Stock86 schrieb:Der Vertrag ist aktiengebunden. An welche genau kann ich allerdings nicht sagen. Aber man erkennt ganz schön den Corona Knacks.
Ah okay. Aktien-/fondsbasiert und ohne garantierten Rechnungszins war damals wesentlich seltener als heute.
Den Vertrag würde ich an meiner Stelle vermutlich loswerden wollen. Aktien lassen sich eben in Form von breit diversifizierten ETFs erheblich günstiger in Selbstverwaltung halten. Bei noch langen Laufzeiten vermute ich - trotz der Steuerfreiheit einer Anlage im Mantel einer alten KLV - den Renditevorteil bei der DIY-Methode. Dazu hat man mehr Kontrolle und volle Transparenz.
Wäre es dagegen ein Vertrag der "Klassik" mit hohem Garantiezins und einem Underlying, welches primär aus Anleihen besteht, würde ich ihn als konservativen Portfoliobaustein behalten.
Aber das liegt eben daran, dass ich die wichtige Anlageklasse Aktien eben anderweitig abdecke. Für dich kann da etwas ganz anderes gelten, vor allem wenn du Berührungsängste hast/hättest. Wegen der Steuerfreiheit und Steuereinfachheit des Vertrages könntest du ihn auch einfach laufen lassen. Aufdrängen tut sich eine Kündigung nicht. Sieht okay aus das Ding.
Stock86 schrieb:Eine Frage hätte ich allerdings noch. Ist die steuerfreie Auszahlung bei Verträgen von vor 2005 wirklich ohne irgendeine Falltür oder Dinge, die man bedenken muss? Finanztip hat verschiedene Kriterien aufgelistet, aber das sollte eigentlich alles hinkommen.
Bei meinen Eltern hats vor 3 respektive 5 Jahren ohne jede Komplikationen geklappt. Die haben einfach nichts gemacht und die volle Ablaufleistung ohne jede Abzüge überwiesen bekommen (Nürnberger und Debeka).