Ärger mit VW Händler - Gewährleistungsfall?

Also ich entnehme den letzten Tipps, doch eine Frist (14 Tage) setzen, ggf. VW in WOB informieren. Ob es die kümmert, dass irgendein Vertragshändler von denen sich quer stellt, wage ich zu bezweifeln, aber schaden kann's ja nicht.
 
OpaGehrke schrieb:
ggf. VW in WOB informieren. Ob es die kümmert, dass irgendein Vertragshändler von denen sich quer stellt, wage ich zu bezweifeln, aber schaden kann's ja nicht.

Täusch dich da mal nicht. VW als Konzern ist sehr um Kundenzufriedenheit bemüht. Die netten Damen und Herren von der 0800-VOLKSWAGEN haben mir schon das ein oder andere mal mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Und einmal gabs auch richtig was auf die Finger für einen Händler.
 
hab nicht alles gelesen

wollt nur einwerfen das diese gebraucht garantien meist ne art versicherung sind und man meist auch je nach km und alter was zuzahlen muss

davon ab hast du einen mangel der zum kauf zeitpunkt so nicht da war und bist noch innerhalb der gewährleistungszeit
ergo müssen die sich kümmern...
 
Dann werde ich bei VW mal vorstellig werden, sollte mein Brief nix bringen.

Dass mit der Garantie stimmt, die Versicherung übernimmt nur 100% der Materialkosten, wenn der Wagen <50.000 km gelaufen hat, danach geht es in 10er Schritten - 90% bei 60.000 km usw.
 
MisterMankind schrieb:
Ist wohl für alle Seiten gut, dass du aus dem Geschäft raus zu sein scheinst...
Mal ganz allgemein:
Das mag zwar deine Meinung sein, aber wenn es der Gesetzgeber nun mal so vorsieht, völlig egal wie alt die Karre jetzt beim Kauf ist, dann finde ich es etwas schräg, Menschen, die nur ihr Recht (!) durchsetzen wollen, derart abzukanzeln.. dass Gewährleistungsfälle vorkommen können, weiß man als Händler schließlich vorher, von daher würde ich mich keinesfalls auf irgendwelche faulen Kompromisse einlassen, bei denen ich als Käufer völlig unnötig noch etwas draufzahlen müsste. Der arme Händler muss die Möglichkeit von Gewährleistungsfällen halt von vornherein in sein Warenangebot einpreisen, wenn er das nicht auf die Reihe bekommt hat er halt Pech und wäre vielleicht in einem anderen Beruf besser aufgehoben, mein Mitleid für Händler die bei völlig eindeutiger Sachlage die Gewährleistung verweigern hält sich daher in Grenzen...

Ohne Dich jetzt persönlich angreifen zu wollen, denn der Gesetzeslage nach hast Du ja recht:

Die aktuelle Gesetzgebung ist der blanke Hohn. Es wird einseitig das ganze Risiko auf einer Seite - der Händlerseite - abgeladen, und dem Kunden die Möglichkeit anhand gegeben, ständig nur zu fordern und zu fordern. Mit Gerechtigkeit hat das rein gar nichts zu tun, sondern nur mit einem völlig falsch verstandenen Schutz des vermeintlich Schwachen - aufgestellt von Personen, die gerade in der Materie Kfz absolut ahnungslos sind.

Und das Schlimme ist, dass es einem Händler nicht einmal erlaubt ist, die Gewährleistung ganz oder teilweise im Einvernehmen mit dem Kunden auszuschließen.

Viele Kunden, nämlich gerade die, die nicht viel Geld für ein Auto ausgeben können, sind neben den Händlern die Verlierer dieser Regelung. Denn kein seriöser Händler wird ein 12 Jahre altes Fahrzeug als Eigengeschäft zu einem fairen Preis verkaufen.

Bsp: Wenn Du einen alten Golf 3 (Wert: sagen wir mal 1.000 €) als Händler verkaufen wolltest und das seriös tun möchtest, dürftest Du ihn nicht unter 4.000 € verkaufen. Denn Du musst zumindest 500 € daran effektiv verdienen und zudem 2.500 € für Gewährleistungen an Rückstellungen bilden. Nur: Für 4.000 € würde Dir kein Mensch mehr einen solchen Wagen abnehmen. Und wer hier mit "Pech" oder "tja, eigenes Risiko" argumentieren möchte, muss sich zu Recht vorwerfen lassen, ein Egoist zu sein, dem das Schicksal anderer am Hintern vorbeigeht.


belafarinrod91 schrieb:
Meine Meinung :
Doch man darf davon ausgehen, wenn ich bei einem Vertragshändler einen Gebrauchtwagen kaufe - auch wenn dieser 6 Kahre alt ist, was laut VW (wenn sie verkaufen wollen kein Alter ist!) - dass das Auto frei von Mängeln ist. Wieso kaufe ich sonst bei VW wo das Auto deutlich mehr kostet als ein Auto vom "Händler um die Ecke" ?

Weil Du Dich nicht auskennst, denn sonst würdest Du gar nicht erst beim Vertragshändler kaufen: ;)

Auch im freien Handel stehen Dir dieselben Rechte zu wie beim Kauf vom Vertragshändler. Der Vertragshändler ist nur deshalb teurer, weil er sehr viel höhere Kosten zu tragen hat als der freie Händler. So schreiben die Hersteller den Vertragshändlern bspw. regelmäßig kostenintensive Umbauten an den Gebäuden vor (die vom Händler, nicht vom Hersteller bezahlt werden müssen). Ferner müssen Vertragshändler vom Hersteller die Vorführwagen abkaufen, die ihnen vom Hersteller zugewiesen werden (es wird das Auto hingestellt und abgebucht - so läuft das in der Praxis). Die Lagerhaltung der Vertragshändler wird von den Herstellern vorgegeben, und, und, und.

Wer teuer Gebrauchtwagen beim Vertragshändler kauft unterstützt die Herstellerkonzerne mit seinem Geld, bekommt dafür aber auf gar keinen Fall bessere, besser gewartete oder höherwertige Fahrzeuge als im freien Handel. Man muss nur wissen, wie man sich einen seriösen freien Händler aussucht. Dafür gibt es Kriterien:
-> verfügt der freie Händler über eine Ausstellungshalle oder stehen die Fahrzeuge draußen und somit (unbenutzt) ständig der Witterung ausgesetzt?
-> arbeitet der freie Händler mit seriösen Partnerbanken (wie zB Santander, BDK) zusammen? Diese prüfen den Händler vorab und vergeben ihre Lizenzen nicht jedem dahergelaufenen Händler.
-> wie tritt der Verkäufer auf? Will er etwas anschwatzen oder berät er gut und kundenorientiert?
-> ohne unseren ausländischen Mitbürgern etwas unterstellen oder zu nahe treten zu wollen, aber man sollte sich zumindest überlegen, bei Ali & Mehmet GbR kaufen zu wollen.
-> welche Rechtsform hat das Unternehmen? Eine GmbH bietet eine zumindest bessere voraussichtliche Absicherung als eine Personengesellschaft (GbR, e.K.; OHG).
-> wie ist die Seriösität der dort arbeitenden Personen zu beurteilen?
-> den Händler direkt und vor einem Kauf auf mögliche Gewährleistungen ansprechen. Fragen, ob er seine Zusagen auch in den Vertrag hineinschreiben würde. Nein? -> Finger weg!


Der seriöse freie Handel bietet die beiweitem besseren Möglichkeiten, ein gutes Fahrzeug zu einem fairen Preis zu erwerben.




Und noch ein Satz zur 12- bzw. 24-monatigen Gewährleistung:
Doc Foster hat bereits zutreffend erwähnt, dass im Regelfall (auch bei Gebrauchtwagen) immer zwei Jahre Gewährleistung gegeben werden. Bei Gebrauchtwagen kann die Gewährleistung vertraglich auf zwölf Monate begrenzt werden.

Was man jedoch in beiden Fällen als Kunde unbedingt wissen muss: Faktisch beträgt die Gewährleistung sechs Monate.

Der Mangel muss nämlich bei Gefahrübergang (Übergabe) bereits vorliegen. Der Gesetzgeber postuliert zugunsten des Kunden, dass Mängel, die sich innerhalb der ersten sechs Monate zeigen, bereits bei Übergabe vorhanden waren. Der Händler muss nun beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Eine solche Beweisführung ist praktisch unmöglich. Nach Ablauf der sechs Monate muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Auch diese Beweisführung ist praktisch unmöglich.

Es bestehen Ausnahmen bei Verschleißteilen (spezielles Autorecht):
So ist bspw. ein Bremsbelag bei einer absoluten Vollbremsung bei 250 km/h verschlissen und unterfällt nicht mehr der Gewährleistung. Auch Kupplungsscheiben können bei unsachgemäßer Fahrweise deutlich schneller verschleißen und unterfallen nicht der Gewährleistung. So kann man, wenn man es darauf anlegt, die Kupplungsscheiben bei einem Neuwagen innerhalb von sechs Stunden vollständig zerstören bzw. herunterfahren.

MfG,
Dominion.
 
Kurze Info nochmal von meiner Seite, ich werde morgen früh meinen Brief beim Autohaus abgeben, den Empfang lasse ich mir schriftlich bestätigen (alles schon vorbereitet). Der ein oder andere hat vielleicht Interesse, wie die Situation weitergeht bzw. ausgeht. Ich werde daher hier weiter informieren, sobald es von meiner Seite Neuigkeiten gibt :D

Ich danke euch allen für eure Hilfe und überwiegend hilfreichen Tipps :)
 
Naja wie es weiter geht, interessiert mich natürlich brennend.

Ich tippe mal auf folgendes:
Du gibst den Brief ab, der Auto Händler denkt sich "was für ein a*****", er verbaut dir einen neuen Scheinwerfer und du wirst wohl kein Freund mehr dieser Werkstatt....
Kannst ja dann für serviceangelegenheiten zum qualitativ höchst anspruchsvollen ATU.......
 
2 Sachen:

1. 80.000km ist ein ganz normaler Kilometerstand. Ich denke mal 15.000km ist eine durschnittliche Fahrleistung. Bei 80.000km in 6 Jahren liegt man etwas darunter. Mein 25 Jahre alter Peugeot mit 120.000 Laufleistung ist ein Garagenwagen.

2. Scheint der Händler auch nicht allzuviel Ahnung zu haben. Bei einer ordentlichen Fehlersuche müsste man nicht anfangen Steuergeräte, Scheinwerfer und und auszutauschen sondern würde den Mangel schon beim ersten Tausch beheben.
Ich persönlich würd mich nochmal mit dem Mann zusammensetzen und vernünftig reden. Wenn möglich das Steuergerät wieder umbauen, nochmal ordentlich auf fehlersuche gehn und dann halt das reparieren was defekt ist.
Vielleicht übernimmt der Händler dann auch wieder die Kosten.

Wer sagt denn, dass es nicht einfach nur ein Kabelbruch oder ähnliches ist? Ich bin selber Mechaniker und hab schon "alles Mögliche" gesehn. Mit 20 hab ich zwar noch nicht soviel Berufserfahrung aber naja^^.
Meine Mutter hatte mal das Problem, dass der Motor immer mal irgendwelche mucken gemacht hat. Manchmal ging er ganz normal und manchmal eben nicht. Letztendlich war es nur ein oxidierter Sicherungskasten.
Denn wenn ein Steuergerät mal defekt ist, dann ist es auch defekt. Und nicht "manchmal - manchmal nicht".

Worauf ich hinauswill ist:
Wenn du nochmal in ruhe mit denen redest und die nochmal schaun was sie machen können (gegebenenfalls das Steuergerät wieder raus nehmen), dann ist beiden Seiten geholfen. Wenn du jetzt mit Briefen, Anwälten und Gericht kommst, kommen nur noch mehr Kosten auf beide Seiten zu.


Das mit der Gewährleistung ist immer so eine Sache. Man kann auch nur schauen ob alles funktioniert. Man kann ja nicht in die Bauteile reinsehn. Und schon gar nicht in elektronische Teile.
Das nächste ist. Der Händler stellt die Teile ja gar nicht her. Wieso muss also der HÄNDLER die Haftung dafür übernehmen. Kann doch er nichts dafür, wenn VW so minderwertige Autos baut^^. Hättest dir lieber mal einen peugeot gekauft :D
 
@singularity:

Ein Steuergerät kann sehr wohl "mal gehen - mal nicht"

Leiterbahnbruch, abhängig von der thermischen Ausdehnung zum Beispiel. Hatte ich schon 2 mal.

:D
 
Ich habe bereits ruhig die ganze letzte Woche mit denen gesprochen, da kommt nix bei rum, darum erspare ich mir das ein weiteres mal. Ich drohe ihm noch nicht mit einem Anwalt, ich fordere ihn lediglich auf den Fehler innerhalb einer gewissen Frist zu beheben, wie sie das machen ist mir ziemlich egal, hauptsache sie machen es ordnungsgemäß. Das STG kann nicht mehr zurückgerüstet werden, das alte landete angeblich auf dem Elektroschrott, und das Neue war bereits im Betrieb und wird nicht mehr zurückgenommen.

Mit der Gewährleistung "ist immer so eine Sache"? Ja? Warum? Sie ist gesetzlich festgehalten, daher ist das für mich nicht "immer so eine Sache".

Warum der Händler die Haftung übernehmen muss und nicht der Hersteller, trägt nix zu meinem Problem bei und daher völlig uninteressant, das würde nur wieder zu einer anderen Diskussion führen.
 
@ MisterMankind:

Mit "einvernehmlich" ist gemeint, dass ein Kunde ausdrücklich über den Ausschluss der Gewährleistung sowie dessen Folgen informiert wird.

Natürlich würde jeder Kunde lieber volle Gewährleistung haben. Dies ist jedoch bei alten Fahrzeugen nicht realistisch. Übrigens kann auch ein Händler nicht in den Motor oder das Getriebe hineinsehen. Oder beurteilen, wie lange das Steuergerät noch einwandfrei funktioniert.

Und ich sehe keinen Grund dafür, weshalb Händler - wie Du sagst - ganz einfach auf das Handeln mit älteren Fahrzeugen verzichten sollten und dies dem Privatmarkt allein überlassen werden sollte. Zumal nicht nur die Händler profitieren würden, sondern vor allem auch die Kunden, die sich kein teureres Fahrzeug leisten können. Denn im Gegensatz zum Privathandel werden bei Händlern (zumindest bei den seriösen Händlern) die Fahrzeuge vor dem Verkauf überprüft.

Zu Deiner Frage, warum der Händler besagten Golf verkaufen "muss"? Darum, weil er ihn in Zahlung nehmen musste und das Geschäft mit dem Kunden sonst geplatzt wäre. Und nun zu sagen: "Selbst Schuld, eigenes Risiko"; oder aber: "dann hätte er besagtes Geschäft halt lassen sollen" ist derart realitätsfern, das ahnst Du nicht. Es ist nicht so, dass Händler in Geld schwimmen und riesige Gewinne erwirtschaften und nur derart raffgierig sind, dass sie nun auch noch jedes Risiko auf den Kunden abwälzen wollen. Händler müssen, um von ihrem Geschäft leben zu können, unglaublich hohe Kompromisse und Risiken eingehen. Bist Du Dir bewusst, was Vertragshändler mit älteren Autos machen? Sie verkaufen sie nicht an Privatkunden, da ihnen das Gewährleistungsrisiko zu hoch ist. Sie verkaufen sie nur an Firmen (egal ob andere Händler oder andere Firmen), da sie hier die Gewährleistung ausschließen können. Das tun sie sicher nicht, weil mit solchen Fahrzeugen im Durchschnitt noch Gewinn zu erzielen ist.

Und das Beispiel mit 2.500 € an Rückstellungen ist nicht übertrieben. Ein Defekt an Motor, Getriebe oder Steuergerät, und dieser Betrag wird weit übertroffen. Hinzutretend die Tatsache, dass es keine Möglichkeiten gibt, einen Fehler exakt einzugrenzen. Der Kunde kommt zu Dir und sagt, dass der Motor nicht rund läuft. Es gibt dutzende möglicher Ursachen, und das Auslesen des Fehlerspeichers hilft in 99 % der Fälle nicht weiter. Man kann sich nur an das Problem herantasten. Hast Du eine Ahnung, was das kostet? Nicht nur an Teilen, sondern auch an Arbeitslohn? Bist Du Dir ferner bewusst, dass Händler häufig Fehler des Herstellers auf eigene Kosten zu beseitigen hat? Zahnriemen- oder Steuerkettenprobleme zum Beispiel, die durch ein Überspringen große Teile des Motors zerstören. Und der Hersteller dafür nicht haftet, obwohl feststeht, dass mangelhaft produziert wurde? Nur weil das Fahrzeug zu alt ist? Wie beim Polo 9N beispielsweise.


@ OpaGehrke:

In Deinem Fall ist der Kauf keine sechs Monate her. Die Beweislast liegt somit beim Händler. Kein seriöser Händler würde Dir in einem solchen Falle versuchen, die Kosten überzudrücken. Du bist im Recht und kannst auf vollständige, kostenlose Beseitigung des Mangels bestehen. Bitte verweise den Händler auf seine Beweislast iSd §§ 474, 476 BGB. Und suche Dir bei Deinem nächsten Kauf einen Händler, der sich auch im Problemfall korrekt verhält und nicht versucht, Dir den Schaden überzudrücken. Die Verfahrensweise dieses Vertragshändlers ist unterirdisch. Im seriösen freien Handel (siehe oben) wärest Du vermutlich besser bedient, denn dort versucht man noch, Kunden zu halten.


MfG,
Dominion.
 
@dominion1: Danke für deinen erneuten ausführlichen Beitrag. Komisch finde ich nur, dass es sich im Raum HH um ein sehr großes Autohaus handelt, mit diversen Niederlassungen, da geht man doch im Normalfall nicht davon aus, dass so etwas passieren kann. Es ist ja nicht so, dass das irgendsoein Hinterhof-Händler handelt. In unserer Firma kaufen (leasen) wir all unsere Fahrzeuge bei denen.
 
@ OpaGehrke:

Vertragshändler stehen häufig unter einem sehr hohen Kostendruck (siehe oben). Das gilt auch für sehr große Betriebe.

Man muss wissen, auf welches Ziel die Hersteller hinarbeiten: Langfristig soll auch der Vertragshandel zugunsten von Werksniederlassungen vom Markt verdrängt werden. Werksniederlassungen bedeutet, dass das Geschäft, in dem Du dann Dein Fahrzeug kaufst, direkt dem Hersteller gehört. Das hat zur Folge, dass Rabatte nicht mehr gewährt werden müssten.

Deshalb macht man dem Vertragshandel das Leben schwer und verteuert ihn bewusst. Dies ist übrigens keine Vermutung... .

Daraus erklärt sich, weshalb der Vertragshändler, ganz gleich, wie groß er ist, mit allen Mitteln um jeden Euro kämpft. In Deinem Falle auch mit unlauteren Mitteln, denn das Recht steht eindeutig auf Deiner Seite.


Da ich selbst ein Kfz-Unternehmen leite und tagtäglich mit Kunden spreche, denen derartige Erfahrungen (auch im Vertragshandel) widerfahren sind, erklärt dies wohl den starken Zulauf, den wir haben. Denn zumindest bei uns habe ich die Anweisung herausgegeben, dass alle Gewährleistungsfälle auf meinem Tisch landen. Und da ich langfristige Kundenbindung und zufriedene Kunden (die dies weitererzählen) wichtiger finde als kurzfristigen Gewinn, haben wir uns in unserer Region selbst als recht neues Unternehmen einen guten Ruf erarbeiten können.

Suche nach einem ähnlichen Unternehmen, oder warte ab, bis wir auch in HH vertreten sind. ;)

MfG,
Dominion.
 
Suche nach einem ähnlichen Unternehmen
Auch wenn ich deine Ausführungen bisher voll unterstützen kann - die Gewährleistung kann / muss ihm nur sein Händler bieten.
Vor allem die großen deutschen Premiumhersteller versuchen seit Jahren mit allem Druck auch das Endkundengeschäft unter eigener Regie zu führen. Vertragshändlern ohne entsprechenden Umsatz werden dann eben die Verträge gekündigt oder Konditionen gekürzt. Damit erklärt sich dann auch der Boom vom Neuwagenportalen im Internet ...

"Großer Händler" heisst auch nicht vollumfänglich seriös, in Berlin gibts auch einen großen **** Händler der laut (persönlichen) Berichten seinen Verkäufern / Angestellten z.B. regelmäßig diverse Provisionen vorenthält.

Die andere Seite: Ich habe vor kurzem auch einen Wagen bei 'nem großen VW-Händler abgeholt, hat sich trotz 500 km Distanz bis ins Detail an alle Abmachungen gehalten und die Abholung ging kurz vor Weihnachten ohne böse Überraschungen über die Bühne. Und das obwohl durchaus teure Wartungen im Raum standen und das Auto (trotz Schnäppchenpreis) noch nicht mal von VW ist ...

Gib deinen Brief persönlich ab - die Idee ist nicht schlecht.
Hast du noch gar nicht mit einem "Entscheidungsträger" oder Filialleiter gesprochen - vielleicht war der Werkstattmeister einfach nur genervt, passiert.
 
Metaxa1987 schrieb:
@singularity:

Ein Steuergerät kann sehr wohl "mal gehen - mal nicht"

Leiterbahnbruch, abhängig von der thermischen Ausdehnung zum Beispiel. Hatte ich schon 2 mal.

:D

Ja mag ja sein :D
Aber wie oft wird ein Steuergerät kaputt und wie oft werden die anderen Bauteile kaputt?^^
Außerdem sollte man als VW Werkstätte wissen was dieses Fahrzeug für Krankheiten hat. Und mir ist -auch wenn ich kein VW Mechaniker bin- nichts dergleichen bekannt.


Gutes Beispiel:
Fensterheber^^ Wenn ein Kunde kommt und sagt, dass der Fensterheber nicht mehr funktioniert kann man zu 90% sagen, dass es (zumindest bei VW) die Seilzüge sind. Und das bevor man sich die Sache genauer angesehn hat....nur als einfaches Beispiel.
Einfach weil das Problem bekannt ist.

Anderes Beispiel:
ABS/ESP Steuergerät bei einem Ford Focus. Dort ist eher bekannt (laut Ford Händler), dass die Steuergeräte kaputt gehn. Vor ein paar Monaten hab ich eines ersetzt und letzte Woche kam wieder ein Ford bei dem höchstwahrscheinlich auch das Steuergerät defekt ist.

Aber das ist hier ein ganz anderes Thema xD.

@OpaGehrke:
Aber kein Händler wird dir sehr gerne alles mögliche einfach so ersetzen, wenn es sich um derartige Summen handelt und das nach 6 Monaten. DARUM ist es "immer so eine Sache".
Kaufst du heute ein Auto und morgen leuchtet die Instrumentierung in allen Farben wärs was ganz anderes.
Man muss ja auch sehn, dass das Bauteil nicht nur 6 Monate sondern eventuell auch schon 6 Jahre vorher in Betrieb war. Nach 6 Jahren und 6 Monaten kann halt mal was kaputt gehn. Da kann man nicht garantieren, dass das Fahrzeug 1 Jahr lang ohne Probleme läuft.

Ich an deiner Stelle würde mich natürlich auch ärgern. Keine Frage. Du an der Stelle des Händlers würdest sicher auch nicht anders reagieren.
Vorallem wenn man als dieser Händler nicht der Chef ist, sondern nur ein normaler Angestellter. Wenn dir der Angestellte einfach so alles ersetzt, hat der Chef auch keine Freude^^.

Tut mir Leid ich bin einfach jemand der immer beide Seiten der Medaille sieht.

EDIT:
Ansonsten wende dich vielleicht mal an VW persönlich und schildere denen, wenn möglich höfflich, die Sachlage und wie das nun aussieht. Eventuelle wenden die sich an deinen Händler und wenn der seine VW Lizenz behalten will macht er eher etwas^^. Schließlich ist es keine gute Werbung für VW allgemein. Dann heißt es "mit VW hat man nur Probleme..."
FALLS dein Händler immer noch auf stur stellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sunnyvale schrieb:
Auch wenn ich deine Ausführungen bisher voll unterstützen kann - die Gewährleistung kann / muss ihm nur sein Händler bieten.

Ja, natürlich, das stimmt. Habe nie etwas anderes sagen wollen. Der TO muss sich an seinen Händler wenden und dort seine Ansprüche geltend machen. Ich hoffe, ich habe mich da nicht missverständlich ausgedrückt.


Noch ein Wort zum Kauf eines Wagens bei einem weit entfernten Händler:

Solange es sich nicht um einen Neuwagen handelt bzw. solange nicht noch für längere Zeit eine Werksgarantie besteht, sollte man es tunlichst vermeiden, sich über das Internet einen vermeintlich günstigen Wagen herauszusuchen. Man sollte immer direkt vor Ort kaufen, auch wenn das Fahrzeug dort 1.000 bis 2.000 € teurer ist als das günstigste Onlineinserat. Denn bei Gewährleistungsansprüchen muss man das Fahrzeug zu dem Händler bringen, wo man es gekauft hat. Das kann an sich schon teuer werden, und man hat keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Das eigene Fahrzeug ist dann erstmal für einige Tage in Reparatur (-> doppelte Fahrtkosten, doppelter Zeitaufwand). Ist das Fahrzeug danach nicht wie gewünscht repariert (stellt man also noch immer Mängel fest bzw. ist man nicht zufrieden, hat man sogar nochmal die Kosten für Fahrt und den Zeitaufwand, ganz zu schweigen von den Ersatzwagenkosten. Am schlimmsten wird es, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist (zB Motor-/Getriebe-/Steuergeräteschaden). Dann muss es per LKW zum Händler gebracht werden.

Übrigens sind sehr, sehr viele der Angebote auf den großen Autoportalen nicht seriös. Das geht von verschwiegenen Mängeln über manipulierte Tachometer, verschwiegene schwere Unfälle bis hin zur Unterstützung organisierter Kriminalität durch Geldwäsche oder den Verkauf gestohlener Fahrzeuge mit gefälschten Papieren, sodass der Kunde am Ende ohne Auto dasteht, sein Geld aber nicht wiedersieht (vgl. § 935 BGB). Also Vorsicht!


MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
Übrigens sind sehr, sehr viele der Angebote auf den großen Autoportalen nicht seriös. Das geht von verschwiegenen Mängeln über manipulierte Tachometer, verschwiegene schwere Unfälle bis hin zur Unterstützung organisierter Kriminalität durch Geldwäsche oder den Verkauf gestohlener Fahrzeuge mit gefälschten Papieren, sodass der Kunde am Ende ohne Auto dasteht, sein Geld aber nicht wiedersieht (vgl. § 935 BGB). Also Vorsicht!


MfG,
Dominion.

Teilweise kann man das aber von Händlern auch nicht ausschließen. Als Leihe erkennt man vielleicht kleine Lackunterschiede, unschöne Spaltmaße etc. nicht. Der Händler nutzt so ein Unwissen auch mal schnell aus und verschweigt solche Schäden.
Und wenn jemand ein Auto einfach so ersteigert ohne es vorher gesehen zu haben ist sowieso selber schuld und lernt hoffentlich darauß.
Gilt im Prinzip für alle Produkte.
 
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