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- Apr. 2012
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Kann ich das so schreiben?
Sehr geehrter Herr ...,
am Montag, den 07.01.2013 habe ich meinen VW Passat bei Ihnen im Haus abgegeben. Das Display zeigt mir fast täglich den Fehler „AFS ohne Funktion“, die Warnleuchte blinkt. Nach einer Durchsicht in Ihrer Werkstatt kam Ihr Service Mitarbeiter Herr ... zu dem Entschluss, dass der Fehler entweder durch das Steuergerät verursacht wird oder durch den Scheinwerfer an sich. Das Steuergerät wurde daraufhin ausgetauscht, doch der Fehler blieb weiterhin bestehen. Ich habe den Passat am 20.07.2012 bei Herrn ... gekauft, am 27.07.2012 war die Übergabe des Fahrzeugs persönlich mit Ihnen.
Das Gesetz verlangt eine 24 monatige Gewährleistungspflicht des Verkäufers/Händlers. Hier liegt ein Sachmangel an dem Fahrzeug vor. Ich verlange eine umgehende Nachbesserung Ihrerseits, so dass der Fehler behoben wird. Gemäß Ihren Verkaufsbedingungen Punkt VI. mache ich meine Ansprüche Ihnen gegenüber hiermit geltend.
Sollten Sie meiner Aufforderung zur Nacherfüllung nicht nachkommen, so behalte ich mir das Recht vor, den Scheinwerfer bei einem anderen VW Vertragspartner reparieren/austauschen zu lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
OpaGehrke
Sehr geehrter Herr ...,
am Montag, den 07.01.2013 habe ich meinen VW Passat bei Ihnen im Haus abgegeben. Das Display zeigt mir fast täglich den Fehler „AFS ohne Funktion“, die Warnleuchte blinkt. Nach einer Durchsicht in Ihrer Werkstatt kam Ihr Service Mitarbeiter Herr ... zu dem Entschluss, dass der Fehler entweder durch das Steuergerät verursacht wird oder durch den Scheinwerfer an sich. Das Steuergerät wurde daraufhin ausgetauscht, doch der Fehler blieb weiterhin bestehen. Ich habe den Passat am 20.07.2012 bei Herrn ... gekauft, am 27.07.2012 war die Übergabe des Fahrzeugs persönlich mit Ihnen.
Das Gesetz verlangt eine 24 monatige Gewährleistungspflicht des Verkäufers/Händlers. Hier liegt ein Sachmangel an dem Fahrzeug vor. Ich verlange eine umgehende Nachbesserung Ihrerseits, so dass der Fehler behoben wird. Gemäß Ihren Verkaufsbedingungen Punkt VI. mache ich meine Ansprüche Ihnen gegenüber hiermit geltend.
Sollten Sie meiner Aufforderung zur Nacherfüllung nicht nachkommen, so behalte ich mir das Recht vor, den Scheinwerfer bei einem anderen VW Vertragspartner reparieren/austauschen zu lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
OpaGehrke
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