Wie gesagt, die Sache mit den Abdeckkappen wäre eine mögliche Lösung, und ich hoffe für den TO, dass sich diese als wirksam herausstellt.
Zur Frage der Gewährleistung:
Hat der Händler tatsächlich einen Beweis dafür, dass das Problem bei Übergabe nicht bestand, ist er, so mies das im Ergebnis auch sein mag, im Recht. Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie. Allerdings ist ein Protokoll des Fehlerspeichers zum Zeitpunkt der Übergabe rechtlich kein tauglicher Beweis. Der Fehlerspeicher kann vor dem Auslesen gelöscht werden. Fehler werden dann erst wieder nach einer gewissen Zeit gespeichert (so etwa 20 min Fahrt).
Sporadische Fehler werden im Fehlerspeicher abgelegt und auch nicht gelöscht. Dies soll gerade bei sporadisch auftretenden Fehlern eine Diagnose ermöglichen; es wäre Quatsch, wenn diese, sobald nicht mehr registriert, sofort gelöscht werden würden. Dann wäre eine Fehlerdiagnose gar nicht mehr möglich. Sie sind abgelegt, bis eine Löschung erfolgt. Es gibt Ausnahmen: Wenn bspw eine Lambasonde unplausible Messwerte registriert, erscheint das Motorwarnsymbol im Display. Diese unplausiblen Messwerte deuten aber nicht zwingend auf einen Fehler hin. Sind die Messwerte danach dauerhaft wieder im Toleranzbereich, wird der Fehler automatisch gelöscht. Jedoch nicht sofort. Andere sporadische Fehler bleiben dauerhaft im System enthalten.
Läge der Fehler hier nun bspw im Xenon-Brenner, und wäre dieser bei Übergabe (bspw durch TÜV-Protokoll nachzuweisen) noch nicht vorhanden, wäre der Händler von seiner Gewährleistung befreit (-> Verschleißteil). Allerdings ist das Verhalten des Händlers hier (besonders zu Anfang) geradezu unterirdisch. Als Händler ist es doch von absoluter Wichtigkeit, Zufriedenheit beim Kunden zu erzeugen. Das wird man nicht erreichen, indem man von vorn herein nach gescheitertem Nacherfüllungsversuch (auch wenn dieser freiwillig erfolgte) den Kunden im Stich lässt.
Hier hat keine Aufklärung über die Rechtslage stattgefunden; es steht zudem nicht fest, ob der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorlag (dies behauptet der Händler nur). Scheinbar (und diese Erfahrung habe ich aufgrund von Kundenaussagen schon häufig treffen dürfen) haben es Vertragshändler nicht nötig, Kunden zufriedenzustellen. Und das, obwohl sie das vierfache von dem verdienen, was ein freier Händler verdient.
Ich persönlich kann nur sagen, dass ich dem TO in diesem Falle je nach Mängellage entweder kostenlose Reparatur oder zumindest eine 50/50-Regelung angeboten hätte. Und an diesem Beispiel sieht man sehr schön, weshalb sich der Kauf beim Vertragshändler nicht unbedingt lohnt, wenn man einen vertrauenswerten freien Händler als Alternative hat. Der eine ist auf das Wohlwollen seiner Kunden angewiesen, der andere halt nicht... .
Unternehmerisch ist es immer klüger, den Kunden dauerhaft durch guten Service an sich zu binden, als in einem Einzelfall einen guten Gewinn zu erzielen.
MfG,
Dominion.