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Acer kühlt die Core i-Prozessoren im 2-in-1 Switch Alpha 12 passiv, Lüftergeräusche gehören damit der Vergangenheit an. Die Taktraten unter Dauerlast sind trotzdem hoch. Möglich macht dies eine Flüssigkeitskühlung, die auf den Namen LiquidLoop™ hört.
Man kann euch ja nicht vorwerfen, dass die Anzeige nicht als solche deklariert wäre. Aber mich wundert schon, dass CB es erlaubt, dass das CB-Layout für den Beitrag Dritter verwendet werden darf. Es stellt sich ja auch die Frage nach der presserechtlichen Verantwortung; wird das Layout des redaktionellen Teils in Anzeigen verwendet, ist diese Unterscheidung kaum noch möglich.
Ich will nicht in Frage stellen, dass eine Seite wie CB sich ebenfalls solcher Mittel der Finanzierung bedienen muss. Ich würde aber empfehlen, das Layout beispielsweise mit einem unterlegten Grauraster zu kennzeichnen sowie einen Disclaimer am Ende der Anzeigen in der Art "Die Verantwortung für diese Anzeige liegt beim Auftraggeber" anzuführen.
Was ist dein Problem? Muss CB dich vorher persönlich um Erlaubnis fragen?
Jetzt geht wieder das Gemecker los, unfassbar ...
Es ist klar als Werbung gekennzeichnet. Also alles völlig in Ordnung und darf von jedem übersprungen werden, der es nicht lesen möchte.
Da man die Artikel sogar noch ausblenden lassen kann. Löblich.
Wieso nicht? Weil ich nicht gerne mit als Artikel getarnter Werbung verarscht werden will vielleicht? Auch wenn [Anzeige] dransteht, der komplette Aufbau entspricht den normalen Computerbase Artikeln.
Ich finds ok, auf diese Art Werbung zu schalten. Ist schließlich eindeutig als solche gekennzeichnet. Lieber wär mir zwar klassische Werbung, aber wir wissen ja alle, wer in an dieser Art von Werbung schuld ist: User, die Werbeblocker einsetzen... :seufz Der "ehrliche" User ohne Werbeblocker muss es schließlich "bezahlen".
@ flappes
Ich denke schon, dass das vielen aufgefallen wär... Der Text hebt sich inhaltlich ziemlich krass von der sonstigen Berichterstattung ab.
man darf die anzeige übrigens auch wegklicken, wenn man sich wirklich gestört davon fühlt..weiß ehrlich gesagt nicht was es noch groß darüber zu sagen gibt
Bei Klick erstmal die Erlaubnis des Nutzer einholen.
Dann mindetens noch 5 x drauf hinweisen, dass es ein bezahlter Artikel ist.
Immer wieder bestätigen, vorher darf man es nicht aufrufen.
Achja und die Farben dann ändern: Hintergrund schwarz, Schrift hell grün, damit man auch blos erkennt, dass es kein CB Artikel ist.
Blinkende Überschrift versteht sich von selbst.
Also man kann es doch auch echt mit dem Unzufrieden-Sein übertreiben. Es ist doch eindeutig als Anzeige erkennbar. Sogar der Artikel selbst hebt sich farblich von den normalen Artikeln ab.
Gut, ich finde ich es auch nicht so berauschend, aber andererseits - wir alle wollen von unserer Arbeit leben, von daher...
Lasst es bloß bitte nicht überhand nehmen, ja?
Wurde das Gerät nicht hier getestet? Dessen Testergebnisse sind wohl in der Anzeige mit eingeflossen.
Ich empfinde die Kennzeichnung als ausreichend.
Der Artikel an sich sollte sich eventuell noch von anderen durch das Design unterscheiden (mobil seh ich keine Änderung) ?