Ärger mit VW Händler - Gewährleistungsfall?

@ Singularity02:

Ja, meine Aussage war auch speziell auf Händler bezogen.

Es wird unheimlich viel Schindluder getrieben auf den großen Autoportalen.

MfG,
Dominion.
 
Noch ein Wort zum Kauf eines Wagens bei einem weit entfernten Händler:
Alles richtig, bringt dir aber nix bei eher seltenen Gefährten !!!
Manchmal muss es (nach monatelanger Recherche) dann doch das Bauchgefühl richten: mit Dekra Wertgutachten + aktuellem TÜV-Bericht + nachvollziehbarer Historie + Gebrauchtwagengarantie kaufste den Italiener (ohne Wartungsstau!) dann auch mal beim weit entfernten teutonischen VW-Händler :lol:

Es wird unheimlich viel Schindluder getrieben auf den großen Autoportalen.
Verteufeln würde ich die aber auch nicht, meiner Erfahrung nach stellen ALLE großen / seriösen Händler ihre Autos schon im Internet ein noch bevor diese im Showroom stehen.
Ich hätte so einige TOP-Angebote vom Hinterhofparklatz mitnehmen können ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß garnicht was hier einige haben mit "unfair", "wird man mit dem Händler kein Freund mehr". Mal ehrlich, ich will meinen Händler nicht als Freund, und ob es unfair ist ist mir auch egal. Ich will ein mangelfreies Fahrzeug, und der Händler hat im Rahmen der Gewährleistung diesen Mangel zu beheben, egal was es ihn kostet. Es interessiert mich nicht. Und was der Händler ausgeschlossen hat ist mir auch egal, weil ich von der Gewährleistung gebrauch mache, und nicht von irgendeiner Garantie.

So mal meine Meinung. Keine Ahnung was huier manche für Ansichten haben, aber man nutzt doch nur die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten. Keine Ahnung warum hier manche mit Händlern auf Kuschelkurs gehen wollen.
 
Kamikaze_Raid schrieb:
Ich weiß garnicht was hier einige haben mit "unfair", "wird man mit dem Händler kein Freund mehr". Mal ehrlich, ich will meinen Händler nicht als Freund, und ob es unfair ist ist mir auch egal. Ich will ein mangelfreies Fahrzeug, und der Händler hat im Rahmen der Gewährleistung diesen Mangel zu beheben, egal was es ihn kostet. Es interessiert mich nicht. Und was der Händler ausgeschlossen hat ist mir auch egal, weil ich von der Gewährleistung gebrauch mache, und nicht von irgendeiner Garantie.

So mal meine Meinung. Keine Ahnung was huier manche für Ansichten haben, aber man nutzt doch nur die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten. Keine Ahnung warum hier manche mit Händlern auf Kuschelkurs gehen wollen.

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Genau so sieht's aus.
 
@ Sunnyvale:

Gänzlich verteufeln kann man die Portale sicher nicht, da hast Du recht. Man trifft eben nur sehr häufig auch auf schwarze Schafe, nicht nur unter Privatpersonen, sondern auch unter Händlern.

Daher sollte man tunlichst auch vor Ort kaufen und sich vor allem der Tatsache bewusst sein, dass die günstigsten Angebote auf den Portalen recht häufig einen Haken haben.

Übrigens arbeiten einige freie Händler in großen (nichtöffentlichen) (Groß-)Händlerportalen und haben gute Chancen, auch seltenere Fahrzeuge besorgen zu können. Wie man einen seriösen freien Händler finden kann, hatte ich auf der vorherigen Seite ja bereits dargelegt.



@ Kamikaze_Raid:

Von der rechtlichen Seite hast Du ja recht. Was von den Leuten, die Du kritisierst, angesprochen wurde, ist eher die menschliche Seite. Es geht nicht darum, ein guter Freund des Händlers zu werden, sondern zu erkennen, dass auch dieser leben muss und eine Familie zu versorgen hat. Diesen Leuten ist es nicht egal, ob die Situation dem Händler gegenüber unfair ist oder nicht. Denn es gibt keine Unternehmen, es gibt nur Menschen, die dahinterstehen.


MfG,
Dominion.
 
Ja, wenn es aber umgedreht ist, sprich der Händler im Recht ist, dann ist es ihm doch auch egal ob es unfair ist.

Von daher, ja das Leben ist hart und kein Zuckerschlecken. Wie gesagt, mir ist es völlig Wumpe ob der Händler draufzahlt usw. Solche Fälle kalkuliert man vorher mit im Preisangebot ein. Wenn nicht, wie gesagt, sein Problem.
 
Wer sagt denn, dass es dem Händler egal ist? Vielleicht hast Du noch nicht den richtigen Händler gefunden.

Vielfach kann sich ein Händler auch trotz der Tatsache, dass er im Recht ist, kulant zeigen. Das wird er bei denjenigen, die ihm gegenüber auch mit Verständnis auftraten sicherlich eher tun als bei Kunden, denen sein Schicksal egal ist... .

MfG,
Dominion.
 
Naja, jedem das seine. Mir ist das völlig egal. Sowas muss man als Händler einkalkulieren. Auf ein einlenken das Kunden zu setzen ist der falsche Weg. Mich würde das nicht tangieren. Ich will ne mangelfreie Ware, egal wie es der Händler bezahlt.
 
Viel Glück mit VW und Audi ;)
Meine Freunde können dir da lieder drüber erzählen VW wollte trotz Garantie auf nem R32 mit Steuerkettenschaden keine Garantie übernehmen und er ist auf 4500 euro sitzen geblieben bei einem 45.000 euro golf oder bei audi das selbe.
Heutzutage wird nur noch ausgetauscht nicht mehr geschaut was kaput ist und ihr bleibt auf den kosten sitzen.
Und das prob ist du kannst 1000 euros in den Anwalt stecken recht haben und recht bekommen in deutschland sind 2 unterschiedliche sachen ;)
 
Ne Steuerkette ist aber ein Verschleißteil. Normalerweise sollte dies aber keine Auswirkung auf die Gewährleistung haben.
 
Pimpi89 schrieb:
Viel Glück mit VW und Audi ;)
Meine Freunde können dir da lieder drüber erzählen VW wollte trotz Garantie auf nem R32 mit Steuerkettenschaden keine Garantie übernehmen und er ist auf 4500 euro sitzen geblieben bei einem 45.000

Naja wer Garantie und Gewährleistung nicht unterscheiden kann, zahlt eben dafür.

Es gibt in der Gewährleistung keine Verscheißteile!
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html
Das Einzige was es gibt, ist der § 476, darauf kann man sich beziehen, zum Beispiel wenn eine Batterie nach ein paar Monaten, nachdem Gebrauch leer ist, dann kann auch niemand mit der Gewährleistung kommen.
 
Eine Steuerkette gehört generell auch zu den Verschleißteilen.
Je nach Technik kann sie aber bis zu 500.000 km halten, daher überlebt sie meisten das ganze Autoleben.
Gibt aber auch Ketten die schon früher getauscht werden müssen.
Hinzu kommen die Spannrollen die durchaus auch mal fällig sind, meistens noch vor der eigentlichen Kette.

Gruß
 
Verschleißteile sind nur die Teile, für die durch die Inspektionsvorschrift eine Überprüfung/Austausch vorgesehen ist bzw. die ihre Funktion durch Verschleiß erfüllen (wie z.B. Luft-/Ölfilter, Bremsscheiben/-beläge). Alles andere sind keine Verschleißteile.
 
So, es gibt eine Reaktion vom Autohaus.

Kurz und knapp: Sie werden den Mangel nicht beheben, mit der Begründung, dass sich die Gewährleistung nur auf einen Defekt bezieht, der am Tag der Auslieferung vorhanden war. Dies war laut Händler nicht der Fall, da der Scheinwerfer an diesem Tag einwandfrei funktionierte. Aber aus Kulanz würden sie mir bei der Reparatur finanziell entgegenkommen.

Ich habe dem widersprochen und auf den § 476 BGB Beweislastumkehr hingewiesen, der besagt, dass wenn ein Mangel an einer Sache innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, davon auszugehen ist, dass der Mangel bereits am Tag der Übergabe vorhanden war. Was ich als etwas schwierig sehe, ist die Tatsache, dass der Fehler an einem Tag auftritt und dann an 2 anderen wieder nicht. D.h. doch man kann gar nicht beweisen kann, dass das Fahrzeug am Tag der Übergabe mangelfrei war.

Ich habe die gestzte Frist weiterhin bestehen lassen.

Mal abwarten, was jetzt von denen kommt!

Habt ihr weitere Anregungen?
 
Also wenn dem so wäre, dann könnte man sich die Gewährleistung auch sparen.
Dann würde man einfach bei der Übergabe alles kontrollieren müssen und das wars.
Meiner Meinung nach ist das Autohaus im Unrecht, ich würde da ebenfalls nicht nachgeben.
Hast du denn eine Rechtsschutzversicherung oder eine ADAC-Mitgliedschaft?

Gruß
Fr4g3r
 
mMn ist das auch Unfug, was der Herr schreibt, ich wollte es auch nur nochmal wieder geben.

Eine Rechtschutzversicherung habe ich schon, allerdings nur "Privat Recht". Jetzt ist die Frage, welche hier greift, die "Privat Recht" oder die "Verkehrs Recht". Ich denke, das regelt sich über die "Privat Recht", da hier kein Fall vorliegt, der im Zusammenhang mit dem "Straßenverkehr" steht, außer dass es sich um ein PKW handelt, aber das ist doch eigentlich nebensächlich, es hätte ja auch eine Ware sein können. Aber da rufe ich dann am besten mal bei der Versicherung an.
 
Was in einer Rechtsschutzversicherung alles enthalten ist, das kannst du doch deinem Versicherungsvertrag entnehmen.
Im Vorraus zu erkennen ob alles wichtige abgedeckt ist, das mag für einen Laien schwierig sein.
Aber jetzt zu erkennen ob dein spezieller Fall von deiner Versicherung abgedeckt ist, das sollte relativ einfach sein.
(Du machst ja schon den Eindruck, dass du des Lesens mächtig und mindestens mit einer hinreichenden Menge Hirn gesegnet bist :D)

Als jemand der in einem Autohaus aufgewachsen ist (Vertragshändler einer anderen, netteren Marke): Lass dich nicht unterkriegen.
Bei uns im Haus werden für genau solche Fälle entsprechende Rücklagen gebildet und dann entsprechend nachgebessert.
Vor kurzem ist bei einem 16 Jahre alten Fahrzeug die Kupplung kurz nach dem Kauf gestorben: fast 2000€.
Das ganze Fahrzeug hat im Verkauf nur 2500€ eingebracht, aber wir haben ein funktionierendes Fahrzeug verkauft.
Im Kaufvertrag stand nichts von fast verschlissener Kupplung, also konnte der Kunde ein funktionierendes Teil erwarten.
Meine persönliche Erfahrung zeigt, dass ein kleinerer, vorzugsweise von einem Diplom-Ingenieur geführter, Vertragshändler die beste Wahl für den Kunden darstellt.
Wir haben häufig Kunden, die bei den Niederlassungen der Marke oder größeren Ketten einen Kostenvoranschlag bekommen haben, für den ich meinem Meister erstmal ein paar Tabletten LSD verabreichen müsste, damit er versteht was der Voranschlag mit dem Defekt zu tun hat.

Also: Besteh' auf deine Reparatur und wenn sich das Autohaus wehrt, dann lass dich nicht unterkriegen.
Wenn das Vertrauensverhältnis zu deinem Dealer komplett im Eimer ist, dann kannst du es als letzten Ausweg bei einem anderen Händler reparieren lassen und deinem Dealer in Rechnung stellen.
Spätestens hier wirst du den Betrag aber zu 100% auslegen und danach wieder einklagen müssen, was zeitintensiv ist und bei 500€ Streitwert schnell unattraktiv sein kann.
(Man muss auch wissen, ob es einem "ums Prinzip" geht oder ob nur möglichst effizient der Fehler abgestellt werden soll...)

Grüße vom:
Jokener
 
Jokener schrieb:
Du machst ja schon den Eindruck, dass du des Lesens mächtig und mindestens mit einer hinreichenden Menge Hirn gesegnet bist :D

Danke für die Blumen ;)

Ich werde mich heute Abend nochmal in die Unterlagen der Versicherung einlesen. Ob es mir ums Prinzip geht, weiß ich nicht so recht, ist immer schwer zu sagen. Ich denke, es spielt sicherlich auch mit rein.

Ich finde es einfach nur dreist und unverschämt dem Kunden gegenüber. Aber das scheint wohl in der "Service-Wüste" VW so üblich zu sein...
 
Wenn du es dir einfacher machen willst, dann ruf bei deiner Versicherung an und frag einfach kurz nach ob der spezielle Fall abgedeckt ist.
Die können dir das normal gleich sagen. Im ADAC bist du nicht? Dort hast auch eine kostenlose Beratung. Wobei ich die Versicherung vorziehen würde, falls es abgedeckt ist.

Gruß
 
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