AliExpress. Verweigert Erstattung weil Retoure angeblich nicht angekommen

Je nach Fall könnte deutsches Recht zum Tragen kommen und AliExpress scheint auch Assets in Deutschland/der EU zu haben, in die man vollstrecken könnte.
 
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Incanus schrieb:
da kann es deutlich anders sein.
Durchaus ja, aber wenn die in der EU Handel treiben wollen, gelten für die hier die selben Spielregeln.

Edit: ist natürlich Blödsinn da AliExpress kein Department in der EU hat.
 
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Zumindest nach meinem letzten Stand kann ich das so bestätigen. Es dürfte deutsches Recht gelten, man würde wohl in Deutschland klagen dürfen, und selbst wenn man in China klagte, würden die deutsches Recht anwenden. Im letzten Schritt, wie Avatoma sagt, es dürfte wohl auch Vermögen geben, auf das von hier aus zuzugreifen möglich ist.

Es mag was dran sein, dass die sich trotzdem nicht darum scheren. Allerdings spricht auch einiges dagegen. Vor allem aber befinden wir uns gerade an einer Stelle, an der man sich auch hinsichtlich deutschem Recht sicherlich irgendwann mal befand: Die Verbraucher sind sich ihrer Rechte noch nicht so ganz sicher, und überhaupt, Klagen und Gericht, böse, dann lieber den Händler gewähren lassen wie er will … Inzwischen hat sich der Verbraucher gegenüber deutschen Händlern aber schon besser durchgesetzt. Und hinsichtlich ausländischen Händlern sieht es jetzt im Prinzip nicht anders aus: Man ist auch hier schon vollkommen im Recht, und setzt es nur nicht durch.
 
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ned ganz.
eine unzahl händler existiert nimma.
das volumen gehört jetzt den ganz großen. und wenigen.
der zu erwartende aufwand ist eingepreist.

nun, alles hat immer zwei seiten.
und mitunter mehrere motivationen
 
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ich hatte in ~einem jahrzehnt~ beim ali drei disputverfahren. edit: vier, siehe unten.
alle zu meinen gunsten, rücküberweisung binnen wenigen tagen.

ok, ich überleg vorher, was ich will, ich schick never was unnötig retour.
alle drei fälle am logistikweg verlorengegangen.

ok, vier, eines war anders.
jedenfalls: ich als kunde trage niemals das transportrisiko. so easy as that.
ned beim großen fluss, ned beim ali. ned sonstwo.

das vierte: klassische falschlieferung. küchenschere statt nexttool faltzange.
disput, falsche ware auf holztablett zusammen mit verpackung/aufkleber/barcode photographiert&im disput hochgeladen.
ali hat am nächsten tag entschieden, zu meinen gunsten. rücküberweisung ein/zwei werktage später.
falschwarenrücksendung von ali als nicht nötig empfunden. damits einfacher wird.
nun, ok, die (billige) küchenschere taugt was und wird verwendet. im sinn der nachhaltigkeit, was sonst.

ich jedenfalls kann nach meinen erfahrungen sagen: gut geschäfte zu machen mit der plattform.
allerdings: ich entscheide: das will ich, oder ned. ich kaufe, oder kaufe ned.
aber ich generiere keinen leerstress.

system is um nix schlechter als z.b. gr.fluss.
die chinesen sind aufgrund einer jahrtausendealten recht kapitalistischer tradition recht gute kapitalisten.
mit einem unterchied zu "uns"
dort ist es keine schande, jeder weiss über jeden, daß die meisten für wohlstand (vulgo geld) sehr viel bereit sind zu tun.
bei uns redet man ned drüber. aber hinter der kohle her sind die meisten.

leider muß ich konstatieren: "wir" haben eindeutig mehr hang zu intrinsischer heuchelei. ned die einzelperson.
aber kulturell.
mit "wir" mein ich ned A oder DE, ich meine das (kulturell) christlich geprägte europa/vulgo: abendland. jo, schändlicherweise.
 
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Okay, dann hatte ich deinen vorherigen Beitrag auch tatsächlich richtig verstanden. Genau das hatte ich mit "Allerdings spricht auch einiges dagegen" nämlich ebenfalls ausdrücken wollen: Es gibt gute Gründe, verbraucherfreundlich zu sein. Und nicht zuletzt ist das wahrscheinlich sogar der Grund, warum tatsächlich auch chinesische Gerichte deutsches Recht anzuwenden haben, wenn an deutsche Verbraucher verkauft wurde.
 
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Und was passiert, wenn du hochlädst, dass das Paket in Dresden schon angekommen ist?
 

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cbkk schrieb:
Zumindest nach meinem letzten Stand kann ich das so bestätigen. Es dürfte deutsches Recht gelten, man würde wohl in Deutschland klagen dürfen, und selbst wenn man in China klagte, würden die deutsches Recht anwenden. Im letzten Schritt, wie Avatoma sagt, es dürfte wohl auch Vermögen geben, auf das von hier aus zuzugreifen möglich ist.

:daumen: in China klagen nach deutschem Recht. Herrlich.
 
cbkk schrieb:
Und nicht zuletzt ist das wahrscheinlich sogar der Grund, warum tatsächlich auch chinesische Gerichte deutsches Recht anzuwenden haben, wenn an deutsche Verbraucher verkauft wurde.
Also die Gerichtsurteile würde ich nur zu gerne sehen.
 
Ich erwähne das immer gerne, durchaus ein bisschen provokativ, weil man mir regelmäßig schon nicht glaubt, dass man in Deutschland nach deutschem Recht klagen drüfte :D (wobei die Einsicht da inzwischen wie erwähnt gebessert hat) – was ist ironischer, als dann darauf hinzuweisen, wenn jemand sagt, "du wirst in China klagen müssen", "das macht keinen Unterschied"^^

Natürlich würde ich im Moment keinen Grund sehen, in China zu klagen, wenn es auch hier geht :D

Gerichtsurteile sind mir dazu nicht bekannt, das kann ich weder ausschließen noch dementieren^^ Das ist nur rein die Rechtslage nach, wie gesagt, meinem letzten Stand dazu.
 
Was immer noch nichts daran ändert, dass du gegen einen chinesischen Händler in Deutschland nicht klagen kannst und selbst wenn du einen Titel erwirken würdest, den in China nie durchsetzen kannst.
 
Genau das meine ich: So was wird einfach behauptet :D Warum sollte das so sein? Natürlich kann man auch chinesische Händler in Deutschland verklagen. Gerade wenn, wie oben gesagt wurde, da inzwischen eine Konsolidierung eingesetzt hat, wird das doch immer leichter. Und das Durchsetzen-Thema hat Avatoma oben schon angesprochen. Hinzu kommt beim Thema Durchsetzen wieder der Punkt, wo ich gern erwähne, wenn man unbedingt will, kann man auch in China klagen, dann hat man halt einen chinesischen Titel. Logisch, dass das übertrieben ist – aber wie lange will man sich von dieser Argumentation leiten lassen, wenn es irgendwann mal besser werden soll?
 
cbkk schrieb:
Genau das meine ich: So was wird einfach behauptet :D Warum sollte das so sein?
Dann belege doch einfach, wo man in Deutschland gegen einen chinesischen Versandhändler geklagt und Recht bekommen hat.
 
Weißt du, es ist doch eigentlich reichlich egal, mir geht es doch nur um die Aussage oben, welches Recht anwendbar ist und so weiter – dass das Durchsetzen keinen Spaß macht (wie vielen aber auch das Durchsetzen innerhalb von Deutschland nicht), sehe ich doch ein. Aber warum werden solche Aussagen oben einfach hingenommen, aber das Gegenteil nicht? Das andere wurde doch genauso nicht belegt? Oben schreiben (zum Teil) Leute, die sich noch nie seriös damit beschäftigt haben, wann welches Recht anwendbar ist und so weiter. Da kann man doch einfach hinnehmen, wenn jemand mit Ahnung dann das nicht so stehenlässt. Das heißt natürlich nicht, dass du das dann auch glauben musst, schon klar, belegt habe ich ja nichts.

Du wirst mir nachsehen müssen, dass ich nicht extra Fälle raussuche, ob das irgendjemand irgendwo zufällig schon mal onlinegestellt hat, wenn es sich tatsächlich um so einen extrem simplen Punkt handelt, ob man einen chinesischen Händler in Deutschland verklagen kann. Fall du suchst und nichts dazu findest, wird das übrigens wahrscheinlich daran liegen, dass das so unbedeutend ist, dass es nicht die Instanzen hochskaliert und im Internet geteilt werden musste, oder sogar einfach, weil sie dann rechtzeitig nachgeben, wie oben auch schon beschrieben wurde.
 
Nein, es ist eben nicht egal, du behauptest, es gäbe die Möglichkeit, die chinesischen Versandhändler in Deutschland zu verklagen, dann solltest du das auch belegen können.
 
Alle Belege von DHL sind schon bei aliexpress eingegangen. Sogar mehrfach. payPal ist auch eingeschaltet
 
@Goldsmith Wenn das Gegenteil nicht ebenfalls belegt wurde? Wenn ich doch aus meinem tiefsten Inneren heraus weiß, dass du es nicht wissen kannst (anhand dessen, was du geschrieben hast), und dass du es trotzdem schreibst, obwohl du das aus deinem tiefsten Inneren heraus weißt, dass du es nicht wissen kannst (weil du dich ja kennst)? Warum nun soll ich also an mich höhere Anforderungen stellen als du an dich selbst, der du einfach etwas behauptest (was ich dir nicht vorwerfe, deine Auffassung ist an sich ja recht intuitiv)?

Was ich dir ebenfalls nicht belegen kann, ist, dass ich in meinem Jurastudium den Schwerpunkt EU- und Internationales Privatrecht absolviert hatte, wo es exakt um genau diese Fragen geht. Daher ziehe ich die Dinge nun mal unmittelbar aus meinem Kopf und kann sie dir jetzt hier aber schlecht scheibchenweise ausbreiten. Und der Witz dabei ist aber, dass es gar nicht nötig ist, hochtrabend auf diesen Schwerpunkt abzustellen: Sondern das ist doch eigentlich eine Banalität. Am laufenden Band werden etwa ausländische Gesellschaften verklagt. Selbst Amazon sitzt im Ausland.

Versetz dich in meine Lage, du hast schon genug Verfahren zum Beispiel gegen meinetwegen Belgier bearbeitet. Wie groß wären jetzt noch deine Zweifel daran, auch Chinesen verklagen zu dürfen? Und wie hoch dein Interesse daran, nach Nachweisen, und welcher Art vor allen Dingen, zu forschen?
 
Goldsmith schrieb:
Was immer noch nichts daran ändert, dass du gegen einen chinesischen Händler in Deutschland nicht klagen kannst
Gehört AliExpress nicht zur Alibaba-Gruppe? Und hat diese nicht eine Niederlassung in München?

Der TO könnte die Alibaba (Germany) GmbH in München ja mal konkret fragen, wie er jetzt gegen Aliexpress vorgehen soll.

Vielleicht hilft's ...
 
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