Stewi schrieb:
Weiter oben schreibst du noch, das es ein Vergehen ist, und jetzt ist es mit einem Mal eine Strafsache, bei der die Behörden von Amts wegen verpflichtet sind diese zu verfolgen? Irgendwie unschlüssig deine Argumentation. Wenn du eine Unterlassunsgerklärung unterschreibst, dann wird keine Anzeige erstattet, dann gibt es auch keinen Grund das weiter strafrechtlich zu verfolgen, ergo werden diese Fälle auch in keiner Statistik über irgendwelche Gerichtsverfahren auftauchen. Das ist ja gerade das Druckmittel einer Unterlassunsgerklärung, wenn du diese nicht unterschreibst, dann wird Anzeige erstattet.
Im Falle einer Unterlassunsgerklärung weiss die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal etwas von dem Vorgang, das ist ja gerade der Sinn einer Unterlassunsgerklärung. Vielleicht machst du dich erst einmal kundig was eine Unterlassungserklärung ist und wie die allgemeine Vorgehensweise dabei ist. Aber als kleiner Tip, sie dient der Kostenreduzierung des Abgemahnten, weil bei einer Gerichtsverhandlung nach Meinung des Abmahnenden wesentlich höhere Kosten auf den Abgemahnten zukommen würden.
Ob die Polizei etwas auf dem PC findet oder nicht ist völlig irrelevant.
Auch ob er wein WLan betreibt oder nicht ist uninteressant. Eigentum verpflichtet. Wer sein WLan nicht gegen Missbrauch absichert kann zur Verantwortung gezogen werden. Sonst würde sich ja wohl jeder rausreden ein offenes WLan zu betreiben und alle könnten dann sogar beliebig Straftaten begehen. So einfach ist das aber nicht.
Und natürlich kann man Logfiles fälschen, das trifft aber auf fast alle Beweise zu, warum sollte das bei Logfiles anders sein. Es liegt in der Verantwortung des Gerichts, deren Glaubhaftigkeit einzuschätzen. Und warum sollten sie gerade den Beweisen von T-Online keinen Glauben schenken? Oder anders gefragt, was hätte T-Online davon diese Logfiles zu fälschen?
)
1. sowohl verbrechen als auch vergehen sind straftaten. der unterschied liegt in der länge des strafausmaßes (vergehen weniger als 1 jahr haft oder geldstrafe. verbrechen mehr als 1 jahr haft). außerdem kommt nicht jedes vergehen ins strafregister (zb falschparken).
2. die einzig legale möglichkeit herauszufinden wer hinter einer ip adresse steckt, ist der gang zur staatsanwaltschaft und einbringung einer anzeige. daraufhin geht die SA zum provider und verlangt herausgabe von namen und adressen.
eine andere legale art an namen und adressen zu kommen GIBT ES NICHT, da provider die informationen NUR an die SA herausgeben DÜRFEN.
allerdings dürfen
derzeit provider nur die, für die abrechnung relevanten, verbindungsdaten 80 tage lang speichern. also nix mit name und adresse. siehe die links bei #3
3. da ich keine lust habe alles zusammen zu fassen, poste ich diese links:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66658
http://www.netzeitung.de/internet/373146.html
http://www.overnet.org/forum/viewtopic.php?t=7699
pc welt schrieb:
5. Müssen Sie sich alles bieten lassen?
Nein. Wer sich mit gutem Gewissen zu unrecht abgemahnt fühlt, braucht nicht zu warten, ob die Abmahnung tatsächlich irgendwann einmal gerichtlich weiterverfolgt wird. Vielmehr kann man selbst die Initiative ergreifen und eine sogenannte negative Feststellungsklage einreichen. Durch diese kann man feststellen lassen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Die Beweislast, dass die Abmahnung berechtigt ist, liegt im Übrigen ausschließlich bei Abmahner. Dies kann ein geeignetes Mittel sein, die Berechtigung der Abmahnung ein für alle mal zu klären.
http://www.stiftung-warentest.de/online/computer_telefon/meldung/1343451/1343451.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71999
http://www.heise.de/ct/05/15/032/
4. S&W setzen deswegen auf die unterwerfungserklärungen, weil bei ordentlichen verfahren der ausgang für sie ungewiss wäre. stattdessen nehmen sie das geld und stellen das zivilrechtliche verfahren ein und ziehen die anzeige bei der SA zurück!
wobei sie die anzeige bei der SA nicht zurückziehen müssten! was sie aber tun, da ansonsten ihre vorgehensweise publik werden könnte.
anzunehmen ist auch, dass die SA das/die verfahren einstellt, da sie wohl wichtigere aufgaben haben, als bagatelldelikten nachzugehen.
nur mal zur verdeutlichung: nach eigenen angaben haben S&W 40 000 abmahnungen versendet und da kein präzedenzfall bekannt ist, kann man davon ausgehen, dass alle mindestens 200€ bezahlt haben.
da kommt eine schöne summe von mindestens 8 mille raus. dürfte sich also wohl auszahlen.
5. natürlich ist es relevant, ob auf dem pc etwas illegales gefunden wird.
nur weil sich jemand mit logfiles bei der staatsanwaltschaft meldet, heisst das nicht, dass die unschuldvermutung nicht mehr gilt!
wir sind ja nicht in einer diktatur, wo man leute einfach beschuldigen und verurteilen kann!!
6. deiner aussage nach sind also millionen wlan betreiber (potentielle) straftäter und sollen zur verantwortung gezogen werden?
es gibt kein gesetz oder urteilsspruch, das ein offenes wlan verbietet. hingegen können provider von ihren kunden verlangen, dass das wlan gesichert sein muss, wenn sich diese mit dem internet verbinden. trotzdem ist fast die hälfte aller wlans offen.
provider können zwar einen schutz verlangen, aber jeder schutz, sei es mac-filtering, wep, wpa oder wpa2, lässt sich knacken, somit kann man grundsätzlich den betreiber unmöglich für illegale handlungen verantwortlich machen.
7. die logfiles von t-online sind wohl echt, aber sie zeigen nur wem diese ip zu dieser zeit zugeteilt war, aber nicht ob es tatsächlich traffic auf den edonkey ports oder überhaupt traffic gab.
interessanter sind die logfiles und das programm von logistep:
wieso wird eine edonkey version angezeigt, die es gar nicht gibt. erkennt das programm auch richtig die ip adressen. kann es gefälschte ip adressen erkennen. wie sieht es mit dem datenschutzgesetz aus. usw usf
ich glaube kaum, dass es im interesse dieser firma ist, dass bekannt wird, wie dieses program funktioniert. allerdings möchte ich nicht spekulationen anstellen.
8. eine firma, die selbst fake dateien ins internet stellt, um dann den down/upload dieser anzuzeigen, dürfte aber wohl zu allem bereit sein!
logistep homepage schrieb:
Fake/Decoy
Fake Dateien entsprechen in allen wesentlichen Merkmalen den Originaldateien, können aber nicht ausgeführt werden.
Diese speziellen Dateien sind ein sehr bewährtes Mittel gegen die ständig wachsende Produktpiraterie.
Die LOGISTEP AG entwickelt und verbreitet AKTIV Fake Dateien, welche eine Dateierkennung
(Dateiverifizierung) widerstehen. Die „falsche Originaldatei“ kann somit nicht als Fake Datei erkannt werden und garantiert
somit eine dauerhafte Präsenz innerhalb der P2P - Netzwerke, die den Anreiz schafft, das Original auf legalem
Weg zu erwerben.
Diese durch LOGISTEP AG entwickelten Fakes/Decoys werden im Foren, Communities und einschlägigen
Seiten vorgestellt. Der gesamte Inhalt gleicht in Struktur und Größe dem Original und ist zu 100 % nicht ausführbar.
schlussfolgerungen mag ich keine ziehen, da ich wohl sonst mit post von logistep oder S&W rechnen dürfte.
zum ende hin möchte ich nur mehr das beispiel der gvu bringen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68760
http://www.heise.de/newsticker/meldung/69206
http://www.golem.de/0601/42989.html
mir persönlich gefällt die aussage der gvu, dass sie "nicht als beschuldigte, sondern in der rolle des zeugen durchsucht" worden waren, unheimlich gut.