OpaGehrke
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2012
- Beiträge
- 1.667
Hallo zusammen,
Ich versuche mich so kurz wie möglich fassen.
Ich habe am 27.07.2012 einen VW Passat Bj. 2006 bei einem VW Händler gekauft. Seit einigen Tagen blinkt die Display Lampe "AFS ohne Funktion" fast täglich. Ich war auch schon damit in der Werkstatt, der Schaden kommt von dem Kurvenfahrlicht des rechten Xenon Scheinwerfers. Zuerst wurde das Steuergerät getauscht - keine Verbesserung, Fehler bleibt bestehen. Dann sagte mir der Händler, dass es jetzt nur noch am Scheinwerfer selbst liegen kann, der müsste getauscht werden. Ein neuer Scheinwerfer kostet ca. 550€ netto. Auf meine Frage, ob die den Schaden übernehmen, meinten die, dass sie dies nicht tun werden. Die Härte war jedoch, dass der Händler zu mir meinte, dass die Situation für beide Seiten nicht zufriedenstellend sei und wieviel ich bereit sei, für einen neuen Scheinwerfer zu bezahlen, ich habe gesagt, ich werde gar nichts bezahlen, da er gesetzlich dazu verpflichtet sei, die Kosten zu übernehmen. Wir sind doch hier nicht auf irgendeinem Basar.
Jetzt kommt meine Frage: Garantie ist doch eine freiwillige Leistung der Verkäufers. Gewährleistung sieht das Gesetz vor, normalerweise 24 Monate. Der PKW ist noch keine 6 Monate alt. Der defekte Scheinwerfer stellt für mich einen Sachmangel dar, innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf liegt doch die Beweisleist beim Verkäufer. Ich verlange weder Kulanz noch Garantie, ich will nur das, was das Gesetz vorsieht.
Meiner Meinung nach muss der Händler die Kosten des Scheinwerfers, sowie alle damit verbundenene Kosten, wie Lohnkosten tragen oder sehe ich das falsch?
Habt ihr Tipps für mich, was ich machen kann? Ich wollte dem Autohaus die Situation noch einmal schriftlich mitteilen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich versuche mich so kurz wie möglich fassen.
Ich habe am 27.07.2012 einen VW Passat Bj. 2006 bei einem VW Händler gekauft. Seit einigen Tagen blinkt die Display Lampe "AFS ohne Funktion" fast täglich. Ich war auch schon damit in der Werkstatt, der Schaden kommt von dem Kurvenfahrlicht des rechten Xenon Scheinwerfers. Zuerst wurde das Steuergerät getauscht - keine Verbesserung, Fehler bleibt bestehen. Dann sagte mir der Händler, dass es jetzt nur noch am Scheinwerfer selbst liegen kann, der müsste getauscht werden. Ein neuer Scheinwerfer kostet ca. 550€ netto. Auf meine Frage, ob die den Schaden übernehmen, meinten die, dass sie dies nicht tun werden. Die Härte war jedoch, dass der Händler zu mir meinte, dass die Situation für beide Seiten nicht zufriedenstellend sei und wieviel ich bereit sei, für einen neuen Scheinwerfer zu bezahlen, ich habe gesagt, ich werde gar nichts bezahlen, da er gesetzlich dazu verpflichtet sei, die Kosten zu übernehmen. Wir sind doch hier nicht auf irgendeinem Basar.
Jetzt kommt meine Frage: Garantie ist doch eine freiwillige Leistung der Verkäufers. Gewährleistung sieht das Gesetz vor, normalerweise 24 Monate. Der PKW ist noch keine 6 Monate alt. Der defekte Scheinwerfer stellt für mich einen Sachmangel dar, innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf liegt doch die Beweisleist beim Verkäufer. Ich verlange weder Kulanz noch Garantie, ich will nur das, was das Gesetz vorsieht.
Meiner Meinung nach muss der Händler die Kosten des Scheinwerfers, sowie alle damit verbundenene Kosten, wie Lohnkosten tragen oder sehe ich das falsch?
Habt ihr Tipps für mich, was ich machen kann? Ich wollte dem Autohaus die Situation noch einmal schriftlich mitteilen.
Vielen Dank für eure Hilfe!