Ratterkiste
Commander
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Wir hatten zwei mal Post von diesem Winkeladvokaten bekommen, zum Glück nicht bezahlt.
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nex0rz schrieb:Alleine das Browsen ist durch die ganzen Cookie-Banner die absolute Hölle geworden. J E D E Seite klatscht mir einen Cookie-Banner ins Gesicht, verhält sich anders, sieht anders aus. Ich klicke nur noch genervt auf irgendeinen Button, egal ob "empfohlen" oder "optional" - Hauptsache der Banner verschwindet.
Nein, denn der Inder oder Chinese müsste sich auch Physikalisch in DE aufhalten damit die hier geltenden Gesetze greifen und der Besuch der Seite würde dem Zweck dienen einen Verstoß auszulösen und damit auch eine indirekte einverständnis Erklärung.duskstalker schrieb:aber theoretisch könnte man dafür auch eine flotte an indern oder chinesen mieten, die händisch die seiten absuchen. damit hätte man dann eine rechtliche grundlage, da hier dann "reale persönlichkeitsrechte" verletzt wurden. was dann?
Tomsenq schrieb:Nein, denn der Inder oder Chinese müsste sich auch Physikalisch in DE aufhalten damit die hier geltenden Gesetze greifen und der Besuch der Seite würde dem Zweck dienen einen Verstoß auszulösen und damit auch eine indirekte einverständnis Erklärung.
Lest mal das Urteil dazu, IP Adresse gilt zwar als personenbezogenes Datum, aber eine Speicherung ohne die Information des Betroffenen ist je nach Fall dennoch möglich, wenn die verarbeitende Stelle nicht ohne massiven Aufwand den Personenbezug herstellen kann. Und damit kann man auch durchaus argumentieren, dass es nur ein personenbezogenes Datum ist, wenn der Personenbezug auch hergestellt werden kann. Deshalb finde ich die allgemeine Information IP Adresse = personenbezogenes Datum falsch! Beispiel Namen. Der Name Hans hat doch erstmal keinen Personenbezug, erst mit weiteren Informationen kann der Bezug hergestellt werden. Die übervorsichtige Behandlung von IP Adressen als personenbezogenes Datum in allen Fällen ist Quatsch. Bei Google geht man halt direkt davon aus dass die das können, also wird es so behandelt. Das kann man doch aber nicht auch auf alle Fälle anwenden.Domi83 schrieb:Lese ich falsch, oder kommt hier selektives lesen zum Vorschein??
Das was DanyelK schreibt (ist erstmal gar kein personenbezogenes Datum), ist eine Aussage und keine Meinung. Und diese ist nun mal schlicht weg falsch!! Und daran gibt es auch nichts zu rütteln.
Meines ist ne Meinung, mit der ich schlicht und einfach sage, solche Dinge wie DSGVO machen das Internet kaputt, aber hey... es gibt nun mal Paragraphenreiter die "mi mi mi" machen und wollen gerne Cookie Consent und zig tausend Hinweise sowie eventuelle Abschaltungen haben, weil man sich ja in seiner Privatsphäre beobachtet fühlt.
Bitte, dann geht aus dem Internet raus und fertig ist!!
Nicht zwingend. Man kann sich ja auch selbst vertreten.Gaspedal schrieb:Wenn es zu Gerichtsverhandlung kommt musst Du es nachweisen, spätestens dann brauchst Du einen Anwalt und eine rechtliche Begründung.
Yo, deswegen gewinnt auch meistens der der mehr Cash zu Verfügung hat. Bis zum Urteil muss man ja immer in Vorleistung gehen. Verlierst du, dann muss die nächst höhere Instanz angegangen werden. Aber die aktuellen Kosten müssen natürlich trotzdem gezahlt werden.Gaspedal schrieb:Wenn Du verlierst musst Du alles zahlen inkl. seine Anwaltskosten & Gerichtskoten. Der Schuss kann auch nach hinten losgegen weil das Urteil nur auf ein Gericht basiert nicht aber auf BGH oder OLG. Andere Gerichte können außerdem auch anders entscheiden.
sehr dummf4c3p4lmTV schrieb:Wie dumm kann man sein...
Das wäre der Sinn dahinter, ich mach solche Seiten dann schlicht zu, es gibt genug Seiten die alle die gleichen 2-3 templates für nehmen oder auch direkt auf die meisten Cookies verzichten. Die dürfen gerne einen Wettbewerbsvorteil haben. ;-)nex0rz schrieb:Alleine das Browsen ist durch die ganzen Cookie-Banner die absolute Hölle geworden. J E D E Seite klatscht mir einen Cookie-Banner ins Gesicht, verhält sich anders, sieht anders aus. Ich klicke nur noch genervt auf irgendeinen Button, egal ob "empfohlen" oder "optional" - Hauptsache der Banner verschwindet.
Wie bereits geschrieben es gilt nur wenn sich die Personen auch in DE aufhalten, damit lohnt sich das ganze schon nicht mehr.duskstalker schrieb:wenn jetzt ein anwalt verschiedene personen vertritt, die alle durch nicht DSGVO konforme webseiten geschädigt wurden, wo weist du da einen rechtsmissbrauch nach? niemand kann einer natürlichen person beim surfen ohne weiteres vorsatz vorwerfen.
Da ich nicht vorab weiss was eine Seite mit meinen Daten anstellt bringt mir dein abfälliger Satz, dass ich die Seite nicht aufrufen soll schon mal gar nichts.yurij schrieb:Deine Privatdaten darfst du gerne für dich behalten, niemand zwingt dich ja dazu die Seite aufzurufen.
Oft habe ich aber beobachtet wie sich Betrüger, Bezahldienste und nahmhafte Firmen hinter DSGVO verstecken sobald es nach verbrannten riecht. Die Polizei nimmt die Anzeige an und tut dann... nichts. Als Betroffener darfst dann nicht mal Identität desjenigen erfahren der das Geld aus deiner Tasche gezogen hat... "aus Datenschutzgründen"...
Eine IP addresse finde ich übrigens nicht als einen persönlichen Datensatz, egal was Datenschützer hier hineininterpretieren. Fakt ist: IP Addressen sind im Internet mittel zum Zweck um Daten auszutasuchen. Wem das nicht passt, der muss das Internet mit seinen bösen IP Addressen ja auch nicht nutzen. Es gibt noch die Deutsche Post. Einfach mal Briefe ohne Absenderaddresse versenden. Total anonym.
IP Addresse wird erst persönlich, wenn beim Internetprovider Anschlussinhaber-Daten abgefragt wurden, was ja nicht einfach so geht. Und selbst dann ist das noch keine Garantie dafür dass er auch derjenige ist der vor dem Bildschirm sitzt. Das EuGH Bürokratie das anders sieht muss nichts bedeuten. Internet ist ja Neuland.
Mann muss es nicht gleich übetreiben. Nur weil eine Seite X ein Inhalt von Seity Y laden will (was... oh Überraschung.... natürlich die Verwendung einer IP addresse benötigt), heisst das noch nicht dass hier verbrechen begangen wurde.
Dieses Datenschutzwahnsinn geht so weit, dass man kaum eine Seite mehr besuchen kann, ohne 3 Cookie Popup Boxen anklicken zu müssen, was das Sürferlebnis total stört. Wer cookies nicht mag, kann sie im Browser ja gerne abschalten. Das hat früher prima auch ohne DSGVO funktioniert.
RobZ- schrieb:Die Folge ist dass es die Entwicklung bremst. Als Privatperson eine Webseite betreiben? Nur Irre und Mutige riskieren es Vor allem da man dann im Impressum seine Adresse rausrücken muss.
Zensur wie sie gewollt ist, einfach Gesetzte machen um die Risiken so zu steigern, dass keiner mehr seine Meinung äußern "MÖCHTE" - natürlich offiziell kann, aber dann doch irgendwie nicht, weil dann entweder der Job weg ist, Klagen reinrollen oder Irre die Bude demontieren.
Das versteht man heute unter Freiheit und Demokratie.
Das ist falsch. Jede öffentlich einsehbare Seite muss ein Impressum haben, außer sie ist privat und dadurch mit einem Passwortschutz versehen.TD1334 schrieb:Keine Webseite die zu privaten Zwecken von einer Privatperson erstellt wird muss ein Impressum anführen.
Helge01 schrieb:Das ist falsch.
TD1334 schrieb:vielleicht kannst du dann bei den Reichsbürgern Karriere machen.
Das ist auch eine komplett andere Aussage. Er schrieb:calluna schrieb:Nein, er hat Recht, nicht jede Seite muss ein Impressum haben
Das ist falsch. Die Grundbedingung für ein verpflichtendes Impressum ist nicht allein "private Zwecke" oder "Privatperson". Ich kann auch eine Website unter diesen Maßgaben erstellen und trotzdem ist eine Impressumspflicht notwendig.TD1334 schrieb:Keine Webseite die zu privaten Zwecken von einer Privatperson erstellt wird muss ein Impressum anführen.
Betreiben Sie privat eine Internetseite, sind Sie dadurch nicht automatisch von der Impressumspflicht entbunden. Denn auch in diesem Fall können die Voraussetzungen für ein geschäftsmäßiges Angebot vorliegen. So besteht die Impressumspflicht bei einem Blog oder einer privaten Internetseite zum Beispiel, wenn Sie über Werbebanner oder -anzeigen Verdienste erzielen. Gleiches gilt auch, wenn Sie mithilfe von sogenannten Affiliate-Links eine Art Vermittlungsprovision erhalten.
Quelle www.anwalt.orgEs besteht keine Impressumspflicht, wenn der Inhalt und der gesamte Webauftritt ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen. Allerdings empfehlen Anwälte auch in diesem Fall sicherheitshalber ein Impressum anzulegen.
Ich hatte es schon geschrieben, du musst z.B. nur auf deinem Android mit deinem Google Account eingeloggt sein (Standardsituation) und schon kann Google dich identifizieren und weiß allein durch den Download von ihren Fonts exakt wo du dich wie lange aufhältst. Damit lassen sich über Jahre genaue Profile von dir anlegen.XashDE schrieb:Aber welche Daten werden denn hier überhaupt geschützt? Die Daten welche IP Adresse welchen Font nutzt?
Ja, hier habe ich mich zu etwas verleiten lassen. Hätte ich noch einmal Kontrolle lesen sollen.calluna schrieb:Was du ihm da schreibst kommt nah an eine Beleidigung heran.
Hier stimme ich dir zu. Siehe oben.calluna schrieb:Du berufst dich auf Freiheit und Demokratie… eine gesunde Diskussionskultur ohne gleich mit Ideologieverdacht anzukommen gehört auch dazu!
calluna schrieb:Und Meinungen sind nicht wahrheitsfähige Aussagen und sind auch nicht auffordernd. Als Meinung gilt in Deutschland auch nicht Beleidigung und üble Nachrede.