Ärger mit VW Händler - Gewährleistungsfall?

Kann ich das so schreiben?

Sehr geehrter Herr ...,

am Montag, den 07.01.2013 habe ich meinen VW Passat bei Ihnen im Haus abgegeben. Das Display zeigt mir fast täglich den Fehler „AFS ohne Funktion“, die Warnleuchte blinkt. Nach einer Durchsicht in Ihrer Werkstatt kam Ihr Service Mitarbeiter Herr ... zu dem Entschluss, dass der Fehler entweder durch das Steuergerät verursacht wird oder durch den Scheinwerfer an sich. Das Steuergerät wurde daraufhin ausgetauscht, doch der Fehler blieb weiterhin bestehen. Ich habe den Passat am 20.07.2012 bei Herrn ... gekauft, am 27.07.2012 war die Übergabe des Fahrzeugs persönlich mit Ihnen.

Das Gesetz verlangt eine 24 monatige Gewährleistungspflicht des Verkäufers/Händlers. Hier liegt ein Sachmangel an dem Fahrzeug vor. Ich verlange eine umgehende Nachbesserung Ihrerseits, so dass der Fehler behoben wird. Gemäß Ihren Verkaufsbedingungen Punkt VI. mache ich meine Ansprüche Ihnen gegenüber hiermit geltend.

Sollten Sie meiner Aufforderung zur Nacherfüllung nicht nachkommen, so behalte ich mir das Recht vor, den Scheinwerfer bei einem anderen VW Vertragspartner reparieren/austauschen zu lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen


OpaGehrke
 
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12 Monate bei Gebrauchtwagen...
 
Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate weil es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt.
 
Die Frist kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden, ansonsten gelten die gesetzlich vorgesehenen 2 Jahre.
 
Wie gut, dass ich mit Kunden wie einige von euch nichts mehr am Hut habe! (Damit meine ich nicht den TE)

1. klar hast du die Möglichkeit den Mangel beheben zu lassen... Jetzt nimmt der Händler einen Lehrling, lässt deinen Scheinwerfer raus bauen und reparieren. Lass den 4 Monate halten, dann darf der Händler nochmal nachbessern (dann das dritte mal) und dann bist du innerhalb von 2 Monaten aus Gewährleistung raus und hast die ganze zeit Ärger mit dem Scheinwerfer...
2. zeig dich (trotz des Frusts) kooperativ, denn das hilft beiden Seiten weitaus mehr, als jetzt mit Anwalt und der ganzen scheiße zu drohen. Denn da Rollen Unkalkulierbare kosten auf dich zu! Und in dieser zeit ändert sich an deinem Scheinwerfer NICHTS!
3. dadurch dass der Händler dir nun ein neues Steuergerät verbaut hat und dies nicht mehr zurück rüstet, hat dein Auto eh schon eine gewisse Wertsteigerung verbucht.
4. wer ein 6 Jahre altes Auto kauft, darf nicht davon ausgehen (auch wenn er bei einem Händler kauft) dass er sich einen Neuwagen anschafft!
5. wer behauptet 80.000 km bei einem 6 jährigen Auto sind wenig, hat keine Ahnung, denn das ist der ganz normale Durchschnitt!

Wie gesagt... Du hast selbst mehr davon, wenn du dich kooperativ zeigst. Sonst zieht sich das ewig und zum Schluss (je nach gericht) geht es auf einen Vergleich raus -> Gerichtskosten, anwaltskosten und streitwert werden geteilt, beide Zahlen die Hälfte und du zahlst wesentlich mehr als jetzt zu sagen "komm, Bau mir nen neuen Scheinwerfer ein, ich zahle 150€ dazu"

Die Möglichkeit des gebrauchten Scheinwerfers ist in sofern deine indirekte Aufgabe, da der Händler das nicht tun wird... Denn wenn er dir einen gebrauchten Scheinwerfer verbaut muss er auf diesen auch wieder Gewährleistung übernehmen.

Der Händler wird reparieren, oder einen neuen verbauen. Wenn er repariert, kannst du das noch 2 mal machen lassen, bevor du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. (Da bekommst du aber auch nicht den gesamt Kaufvertrag zurück)

Lass dir einen neuen Scheinwerfer verbauen, schau ob das funktioniert, wenn nicht musst du weiter sehen...

Über kosten muss man sich dann im fall des Falles unterhalten.


Ps.: es ist sehr einfach von den anderen hier, dir zu empfehlen auf dein recht zu pochen. Denn diese haben ja dann auch nicht den Ärger und/oder die finanziellen Ausgaben.
 
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Ich lese hier immer Wertsteigerung durch Neuteile.
Mir als Käufer ist es völlig egal wie viele Neuteile in einen Gebrauchtwagen verbaut sind.
 
Danke @metaxa für deine ausführliche Meinung, ich werde zunächst den Brief so, wie oben steht, vielleicht noch leicht verändert abschicken. Ich gehe davon aus, dass der Händler trotzdem nicht darauf eingehen wird, dann kann ich immer noch den Vorschlag mit der Zuzahlung meinerseits machen.

Das "gute" an der Sache, dass der Scheinwerfer ja ansonsten funktioniert und es "nur" der Scheinwerfer ist, so dass ich den Pkw weiterhin nutzen kann und er fahrbereit ist.
 
Metaxa1987 schrieb:
4. wer ein 6 Jahre altes Auto kauft, darf nicht davon ausgehen (auch wenn er bei einem Händler kauft) dass er sich einen Neuwagen anschafft!
5. wer behauptet 80.000 km bei einem 6 jährigen Auto sind wenig, hat keine Ahnung, denn das ist der ganz normale Durchschnitt!

Meine Meinung :
Doch man darf davon ausgehen, wenn ich bei einem Vertragshändler einen Gebrauchtwagen kaufe - auch wenn dieser 6 Kahre alt ist, was laut VW (wenn sie verkaufen wollen kein Alter ist!) - dass das Auto frei von Mängeln ist. Wieso kaufe ich sonst bei VW wo das Auto deutlich mehr kostet als ein Auto vom "Händler um die Ecke" ?

80k km für 6 Jahre ? Das ist ein Witz, für mich wäre das ein Garagenwagen. Aber gut ... was ich damit sagen, du kannst das definitiv nicht pauschalisieren und meinen, dass jeder, der das anders sieht keine Ahnung hat.

Ich würde weiterhin auf mein Recht beharren - du hast sicherlich gut Geld gelassen und dafür kann man auch Service und Kundenfreundlichkeit erwarten - und sowas gehört da auch dazu !

So far.
 
MisterMankind & belafarinrod91 - danke für eure Beiträge!

Das ist nämlich genau der Punkt, ich will weder etwas, was die Garantie NICHT abdeckt, noch will ich irgendwelche Kulanz vom Händler. Ich möchte einfach nur dass, was der Gesetzgeber vorgibt. Und da kann sich ein VW Händler auch nicht gegen wehren!
 
Und der Gesetzgeber sieht vor, dass der Mangel behoben wird... Dann lasst euch doch von einem dahergelaufenen Lehrling den Scheinwerfer reparieren, und nach einigen Monaten ist dieser wieder Defekt... Denkt doch mal objektiv... Ein neuer Scheinwerfer ist doch wohl langfristig gesehen besser, als ihn reparieren zu lassen.

Das mit dem gebrauchten Scheinwerfer ist nur ein Vorschlag und nicht Pflicht des Käufers, das ist doch klar... Und das habe ich doch auch ned geschrieben, dass das Pflicht ist.

80.000km ist ein garagenwagen? Naja dann passt es ja :)

Es waren nur gut gemeinte Ratschläge...
 
Also laut Aussage VW kann der Scheinwerfer nicht repariert werden, er muss ausgetauscht werden. Und ob nun ein Lehrling, ein Geselle oder der Meister persönlich diesen Austausch vornimmt, macht für mich letztlich keinen Unterschied.
 
Metaxa1987 schrieb:
.... 80.000km ist ein garagenwagen? Naja dann passt es ja :) ...

Bleib bitte fair - ich sagte nach meiner Meinung, wenn du ~35.000km im Jahr fährst, kommen in 6 Jahren deutlich mehr als 80.000km auf die Schleuder drauf.


@Topic : Laut VW. Laut VW ist ein Auto vermutlich auch total irreperabel, wenn die Reperatur mehr als 1000€ kostet (egal was). Kauf am Besten gleich einen neuen.

Ich kenne das Problem jetzt nicht genau, hast du dich schon mal im Internet nach gleichen Problemen erkundigt ? Grade bei VW gibt riesige Communities im Netz, die so ein Problem eventuell auch hatten und das Problem näher eingrenzen können. Hatte mir bei meinem Golf schon sehr oft geholfen.

Dardurch, dass der Fehler nur so sporadisch auftritt, klingt es für mich sehr unplausibel, dass der Scheinwerfer kaputt sein soll. Eventuell mal Rat bei einem anderen VW Händler geholt ?

Zum Thema Meister oder Lehrling. Kommt mal in die Realität. Die Meister bei VW schieben die ruhige Kugel und der Lehrling macht die Reperaturen - egal ob der Fox ein neues Rücklicht braucht oder der Passat einen neuen Zylinderkopf. Das ist zumindest so bei uns im Rhein-Neckar-Kreis definitiv der Fall.
Als bei mir der Anlasser getauscht wurde, hat mein PDC danach nicht mehr funktioniert. Wieso ? Weil der Lehrling vergessen hatte, das Steuergerät wieder anzuschließen. Und bei meinem Zylinderkopftausch und meinen Spontanbesuchen (klingt etwas verrückt - ist aber zu lange um das anzureißen) stand immer der Lehrling neben meinem Auto. Die Meister haben immer nur das VCDS Kabel (Diagnose) gezückt.

Lass dich da nicht unterkriegen. Wenn der Scheinwerfer getauscht wird, hast darauf wieder eine Garantie und dann gehst du eben wieder und wieder hin ... irgendwann kriegt auch VW das hin.

Sorry für das viele OffTopic-Gelabber, aber in der Service-Wüste VW musst du dran bleiben, die verkaufen einen gerne für dumm.



@All : Jeden, den ich irgendwie mit meinem Post beleidigt oder angegriffen habe - das tut mir leid. Die ganzen Erlebnisse beruhen aber auf persönlichen Erfahrungen.
 
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Zwar schon eine Weile her das ich in einem Autohaus gearbeitet habe, aber mal eine grundsätzliche Frage - steht in dem Gebrauchtwagen-Garantievertrag denn überhaupt ein Scheinwerfer als versichertes Teil drin? Die Verträge die ich kenne, klammen die Beleuchtungsanlage meist aus!
Wäre es so, hätte das Autohaus einen Vorschlag auf Kulanz gemacht, der natürlich ohne weiteres zurück genommen werden kann, wenn Du jetzt mit Konsequenzen drohst!
Davon ab wäre die Reparatur in einem anderen Autohaus, ohne das der Verkäufer Möglichkeit zur Reparatur gehabt hätte, eh auf Deine Kosten!

Sonst sehe ich es so wie Metaxa1987.
In den Autohäusern in denen ich war, haben wir immer versucht alle Streitigkeiten über den Kulanzweg so zu lösen, dass es uns so wenig wie möglich kostet, der Kunde aber dennoch auf jeden Fall vom Schaden befreit wird! Sprich gebrauchte aber funktionierende Ersatzteile!
Und ja, ein über 6 Jahre altes Fahrzeug mit 80.000 km auf der Uhr ist nicht mal ansatzweise einem Neufahrzeug gleichzusetzen, geschweige denn hier Neuteile fordern zu können!

Als bei meinem A3 nach 2 Jahren und 3 Monaten (3 Monate nach der Garantie) (mit 19.000 km) der Turbolader platzte mit einem Schaden von rund 10.000 Euro, hat der Händler gesagt, keine Garantie, keine Gewährleistung. Die Inspektion die 1 Tag vor dem Problem ordnungsgemäß vom Fachhändler ausgeführt wurde hatte keinen weiteren Effekt und alle Anwälte haben mir gesagt, dass es sinnlos wäre zu klagen.

Als ich aber das Problem in einem Schreiben Audi direkt schilderte, wurden die Kosten zu 80% vom Werk übernommen. Da habe ich aber keine Forderung gestellt, ich habe gebeten, den Vorfall zu prüfen auf Kulanz-Basis!
Ist zwar hier keine Lösung bei einem relativ alten Fahrzeug, was ich aber sagen will, der Händler hat meiner Meinung nach den Willen zur Hilfe gezeigt und hier wird dafür gleich mit Konsequenzen gedroht!?!

Ich würde also:
a) seriös prüfen lassen, ob es unter Gewährleistung fällt
b) fällt es darunter, den Vorschlag der Werkstatt prüfen und wenn, sagen wir mal, die Zuzahlung bis 40% des Neuwertes (bei Neuteil) beträgt und die Lohnkosten die Werkstatt übernehmen, dann dankend annehmen!

Fällt es unter Gewährleistung und sollte die Werkstatt sagen wir mal nur 10-25% Rabatt anbieten, dann wäre wohl bei mir auch der Punkt gekommen, wo ich denken würde, der will nochmal was verdienen und weiter verhandeln!

Fällt es nicht unter Gewährleistung, ist eh jede weitere Diskussion überflüssig - dann wäre ich dankbar, wenn mir der Händler überhaupt irgendwie eintgegen kommt!
 
Und wieder jemand, der keine Ahnung von der Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie hat.
 
Immer wieder erstaunlich, wie viele Mitmenschen bei den kleinsten Problemen sofort nach Anwalt und Gericht schreien.
Läuft bei euch beim Toilettengang auch die Klofrau zum Spülen mit :lol:

Im Ernst, das Problem ist bekannt - keine 2 Minuten ebay-Recherche
http://www.motor-talk.de/forum/was-ist-das-denn-afs-ohne-funktion-t3667936.html

Da ist ein System aus Steuergerät, Stellmotor, Sensoren und etwas Mechanik - verbunden durch Drähte.
Reicht doch schon wenn die Mechanik klemmt, die Soll-Stellung nicht zur Ist-Stellung passt, somit das Steuergerät Panik bekommt und sicherheitshalber abschaltet.
Das Teure am Xenon ist doch nicht das Lämpchen, sondern die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben drumherum.
Warum der Händler als erstes das Steuergerät austauscht, ist mir (als Laien) unverständlich.

Bitte den Händler, den Fehler nochmals zu prüfen und die Fehlercodes auszulesen.
Dabei natürlich darauf hinweisen, dass er in der Gewährleistungspflicht ist und der Beweislast unterliegt.
Auf einen Wechsel des Scheinwerfers würde ich mich nur einlassen, wenn der Fehler danach sicher behoben ist!
Der Aufpreis für einen neuen Scheinwerfer ist selbstverständlich nicht politisch korrekt - nur danach funktioniert das Auto wenigstens.

PS: in der VW-Garantie sind die Scheinwerfer (bis auf das Steuergerät) ausgenommen, das spielt in den ersten 6 Monaten nach Kauf jedoch keine Rolle.
 
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OpaGehrke schrieb:
Also laut Aussage VW kann der Scheinwerfer nicht repariert werden, er muss ausgetauscht werden. Und ob nun ein Lehrling, ein Geselle oder der Meister persönlich diesen Austausch vornimmt, macht für mich letztlich keinen Unterschied.
Alles kann repariert werden, nur eben nicht von VW.
Ist auch nicht dein Problem. Das Fahrzeug hat einen Mangel und der muss vom Händler abgestellt werden.
 
Sorry ich hab nicht den ganzen Theard gelesen, stand zuviel Mist. Irgendwo hab ich aber gelesen setze eine Frist ohne ein Datum. Davon kann ich dir nur abraten. Unabhängig von den Fall, setzt du keine Frist mit Datum, kann zum Beispiel der Händler argumentieren das für ihn schnellst Möglich bis zu einem Monat halt dauert.

Daher mein Tipp, Fristen immer mit Datum. Sonst bleib dabei der Werkstatt schriftlich eine Frist zu setzen. Sollte diese nicht eingehalten werden, kannst du dir weitere Schritte überlegen.
 
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