Ärger mit VW Händler - Gewährleistungsfall?

OpaGehrke

Lt. Commander
Registriert
Apr. 2012
Beiträge
1.667
Hallo zusammen,

Ich versuche mich so kurz wie möglich fassen.

Ich habe am 27.07.2012 einen VW Passat Bj. 2006 bei einem VW Händler gekauft. Seit einigen Tagen blinkt die Display Lampe "AFS ohne Funktion" fast täglich. Ich war auch schon damit in der Werkstatt, der Schaden kommt von dem Kurvenfahrlicht des rechten Xenon Scheinwerfers. Zuerst wurde das Steuergerät getauscht - keine Verbesserung, Fehler bleibt bestehen. Dann sagte mir der Händler, dass es jetzt nur noch am Scheinwerfer selbst liegen kann, der müsste getauscht werden. Ein neuer Scheinwerfer kostet ca. 550€ netto. Auf meine Frage, ob die den Schaden übernehmen, meinten die, dass sie dies nicht tun werden. Die Härte war jedoch, dass der Händler zu mir meinte, dass die Situation für beide Seiten nicht zufriedenstellend sei und wieviel ich bereit sei, für einen neuen Scheinwerfer zu bezahlen, ich habe gesagt, ich werde gar nichts bezahlen, da er gesetzlich dazu verpflichtet sei, die Kosten zu übernehmen. Wir sind doch hier nicht auf irgendeinem Basar.

Jetzt kommt meine Frage: Garantie ist doch eine freiwillige Leistung der Verkäufers. Gewährleistung sieht das Gesetz vor, normalerweise 24 Monate. Der PKW ist noch keine 6 Monate alt. Der defekte Scheinwerfer stellt für mich einen Sachmangel dar, innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf liegt doch die Beweisleist beim Verkäufer. Ich verlange weder Kulanz noch Garantie, ich will nur das, was das Gesetz vorsieht.

Meiner Meinung nach muss der Händler die Kosten des Scheinwerfers, sowie alle damit verbundenene Kosten, wie Lohnkosten tragen oder sehe ich das falsch?

Habt ihr Tipps für mich, was ich machen kann? Ich wollte dem Autohaus die Situation noch einmal schriftlich mitteilen.

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Habe ich was anderes anderes geschrieben? Nein!
 
Da hast du aber noch das Problem, dass bei Gebrauchtwägen die verschleißteile nicht zu 100% erstattet werden.

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/201.html

http://www.123recht.net/Gesetzliche-Gewaehrleistung-bei-Gebrauchtwagen-__a67181.html

Der Fehler wird am Stellmotor des xenonscheinwerfers liegen.

Mein tip: Zahl ihm 150 für den Scheinwerfer und gut ist... Hast du denn für das Steuergerät etwas bezahlt? Oder wurde das wieder zurück gebaut?

Bedenke bitte auch dass es unfair dem Verkäufer gegenüber wäre, einen NEUEN Scheinwerfer zu verlangen. Denn dein jetziger, der im Fahrzeug verbaut ist, ist schon 6 Jahre alt. Würde er dir jetzt einen neuen Scheinwerfer verbauen und die kosten selbst komplett tragen, hätte er eine Wertsteigerung an deinem Fahrzeug vorgenommen.

Wert deines Scheinwerfers (da gebraucht) ~250€
Wert eines neuen Scheinwerfers ~550€
 
Zuletzt bearbeitet:
Meines Wissen nach hast du 12 Monate gesetzliche Gewährleistung bei nem Gebrauchtwagen.
Der Scheinwerfer und die Steuergeräte sind auch keine Verschleißteile. (Nur der Xenonbrenner und der ist ja nicht kaputt.)

Von daher geh ruhig noch mal ins Autohaus und Versuch das ganze persönlich zu klären. Am besten verlangst du den Chef.

Du kannst auch mal darum bitten, dass die dir das Protokoll vom Fehlerspeicher geben. Mit dem Fehlercode dann im Internet suchen. Häufigauftauchende Probleme findest du so sehr schnell und dazu meistens immer ne günstige Lösung. Heutzutage arbeiten in Autohäusern nur noch 'Teiletauscher' von daher muss man denen manchmal unter die Arme greifen :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass der Xenon Scheinwerfer als Verschleissteil gilt, kann ich mir auch nicht vorstellen. Bei meinem letzten Gespräch dort vor Ort ließen die überhaupt nicht mit sich reden. Der Verkäufer sagte nur, dass ich den Wagen ja mangelfrei übernommen hätte. Das stimmt zwar, ich sehe es trotzdem anders. In den Sommermonaten benötige ich tagsüber nicht das Abblendlicht, d.h. erst als der Herbst/Winter kam, brauchte ich den Scheinwerfer auch tagsüber (Autom. FLS), somit wurde der Scheinwerfer erst jetzt so richtig "belastet", daher ist es durchaus möglich, dass der Fehler hätte schon bei Kauf vorhanden sein können. Der Fehler tritt ja auch nicht immer auf, heute war alles okay. Gestern hatte ich den Fehler 3 mal über den Tag verteilt.

Danke @ sVNification und lufkin
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast keinen Anspruch auf einen NEUEN Scheinwerfer! Da das eine Wertsteigerung wäre. Besorge einen gebrauchten oder der Händler besorgt den, dann müsstest du finanziell nicht dazu aufwenden... Wenn die Lösung aber nur ein neuer Scheinwerfer sein kann, dann musst du die Wertsteigerung natürlich tragen.

Da könnte ja jeder daher kommen und sich nach einem Kauf sein Auto neuwertig her richten lassen...

Ihr seid drauf.

Klar muss der Verkäufer den Mangel beheben! Und auch völlig zu seinen kosten! Aber eben nur den Zeitwert des Fahrzeugteils.
 
Im Zweifelsfall hol die Beratung beim Anwalt, wenn du keine Haftpflicht hast geht das auch bei den Verbraucherzentralen.
Die nehmen für ne Rechtsberatung durch einen Anwalt 30€ / 20 Min.
 
Hallo,

siehe hier: http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw09/0227/03_gebrauchtwagen.jsp

Ich vermute stark, dass du 1 Jahr Gewährleistung hast und nicht 2, schau mal in deinen Kaufvertrag.
Da das Fahrzeug "erst" 6-7 Jahre alt ist, würde ich hier von einem Mangel ausgehen.
Der Xenon-Scheinwerfer bzw. dessen Steuerung gehört normal nicht zu den Verschleissteilen die nach 6-7 Jahren getauscht werden müssen (Der Brenner ggfs. schon, der ist ja aber nicht betroffen).
Wie viel Kilometer hat das Fahrzeug denn schon runter?

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Fahrzeug hat jetzt gerade die 80.000 geknackt!
 
Ok, das ist nicht viel für das Alter.
Ich würde auf jeden Fall auf die Beseitigung des Mangels durch den Händler bestehen.
Anspruch auf einen neuen Scheinwerfer hast du nicht direkt, aber eben auf die Beseitigung des Mangels.
Wie der Händler das anstellt ist erstmal egal. Kann er den Alten noch reparieren, dann ist das auch in Ordnung.
Teil dem Händler den Mangel schriftlich mit und setz ihm eine Frist zur Behebung des Mangels.
Die Frist muss natürlich realistisch sein.
Bei der Übergabe des Briefs würde ich auf jeden Fall einen Zeugen mitnehmen oder den Empfang vom Händler quittieren lassen.

Gruß
 
Metaxa1987 schrieb:
Du hast keinen Anspruch auf einen NEUEN Scheinwerfer! Da das eine Wertsteigerung wäre. Besorge einen gebrauchten oder der Händler besorgt den, dann müsstest du finanziell nicht dazu aufwenden...

Der Threadersteller hat doch nicht auf einen neuen Scheinwerfer bestanden?
Und er muss sich schon gar nicht um einen gebrauchtes Teil kümmern.
Das ist Sache des Händlers. Wenn der meint er muss neu kaufen, dann muss er auch die Kosten übernehmen.
 
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe ein Sachmangel, dann wird gesetzlich vermutet, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe bestand und dem Käufer stehen die in 437 BGB genannten Rechte (abgestuft) zu.

Das Gewährleistungsrecht kennt auch keine Unterscheidung zwischen Verschleiß und anderen Mängeln, was ein Mangel ist, bestimmt sich alleine nach § 434 BGB.

Lass dich also von den absolut Ahnungslosen hier nicht verwirren...
 
Danke Fr4g3 und Doc Foster.... Du sagst es schon richtig, wie er den Manager abstellt, ist mir letztlich egal. Ich werde dann nochmal hinfahren und ihm eine Frist setzen. Was ist angemessen 14 Tage?
 
Typisch VW ... da kann ich dir Geschichten erzählen.

Wer sagt dir, dass nachdem der Scheinwerfer getauscht wurde das Problem behoben ist ?

Da gehört noch einiges mehr dazu als der Scheinwerfer und das Steuergerät.

Ich würde zu dem Autohaus gehen und sagen, dass du dir Gedanken gemacht hast und eine gemeinsame Lösung finden willst und wenn die nicht mit sich reden lassen eben einen Anwalt zu Rate ziehen (kann man auch ankündigen).

Bzw. an VW direkt wenden ...
 
Metaxa1987 schrieb:
Da könnte ja jeder daher kommen und sich nach einem Kauf sein Auto neuwertig her richten lassen...

Die Aussage stimmt ja nun auch nicht, wenn nichts defekt ist, habe ich auch keine Ansprüche gegenüber dem Händler.
Wenn ich mutwillig etwas zerstöre, um eine neues Teil zu bekommen, wäre der Tatbestand des Betruges naheliegend!
 
Ich würde keine Tage nennen, sondern "umgehend" schreiben.

Siehe hier: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/gebrauchtwagenkauf-maengelbeseitigung.htm

Schreib auch nicht das der Scheinwerfer getauscht werden soll, sondern einfach sachlich den Mangel beschreiben und das dieser zu beseitigen ist.
Was die Ursache ist musst du ja nicht wissen und kann dir auch egal sein, du bist ja kein Werkstattmeister.

Lass dir wie gesagt die Annahme des Briefs schriftlich bestätigen oder nimm einen Zeugen mit!

Gruß
 
belafarinrod91 schrieb:
Wer sagt dir, dass nachdem der Scheinwerfer getauscht wurde das Problem behoben ist ?

Womöglich leider niemand, ich muss mich halt darauf verlassen, was der Kundenservice-Mensch sagt.
Ergänzung ()

Metaxa1987 schrieb:
Der Fehler wird am Stellmotor des xenonscheinwerfers liegen.

Mein tip: Zahl ihm 150 für den Scheinwerfer und gut ist... Hast du denn für das Steuergerät etwas bezahlt? Oder wurde das wieder zurück gebaut?

Ich muss sagen, dass sich der Händler mit dem Steuergerät schon sehr entgegenkommend gezeigt hat, das neue Steuergerät blieb drin und mir wurde nichts in Rechnung gestellt. Zumindest noch nicht.
 
Lass dich da nicht auf Sachen wie fair und unfair ein.
Du hast den Preis für ein funktionierendes Auto bezahlt und das steht dir auch zu.
Ein Händler muss solche Sachen in den Preis einkalkulieren, daher ist das Auto beim Kauf von privat auch günstiger als beim Händler.
Beschreibe wie gesagt nur den Mangel, nicht wie er ihn zu beseitigen hat. Das liegt dann beim Händler.
Wenn er das Steuergerät wieder ausbauen will und dir das alte, noch funktionierende wieder einbauen will dann kann er das ja machen.
Du kannst nichts dafür wenn er mit dem ersten Nachbesserungsversuch den Fehler nicht behoben hat.

Gruß
 
Zurück
Oben