Amazon schickt mir falschen Artikel und will nach einer eidesstattliche Erklärung nur den Betrag erstatten nicht den Artikel

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Hi,

ich habe am Black Friday also am 23.11.2018 eine Samsung 860 Evo 1TB bestellt, da diese sehr günstig für 139€ zu haben war. Das habe ich für meine 500GB SSD vor 6 Monaten bezahlt.

Am 24.11. kam das Paket an, beim Nachbarn abgegeben, allerdings war darin nicht die SSD sondern irgendwelche Bleistifthüllen.
Jetzt habe ich mit Amazon gechattet und die meinen, ich soll denen eine eidesstattliche Erklärung abgeben, das darin der falsche Artikel war. Soweit so gut. Das ist ja kein Problem für mich, da da wirklich der falsche Artikel drin war.
Jetzt ist die Frage aber, dürfen die das überhaupt verlangen? Nicht das man nacher deswegen trotzdem noch Probleme bekommt, obwohl man recht hat.

Ich habe die dann gefragt, ob ich meine SSD bekommen würde aber dies verneinten die und schrieben: Wir können Ihnen nur eine Erstattung anbieten.

Damit bin ich aber nicht zufrieden. Außerdem kostet die SSD jz wieder 186€ und nur von Drittanbietern auf Amazon.

Ich will die SSD haben nicht das Geld..

Müssen die mir die SSD schicken oder können die auch nur die Erstattung anbieten? Der Fehler lag ja nicht bei mir. Wahrscheinlich hat ein Mitarbeiter in diesem Black Friday gewusel einfach nur den falschen Artikel eingepackt.
 
Eigentlich ganz simpel und um es allgemein und kurz zu halten:
Du hast einen Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde vom Versender nicht erfüllt. Die Beweislast liegt beim Versender, nicht bei dir.
Und da das Paket auch noch beim Nachbarn abgegeben wurde, ist ein Nachweiß gar nicht mehr möglich.

Du bist also zu 100% raus und kannst vom Vertrag zurücktreten, was bedeutet, dass du 100% deiner Kosten erstattet bekommen musst.
Vor Gericht ein ganz einfacher Fall und jeder Anwalt würde sich freuen mal nebenbei so einen leichten Fall zu gewinnen.

P.S:
Solch einen Fall habe ich bereits gehabt (nicht nur ein mal) und sobald sich der Versender quer stellt, hat ein einziges Schreiben unseres Anwalts die sofortige Überweisung des Kosten veranlasst. Einfach weil jeder Versender weiß, dass die damit nicht durchkommen.
 
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Highspeed Opi schrieb:
Du bist also zu 100% raus und kannst vom Vertrag zurücktreten, was bedeutet, dass du 100% deiner Kosten erstattet bekommen musst.
Die will ihm Amazon ja erstatten, aber das will er ja nicht. Er besteht auf die Lieferung der SSD.
 
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Du hast aber schon gelesen das er NICHT vom Vertrag zurücktreten will?
 
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Das ist eine freiwillige Leistung von Amazon.
Juristisch gesehen kann man zwar auf dem Produkt bestehen, aber wenn es für den Versender "unzumutbar" oder "unmöglich" ist, beispielsweise weil das Angebot ausgelaufen und der Artikel nicht mehr vorhanden ist, hat man einfach nur Pech gehabt und muss sich mit der Erstattung zufrieden geben.

Ich könnte sogar den Paragrafen heraussuchen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html

Mit Strg+F suchen nach:

§433 (hier beginnt der Fall)
§437 (hier geht es mit den Möglichkeiten weiter)
§439 (hier die Nacherfüllung bzw. dein Anspruch wie genannt)
§440 (hier endet es)

Ein richtiger Anwalt würde natürlich mehr Paragrafen mit mehr Zwischenschritten machen können, aber die Vier genannten reichen völlig aus, um den Fall zu lösen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
die schicken dir keine weil Sie dir trotz eidesstattliche Erklärung nicht glauben , du stehst da bestimmt auf eine interne liste , sei froh das du das geld wieder bekommst
 
Meiner Meinung nach hat er Anspruch auf Lieferung der SSD. Amazon hat den Kaufvertrag ja angenommen - nur eben nicht erfüllt.

@Highspeed Opi: Nachdem Amazon die gleiche SSD weiterhin anbietet, nur zu einem deutlich höheren Preis, ist es weder unzumutbar noch unmöglich diese zu liefern, zumal die Bestellung und der Versand zum richtigen Zeitpunkt erfolgte, um das vergünstigte Angebot wahr zu nehmen
 
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Highspeed Opi schrieb:
und der Artikel nicht mehr vorhanden ist, hat man einfach nur Pech gehabt und muss sich mit der Erstattung zufrieden geben.
Amazon könnte mit Leichtigkeit einen Ersatz auftreiben… ist ja nicht so, als würde die nicht mehr produziert warden.
 
zur eigenen sicherheit Fotos machen. Zeugen vorhanden ?
Amazon hat den Liefervertrag zu erfüllen, das ist weder unmöglich noch unzumutbar da der Artikel noch im Programm ist.
 
Wie oben schon nachgefragt - ist eine Packliste dabei? Wenn da Bleistifthüllen steht, ist der Nachweis ohnehin erbracht.
Amazon ist die Vertragserfüllung geschuldet - wird der Käufer geschädigt, hat der Verkäufer den Schaden zu tragen (z.B. den jetzt höheren Betrag).
Aufgrund der Geschäftsgebahren bin ich kein wirklicher Kunde bei Amazon - da wird mir zuviel beschi..en.
 
Unmöglichkeit und Unzumutbar:
Unmöglich ist es, wenn es z.B. Ein Unikat war. Bei einem Gattungskauf eines aktuellen Artikels ist die Unmöglichkeit nicht gegeben.
Unzumutbar bedeutet nicht, dass dem Verkäufer kein Schaden entstehen darf.
Der Artikel wurde zuvor unter diesem Betrag eingestellt und verkauft. Es war z.B. kein Erklärungsirrtum.

Umsetzbarkeit:
Du kannst auf Vertragserfüllung bestehen. Amazon wird auf seiner Aussage bestehen. Anwalt einschalten kostet was, Erstattung Anwalt durch Gegenseite gibt es erst, wenn ein Fall gewonnen wurde, nicht bei Einigung.
Risiko trägst Du.

Alter Spruch: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.
 
§440 ist ganz einfach für den Verkäufer, wenn es um solche kurzzeitigen Angebote geht.
Wenn die es schlau anstellen, lassen sie die Zeit weiter verstreichen, eben durch die Forderung einer eidesstattlichen Versicherung, usw. bis es zu 100% unmöglich ist.

Der Verkäufer sitzt bei solchen Dingen am längeren Hebel. Vor Gericht kann selbstverständlich alles passieren, da man für jeden Einzelfall alles neu prüfen muss...
Es gibt keine 100% pauschale Lösung. Das würde die Arbeitslosigkeit vieler Anwälte bedeuten, wenn man Fälle nach einer Checkliste abarbeiten könnte.
 
Vielen Dank ersteinmal für eure netten Antworten. Das ist ja gut zuhören.

Ich möchte aber die SSD zum selben Preis erhalten. Eine Erstattung wurde mir Angeboten, allerdings nur nach der eidesstattlichen Erklärung. Muss ich diese überhaupt abgeben?
Ich will ja nicht das Geld, sondern die SSD. Der Vertrag ist ja auch so zustande gekommen.
SSD für 139€ aber Bleistift Hüllen für 139€ bekommen
 
Amazon war bei mir bis jetzt immer sehr kulant, was Ersatz/Erstattung bei Defekt oder nicht erhalten anging. Selbst Erstattung des vollen Kaufpreises bei Defekt nach 2 Jahren (höherer Warenwert deiner SSD).

Wenn sie sich so anstellen bei dir, dann nimm das Geld und kauf die SSD woanders - für 140 gibt es die auch bei anderen Shops - plus Versand.
https://geizhals.de/samsung-ssd-860-evo-1tb-mz-76e1t0b-a1756905.html
 
Lass dir den Betrag erstatten und Kauf dir heute 2x500gb Varianten😀 wäre zumindest der geringste Aufwand
 
Zuletzt bearbeitet: (Mit dem Euro vertan)
Achso sorry überlesen. nein eine packliste war nicht dabei auch keine Rechnung. Früher habe ich immer eine Packliste und Rechnung bekommen seit 1 nem Jahr circa aber nicht mehr..

-Razzer- schrieb:
Amazon war bei mir bis jetzt immer sehr kulant, was Ersatz/Erstattung bei Defekt oder nicht erhalten anging. Selbst Erstattung des vollen Kaufpreises bei Defekt nach 2 Jahren (höherer Warenwert deiner SSD).

Wenn sie sich so anstellen bei dir, dann nimm das Geld und kauf die SSD woanders - für 140 gibt es die auch bei anderen Shops - plus Versand.
https://geizhals.de/samsung-ssd-860-evo-1tb-mz-76e1t0b-a1756905.html

genau deswegen habe ich auch immer bei Amazon gekauft. Kaufe ich jz aber bei alternate bspw. bin ich doch nach 14 Tagen raus, also kann den Artikel nicht mehr zurück geben, außer er ist defekt oder?
Ergänzung ()

Ein_Freund schrieb:
Lass dir den Betrag erstatten und Kauf dir heute 2x500gb Varianten😀 wäre zumindest der geringste Aufwand und sparst einen Euro

Hab ja leider nur 1nen SSD Slot im Laptop ;)
 
Wenn du Voll-Rechtsschutzversichert bist, Anwalt einschalten. Der hat eine andere Schrittweite in solch einem Fall. Ohne Versicherung einfach eine ´Beratungsstunde´ nutzen. Die meisten Anwälte verrechnen das dann wenn es zur Klage kommt. Vermutlich lenkt aber die Amazone eh vorher ein wenn sich ein Anwalt meldet.
Du solltest erst an Eidesstatt versichern wenn dein Anwalt dir das sagt.
 
Geld erstatten gut sein lassen.
Das Risiko ist doch viel zu hoch, wenn Du schon eine EV abgeben sollst.... wegen 140€ lohnt doch schon die Diskussion nicht. Wenn du die EV abgibst und das Ganze bis vors Gericht eskalieren lässt, gehst Du das Risiko ein, dass Deine EV angezweifelt wird und dann läufst Du Gefahr in ein Strafverfahren zu laufen... und wegen was genau? Geld erstatten lassen und bei anderem Händler kaufen...
 
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