Hallo ![Lächeln :) :)](/forum/styles/smilies/smile.gif)
Ich kenne mich in der Hinsicht leider nicht aus und habe ein paar Fragen zu privaten Verkäufen. Hierbei würde es sich um einen Verkauf handeln, also nicht um drei, fünf oder zehn Verkäufe.
Mal angenommen ich habe Glück und "schnappe" mir eine GTX 970 im Amazon-Warehouse für 180€. Ich bin im Nachhinein aber unzufrieden mit der Karte und möchte sie deshalb wieder verkaufen:
- Kann/Darf ich die Karte dann beispielsweise bei Ebay für 230€ Sofortkauf anbieten? Wissend, dass ich mich dadurch "bereichere"?
- Was, wenn jemand die Karte für 230€ in einer Auktion ersteigert?
Da die Rechnung beigelegt wird, ist der ursprüngliche Kaufpreis ja ersichtlich.
- Kann mir der neue Käufer "Probleme" machen, wenn er sieht, dass er mehr bezahlt hat als ich? Könnte er eine Erstattung verlangen?
- Könnte mir der Käufer, aufgrund der Bereicherung/des Gewinns, gewerbliches Handeln unterstellen und ich dadurch Probleme bekommen?
- Von der Rechnung mache ich eine Kopie. Lege ich die originale Rechnung bei und behalte die Kopie, oder behalte ich die originale Rechnung und leg eine Rechnungskopie bei? Oder ist das egal?
Ich habe Amazon eine Anfrage gestellt, bezüglich der Gewährleistung / Garantie bei Amazon Warehouse-Deals. Als Antwort kam Folgendes:
"Sie haben natürlich 2 Jahre Garantie bei uns. Sie können den Artikel innerhalb dieser 2 Jahre kostenlos bei uns reklamieren."
Das ist erfreulich; bisher dachte ich, man hat 12 Monate Gewährleistung. Allerdings finde ich die Aussage etwas merkwürdig, denn Garantie gibt es doch eigentlich nur durch den Hersteller direkt? Nach Recherchen im Netz ist das aber wohl wirklich so bzw. diese Antwort gibt Amazon immer.
Wenn ich es richtig verstehe und mich auf die Aussage des Amazon-Mitarbeiters berufe, bedeutet das also folgendes:
Ich kaufe gebrauchte Ware im Warehouse, habe aber 2 Jahre Garantie. Das ist ja sozusagen wie neu gekauft?
Kommen wir zu weiteren Fragen:
- Wenn ich nun einen Warehouse-Artikel wieder veräußern möchte, was schreibe ich bezüglich der Rechnung und der Garantie?
- Sollte/Muss ich betonen, dass es sich um einen Warehouse-Artikel handelt? Oder ist das zu vernachlässigen, da eh 2 Jahre Garantie bestehen?
Mal angenommen, ich habe einen Artikel am 25.03.2016 im WH gekauft und schreibe:
"Die Rechnung vom 25.03.2016 wird mitgeliefert."
Dies suggeriert dem potentiellen Käufer doch, dass er beinahe Neuware kauft. Aber es handelt sich ja um Warehouse-Ware und damit um bereits gebrauchte Ware. Versteht ihr meinen Gedankengang?
Vielleicht mach ich mir auch einfach zu viele Gedanken darum, aber ich möchte halt jeglichem Ärger aus dem Weg gehen und mich korrekt verhalten bzw. korrekt verkaufen.
Danke schon mal an allen, die dies gelesen haben und etwas dazu beitragen können.
Wünsche ein schönes sonniges Wochenende![Lächeln :) :)](/forum/styles/smilies/smile.gif)
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Mal angenommen ich habe Glück und "schnappe" mir eine GTX 970 im Amazon-Warehouse für 180€. Ich bin im Nachhinein aber unzufrieden mit der Karte und möchte sie deshalb wieder verkaufen:
- Kann/Darf ich die Karte dann beispielsweise bei Ebay für 230€ Sofortkauf anbieten? Wissend, dass ich mich dadurch "bereichere"?
- Was, wenn jemand die Karte für 230€ in einer Auktion ersteigert?
Da die Rechnung beigelegt wird, ist der ursprüngliche Kaufpreis ja ersichtlich.
- Kann mir der neue Käufer "Probleme" machen, wenn er sieht, dass er mehr bezahlt hat als ich? Könnte er eine Erstattung verlangen?
- Könnte mir der Käufer, aufgrund der Bereicherung/des Gewinns, gewerbliches Handeln unterstellen und ich dadurch Probleme bekommen?
- Von der Rechnung mache ich eine Kopie. Lege ich die originale Rechnung bei und behalte die Kopie, oder behalte ich die originale Rechnung und leg eine Rechnungskopie bei? Oder ist das egal?
Ich habe Amazon eine Anfrage gestellt, bezüglich der Gewährleistung / Garantie bei Amazon Warehouse-Deals. Als Antwort kam Folgendes:
"Sie haben natürlich 2 Jahre Garantie bei uns. Sie können den Artikel innerhalb dieser 2 Jahre kostenlos bei uns reklamieren."
Das ist erfreulich; bisher dachte ich, man hat 12 Monate Gewährleistung. Allerdings finde ich die Aussage etwas merkwürdig, denn Garantie gibt es doch eigentlich nur durch den Hersteller direkt? Nach Recherchen im Netz ist das aber wohl wirklich so bzw. diese Antwort gibt Amazon immer.
Wenn ich es richtig verstehe und mich auf die Aussage des Amazon-Mitarbeiters berufe, bedeutet das also folgendes:
Ich kaufe gebrauchte Ware im Warehouse, habe aber 2 Jahre Garantie. Das ist ja sozusagen wie neu gekauft?
Kommen wir zu weiteren Fragen:
- Wenn ich nun einen Warehouse-Artikel wieder veräußern möchte, was schreibe ich bezüglich der Rechnung und der Garantie?
- Sollte/Muss ich betonen, dass es sich um einen Warehouse-Artikel handelt? Oder ist das zu vernachlässigen, da eh 2 Jahre Garantie bestehen?
Mal angenommen, ich habe einen Artikel am 25.03.2016 im WH gekauft und schreibe:
"Die Rechnung vom 25.03.2016 wird mitgeliefert."
Dies suggeriert dem potentiellen Käufer doch, dass er beinahe Neuware kauft. Aber es handelt sich ja um Warehouse-Ware und damit um bereits gebrauchte Ware. Versteht ihr meinen Gedankengang?
Vielleicht mach ich mir auch einfach zu viele Gedanken darum, aber ich möchte halt jeglichem Ärger aus dem Weg gehen und mich korrekt verhalten bzw. korrekt verkaufen.
Danke schon mal an allen, die dies gelesen haben und etwas dazu beitragen können.
Wünsche ein schönes sonniges Wochenende
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