Ärger mit VW Händler - Gewährleistungsfall?

Wow, dass ich das noch erleben darf. Ein User, der mal nicht gleich die Geduld verliert, auf alles und jeden schimpft, sowie direkt bis in die letzte Instanz klagen will. Dir sollte angesicht des ein oder anderen Threads hier in letzter Zeit ein Denkmal gesetzt werden. ;)
Hab' bisher nur passiv mitgelesen, wünsche dir aber natürlich trotzdem viel Glück und Erfolg, sodass dein Auto am Ende wieder einwandfrei (und für dich möglichst kostenneutral) funktioniert!
 
So es gibt Neuigkeiten vom Autohaus...

Der Verkaufsleiter hat die gesamte Sachlage noch einmal geprüft und ist zu dem Entschluss gekommen, dass die Gewährleistung hier nicht greift, da er belegen kann, dass das Fahrzeug bei Übergabe diesen Mangel noch nicht hatte und ich die Probleme auch erst ab November hatte, die vorigen 3 Monate war alles okay, allerdings bin ich da (Aug-Okt) auch seltener mit Abblendlicht gefahren. Die Nutzung ist in den Herbst-/Wintermonaten natürlich intensiver. Auf Nachfragen, wie er dies beweisen wolle, antwortete er, sie hätten eine Inspektion gemacht, der PKW hat neuen TÜV bekommen und angeblich wurde auch ein "elektronischer Test" gemacht, wo angeblich auch sporadische Fehler angezeigt werden. Keine Ahnung, ob es solche Tests überhaupt gibt?!
Interessant wäre wohl, wenn ich diesen Test heute nochmal durchführen lassen würde (wenn die Leuchte nicht blinkt), ob das System dann einen Fehler anzeigt oder auch sagt alles i.O. Er würde mir die Unterlagen der Tests auch zur Verfügung stellen.

Aber er sagt, er will sich trotzdem kulant zeigen... Seine Aussage: Zum einen wurde das Steuergerät bereits kostenlos gewechselt, zum anderen will er jetzt nochmal Rücksprache mit seinem Serviceleiter halten, in wie weit sie mir bei einem neuen Scheinwerfer (Neupreis: 827€) entgegenkommen können, sei es ohne Stundenlohn oder Rabatt beim Material. Ich habe ihm gesagt, dass soll er mal tun und dann mir per Mail ein Angebot schicken.

Ich werde mir wohl die Testergebnisse aushändigen lassen und zu einem anderen Autohaus fahren und dort mal Rücksprache halten. Ggf. auch diesen Test erneut durchführen lassen. Wenn der mir dann zeigt, dass alles i.O. ist, kann der Händler sich seine tollen Beweise sonst wo hinschieben. Sorry für die Ausdrucksweise, aber so langsam geht der mir auf den S...!

Am Wochenende werde ich ebenfalls einen Brief an den VW Konzern schreiben. Ob das was bringt, weiß ich nicht.

Die Sache mit der Beweislast innerhalb der ersten 6 Monate heißt ja eigentlich nur, dass der Verkäufer beweisen muss, dass der Fehler bei Fahrzeugübergabe nicht vorhanden war, reicht solch ein Test denn aus? Vor allem, da der Fehler nur sporadisch auftritt?

Es bleibt spannend (für mich zumindest) - L E I D E R ! ! ! :mad:
 
Ist denn mittlerweile überhaupt geklärt, was defekt ist?
Solange das nicht der Fall ist, kann kein Test beweisen, dass der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war.
Ich halte es für fraglich, ob überhaupt ein neuer Scheinwerfer benötigt wird.
 
Ehrlich, geh zum Anwalt.
Das Autohaus windet sich und wird nicht nachgeben. Um welches Autohaus handelt es sich in HH? Ich wohne nämlich auch in HH und werde dieses Haus dann meiden. Und natürlich darfst du den Namen hier nennen.
Ich würd mir den Stress nicht mehr antun.
 
kisser schrieb:
Ist denn mittlerweile überhaupt geklärt, was defekt ist?
Also auf dem Auszug des Fehlerspeichers steht wörtlich:
"2628 14 Sensor für Schwenkmodulposition, rechts (defekt sporadisch)
..."

tbs schrieb:
Um welches Autohaus handelt es sich in HH?
Es handelt sich um Auto Wichert in HH Altona/Bahrenfeld
 
Bei dem was man hier so liest kannst du ja mal noch bei denen anregen ob sie ihren Werbeslogan auf der Homepage nicht abändern wollen von "Service mit Leidenschaft" hin zu "Service der Leiden schaft". :)
Hast du denn mal mit deiner RS-Versicherung telefoniert? Würde die Versicherung den Fall abdecken?

Gruß
 
Fr4g3r schrieb:
Bei dem was man hier so liest kannst du ja mal noch bei denen anregen ob sie ihren Werbeslogan auf der Homepage nicht abändern wollen von "Service mit Leidenschaft" hin zu "Service der Leiden schaft". :)
Hast du denn mal mit deiner RS-Versicherung telefoniert? Würde die Versicherung den Fall abdecken?

Gruß

Der ist gut, den kann ich denen ja mal vorschlagen ;)

Was die RS-V angeht, das hatte ich erstmal hinten angestellt, ich war ja noch voller Hoffnung, dass das so klappt (wenn ich jetzt so drüber nachdenke - ... man bin ich doof :D)

Ich habe eben dort angerufen, aber natürlich kann mir am WE dort keiner eine Auskunft zu geben, ich rufe gleich Montag früh dort an. Jetzt ärgert es mich, dass ich da nicht schon vorher angerufen habe :evillol:

Auf der anderen Seite passiert am WE sowieso nüscht, so dass der Montag auch noch reicht!

Edit:

Ich habe eben mit meiner RS-Versicherung gesprochen, da es sich um einen "PKW-Streitfall" handelt, greift hier der Verkehrsrechtschutz, den ich natürlich nicht mit versichert habe. :o
Die Versicherung bot mir jedoch an, eine Kulanzmediation, d.h. ein versierter Mitarbeiter von denen setzt sich telefonisch mit dem Händler in Verbindung, um eine Lösung zu finden.

Aber erstmal warte ich noch, was der Herr mir heute noch mitteilen will...

Ich berichte dann wieder ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
das ist doch keine verkehrsrechtschutz. Du hast hier einen klaren fall von gewährleistungsverweigerung. Ob das nun ein auto ist oder ein pc, dass ist doch egal.
 
Das war auch meine Vermutung, aber die Dame meinte, dass alles rund ums Auto (auch Kaufverträge) in den Bereich des Verkehrrechtschutz gehört.
 
Da hat die Dame recht. Üblicherweise fällt alles, was mit Verkehr zu tun hat unter Verkehrsrechtschutz (den man übrigens unbedingt haben sollte).
 
Es kam Post vom Händer:

Kosten für einen neuen Scheinwerfer: ~830€
Kulanz von Seiten des Händlers: ~280€
Eigenbeteiligung: ~550€

Na herzlichen Glückwunsch!

Eine Frage hier noch an die Fachleute:

Wenn ich den Fehlerspeicher bei VW auslesen lasse, macht er das dann stichtagsbezogen (also jetzt und hier) oder zeigt er mir alle Fehler an, die in der letzten Zeit auftraten (sprich also eine Art von "Verlauf"). Ich frage deshalb, da der Händler angeblich beweisen kann, dass das Kfz bei Übergabe i.O. war, wenn er das nämlich tatsächlich kann, kann ich meine Gewährleistungsansprüche auch vergessen!

Gibt es noch Ideen von Eurer Seite?
 
Er zeigt alle Fehler an, diese werden im Fehlerspeicher gespeichert.

Diesen Fehlerspeicher kannst du auch als Verlauf sehen, ja.

VCDS zeigt auch an, ob ein Fehler sporadisch auftritt oder nicht.


Aber das soll als Beweis zählen ... puh da bin ich überfragt ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, den kann man löschen und damit würde ich das nicht als Beweis zählen lassen.
Der Händler kann den Fehler auch einfach gelöscht haben, damit taucht er dort nicht auf.
Wobei ich nicht sicher weis, ob im Speicher irgendwo ersichtlich ist wann der Speicher mal gelöscht wurde.
Zusätzlich halte ich es für fraglich, ob ein Fehler alleine dadurch definiert wird das er im Fehlerspeicher steht.
Wenn ich ein Loch in der Windschutzscheibe habe, dann taucht das im Speicher auch nirgends auf.
Oder das Auto verliert einen Betriebsstoff durch einen undichten Schlauch. Dann taucht das auch erst auf, nachdem ein gewisser Füllzustand unterschritten ist, obwohl das Loch und damit der Mangel davor schon vorhanden ist.

Hast du schon etwas von VW gehört?

Gruß
Fr4g3r
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Fehlerspeicher ist speziell eingeteilt. Sporadische Fehler werden automatisch gelöscht, sobald der Fehler nicht mehr auftritt. Deshalb auch der vermerk sporadisch beim Auftauchen eines solchen Fehlers.
Die übliche Masche ist dann, den Fehlerspeicher sofort zu löschen und wenn der Fehler nach einer Probefahrt nicht auftritt den Kunden nach Hause zu schicken.

Dieser Fall läuft definitiv auf einen Anwalt aus. Die Chancen sind auch nicht immer so eindeutig wie man sich erhofft. Nur ein Anwalt und ggf. Gutachter wird die Sachlage hier genau erfassen können.
Übergabemangel wurde hier ja schon genannt. Die Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie. Wenn also dieser Fehler 1 Tag nach Kauf auftritt und der Verkäufer kann beweisen das bei Übergabe es keinen solchen Fehler gab, so hat man erstmal ein Problem.

Da es hier ein sporadischer Fehler war, könnte zudem erst Recht glaubhaft versichert werden dass der Fehler bei Übergabe nicht erkennbar oder vorhanden war.
Ich könnte mit vorstellen das in solch einer Konstellation beide Parteien (also Verkäufer und Käufer) nicht schlechter gestellt werden können. Eine mögliche Variante wäre den Schaden zu je 50% aufzuteilen.
Wurde eigentlich schonmal der Ombudsmann der KFZ-Innung kontaktiert ? Vielleicht kann der da vermitteln.

Ansonsten zum Anwalt und schauen was der noch rausholen kann. Alles andere ist jetzt nur noch die reine Kulanz des Händlers.
 
@Fr4g3r: VW hatte ich bis jetzt noch nicht kontaktiert, ich hatte, wie gesagt, erstmal auf einen einfachen Lösungsweg gehofft.

@lalas: Meine Vermutung liegt inzwischen auch darin, dass es zu einer 50:50 Teilung der Kosten kommen würde, wenn die Sache gerichtlich geregelt werden muss. Ich werde dies aber vermeiden, da ich a) keine RS-V für den Fall habe und b) mir ein neuer Scheinwerfer derzeit keine 400€ Wert ist, es ist ja nicht so, dass der nicht funktioniert, dann wäre das auch was anderes. Im Endeffekt könnte ich mir dann den Scheinwerfer auch für 830€ bei VW austauschen lassen.

Ich muss wohl oder übel einsehen, dass die rechtliche Lage doch nicht mehr so eindeutig ist, wie ich (und die meisten hier) am Anfang gedacht hatten.

Was ich allerdings auch eine Frechheit finde... Ich habe dem Herrn am Telefon explizit auf das Problem mit den Abdeckkappen hingewiesen, er sagte nur, "joa das sehen wir dann, erstmal will ich Ihnen ein Angebot für einen neuen Scheinwerfer erstellen und zukommen lassen."

Nix mehr zu hören, von wegen wir trocknen mal den Scheinwerfer und tauschen die Kappen aus, immerhin wäre das mit Sicherheit günstiger!
 
Und nun? Jetzt stehst du selbst genau da, was ich dir gaaaanz am Anfang schonmal empfohlen habe.... Denk "menschlich", sag "komm nimm die 150€" und gut ist...

Den fehlerspeicher würde ich aber nicht von dem Händler Auslesen lassen, denn der kommt schnell mal "ausversehen" auf den löschen-Knopf.... Dann hast du wieder nix mehr in der Hand. Wenn du das fehlerspeicherprotokoll als "Beweis" verwenden möchtest, lass es dir von nem unabhängigen Händler/Werkstatt ausdrucken (wenn man lieb fragt, bekommt man das eventuell für nen netten roten Schein in die kaffeekasse)
 
Metaxa1987 schrieb:
Und nun? Jetzt stehst du selbst genau da, was ich dir gaaaanz am Anfang schonmal empfohlen habe.... Denk "menschlich", sag "komm nimm die 150€" und gut ist...
Das sehe ich anders, wenn ich im Recht bin, empfinde ich 150€ Zuzahlung als zuviel, zumal der Scheinwerfer für den Händler vielleicht 500€ kostet.

Und außerdem wer sagt, dass der Händler mit 150€ von mir einverstanden wäre?!
 
Naja ob dir "jetzt" noch 150€ reichen, weiß ich ned...

Aber die 150€ wären ja in etwa die Arbeitszeit, den SW zu tauschen.

Klar, ist es ärgerlich, da du ja weißt (und wir auch) dass du im recht bist. Aber helfen tut dir das jetzt auch nicht wirklich etwas.
 
Das stimmt schon, im Nachhinein würde ich den 150 Euronen zustimmen, aber da deren Angebot bei einer Zuzahlung von 550€ von mir liegt, werden die sich wohl kaum auf 150€ einlassen!

Ich muss mir darüber nochmal Gedanken machen. Ich hoffe ja noch etwas auf die Lösung mit den Abdeckkappen. Sobald die Jahreszeit wieder trockener und wärmer wird, trocknen die Scheinwerfer (wenn sie feucht sein sollten) von alleine und dann könnte ich mir einfach 2 Abdeckkappen kaufen und hoffen, dass es sich damit erledigt hat.

Ich bin auch jetzt etwas ratlos, wie gesagt, die RS-V greift hier nicht, was mich etwas davon abhält weiter vorzugehen, vor allem, da es auf eine 50/50 Kostenteilung hinauslaufen könnte.
 
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