Creeed
Captain
- Registriert
- Sep. 2002
- Beiträge
- 3.859
Was macht zum Beispiel ein Henker? Er tötet einen Menschen bei der Ausübung seiner Arbeit. Wie ist die Moral dort gelagert? Eine spannende Frage die wir hier aber besser nicht diskutieren.
Gesetze sind nicht so geschrieben dass sie auf einem Punkt landen, sie decken eine große Breite bei einem Verstoß ab. Darum sind Strafen ja auch in der Regel bis zu X Zeiteinheiten gelagert, hin und wieder mit der Einschränkung mindestens. Das nennt man Ermessensspielraum. Aber solange Richter auf unteren Ebenen verschiedene Urteile für das gleiche Vergehen verhängen gibt es keine Rechtssicherheit. Selbst die Kommentare zu Gesetzen sind stellenweise sehr unpräzise. Aber das ist Absicht im Rahmen der Gewaltenteilung. Die Legislative erlässt Gesetze, die Judikativ interpretiert sie und fällt auf deren Basis Urteile. Nun kann man den Klageweg ausschöpfen, zum Beispiel durch alle Instanzen bis zum BGH. Dort wird dann höchstrichterlich geurteilt und viele Gerichte halten sich an diese Urteile, quasi als Richtschnur. Es können aber auch Vorgaben gemacht werden.
Nehmen wir aus aktuellem Anlass mal die Steuerhinterziehung. Hier gibt es ein Urteil des BGH, 1 StR 525/11, in der gesagt wird dass bei einer hinterzogenen Summe von mehr wie einer Million Euro eine Gefängnisstrafe verhängt werden soll. Es gibt aber Ausnahmeregelungen davon.
Beim Streamen gibt es nur Meinungen und keine Urteile. Wenn die Gerichte geschlossen keine Klage zulassen sagt das schon viel aus. Aber eine Rechtssicherheit gibt es dann nicht. Aber in Deutschland wurde es bisher immer so gehandhabt dass reine Downloader nicht belangt werden. Es werden nur Uploader verfolgt. Darum war dieser Streamingfall gerade einmalig. Bei Torrents bietet man halt auch an während man runterlädt, das reicht für eine Abmahnung. Wohingegen im Fall kino.to kein normaler Nutzer belangt wurde. Obwohl genug Daten vorhanden waren durch die beschlagnahmten Serverlogs.
Interessant an dem Fall hier ist ja dass die spezialisierten Kammern 14 und 28 alle Anträge die dort bearbeitet wurden abgelehnt haben. Alle genehmigten Anträge wurden in fachfremden Kammern bearbeitet. Das war anscheinend durch den RA Sebastian beabsichtigt da, zumindest verschiedenen Quellen nach, zur Urlaubszeit Anträge in zweistelliger Zahl eingereicht wurden und das über Tage. Zusätzlich mit dem Hinweis dass man die Anträge schnell bearbeiten muss da sonst die Daten gelöscht würden bei der Telekom. Auch der Antrag war sehr komisch geschrieben, ein fachfremder Richter konnte bei der Aktenlage und Formulierung von Filesharing ausgehen. Auch die eidesstattliche Versicherung zum Gutachten legte das nahe. Diese von der Telekom erhaltenen Daten gab man dann an Urmann weiter der quasi als Dienstleister in Treu und Glauben handelte.
Aber um deine letzte Frage zu beantworten. Ich weiß es nicht, Anwälte sind verpflichtet das Beste für ihren Mandaten zu tun. Selbst wenn sie wissen dass er schuldig ist, er aber die Schuld nicht zu gibt müssen sie für ihn kämpfen wie für einen Unschuldigen. Ob es jetzt moralisch einwandfrei ist muss jeder für sich selbst entscheiden solange es im Rahmen der Gesetze ist.
Gesetze sind nicht so geschrieben dass sie auf einem Punkt landen, sie decken eine große Breite bei einem Verstoß ab. Darum sind Strafen ja auch in der Regel bis zu X Zeiteinheiten gelagert, hin und wieder mit der Einschränkung mindestens. Das nennt man Ermessensspielraum. Aber solange Richter auf unteren Ebenen verschiedene Urteile für das gleiche Vergehen verhängen gibt es keine Rechtssicherheit. Selbst die Kommentare zu Gesetzen sind stellenweise sehr unpräzise. Aber das ist Absicht im Rahmen der Gewaltenteilung. Die Legislative erlässt Gesetze, die Judikativ interpretiert sie und fällt auf deren Basis Urteile. Nun kann man den Klageweg ausschöpfen, zum Beispiel durch alle Instanzen bis zum BGH. Dort wird dann höchstrichterlich geurteilt und viele Gerichte halten sich an diese Urteile, quasi als Richtschnur. Es können aber auch Vorgaben gemacht werden.
Nehmen wir aus aktuellem Anlass mal die Steuerhinterziehung. Hier gibt es ein Urteil des BGH, 1 StR 525/11, in der gesagt wird dass bei einer hinterzogenen Summe von mehr wie einer Million Euro eine Gefängnisstrafe verhängt werden soll. Es gibt aber Ausnahmeregelungen davon.
Beim Streamen gibt es nur Meinungen und keine Urteile. Wenn die Gerichte geschlossen keine Klage zulassen sagt das schon viel aus. Aber eine Rechtssicherheit gibt es dann nicht. Aber in Deutschland wurde es bisher immer so gehandhabt dass reine Downloader nicht belangt werden. Es werden nur Uploader verfolgt. Darum war dieser Streamingfall gerade einmalig. Bei Torrents bietet man halt auch an während man runterlädt, das reicht für eine Abmahnung. Wohingegen im Fall kino.to kein normaler Nutzer belangt wurde. Obwohl genug Daten vorhanden waren durch die beschlagnahmten Serverlogs.
Interessant an dem Fall hier ist ja dass die spezialisierten Kammern 14 und 28 alle Anträge die dort bearbeitet wurden abgelehnt haben. Alle genehmigten Anträge wurden in fachfremden Kammern bearbeitet. Das war anscheinend durch den RA Sebastian beabsichtigt da, zumindest verschiedenen Quellen nach, zur Urlaubszeit Anträge in zweistelliger Zahl eingereicht wurden und das über Tage. Zusätzlich mit dem Hinweis dass man die Anträge schnell bearbeiten muss da sonst die Daten gelöscht würden bei der Telekom. Auch der Antrag war sehr komisch geschrieben, ein fachfremder Richter konnte bei der Aktenlage und Formulierung von Filesharing ausgehen. Auch die eidesstattliche Versicherung zum Gutachten legte das nahe. Diese von der Telekom erhaltenen Daten gab man dann an Urmann weiter der quasi als Dienstleister in Treu und Glauben handelte.
Aber um deine letzte Frage zu beantworten. Ich weiß es nicht, Anwälte sind verpflichtet das Beste für ihren Mandaten zu tun. Selbst wenn sie wissen dass er schuldig ist, er aber die Schuld nicht zu gibt müssen sie für ihn kämpfen wie für einen Unschuldigen. Ob es jetzt moralisch einwandfrei ist muss jeder für sich selbst entscheiden solange es im Rahmen der Gesetze ist.