Amazon Marktplace falsche Festplatte geliefert

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Da steht aber auch die Modelnummer und wenn man die googelt findet man eine Samsung/Seagate Spinpoint.
 
Als ob ihr vor jedem Kauf googeln würdet.

Er möchte sie nicht zurücknehmen, ich soll das mit Amazon klären. Bzw. hat Amazon eine Rücksendung angeboten weil es von Amazon geschickt wurde.

Das möchte ich aber nicht, da sonst das Konto eventuell gesperrt wird.

Nun muss ich eben mit dem Schrott leben und hab teueres Lehrgeld bezahlt, bin auch selbst Schuld. Mit Seagateplatten hatte ich immer nur Pech deswegen wollte ich keine.

Aber ist nun mal nicht z ändenr.
 
Stevo86 schrieb:
Als ob ihr vor jedem Kauf googeln würdet.

Nein, natürlich nicht, aber wir wissen eben, dass die Festplattensparte von Samsung aufgekauft wurde, und zwar seit 2011.

Deshalb hat auch das kindliche Beharren darauf, dass eine Samsung geliefert wird keinerlei Effekt. Du kannst sie also zurückschicken, wie Idon darauf beharrt, aber du wirst keine Samsung mehr bekommen.
 
Ich habs mittlerweile kapiert und ich will auch keine Samsung wenn es die nicht mehr gibt.

Aber wäre es klar bei Amazon gestanden, Samsung/Seagate dann hätte ich die nicht gekauft, mich damit abgefunden das es wohl so ist, und WD oder HGST gekauft.
 
Natürlich wird er keine Samsung bekommen, aber wenn der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllen kann, dann bekommt der TE eben sein Geld wieder. Und zwar ohne Einschalten von Amazon.

Der Kunde kann und darf sich des Weiteren natürlich auf solche Angaben verlassen. Er muss nicht umfangreich Seriennummern etc. suchen. Auch muss er sich nicht auf dem Laufenden halten, welche Firma gerade eine Sparte ab- oder angekauft hat.
 
Manche bevorzugen eben bestimmte Marken oder mögen andere nicht.

Wie gesagt, wäre es bei Amazon anders gestanden hätte ich mir die nicht bestellt.

Um wieder zum Auto zu kommen. Skoda produziert unter anderem den Rapid als Kombi und im selben Werk den Seat Toledo der baugleich ist.

Wenn ich mir den Skoda kaufe, dann bekomme ich auch keinen Toledo.


Wie gesagt es ist meine eigene Dummheit, das ich nun 110 Euro zum Fenster rausgeworfen hab. Ich habe nun mal eine Abneigung gegen Segate, manche mögen auch keien BQ Netzteile.

In Zukunft werde ich das Zeug vllt bei MM oder Saturn kaufen, da kann ich mir es wenigstnes ansehen.
 
Naja, du weißt aber schon, dass es eine Rückgabe prinzipiell nur bei Fernabgabegeschäften gibt? Und dass dein Vergleich hinkt, weil Seat und Skoda zwei separate Firmen sind (Samsung gibt es gar nicht mehr als Festplattenhersteller, auch wenns traurig ist)

Wobei wir wieder beim Thema wären:
Im Grunde ist es Scheißegal aus welchem Grund du die Platte zurückgeben möchtest, wenn du noch innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist bist, MUSS sie der Anbieter zurücknehmen, und du brauchst noch nicht mal irgend einen Grund für den Rücktritt vom Kauf angeben.

Ach ja, nur nebenbei bemerkt, mit einer HGST kaufst du im Grunde aine Western Digital, weil HGST eine Tochtergesellschaft von WD ist :D

Immer wieder erfrischend zu sehen, wie erschreckend wenige Anbieter es eigentlich noch gibt
 
Das ist für den hier gegenständlichen Kaufvertrag aber doch letztlich irrelevant. Der Händler hat eine Samsung-HDD verkauft, der Käufer hat eine Samsung-HDD gekauft. Zumindest auf Käuferseite gab es auch keinen Willen alternativ eben eine Seagate zu haben, ganz im Gegenteil.

Und dann muss der Händler eben eine Samsung liefern. Ist das nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, dann stehen dem Käufer weitere Rechte zu. Ich persönlich hätte diese lieber als Verhandlungsmasse als bei einem Widerruf potentiell mit Wertersatz genervt zu werden.

Das ist aber am Ende natürlich eine sehr juristische Sicht. Im Praxisalltag mag es da einfachere Lösungen geben, die durchaus auch mal funktionieren können.
 
Wird dir das gebetsmühlenartige Wiederholen irrelevanter Dinge nicht langsam langweilig, Idon? Liest du eigentlich auch mal alles durch, bevor du deine Tasten quälst?
 
Wobei Skoda und Seat alle zu VAG gehören.
Wie auch immer selbst schuld.

In der ps4 wird scho net so viel passieren
 
Idon schrieb:
Welcher Teil meiner Ausführungen genau ist in deinen Augen irrelevant?

Eigentlich alle, da sie
- für das Rückschicken und Stornieren innerhalb der ersten 14 Tage unerheblich sind
- da schon mehrmals ausgeführt wurde, dass es sich dabei um eine Samsung SpinPoint handelt die nach dem Aufkauf auch unter Seagate Momentus verkauft wird.
 
Interessant finde ich das die Festplatte als sie eine Samsung sein sollte die beste aller Festplatten auf der Welt ist, und nun, da auf exakt derselben Fesplatte aber Seagate draufsteht, das Ding unerträglicher Schrott sein soll....
 
BernardSheyan schrieb:
Eigentlich alle, da sie
- für das Rückschicken und Stornieren innerhalb der ersten 14 Tage unerheblich sind
- da schon mehrmals ausgeführt wurde, dass es sich dabei um eine Samsung SpinPoint handelt die nach dem Aufkauf auch unter Seagate Momentus verkauft wird.

1) Als Vertreter des Händlers würde ich, würde ich so einen Widerruf zurück bekommen, direkt einen Nutzungsabzug anmelden und 10-30% einbehalten. Immerhin hat der Kunde bereits zugegeben, dass er mehr als nur getestet hat.

2) Das ist juristisch völlig irrelevant. Es ist schlicht nicht verboten Dinge zu verkaufen, die es nicht (mehr) gibt, man muss eben mit den Konsequenzen leben (können).


Das, was du also für "irrelevant" hältst, sind die tatsächlichen zwei Knackpunkte bei dem Fall. Ich schließe nicht aus, dass auch der Händler keine Ahnung hat und einen Widerruf einfach akzeptieren würde. Das heißt aber nicht, dass das der für diese Situation richtige und beste Weg ist.

Am Ende kommt aber noch 3) hinzu. Bei Bestehen auf vertragsgemäßer Lieferung kann man letztlich Amazon umgehen und damit auch den Minuspunkt auf dem Amazon-Konto, und genau deshalb will der TE ja keinen Widerruf durchführen. Aber sicherlich ist auch das für dich "irrelevant".


@ Elmers

Es steht dem Kunden frei bestimmte Firmen nicht unterstützen zu wollen. Des Weiteren gibt es u. U. Änderungen an den verwendeten Materialien, Garantiebedingungen, Kulanz, vielleicht ist auch einfach nur die Website anders und/oder unübersichtlicher oder was auch immer. Es ist eben nicht mehr dasselbe Produkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da kannst du schreiben, was du willst, bei einer Rückgabe innerhalb der gesetzlichen Frist ist das alles einfach nur irrelevant.

Und sicher steht es dem Kunden frei, nur eine Platte mit Seagate-Aufkleber als Schrott zu bezeichnen, die haargenau gleiche Platte, nur eben mit Samsung-Aufkleber in den himmel zu loben hat was kindliches an sich, so wie im Sandkasten, wo der Sandeimer besser ist, weil statt der Meerjungfrau ein Blümchen draufpickt.
 
Nein, es ist eben nicht irrelevant, denn zuviel gezogene Nutzungen müssen ausgeglichen werden. Würde der TE also deinem Rat folgen und einfach die HDD im Rahmen des gesetzlichen Widerrufs zurückschicken, hätte er drei Probleme:
1) Eine Rücksendung auf seinem Amazon-Konto.
2) Potentiell bekommt er nicht 100% des Warenwertes zurück.
3) Er muss u. U. die Rücksendekosten tragen.



Ich selbst bin auch der Meinung, dass Seagate gar nicht so übel ist, aber das ist hier nicht das Thema. Der TE möchte seine Optionen wissen und das, was du nun mehrfach vorgeschlagen hast, ist nun exakt das, was der TE gerade nicht möchte - während mein Vorschlag zwar nicht so einfach und elegant wirken mag, dafür aber immerhin die Wünsche des TE vollumfänglich berücksichtigt.
 
Man kann auch so weit gehen. Es ist irrelevant, was genau der TE da für eine HDD bekommen hat. Rechtlich. Wenn die gekaufte HDD als Spinpoint von Seagate auf den Markt gekommen ist, dann ist das das einzige was zählt und der Kunde hat das bekommen, was er eingekauft hat. Das unter der Haube diese Spinpoint eine Seagate HDD ist und keine Samsung, das kann man als irrelevant bezeichnen. Der Hersteller kann ohne Ankündigung Eigenschaften des Produktes ändern. Sofern der Kunde dadurch keinen Nachteil bei den Eigenschaften hat.

Das möchte ich sehen. Wenn es vor einem Gericht landet. Wenn die Produkteigenschaften denen entsprechen, die beworben wurden, dann wird es auch wenige Richter geben, die dem Kunden explizit eine Samsung Spinpoint zugestehen.

Und wenn man dies als aufgeklärter Kunde nicht will, dann sollte man nichts einkaufen, was seit zig Jahren nicht mehr gebaut wird.
 
Es ist natürlich nicht irrelevant was der Kunde als Produkt erhält. Er hat exakt das Produkt zu erhalten, welches er gekauft hat, sofern nicht explizit Anderes vereinbart war und diese Vereinbarung inhaltlich auch zulässig ist.

Was der Hersteller macht oder nicht macht ist für das Vertragsverhältnis zwischen Händler und Kunden egal. Das muss der Händler dann mit seinem Vorlieferanten ausmachen usw. Generell aber muss auch ein Hersteller seinen Kunden exakt das liefern, das diese bestellt haben.


Und dieses: "Das möchte ich sehen wenn das vor Gericht landet" ist spätestens in dem Moment langweilig, in dem einer der Beteiligten tatsächlich schon aus seinem Beruf heraus immer mal wieder wegen sowas Gerichte bemühen musste.
 
Es geht hier aber nur um Bezeichnungen und Aufkleber, die Platte an sich ist ja identisch. Damit ist der Fall erledigt... Ob ein Hersteller eine Platte von Samsung jetzt Samsung nennt oder Zapsilon (solange die Markenrechte beim Hersteller liegen und das tun sie ja) ist irrelevant, das obliegt nunmal dem Hersteller. Das Produkt muss den Angaben entsprechen und das tut es offensichtlich ja.
 
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