Zunächst einmal stellt sich mir die Frage, ob viele der Leser überhaupt die Hintergründe der Angelegenheit verstanden haben. Angesichts von Phrasen wie „Arbeitnehmer = moderner Sklave“ und dergleichen Unfug mehr scheint dies nicht immer der Fall zu sein.
Der Reihe nach:
Gesetzeslücke
Eine Gesetzeslücke ist – zumindest bezogen auf das hier abgebildete Anwendungsbeispiel – gar nicht gegeben. Insoweit ist bereits die Überschrift des Artikels fehlerhaft.
Fehlerhaft ist ebenfalls die Einschätzung der im Artikel zitierten Sprecherin der Argentur für Arbeit, dass die wiederholte Teilnahme an mehreren Maßnahmen hintereinander (bezogen auf den vorliegenden Fall) nicht gewollt sei.
Es versteht sich von selbst, dass diese Einarbeitungsphase immer wieder neu angelegt wird. Denn niemand wird wohl ernsthaft behaupten können, dass Personen nach fast einem Jahr außerhalb des Unternehmens noch immer mit allen Gepflogenheiten innerhalb des Unternehmens vertraut sind. Zudem bekommen sie interne Umstrukturierungen nicht mit; ferner neue Anweisungen der Geschäftsleitung, etc.
Vorliegend kommt mithin eine Ausnutzung einer Gesetzeslücke erst gar nicht in Frage, da es bereits am Vorliegen einer solchen mangelt.
Anders wäre der Fall zu beurteilen, würden nur wenige Wochen zwischen erstem und zweitem (evtl. auch weitergehenden) Beschäftigungsverhältnis liegen. Hier wäre eine erneute Schulung nicht mehr notwendig (was sie vorliegend ganz ohne Frage auf jeden Fall ist); eine erneute Schulung würde eine Verlagerung der Zahllast auf die Arbeitsagenturen bedeuten.
Steuergelder
Werden vorliegend unsere Steuergelder verschwendet?
Nicht einmal ansatzweise.
Die Maßnahme, die übrigens sehr sinnvoll ist und deren Daseinsberechtigung nicht geleugnet werden kann, dient dazu, Arbeitslose in eine Beschäftigung zu bringen. Sind sie in dieser Beschäftigung, so vermindert sich die Zahllast des Staates um den Auszahlungsbetrag, nachdem die Fördermaßnahme abgeschlossen ist.
Hierbei gilt:
In jedem Monat kostet ein Arbeitsloser den Staat ein Vielfaches dessen, was an Fördermitteln in ihn investiert werden würde (im Rahmen einer solchen Maßnahme).
Wenn also die staatlich geförderte Maßnahme bewirkt, dass für einen Monat lang an die Betroffenen keine oder nur eine stark verminderte Unterstützung ausgezahlt werden muss, dann spart der Staat große Summen des Sozialressorts. Für den Staat (und somit für jeden Bürger, denn wir sind der Staat) ergeben sich unter dem Strich schwarze Zahlen.
Also an dieser Stelle die Bitte an all diejenigen, die hier lauthals die Verschwendung von Steuergeldern angeprangert haben, sich zunächst einmal mit den Gesamtumständen vertraut zu machen. Unter dem Strich ergibt sich eine positive Auswirkung auf die Steuersituation des Staates. Wenn nun ein Unternehmen daran gleichermaßen profitiert, ist daran zunächst einmal nichts Verwerfliches.
Mindestlöhne
Desweiteren wurde hier im Thread – in Anlehnung an die ach-so-schlimme Arbeitnehmerausbeutung – das Thema Mindestlöhne ins Feld geführt.
Hierzu nur in aller Kürze:
Branchenspezifische Mindestlöhne könnte man generell befürworten, solange der Mindestlohnsatz recht niedrig (in etwa bei 6 €/Stunde) je nach Branche angesetzt werden würde.
Ein flächendeckender Mindestlohn hingegen wäre so ziemlich das schlimmste und (das verschweigen die sogenannten „sozialen“ Parteien nur zu gerne) vor allem auch das unsozialste, was man sich vorstellen kann.
Denn man sollte sich vor Augen führen, dass es massenweise Personen gibt, die von ihrer Leistungsfähigkeit und -bereitschaft schlicht und ergreifend nicht in der Lage sind, 7 €, 8 € oder mehr pro Stunde zu erwirtschaften (von den Lohnnebenkosten einmal ganz abgesehen). Diese Personen werden bei Einführung hoher Mindestlöhne rein gar keine Chance auf eine Beschäftigung haben. Und die Größe dieser Gruppe von Personen besteht nicht etwa aus einigen tausend. Es sind Millionen Menschen in diesem Land betroffen. Tendenz stetig ansteigend, mit zunehmender Geschwindigkeit.
Mit Mindestlöhnen werden ganze Gesellschaftsschichten (so nämlich Ungelernte und Personen ohne Schulabschluss) gänzlich ins Abseits gestellt und würden noch weitaus geringere Chancen erhalten, sich im Berufsleben zu beweisen, als ohnehin schon der Fall.
Mindestlöhne (zumindest flächendeckende, branchenübergreifende) sind somit zwingend abzulehnen.
Zwang zu Praktika
Es wurde sich darüber aufgeregt, dass Arbeitslose unter Androhung von Kürzungen zu solchen Praktika gezwungen werden.
Hierzu nur eines: Man sollte sich klarmachen, dass Hartz 4 zu beziehen kein „Recht ohne Gegenleistung“ und auch keine Selbstverständlichkeit ist.
Selbstverständlich ist nur, dass der Hartz-4-Empfänger seinerseits alles zu tun hat, um der Gesellschaft einen Teil seiner Bezüge zu vergüten. Und das bedeutet, auch derartige Praktika zu absolvieren, und noch vieles mehr. Finanzielle Nachteile erleidet ein Hartz-4-Empfänger durch derlei Maßnahmen nicht.
Das Leben ist nunmal kein Wunschkonzert – und als Empfänger von Leistungen anderer gilt das umso mehr. Gewähren mir andere (aus Solidarität, denn auf dem Solidaritätsprinzip ist unsere Gesellschaft aufgebaut) Leistungen, so ist es meine Pflicht, alles mir Mögliche für diese anderen zu tun.
MfG,
Dominion.