert kann zur Verantwortung gezogen werden. Sonst würde sich ja wohl jeder rausreden ein offenes WLan zu betreiben und alle könnten dann sogar beliebig Straftaten begehen. So einfach ist das aber nicht.
Und natürlich kann man Logfiles fälschen, das trifft aber auf fast alle Beweise zu, warum sollte das bei Logfiles anders sein. Es liegt in der Verantwortung des Gerichts, deren Glaubhaftigkeit einzuschätzen. Und warum sollten sie gerade den Beweisen von T-Online keinen Glauben schenken? Oder anders gefragt, was hätte T-Online davon diese Logfiles zu fälschen?
)
1. sowohl verbrechen als auch vergehen sind straftaten. der unterschied liegt in der länge des strafausmaßes (vergehen weniger als 1 jahr haft oder geldstrafe. verbrechen mehr als 1 jahr haft). außerdem kommt nicht jedes vergehen ins strafregister (zb falschparken).


2. die einzig legale möglichkeit herauszufinden wer hinter einer ip adresse steckt, ist der gang zur staatsanwaltschaft und einbringung einer anzeige. daraufhin geht die SA zum provider und verlangt herausgabe von namen und adressen.
eine andere legale art an namen und adressen zu kommen GIBT ES NICHT, da provider die informationen NUR an die SA herausgeben DÜRFEN.
allerdings dürfen derzeit provider nur die, für die abrechnung relevanten, verbindungsdaten 80 tage lang speichern. also nix mit name und adresse. siehe die links bei #3


3. da ich keine lust habe alles zusammen zu fassen, poste ich diese links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66658
http://www.netzeitung.de/internet/373146.html

http://www.overnet.org/forum/viewtopic.php?t=7699
pc welt schrieb:
5. Müssen Sie sich alles bieten lassen?

Nein. Wer sich mit gutem Gewissen zu unrecht abgemahnt fühlt, braucht nicht zu warten, ob die Abmahnung tatsächlich irgendwann einmal gerichtlich weiterverfolgt wird. Vielmehr kann man selbst die Initiative ergreifen und eine sogenannte negative Feststellungsklage einreichen. Durch diese kann man feststellen lassen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Die Beweislast, dass die Abmahnung berechtigt ist, liegt im Übrigen ausschließlich bei Abmahner. Dies kann ein geeignetes Mittel sein, die Berechtigung der Abmahnung ein für alle mal zu klären.

http://www.stiftung-warentest.de/online/computer_telefon/meldung/1343451/1343451.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71999
http://www.heise.de/ct/05/15/032/


4. S&W setzen deswegen auf die unterwerfungserklärungen, weil bei ordentlichen verfahren der ausgang für sie ungewiss wäre. stattdessen nehmen sie das geld und stellen das zivilrechtliche verfahren ein und ziehen die anzeige bei der SA zurück!
wobei sie die anzeige bei der SA nicht zurückziehen müssten! was sie aber tun, da ansonsten ihre vorgehensweise publik werden könnte.
anzunehmen ist auch, dass die SA das/die verfahren einstellt, da sie wohl wichtigere aufgaben haben, als bagatelldelikten nachzugehen.

nur mal zur verdeutlichung: nach eigenen angaben haben S&W 40 000 abmahnungen versendet und da kein präzedenzfall bekannt ist, kann man davon ausgehen, dass alle mindestens 200€ bezahlt haben.
da kommt eine schöne summe von mindestens 8 mille raus. dürfte sich also wohl auszahlen.


5. natürlich ist es relevant, ob auf dem pc etwas illegales gefunden wird.
nur weil sich jemand mit logfiles bei der staatsanwaltschaft meldet, heisst das nicht, dass die unschuldvermutung nicht mehr gilt!
wir sind ja nicht in einer diktatur, wo man leute einfach beschuldigen und verurteilen kann!!


6. deiner aussage nach sind also millionen wlan betreiber (potentielle) straftäter und sollen zur verantwortung gezogen werden?

es gibt kein gesetz oder urteilsspruch, das ein offenes wlan verbietet. hingegen können provider von ihren kunden verlangen, dass das wlan gesichert sein muss, wenn sich diese mit dem internet verbinden. trotzdem ist fast die hälfte aller wlans offen.
provider können zwar einen schutz verlangen, aber jeder schutz, sei es mac-filtering, wep, wpa oder wpa2, lässt sich knacken, somit kann man grundsätzlich den betreiber unmöglich für illegale handlungen verantwortlich machen.


7. die logfiles von t-online sind wohl echt, aber sie zeigen nur wem diese ip zu dieser zeit zugeteilt war, aber nicht ob es tatsächlich traffic auf den edonkey ports oder überhaupt traffic gab.
interessanter sind die logfiles und das programm von logistep:
wieso wird eine edonkey version angezeigt, die es gar nicht gibt. erkennt das programm auch richtig die ip adressen. kann es gefälschte ip adressen erkennen. wie sieht es mit dem datenschutzgesetz aus. usw usf
ich glaube kaum, dass es im interesse dieser firma ist, dass bekannt wird, wie dieses program funktioniert. allerdings möchte ich nicht spekulationen anstellen.


8. eine firma, die selbst fake dateien ins internet stellt, um dann den down/upload dieser anzuzeigen, dürfte aber wohl zu allem bereit sein!
logistep homepage schrieb:
Fake/Decoy


Fake Dateien entsprechen in allen wesentlichen Merkmalen den Originaldateien, können aber nicht ausgeführt werden.
Diese speziellen Dateien sind ein sehr bewährtes Mittel gegen die ständig wachsende Produktpiraterie.

Die LOGISTEP AG entwickelt und verbreitet AKTIV Fake Dateien, welche eine Dateierkennung
(Dateiverifizierung) widerstehen. Die „falsche Originaldatei“ kann somit nicht als Fake Datei erkannt werden und garantiert
somit eine dauerhafte Präsenz innerhalb der P2P - Netzwerke, die den Anreiz schafft, das Original auf legalem
Weg zu erwerben.

Diese durch LOGISTEP AG entwickelten Fakes/Decoys werden im Foren, Communities und einschlägigen
Seiten vorgestellt. Der gesamte Inhalt gleicht in Struktur und Größe dem Original und ist zu 100 % nicht ausführbar.

schlussfolgerungen mag ich keine ziehen, da ich wohl sonst mit post von logistep oder S&W rechnen dürfte.



zum ende hin möchte ich nur mehr das beispiel der gvu bringen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68760
http://www.heise.de/newsticker/meldung/69206
http://www.golem.de/0601/42989.html

mir persönlich gefällt die aussage der gvu, dass sie "nicht als beschuldigte, sondern in der rolle des zeugen durchsucht" worden waren, unheimlich gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt immer noch Lücken in Deiner Argumentationskette.

1. werden i.d.R. Verbindungsdaten nicht von der Staatsanwaltschaft angefordert, sondern von einem Richter.
Von der STA nur dann, wenn Gefahr im Verzuge besteht.

2. gibt es in D zur Zeit keine einheitliche Regelung, wie lange Verbindungsdaten gespeicherten werden dürfen/ sollen.

Das Gesetz sieht dafür nur vor, das die Abrechnungsrelevanten Daten nur für die Dauer der Rechnungsstellung gespeichert werden dürfen.

Also nix mit genauer Terminierung und alles mit Namen und Adresse des Kunden oder wie soll die Rechnungsgestellung sonst gehen?

Allen Betroffenen kann ich nur raten:

Wer frei von den Vorwürfen solcher dubiosen und auch seriösen Anschreiben ist, sollte sich an die ÖRA oder einen Anwalt wenden.

Gruß

olly3052
 
den link hab ich wohl vergessen :freaky:

http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7...C586DBA1C014FAD7E4~ATpl~Ecommon~Scontent.html
faz.net schrieb:
Allerdings weiß bei Zuxxez oder Logistep niemand, wer hinter diesen Adressen steckt. Deutsche Internet-Zugangsanbieter dürfen die Identität ihrer Kunden zunächst aus Datenschutzgründen nicht preisgeben, jedenfalls nicht an Privatpersonen oder Firmen. Außerdem ist es ihnen nach einem Urteil des Amtsgerichts Darmstadt untersagt, die Verbindungsdaten von Kunden mit einem Pauschaltarif (Flatrate) zu speichern, da sie nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden.


Daher bedient sich die im Auftrag der deutschen Spieleentwickler arbeitende Schweizer Firma einer besonderen Methode: Sofort, wenn sie Teilnehmer von Börsen beim illegalen Tausch ertappt, schickt sie E-Mail-Benachrichtigungen an deren Zugangsanbieter und fordert sie auf, alle zur Strafverfolgung relevanten Informationen zu sichern. Die Anwälte der Schweizer „IP-Adressenjäger“ (mit Zweigstelle in Karlsruhe) erstatten dann im Namen des geschädigten Softwarehersteller Strafanzeige gegen Unbekannt, und die Staatsanwaltschaft fordert im Ermittlungsverfahren die Anbieter zur Herausgabe der Kundendaten auf. So kann auch die Identität von Flatrate-Nutzern ermittelt werden, zugleich bleiben die Anforderungen des Datenschutzes gewahrt.


edit: link korrigiert

doppelpost, ich weiss... dies sind aber wichtige informationen:

jeder betroffene sollte sich die aktuelle c't (13 2006) kaufen!
kann leider nur stellenweise zitieren, da es den ganzen text nicht online gibt und um die zeit keine geschäfte offen haben.
c't 13 2006 schrieb:
... Diese [Die Pauschale des Anwalts, Anm.] beträgt bei verschiedenen c't vorliegenden Abmahnungen zwischen 150 und 650 Euro; außerdem berecher er pro Abmahnung 50 Euro Schadensersatz für den Mandanten. Offenbar kalkuliert der Anwalt damit, dass die Betroffenen ob seiner Güte stillschweigend zahlen. Tatsächlich ist bisher keine gerichtliche Entscheidung über eine solche Abmahnung bekannt. ...
... Von c't befragte Strafermittler halten die von der Logistep-Software ermittelten Daten für alles andere als beweiskräftig. ...
... Die Mannheimer Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak hat für Dutzende Abmahnungsopfer, ..., inzwischen ein Gegengutachten erstellen lassen. ... Auf eine Strafanzeige hin ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim mittlerweile gegen das seltsame Konglomerat aus "Antipiracy-Unternehmen" und Kanzlei wegen Betrugsverdachts.
betroffener user schrieb:
Am 14.07 um 8:30uhr im Mannheim findet eine Gerichtsverhandlung statt, es geht um Earth2160. ich bin einer der xxxx mandanten welche die kohle für das gegengutachten zusammengelegt haben, jetzt wehren wir uns gegen die masche der zuxxez anwälte. kommt zahlreich, es wird ein urteil geben!

anderer artikel der aktuellen c't: http://www.heise.de/ct/06/13/146/
BJM Zypries: http://www.golem.de/0605/45578.html

weitere anwaltskanzleien bereiten auch schon klagen gegen S&W, logistep und zuxxez vor.
denen gehts jetzt ordentlich an den kragen.

also auf keinen fall die unterwerfungserklärung unterschreiben und zahlen, da du dich sonst schuldig bekennst!


mfg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengeführt)
Ultimus schrieb:
doppelpost, ich weiss... dies sind aber wichtige informationen:

jeder betroffene sollte sich die aktuelle c't (13 2006) kaufen!
kann leider nur stellenweise zitieren, da es den ganzen text nicht online gibt und um die zeit keine geschäfte offen haben.



anderer artikel der aktuellen c't: http://www.heise.de/ct/06/13/146/
BJM Zypries: http://www.golem.de/0605/45578.html

weitere anwaltskanzleien bereiten auch schon klagen gegen S&W, logistep und zuxxez vor.
denen gehts jetzt ordentlich an den kragen.

also auf keinen fall die unterwerfungserklärung unterschreiben und zahlen, da du dich sonst schuldig bekennst!


mfg

Ich danke dir vielmals für den Tipp. Ich werde gleich morden die Zeitschrift kaufen und meinen Anwalt zeigen. Danke Danke Danke!
 
meld dich bitte, wenn du neuigkeiten hast.

mfg
 
Hallo

Ich habe auch den netten Brief bekommen.
Die Datei hatte ich tatsächlich runtergeladen. Wusste allerdings nichts damit anzufangen und habe sie daher wieder gelöscht. Das habe ich übrigens auch schon lange mit eMule gemacht. Irgendwann letztes Jahr.

Ansonsten habe ich nur Orginal Spiele.... :o

Was die Abmahnung angeht...die habe ich heute unterschrieben und den Leuten zugemailt.
Bezahlen werde ich auch. Nützt ja eh nichts.
Einen Anwalt, welchen die Rechtschutz nicht übernimmt, kann ich mir nicht leisten.
Ich habe auch keinen Bock, es auf einen Prozess ankommen zu lassen!

Nun werde ich mal abwarten, was passiert.

PeDDa
 
Nun, was soll passieren?
Du bist auf deren Forderungen eingegangen, für dich sollte die Sache erledigt sein, solange du nicht etwas machst, was in der Unterlassungserklärung genannt wurde. Dann allerdings wirds richtig teuer.
Auch eine Art damit umzugehen. Es wird viele geben, die das nicht verstehen, aber es gibt bestimmt auch viele, die genauso gehandelt haben oder hätten.
Ob es jetzt richtig oder falsch war, das sei mal dahingestellt.
 
Mit der Unterschrift beendest du nur den zivirechtlichen Prozeß. Strafrechtlich geht es weiter, und da du unterschrieben hast, haben sie einen handfesten Beweis, so dass du es nicht mehr abstreiten kannst.

Ansonsten kann ich wirklich die aktuelle C'T empfehlen. zumindest für die Leute, die zu unrecht so einen Brief bekommen haben. Werde am Montag mal mit der Zeitschrift zum Anwalt gehen und mal sehen, vielleicht schließen wir uns bei der Gegenklage an. Denn es gibt mittlerweile ein Gutachten, das aussagt, dass die von Logistep vorgelegten Beweise vor Gericht nicht aussagekräftig sind.

Was ich aus sehr interessant finde: In der Zeitschrift wird gesagt, dass die Trackingsoftware der Logistep AG ausschließlich den Sourcecode von Shareaza benutzt. Ich kann aber kaum glauben, dass sich diese dubiose Briefkastenfirma auch an die Lizens gehalten hat. Immerhin wird der Sourcecode ja "kommerziell" genutzt...
 
Zuletzt bearbeitet:
stimmt nicht.

shareaza läuft unter gpl.
das heisst aber auch, dass logistep ohne erlaubnis die software nicht kommerziell nutzen darf und der quellcode muss auch öffentlich sein. beides ist aber anscheinend nicht der fall.

ein weiterer punkt, wo man denen einen strick drehen kann.
 
Gerade das wollte ich ja ansprechen ;) ... die nutzen es kommerziell, aber garantiert ohne Erlaubnis.
 
sind denn nach stgb illegal gesammelte beweise, vorausgesetzt sie haben gegen die rechtlichen bestimmungen des quellcodes verstossen, vor gericht nicht verwertbar? das hiesse, sie haben keinerlei legale/verwertbare beweise in der hand?

baFh
 
Hallo, ich bin selbst von zwei Abmahungen der Firma Eidos betroffen.

Mich würde interessieren was aus dem oben angegebenen Termin 14.07.06 (heute) um 8:30uhr im Mannheim zur Gerichtsverhandlung rausgekommen ist. Kennt jemand wenn der vor Ort war oder betroffen ist.

Das Urteil interessiert mich brennend.


MfG

Moshcore
 
ahm bin seit donnerstag auch bertroffen von eidos bzw. von den den Ehrenwerten herren von der kanzlei Schutt und Waetke... gibts da was neues ?
 
Moshcore schrieb:
Mich würde interessieren was aus dem oben angegebenen Termin 14.07.06 (heute) um 8:30uhr im Mannheim zur Gerichtsverhandlung rausgekommen ist. Kennt jemand wenn der vor Ort war oder betroffen ist.

Das Urteil interessiert mich brennend.

Die Verhandung um 8:30 ist angeblich geplatzt bzw. auf September verschoben worden, und bei der anderen Anhörung am Nachmittag soll nur der Anwalt erschienen sein und hat alles anerkannt :freak:
(so steht es zu mindestens im Thread bei Gulli)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mußt jetzt auch mal was dazu scheiben!

Da ich auch zweimal Abmahnt wegen Urheberrechtsverletzung bin, ist nur der haken das ich zuerst eine bekommen habe vom “Conflict Global Strom“ am 12.11.2005 das kam am 17.05.2006.
Nun zwei Monaten später bekomme ich wieder eine diesmal Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung „Total Overdose“ nur ist das Datum vom 26.09.2005 das kam am 12.07.2006.

Da ich ja gleich zu einem Anwalt gegangen bin schon beim ersten schreiben(Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung), und denen schrieb Schutt, Waetke Rechtsanwälte Karlsruhe das sie doch mal die Aktenzeichens des angeblichen bei der Staatsanwaltschaft XXXXXXX gegen unsern Mandaten eingeleiteten Strafverfahrens. Vor Einsichtnahme der Ermittlungsakte können wir keine wie auch immer geartete Erklärung unseres Mandaten in dieser
Angelegenheit abgeben.
Wir liesen Schutt, Waetke Rechtsanwälte 10 Tage Zeit für eine stellungs- nahme aber es kam bis heute nix wie eine andere(Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung) ich denke mal das dieses die Tacktig ist der Anwälte wenn einer nicht gleich bezahlt das sie das dann so mit noch mal versuchen. Denn wie ist es im Brief so schön beschrieben,

Seite 1
1)
Folgende Daten konnte unsere Mandatschaft-neben weiteren Einwahlen – aufgrund einer speziell entwickelten Software feststellen und beweissicher dokumentieren lassen

Mein Anwalt rate mir ab zu unterschreiben und denen die € zu überweisen da Schutt, Waetke Rechtsanwälte 10 Tage …oder bis heute noch nicht gemeldet haben…bis auf das zweite schreiben(Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung)lasse ich es jetzt mal darauf ankommen.
Denn was kann denn noch Teuerer werden wie dieses!
In jedem Fall werden die Beschuldigten sich darauf einstellen müssen, von den Rechteinhabern auch zivilrechtlich belangt zu werden. Dabei kommt neben einem Schadensersatz in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr insbesondere auch eine Straflizenz in Betracht. Diese Forderungen können schnell enorme Höhen erreichen, vor allem bei einer großen Anzahl von urheberrechtlich geschützten Dateien, die zum Download angeboten wurden. Betroffenen ist daher zu raten, gut zu überlegen, bevor sie einen Strafbefehl akzeptieren. Es erscheint wahrscheinlich, dass die zivilrechtlichen Folgen drastischer sein werden als die strafrechtlichen.
Darum kann man es machen wie man es will, zahlen muss man ob an seinem Rechtanwalt oder?

Kann man nach lesen bei ((( http://www.netlaw.de/beitraege/2006/durchsuchung.htm )))


So liebe User od. Board Gemeinde ich hätte eine Idee,
was währe wenn wir mal alle die betroffen sind und die es noch werden „können?“ Spiele, Filme, Musik usw. die man Abmahnt wegen Urheberrechtsverletzung einfach mal für eine gewisse Zeit denke mal so(6Monaten?)nicht mehr kaufen. Um einen druck aus zuüben.
Gegen der Strafanzeigen-Maschinerie damit Logistep & Schutt, Waetke Rechtsanwälte Karlsruhe mal den Arsch auf Grundeis gelegt wird.

Da Jahr der schöne Rechtschutz einem da nicht helfen wird!

Nach § 3 Abs. 2d ARB 2000 besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstige Rechten aus geistigem Eigentum.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (ein ! oder ? pro satzende langt)
Urheberrechtsverletzung Schutt und Waetke, Massenabmahnungen...

Ich brauche dringend einen fachlichen Rat!
Viele von euch haben mit Sicherheit schon von der großen Abmahnwelle der Rechtsanwalt Schutt&Waetke gehört, wobei es um Urheberrechtsverletzung bezüglich verteilen von z.B. Computerspielen usw. über P2P Tauschbörsen geht.
Es gibt ja schon zahlreiche Themen dazu im Netz. Leider kann man sich da dumm und dämlich lesem, da es einfach zu viele Seiten sind, viele User von Ihren Abmahnungen berichten, aber keiner wirlich sagt, was im Endeffekt dabei herausgekommen ist.....

Ich bin leider einer der betroffenen!

Nun erstma zu meinem Fall:
Ich bekam im Mai 2006 mein erstes schreiben der Kanzlei, welches ja vielen bekannt sein müsste. Darum ging es um ein PC Spiel der Firma Eidos, was ich im Oktober letzten Jahres gezogen bzw. somit auch verteilt habe. Es heisst ja laut schreiben, worum es ja nur um die zivilrechtliche Seite geht, daß wenn man den Forderungen die gestellt werden termingerecht nachkommt, die Sache als erledigt angesehen wird. Heisst im Klartext, 50EUR Schadenserstaz an Eidos und 250EUR für den Anwalt, zwecks Abmahnung und Unterlassungserklärung. Da ich nicht abstreiten wollte, das ich den Verstoß begangen habe, da ja auch alles von der Fa. Logistep protkolliert ist, kam ich der Forderung ohne zu zögern nach, bezahlte die gesamten 300EUR und unterschrieb die Unterlassungserklärung. Laut meiner Frage beim Anwalt, was nun passiert, wenn ich dem allem nachgekommen bin, in der Zeit bis zum unterschreiben der Unterlassungserklärung aber noch andere Spiele der Fa. Eidos geshared habe, ob ich dann nicht wieder Post bekomme, wurde mir versichert, das dies nicht passieren wird, wenn ich allen Forderungen termingerecht nachkomme. Das war leider nur telefonisch. Also bezahlte ich und schickte die unterschriebene Unterlassungserklärung zum Anwalt! Danach bat ich schon bis heute 3X um eine Antwort vom Anwalt über Einstellung des Erledigung der sache und Eingang meiner Zahlung. Leider bekam ich nie eine Antwort.
Dafür kam nun vor ein paar Tagen der nächste Brief! Wieder eine Abmahnung, wegen eines anderen Spiels (auch von Fa. Eidos) mit einer Unterlassungserklärung, welches ich nur im November 2005 verteilt habe. Und wieder möchte der Anwalt 250EUR für Abmahnung und U-Erklärung haben und 50EUR Schadensersatz für die Fa. Eidos.
Was soll ich nun tun? Wie gesagt wurde mir leider nur telefonisch versichert, daß wegen weiteren Spielen nix kommen wird, wenn die Fälle in der Vergangenheit lagen und bis zur unterschriebenen U-Erklärung geshared wurden. Nur falls ich wieder ein Spiel der Fa. Eidos verteile, nach unterschreiben der U-Erklärung, können gewaltige kosten auf mich zu kommen.
Ich würde höchstens einsehen 50EUR an Eidos zu bezahlen, da es sich ja um ein anderes Spiel handelt. Aber nicht mehr 250EUR für den Anwalt, da es keinerlei Begründung dafür gibt, nochmal eine U-Erklärung zu unterschreiben, geschweige denn nochmal eine Abmahnung zu bekommen, da der Anwalt auch hätte beide Spiele in einem schrieb zusammenfassen können!

Weiss nun nicht mehr was ich machen soll. Bezahle ich wieder, kommt in 2 Monaten wohlmöglich das nächste Spiel!?!

Ich habe nun folgendes Schreiben an den Anwalt aufgesetzt......

Sehr geehrte Herr Schutt,

heute erhielt ich Ihr Schreiben im Falle einer Urheberrechtsverletzung des Computerspiels „Total Overdose“ der Firma Eidos.( ...Aktenz. 2)

Am 17.05.2006 bekam ich das erste mal ein Schreiben Ihrer Kanzlei, wobei es auch um eine Urheberrechtsverletzung Ihrer Mandantin Eidos ging (......Aktenz. 1). Ich war sofort damit einverstanden die entstandenen Kosten dafür zu tragen und die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Alles wurde fristgerecht erledigt.
Nach einem Telefonat mit Ihnen, nachdem ich das erste Schreiben bekommen habe, versicherten Sie mir, dass die Angelegenheit abgeschlossen ist, wenn ich den Forderungen wie von Ihnen vorgegeben nachkomme. Auf meine Frage, was passiert, wenn ich nun bezahle und die Unterlassungserklärung unterschreibe, jedoch in dem Zeitraum vom Verteilen des ersten Spiels bis zum Unterschreiben der Unterlassungserklärung, weitere Spiele der Fa. Eidos verteilt habe, haben Sie mir ebenfalls versichert, dass ich dafür nicht weiter zur Rechenschaft gezogen werde. Es sei denn, ich begehe einen neuen Verstoß nach der unterschriebenen Unterlassungserklärung.

Deshalb bin ich nun sehr entsetzt über ein neues Schreiben Ihrerseits, zumal Sie das zweite Spiel auch schon in dem ersten Schreiben hätten abhandeln können.

Nach meiner Zahlung des ersten Falles, bat ich Sie schon zweimal mir eine Bestätigung der Zahlungseingänge, sowie eine Bestätigung über Beendigung der Angelegenheit zukommen zu lassen. Anstatt diese zu tun, bekomme ich heute den nächsten Brief ins Haus, eine Urheberrechtsverletzung bei Ihrer Mandantin Eidos begangen zu haben, obwohl Sie mir versicherten, dass dies nicht passieren wird.

Ich sehe keineswegs ein noch einmal für die entstandenen Kosten, für Abmahnung und Unterlassungserklärung zu bezahlen, zumal es für eine erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung keine Begründung gibt, da ich dieses schon getan habe und auch nicht wieder gegen dessen Inhalt verstoßen habe. Sie selbst schreiben in Ihrem Schrieb, dass bei Einhalten der Fristen zur Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung mit keinen weiteren Ansprüchen, bezüglich Urheberrechtsverstößen in der Vergangenheit zu rechnen ist.

Aus dem Grund, sehe ich die Sache für mich als erledigt an. Sollten Sie doch noch weitere Forderungen stellen, werde ich mich mit meinem Anwalt gegen Sie zu Wehr setzen.
 
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