MisterMankind schrieb:
Ist wohl für alle Seiten gut, dass du aus dem Geschäft raus zu sein scheinst...
Mal ganz allgemein:
Das mag zwar deine Meinung sein, aber wenn es der Gesetzgeber nun mal so vorsieht, völlig egal wie alt die Karre jetzt beim Kauf ist, dann finde ich es etwas schräg, Menschen, die nur ihr Recht (!) durchsetzen wollen, derart abzukanzeln.. dass Gewährleistungsfälle vorkommen können, weiß man als Händler schließlich vorher, von daher würde ich mich keinesfalls auf irgendwelche faulen Kompromisse einlassen, bei denen ich als Käufer völlig unnötig noch etwas draufzahlen müsste. Der arme Händler muss die Möglichkeit von Gewährleistungsfällen halt von vornherein in sein Warenangebot einpreisen, wenn er das nicht auf die Reihe bekommt hat er halt Pech und wäre vielleicht in einem anderen Beruf besser aufgehoben, mein Mitleid für Händler die bei völlig eindeutiger Sachlage die Gewährleistung verweigern hält sich daher in Grenzen...
Ohne Dich jetzt persönlich angreifen zu wollen, denn der Gesetzeslage nach hast Du ja recht:
Die aktuelle Gesetzgebung ist der blanke Hohn. Es wird einseitig das ganze Risiko auf einer Seite - der Händlerseite - abgeladen, und dem Kunden die Möglichkeit anhand gegeben, ständig nur zu fordern und zu fordern. Mit Gerechtigkeit hat das rein gar nichts zu tun, sondern nur mit einem völlig falsch verstandenen Schutz des vermeintlich Schwachen - aufgestellt von Personen, die gerade in der Materie Kfz absolut ahnungslos sind.
Und das Schlimme ist, dass es einem Händler nicht einmal erlaubt ist, die Gewährleistung ganz oder teilweise
im Einvernehmen mit dem Kunden auszuschließen.
Viele Kunden, nämlich gerade die, die nicht viel Geld für ein Auto ausgeben können, sind neben den Händlern die Verlierer dieser Regelung. Denn kein seriöser Händler wird ein 12 Jahre altes Fahrzeug als Eigengeschäft zu einem fairen Preis verkaufen.
Bsp: Wenn Du einen alten Golf 3 (Wert: sagen wir mal 1.000 €) als Händler verkaufen wolltest und das seriös tun möchtest, dürftest Du ihn nicht unter 4.000 € verkaufen. Denn Du musst zumindest 500 € daran effektiv verdienen und zudem 2.500 € für Gewährleistungen an Rückstellungen bilden. Nur: Für 4.000 € würde Dir kein Mensch mehr einen solchen Wagen abnehmen. Und wer hier mit "Pech" oder "tja, eigenes Risiko" argumentieren möchte, muss sich zu Recht vorwerfen lassen, ein Egoist zu sein, dem das Schicksal anderer am Hintern vorbeigeht.
belafarinrod91 schrieb:
Meine Meinung :
Doch man darf davon ausgehen, wenn ich bei einem Vertragshändler einen Gebrauchtwagen kaufe - auch wenn dieser 6 Kahre alt ist, was laut VW (wenn sie verkaufen wollen kein Alter ist!) - dass das Auto frei von Mängeln ist. Wieso kaufe ich sonst bei VW wo das Auto deutlich mehr kostet als ein Auto vom "Händler um die Ecke" ?
Weil Du Dich nicht auskennst, denn sonst würdest Du gar nicht erst beim Vertragshändler kaufen:
Auch im freien Handel stehen Dir dieselben Rechte zu wie beim Kauf vom Vertragshändler. Der Vertragshändler ist nur deshalb teurer, weil er sehr viel höhere Kosten zu tragen hat als der freie Händler. So schreiben die Hersteller den Vertragshändlern bspw. regelmäßig kostenintensive Umbauten an den Gebäuden vor (die vom Händler, nicht vom Hersteller bezahlt werden müssen). Ferner müssen Vertragshändler vom Hersteller die Vorführwagen abkaufen, die ihnen vom Hersteller zugewiesen werden (es wird das Auto hingestellt und abgebucht - so läuft das in der Praxis). Die Lagerhaltung der Vertragshändler wird von den Herstellern vorgegeben, und, und, und.
Wer teuer Gebrauchtwagen beim Vertragshändler kauft unterstützt die Herstellerkonzerne mit seinem Geld, bekommt dafür aber auf gar keinen Fall bessere, besser gewartete oder höherwertige Fahrzeuge als im freien Handel. Man muss nur wissen, wie man sich einen seriösen freien Händler aussucht. Dafür gibt es Kriterien:
-> verfügt der freie Händler über eine Ausstellungshalle oder stehen die Fahrzeuge draußen und somit (unbenutzt) ständig der Witterung ausgesetzt?
-> arbeitet der freie Händler mit seriösen Partnerbanken (wie zB Santander, BDK) zusammen? Diese prüfen den Händler vorab und vergeben ihre Lizenzen nicht jedem dahergelaufenen Händler.
-> wie tritt der Verkäufer auf? Will er etwas anschwatzen oder berät er gut und kundenorientiert?
-> ohne unseren ausländischen Mitbürgern etwas unterstellen oder zu nahe treten zu wollen, aber man sollte sich zumindest überlegen, bei Ali & Mehmet GbR kaufen zu wollen.
-> welche Rechtsform hat das Unternehmen? Eine GmbH bietet eine zumindest bessere voraussichtliche Absicherung als eine Personengesellschaft (GbR, e.K.; OHG).
-> wie ist die Seriösität der dort arbeitenden Personen zu beurteilen?
-> den Händler direkt und vor einem Kauf auf mögliche Gewährleistungen ansprechen. Fragen, ob er seine Zusagen auch in den Vertrag hineinschreiben würde. Nein? -> Finger weg!
Der seriöse freie Handel bietet die beiweitem besseren Möglichkeiten, ein gutes Fahrzeug zu einem fairen Preis zu erwerben.
Und noch ein Satz zur 12- bzw. 24-monatigen Gewährleistung:
Doc Foster hat bereits zutreffend erwähnt, dass im Regelfall (auch bei Gebrauchtwagen) immer zwei Jahre Gewährleistung gegeben werden. Bei Gebrauchtwagen
kann die Gewährleistung
vertraglich auf zwölf Monate begrenzt werden.
Was man jedoch in beiden Fällen als Kunde unbedingt wissen muss: Faktisch beträgt die Gewährleistung sechs Monate.
Der Mangel muss nämlich bei Gefahrübergang (Übergabe) bereits vorliegen. Der Gesetzgeber postuliert zugunsten des Kunden, dass Mängel, die sich innerhalb der ersten sechs Monate zeigen, bereits bei Übergabe vorhanden waren. Der Händler muss nun beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Eine solche Beweisführung ist praktisch unmöglich. Nach Ablauf der sechs Monate muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Auch diese Beweisführung ist praktisch unmöglich.
Es bestehen Ausnahmen bei Verschleißteilen (spezielles Autorecht):
So ist bspw. ein Bremsbelag bei einer absoluten Vollbremsung bei 250 km/h verschlissen und unterfällt nicht mehr der Gewährleistung. Auch Kupplungsscheiben können bei unsachgemäßer Fahrweise deutlich schneller verschleißen und unterfallen nicht der Gewährleistung. So kann man, wenn man es darauf anlegt, die Kupplungsscheiben bei einem Neuwagen innerhalb von sechs Stunden vollständig zerstören bzw. herunterfahren.
MfG,
Dominion.