News Abmahnwelle „Google Fonts“: Bundesweite Durch­suchungen und 346.000 € sichergestellt

Wir hatten zwei mal Post von diesem Winkeladvokaten bekommen, zum Glück nicht bezahlt.
 
nex0rz schrieb:
Alleine das Browsen ist durch die ganzen Cookie-Banner die absolute Hölle geworden. J E D E Seite klatscht mir einen Cookie-Banner ins Gesicht, verhält sich anders, sieht anders aus. Ich klicke nur noch genervt auf irgendeinen Button, egal ob "empfohlen" oder "optional" - Hauptsache der Banner verschwindet.

Firefox Erweiterung CookieBlock funktioniert bei mir super, man kann es so einstellen dass es nur die notwendigen Cookies automatisch akzeptiert. So hat man auch seine Ruhe. :)
 
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Abmahnungen bei Datenschutz o.ä. sollten mMn grundsätzlich nur von Natürlichen Personen erwirkt werden dürfen und das nur einzeln je Fall und niemals automatisiert.
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duskstalker schrieb:
aber theoretisch könnte man dafür auch eine flotte an indern oder chinesen mieten, die händisch die seiten absuchen. damit hätte man dann eine rechtliche grundlage, da hier dann "reale persönlichkeitsrechte" verletzt wurden. was dann?
Nein, denn der Inder oder Chinese müsste sich auch Physikalisch in DE aufhalten damit die hier geltenden Gesetze greifen und der Besuch der Seite würde dem Zweck dienen einen Verstoß auszulösen und damit auch eine indirekte einverständnis Erklärung.
 
Tomsenq schrieb:
Nein, denn der Inder oder Chinese müsste sich auch Physikalisch in DE aufhalten damit die hier geltenden Gesetze greifen und der Besuch der Seite würde dem Zweck dienen einen Verstoß auszulösen und damit auch eine indirekte einverständnis Erklärung.

wenn jetzt ein anwalt verschiedene personen vertritt, die alle durch nicht DSGVO konforme webseiten geschädigt wurden, wo weist du da einen rechtsmissbrauch nach? niemand kann einer natürlichen person beim surfen ohne weiteres vorsatz vorwerfen.

und wenn eine person nicht vorsätzlich (nicht nachprüfbar) auf einer nicht DSGVO konformen seite war und google die schriften an den client liefert, können das auch tausende oder millionen geschädigte sein.

das urteil in münchen sagt ganz klar: wenn du eine seite mit google gehosteten fonts besuchst, hast du anspruch auf eine entschädigung für die weitergabe deiner persönlichen daten an dritte im EU ausland, weil ohne vorherhige zustimmung passiert.

das ganze ist jetzt nur gestoppt worden, weil ein bot keine persönlichkeitsrechte hat. nicht, weil hier rechtsmissbrauch stattgefunden hat - den man auch gar nicht nachweisen kann.

dass leute von webseitenbetreibern entschädigungszahlungen für das nutzen von google gehosteten schriften bekommen können, ist genau das, was das gesetz machen soll und wurde auch so vom landgericht münchen bestätigt.

wenn das kein bot gewesen wäre, würden alle fälle vor gericht verhandelt werden, und das gericht würde in der ersten instanz immer so wie das landgericht münchen entscheiden: geschädigter bekommt eine entschädigung vom webseitenbetreiber, weil die webseite nicht DSGVO konform ist.

das thema ist einfach: jedem ist völlig egal, ob google die schriften an clienten liefert. das hat in der praxis null relevanz, weil google die daten sowieso auf dem einen oder anderen weg bekommt, sofern beabsichtigt, und kein user interessiert sich dafür, auf welchem server die schriften liegen. wo kein kläger, da kein richter - aber mit dem präzedenzfall in münchen erschafft man kläger, weil da geld zu holen ist.
 
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Domi83 schrieb:
Lese ich falsch, oder kommt hier selektives lesen zum Vorschein??

Das was DanyelK schreibt (ist erstmal gar kein personenbezogenes Datum), ist eine Aussage und keine Meinung. Und diese ist nun mal schlicht weg falsch!! Und daran gibt es auch nichts zu rütteln.

Meines ist ne Meinung, mit der ich schlicht und einfach sage, solche Dinge wie DSGVO machen das Internet kaputt, aber hey... es gibt nun mal Paragraphenreiter die "mi mi mi" machen und wollen gerne Cookie Consent und zig tausend Hinweise sowie eventuelle Abschaltungen haben, weil man sich ja in seiner Privatsphäre beobachtet fühlt.

Bitte, dann geht aus dem Internet raus und fertig ist!!
Lest mal das Urteil dazu, IP Adresse gilt zwar als personenbezogenes Datum, aber eine Speicherung ohne die Information des Betroffenen ist je nach Fall dennoch möglich, wenn die verarbeitende Stelle nicht ohne massiven Aufwand den Personenbezug herstellen kann. Und damit kann man auch durchaus argumentieren, dass es nur ein personenbezogenes Datum ist, wenn der Personenbezug auch hergestellt werden kann. Deshalb finde ich die allgemeine Information IP Adresse = personenbezogenes Datum falsch! Beispiel Namen. Der Name Hans hat doch erstmal keinen Personenbezug, erst mit weiteren Informationen kann der Bezug hergestellt werden. Die übervorsichtige Behandlung von IP Adressen als personenbezogenes Datum in allen Fällen ist Quatsch. Bei Google geht man halt direkt davon aus dass die das können, also wird es so behandelt. Das kann man doch aber nicht auch auf alle Fälle anwenden.
 
Gaspedal schrieb:
Wenn es zu Gerichtsverhandlung kommt musst Du es nachweisen, spätestens dann brauchst Du einen Anwalt und eine rechtliche Begründung.
Nicht zwingend. Man kann sich ja auch selbst vertreten.
Gaspedal schrieb:
Wenn Du verlierst musst Du alles zahlen inkl. seine Anwaltskosten & Gerichtskoten. Der Schuss kann auch nach hinten losgegen weil das Urteil nur auf ein Gericht basiert nicht aber auf BGH oder OLG. Andere Gerichte können außerdem auch anders entscheiden.
Yo, deswegen gewinnt auch meistens der der mehr Cash zu Verfügung hat. Bis zum Urteil muss man ja immer in Vorleistung gehen. Verlierst du, dann muss die nächst höhere Instanz angegangen werden. Aber die aktuellen Kosten müssen natürlich trotzdem gezahlt werden.

Irgendwann geht einem halt die Kohle aus um weiter gerichtlich reagieren zu können. Und dann wirds halt übelst teuer, denn alle Kosten aller Parteien muss man dann selber zahlen... -> Privatinsolvenz bis ins Grab.
 
Wer hier im Forum kennt noch den Namen "Günter Freiherr von Gravenreuth" (RIP)?

Daran hab ich als erstes denken müssen, und vermutlich kennen den Namen tatsächlich viele erst, nachdem "Tante Google" bemüht wurde - aber die Menge der Firmen, die den Betrag gezahlt haben, zeigt mir, dass anscheinend niemand damals aus der Geschichte was für heute gelernt hat - leider ....
 
Verstehe ich nicht. Bei P2P interessiert es die Behörden nicht, wenn spezialisierte Firmen Dateien als Köder auslegen udn dann abmahnen, aber hier ist es dann "Abmahnbetrug" ? Wer sagt denn, dass in positiven Fällen nicht tatsächlich ein Praktikant die Webseite noch aufgerufen hat (dem man persönlichkeitsrechte wohl nicht absprechen könnte)

Versteht mich nicht falsch, ich finde beides sinnbefreit.
 
nex0rz schrieb:
Alleine das Browsen ist durch die ganzen Cookie-Banner die absolute Hölle geworden. J E D E Seite klatscht mir einen Cookie-Banner ins Gesicht, verhält sich anders, sieht anders aus. Ich klicke nur noch genervt auf irgendeinen Button, egal ob "empfohlen" oder "optional" - Hauptsache der Banner verschwindet.
Das wäre der Sinn dahinter, ich mach solche Seiten dann schlicht zu, es gibt genug Seiten die alle die gleichen 2-3 templates für nehmen oder auch direkt auf die meisten Cookies verzichten. Die dürfen gerne einen Wettbewerbsvorteil haben. ;-)
 
duskstalker schrieb:
wenn jetzt ein anwalt verschiedene personen vertritt, die alle durch nicht DSGVO konforme webseiten geschädigt wurden, wo weist du da einen rechtsmissbrauch nach? niemand kann einer natürlichen person beim surfen ohne weiteres vorsatz vorwerfen.
Wie bereits geschrieben es gilt nur wenn sich die Personen auch in DE aufhalten, damit lohnt sich das ganze schon nicht mehr.
 
yurij schrieb:
Deine Privatdaten darfst du gerne für dich behalten, niemand zwingt dich ja dazu die Seite aufzurufen.
Oft habe ich aber beobachtet wie sich Betrüger, Bezahldienste und nahmhafte Firmen hinter DSGVO verstecken sobald es nach verbrannten riecht. Die Polizei nimmt die Anzeige an und tut dann... nichts. Als Betroffener darfst dann nicht mal Identität desjenigen erfahren der das Geld aus deiner Tasche gezogen hat... "aus Datenschutzgründen"...

Eine IP addresse finde ich übrigens nicht als einen persönlichen Datensatz, egal was Datenschützer hier hineininterpretieren. Fakt ist: IP Addressen sind im Internet mittel zum Zweck um Daten auszutasuchen. Wem das nicht passt, der muss das Internet mit seinen bösen IP Addressen ja auch nicht nutzen. Es gibt noch die Deutsche Post. Einfach mal Briefe ohne Absenderaddresse versenden. Total anonym.

IP Addresse wird erst persönlich, wenn beim Internetprovider Anschlussinhaber-Daten abgefragt wurden, was ja nicht einfach so geht. Und selbst dann ist das noch keine Garantie dafür dass er auch derjenige ist der vor dem Bildschirm sitzt. Das EuGH Bürokratie das anders sieht muss nichts bedeuten. Internet ist ja Neuland.

Mann muss es nicht gleich übetreiben. Nur weil eine Seite X ein Inhalt von Seity Y laden will (was... oh Überraschung.... natürlich die Verwendung einer IP addresse benötigt), heisst das noch nicht dass hier verbrechen begangen wurde.

Dieses Datenschutzwahnsinn geht so weit, dass man kaum eine Seite mehr besuchen kann, ohne 3 Cookie Popup Boxen anklicken zu müssen, was das Sürferlebnis total stört. Wer cookies nicht mag, kann sie im Browser ja gerne abschalten. Das hat früher prima auch ohne DSGVO funktioniert.
Da ich nicht vorab weiss was eine Seite mit meinen Daten anstellt bringt mir dein abfälliger Satz, dass ich die Seite nicht aufrufen soll schon mal gar nichts.

In einer Demokratie gilt der Datenschutz nun mal für alle, wenn dir das so nicht passt solltest du dich politisch engagieren und vielleicht kannst du dann bei den Reichsbürgern Karriere machen.

Auf deine Oft beobachteten Dinge gehe ich mal gar nicht ein, da es doch sehr nach subjektiver Stammtischwahrnehmung klingt.

Informiere dich doch erstmal über die DSGVO und die möglichen Attribute und deren Bedeutung.

Es geht auch nicht um die technische Notwendigkeit der IP-Adresse im Internet, sondern das eine Webseite Informationen mit einer Firma teilt, die nicht garantieren kann (weil US Gesetze dagegenstehen) das die Daten nicht weitergegeben werden. Da kann Google noch soviel schreiben, dass Sie nichts aufzeichnen und auswerten in dem Google Fonts fall. Wenn die US-Regierung eine Anfrage stellt aufgrund eines Ihrer Gesetze dann wird Google dem nachkommen, egal ob die Daten in den USA auflaufen oder sonst wo in der Welt.

Das du das für eine Lapalie hältst ist nicht verwunderlich. Viele Menschen denke sich, ist doch nicht so schlimm, was soll der schweiss usw. Das aus der Kleinigkeit etwas grosses werden kann, daran denkt niemand. Und NEIN ich meine nicht das die Informationen von dir etwas grosses werden, das bin ich mir ziemlich sicher das ich hier Recht behalte.
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RobZ- schrieb:
Die Folge ist dass es die Entwicklung bremst. Als Privatperson eine Webseite betreiben? Nur Irre und Mutige riskieren es :) Vor allem da man dann im Impressum seine Adresse rausrücken muss.

Zensur wie sie gewollt ist, einfach Gesetzte machen um die Risiken so zu steigern, dass keiner mehr seine Meinung äußern "MÖCHTE" - natürlich offiziell kann, aber dann doch irgendwie nicht, weil dann entweder der Job weg ist, Klagen reinrollen oder Irre die Bude demontieren.

Das versteht man heute unter Freiheit und Demokratie.

Keine Webseite die zu privaten Zwecken von einer Privatperson erstellt wird muss ein Impressum anführen. Solltest du als "Profi" wissen.

Ich weiss nicht wie du dir Freiheit und Demokratie vorstellst, aber ich verstehe darunter dass du sagen darfst was du willst und solltest dich nicht vom Staat verfolgt fühlen sofern du nicht durch Gesetze verstossen hast.

Das eine Äußerung deinerseits zu Reaktionen vom Staat (Gesetze) oder anderen führt sollte dir bewusst sein. Dazu sollte man auch stehen. Geh doch mal in eine nicht Demokratie und sage öffentlich, dass dir der Parteiführer nicht gefällt oder er aussieht wie Garfield oder so was. Dann wirst du feststellen was Demokratie bedeutet.

Ich habe bei dir aber die Befürchtung, das du der alten Zeit nachtrauerst, wo es noch sehr einfach war anonym Dinge rauszulassen die man sich Auge in Auge nicht getraut hatte.
 
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TD1334 schrieb:
Keine Webseite die zu privaten Zwecken von einer Privatperson erstellt wird muss ein Impressum anführen.
Das ist falsch. Jede öffentlich einsehbare Seite muss ein Impressum haben, außer sie ist privat und dadurch mit einem Passwortschutz versehen.

Das hat ganz einfach den Hintergrund, da man auch auf einer privaten Seite strafrechtliche Vergehen (z.B. Hetze) begehen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Helge01 schrieb:

Nein, er hat Recht, nicht jede Seite muss ein Impressum haben, wenn sie weder geschäftlich genutzt wird ( TeleMedienGesetz Paragraph 5) und auch nicht der Meinungsbildung dient… ist ein anderes Gesetz… müsste ich nachschauen.

Natürlich passiert es schnell, in den zweiten Fall zu rutschen.
Edit Der zweite Fall ist im Medienstaatsvertrag geregelt:

„18 Informationspflichten und Auskunftsrechte
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: …“
Ergänzung ()

TD1334 schrieb:
vielleicht kannst du dann bei den Reichsbürgern Karriere machen.

Was du ihm da schreibst kommt nah an eine Beleidigung heran.

Du berufst dich auf Freiheit und Demokratie… eine gesunde Diskussionskultur ohne gleich mit Ideologieverdacht anzukommen gehört auch dazu!

Und Meinungen sind nicht wahrheitsfähige Aussagen und sind auch nicht auffordernd. Als Meinung gilt in Deutschland auch nicht Beleidigung und üble Nachrede.
 
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calluna schrieb:
Nein, er hat Recht, nicht jede Seite muss ein Impressum haben
Das ist auch eine komplett andere Aussage. Er schrieb:
TD1334 schrieb:
Keine Webseite die zu privaten Zwecken von einer Privatperson erstellt wird muss ein Impressum anführen.
Das ist falsch. Die Grundbedingung für ein verpflichtendes Impressum ist nicht allein "private Zwecke" oder "Privatperson". Ich kann auch eine Website unter diesen Maßgaben erstellen und trotzdem ist eine Impressumspflicht notwendig.

Betreiben Sie privat eine Internetseite, sind Sie dadurch nicht automatisch von der Impressumspflicht entbunden. Denn auch in diesem Fall können die Voraussetzungen für ein geschäftsmäßiges Angebot vorliegen. So besteht die Impressumspflicht bei einem Blog oder einer privaten Internetseite zum Beispiel, wenn Sie über Werbebanner oder -anzeigen Verdienste erzielen. Gleiches gilt auch, wenn Sie mithilfe von sogenannten Affiliate-Links eine Art Vermittlungsprovision erhalten.
Es besteht keine Impressumspflicht, wenn der Inhalt und der gesamte Webauftritt ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen. Allerdings empfehlen Anwälte auch in diesem Fall sicherheitshalber ein Impressum anzulegen.
Quelle www.anwalt.org

Ich kann z.B. auch als Privatperson eine private Seite erstellen und nur zur Veranschaulichung meines Themas Links zu Bildern auf Amazon Posten (kein geschäftsmäßiges Angebot). Auch da wäre ein Impressum notwendig.
 
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Aber welche Daten werden denn hier überhaupt geschützt? Die Daten welche IP Adresse welchen Font nutzt? Oo
 
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XashDE schrieb:
Aber welche Daten werden denn hier überhaupt geschützt? Die Daten welche IP Adresse welchen Font nutzt?
Ich hatte es schon geschrieben, du musst z.B. nur auf deinem Android mit deinem Google Account eingeloggt sein (Standardsituation) und schon kann Google dich identifizieren und weiß allein durch den Download von ihren Fonts exakt wo du dich wie lange aufhältst. Damit lassen sich über Jahre genaue Profile von dir anlegen.
 
calluna schrieb:
Was du ihm da schreibst kommt nah an eine Beleidigung heran.
Ja, hier habe ich mich zu etwas verleiten lassen. Hätte ich noch einmal Kontrolle lesen sollen.

calluna schrieb:
Du berufst dich auf Freiheit und Demokratie… eine gesunde Diskussionskultur ohne gleich mit Ideologieverdacht anzukommen gehört auch dazu!
Hier stimme ich dir zu. Siehe oben.

calluna schrieb:
Und Meinungen sind nicht wahrheitsfähige Aussagen und sind auch nicht auffordernd. Als Meinung gilt in Deutschland auch nicht Beleidigung und üble Nachrede.

Darum geht es auch nicht, viele meinen aber es herrscht keine Demokratie mehr, weil man Gegenwind bekommt der einem manchmal zeigt dass man zu einer Minderheit gehören könnte. Und dann kommt das Geschreie von wegen man darf nicht mehr seine Meinung kundtun. Deshalb auch mein fiktives Beispiel in meinem Ursprungpost.
 
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Die Vergleichssumme von 170 € war natürlich genau in der Höhe festgesetzt, da sowohl Privatleute wie auch Firmen in vermutlich 90% der Fälle nicht weniger als 150 € SB in ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben. Dass dieser SB nur zum Tragen kommt, wenn der Rechtsstreit vom Versicherten verloren wird, das haben die meisten Leute natürlich auch nicht auf dem Schirm. Wer die Kohle als Geschäftsführer einer Firma jedoch bezahlt hat, der ist definitiv nicht der beste in seinem Berufsfeld, denn bereits ein Überfliegen der entsprechenden Abmahnungen offenbart, dass das offensichtliche Gaunerei ist, gegen die man sich wehren muss.
 
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