AMBR reduziert wiederkehrend die Geschwindigkeit

OnlineMick

Lieutenant
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Guten Abend,

ich würde gern erfahren, was es mit diesem "AMBR" im Mobilfunk auf sich hat.

Mein Router, FRITZ!Box 6860 5G ist regulär mit 1 Gbit/Sek. im Down- und 192 Mbit/Sek. im Upload mit dem Netz synchron. Es kommt nun aber häufiger vor, dass dieses AMBR die Geschwindigkeit mittendrin auf niedrige 50 Mbit/Sek. im Down- und 32 Mbit/Sek. im Upload reduziert. Dies wird mir in den Logs angegeben. Im Router befindet sich eine Multicard zu meinem Vertrag, die Hauptkarte wird im Smartphone verwendet. Dieses kann in den Situationen, in denen dieses AMBR die Geschwindigkeit am Router drosselt, weiterhin über die volle am Standort erreichbare Geschwindigkeit verfügen. Wie kann das sein? Ich verwende mit dem "O2 Mobile Unlimited Max" einen Tarif ohne jede Drosselung nach erreichen eines bestimmten Datenvolumens, dafür zahle ich auch recht viel Geld. Auch wenn mein Traffic derzeit aufgrund des Uploads aller meiner Daten von meinen früheren HDDs (knapp 22 TB) auf verschiedene gebuchte OneDrives etwas höher ausfällt, so darf dennoch die Geschwindigkeit nicht reduziert werden. Ein solches Vorgehen ist auch nicht in den AGBs oder der Leistungsbeschreibung geregelt. Ich habe einen 24-Monatsvertrag, sodass o2 diesen wegen eines eventuell zu hohen Traffics auch nicht abschalten oder gar vorzeitig kündigen dürfen. Dies stellt keinen Kündigungsgrund dar, denn ich mache nichts anderes, als das Netz zu nutzen. Wenn das Netz nicht dazu ausgelegt ist solche Geschwindigkeiten und einen so hohen Traffic auszuhalten, warum wird dann mit 300 Mbit/Sek. im Download und 50 Mbit/Sek. im Upload geworben? Das man dies nutzen möchte, ist dann doch auch klar. Bei DSL und Kabel kräht in solchen Fällen kein Hahn danach, obwohl auch Kabel ein Shared-Medium sein kann, wenn nicht die Sternstruktur, sondern die alte Baumstruktur verwendet wird, wo mehrere Nutzer an einem Kabel hängen.

Ich würde daher gern wissen warum dieses AMBR immer wieder zuschlägt und warum. Bei Tarifen mit einer vereinbarten Geschwindigkeit von 300 Mbit/Sek. im Down und 50 Mbit/Sek. im Upload kann meiner Meinung nach nicht plötzlich die Geschwindigkeit auf Werte unterhalb des vertraglich vereinbarten gesenkt werden. Bei DSL und Kabel würden sich die Kunden darüber massiv aufregen.
 
willst ned ein paar absätze einbauen?
es warat wegen der lesbarkeit.
 
Der längere Absatz behandelt ein Thema und der zweite die Frage. Warum sollte ich hier weitere Absätze einbauen? Ich verwende Interpunktion, daher kann man dies sehr wohl sehr gut lesen und die Rechtschreibung ist auch in Ordnung.
 
Dürfen hätte hätte fahrradkette, in Deutschland gibt es keine/kaum unlimited Tarife, war doch gerade die Tage wieder in den News das 1&1 Leute mit unlimited Tarif kündigt weil sie diesen auch genutzt haben.
Anstatt unlimited haben wir hier maximal fair use Flatrates nach Ermessen der Anbieter wie es aussieht.
Wenn o2 genauso ein Verein ist, dann sei froh wenn bei dir wegen deinen ausgiebigen Uploads nicht in paar Wochen eine Kündigung eintrudelt weil du deine flat auch als solche benutzt. 🤷🏻

https://www.golem.de/news/unlimited...unden-mit-hoher-datennutzung-2503-194226.html

Also ich würde mich da über nichts mehr wundern, und auch wenn es O2 Netz ist sieht das tatsächlich nach einer künstlichen Drossel aus, vor allem sind 22 TB nicht wenig, das finden die anscheinend nicht witzig. 😅
 
OnlineMick schrieb:
Auch wenn mein Traffic derzeit aufgrund des Uploads aller meiner Daten von meinen früheren HDDs (knapp 22 TB) auf verschiedene gebuchte OneDrives etwas höher ausfällt, so darf dennoch die Geschwindigkeit nicht reduziert werden. Ein solches Vorgehen ist auch nicht in den AGBs oder der Leistungsbeschreibung geregelt.

Stichwort: Fair Use Policy im Mobilfunkbereich.

Doch dürfen sie in gewissen Rahmen, wenn die Zelle stark ausgelastet ist und du andere damit behinderst
 
Das ist mir wurscht, der Vertrag läuft über meine Mum, sie ist rechtsschutzversichert, wenn die kündigen sollten, klagen wir mithilfe der RV. Mal sehen ob die das dann lustig finden. In den Vertragsunterlagen steht nichts von einer Drossel und das diese Vorgehensweise von 1&1 nicht legal sein dürfte, ist auch klar, oder? Wir brauchen eindlich eine höchstrichterliche Entscheidung in Sachen Flatrate, damit sich die Kunden auf etwas berufen können. Bislang wurde dieser Begriff noch nicht höchstrichterlich geklärt, daher können die Anbieter machen, was sie wollen. Ich zahle meine 110 Euro im Monat dafür, dass ich unbegrenztes Datenvolumen mit der besagten Geschwindigkeit erhalte.

O2, die ich deswegen in der Community ebenfalls kontaktiert habe, weil mir dies seltsam vorkommt, haben heute folgendes geantwortet:

"Hallo ,
eine Drosselung nach Verbrauch des Datenvolumens liegt nicht vor.
Das ist richtig.
Es kann bei einem Multicard-Set aber eigentlich nicht sein, dass eine Karte langsamer ist, als die andere. "

Das bedeutet doch, dass keine Drossel vorliegt, man sich dieses Verhalten aber auch nicht erklären kann. Unbegrenzt bedeutet auch "ohne Grenze, ohne Datenvolumenlimit". Dann soll sich o2 auch daran halten. Es gibt lediglich eine verminderte Priorisierung der Datenpakete bei der Übertragung, mehr aber auch nicht. Aber in den AGB ist ja auch weiterhin, wenn ich korrekt informiert bin, untersagt, derartige Tarife in stationären Routern zu verwenden, was vonseiten des BGH ja auch schon gekippt wurde. Die entsprechenden Dokumente wurden aber nie dahingehend aktualisiert.
 
OnlineMick schrieb:
"O2 Mobile Unlimited Max"

OnlineMick schrieb:
Aber in den AGB ist ja auch weiterhin, wenn ich korrekt informiert bin, untersagt, derartige Tarife in stationären Routern zu verwenden, was vonseiten des BGH ja auch schon gekippt wurde. Die entsprechenden Dokumente wurden aber nie dahingehend aktualisiert.

erkenne den Unterschied - Du hast einen Mobile Tarif, keinen Festnetz Tarif über das Mobilnetz.

und zu dem anderen, die geschwindigekeit wird auch nicht massiv eingeschränkt wie bei einen Verbrauchten Datenvolumen, sondern lediglich temoprär in einen gewissen Rahmen eingeschränkt.
Geregelt durch die Fair Use Policy
 
Über eine Fair-Use-Policy im Inland bei Mobilfunk-Datenverbindungen bei o2 finde ich nichts, nur wenn es um die Verwendung des Datenvolumens im EU-Ausland geht. Daher: Wenn es keine solche gibt, die schon galt, als der Vertrag geschlossen wurde, somit Bestandteil des Vertrags wurde, existiert diese für mich nicht und tangiert mich nicht. Derartige Ergänzungen können nicht automatisch in den Vertrag aufgenommen werden, das wäre eine Benachteiligung von mir als Kunden, die zustimmungspflichtig wäre. Ich habe keine solche Info erhalten, daher darf auch nicht gedrosset werden.
Ergänzung ()

Das ist egal, der BGH hat allen Anbietern, egal um welchen Tarif es sich handelt, untersagt derartige Verbote auszusprechen oder in den AGBs aufzunehmen. Es ging, soweit ich weiß, ums Thema Routerfreiheit, die ja auch gesetzlich geregelt ist.
Ergänzung ()

"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer aktuellen Entscheidung die Rechte der Verbraucher im digitalen Zeitalter gestärkt. Durch dieses Urteil sind nun Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Mobilfunkanbietern, die den Einsatz von bestimmten Endgeräten vorsehen oder einschränken, unwirksam. Damit wird die Endgerätewahlfreiheit der Kunden klar als elementarer Bestandteil der Verbraucherrechte manifestiert.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte gegen Telefónica und deren Mobilfunk-Tarif O2 Free Unlimited mit unbegrenztem Datenvolumen geklagt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war geregelt, dass der Internetzugang nur mit Geräten genutzt werden dürfe, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen. Damit waren stationäre LTE-Router, die beispielsweise ein WLAN zu Hause erzeugen und für alle Geräte genutzt werden können, ausdrücklich ausgeschlossen.

Der BGH hat nun in seinem Urteil vom 04.05.2023 (Az. III ZR 88/22) entschieden, dass eine solche Regelung unwirksam ist. Damit war die Klage des vzbv auch in letzter Instanz erfolgreich."

Da ging es auch um einen Mobilfunk- und keinen Zuhause-Festnetz-Tarif über Mobilfunk.
 
Es heißt "bis zu" und nicht "garantiert"... Niemand garantiert dir eine Geschwindigkeit, also musst du damit leben.

Außerdem bist du nicht allein im Netz. Die anderen Nutzer zahlen auch und möchten dem entsprechend auch Geschwindigkeit haben. Also musst du teilen.
 
Passiert das nur nachmittags und abends oder auch morgens*?
Wenn es nur zur Prime Time passiert dann ist das aber einfach nur deren Art von Traffic Shaper, ist halt shared Medium und keine exklusive Leitung.
Passiert es zB auch mitten in der Nacht bzw morgens musst du dich wohl mit dem Anbieter auseinandersetzen warum sie das machen.

*Man müsste eigentlich fragen ob es auch nachts passiert aber es kann sein dass über Nacht sowieso die mobilfunkmasten mit reduzierter Leistung laufen weil weniger Leute Traffic verursachen und deswegen Strom gespart wird, da funktioniert halt alles etwas anders als bei festnetz.
 
Ich teile gern, aber nicht so massiv. Wenn das Netz so viel nicht zulässt, warum ist dann mein Router mit 1 Gbit/Sek. im Download überhaupt synchron? Jeder Kabel-Kunde, der u.U. auch über ein Shared-Medium verfügt, würde sich beklagen, wenn die Geschwindigkeit so massiv reduziert wird, aber ich muss es hinnehmen?
Ergänzung ()

Das passiert sporadisch, also nicht planbar und nicht vorhersehbar. Plötzlich habe ich im Router nur noch 50 Mbit/Sekunde stehen und den entsprechenden Eintrag im Log. Das geht von jetzt auf gleich und ohne das die Verbindung unterbrochen wird.
 
Wenn die Straße in der Innenstadt 2/3-mal am Tag überfüllt ist und Stau ist, wirst du doch auch keine Autobahn bauen
 
Nun ja, ich würde schauen das die Stadt entlastet wird, weil ich eine Verpflichtung gegenüber der Bürger habe. Ich würde über Alternativen zur Entlastung nachdenken, sehr wohl.

Ich meine, O2 sind es doch selbst schuld, die hinken mit dem Netzausbau hinterher und sind dabei nicht mehr überall die Günstigsten. Man merkt das sie nicht auf dem ersten Platz in den Netztests liegen. Ich würde auch viel lieber das 5G SA-Netz nutzen, welches ja noch etwas leerer sein soll als LTE i.V. mit 5G (5G NSA), hierbei kann ich aber meine öffentliche IP-Adresse nicht mehr nutzen und das kann ich auch nicht gebrauchen.
 
OnlineMick schrieb:
eder Kabel-Kunde, der u.U. auch über ein Shared-Medium verfügt, würde sich beklagen, wenn die Geschwindigkeit so massiv reduziert wird, aber ich muss es hinnehmen?
Entscheidend für das, was man als Kunde in dem Punkt hinnehmen muss, sind die Angaben im Produktinformationsblatt zum jeweiligen Tarif. Denn die sind Vertragsbestandteil und rechtlich verbindlich für irgendwelche Mindestgeschwindigkeiten.

Bei Kabel (und anderem leitungsgebundenem Internet) kann man sich deswegen beschweren, weil da in den besagten Angaben entsprechende Werte angegeben sind, die der Anbieter dann erfüllen muss. Beim Mobilfunk gibt es aber, anders als bei Festnetz, keine Pflicht, mehr als die maximale Datenrate anzugeben - durchschnittliche und minimale Datenrate sind dort Pflicht. Die Mobilfunkanbieter geben dort dann üblicherwerise auch nicht mehr an, als gesetztlich vorgeschrieben ist. Also steht da nur die maximal erreichbar Datenrate drin und somit besteht auch kein Rechtsanspruch auf eine Mindestdatenrate.
 
Im Produktinformationsblatt (PIB) steht für meinen Tarif ein Maximalwert von 300 Mbit/Sek. im Down- und 50 Mbit/Sek. im Upload. Dies ist, wie Du richtig sagst, Vertragsbestandteil. Über Mindestgeschwindigkeiten wird sich darin ausgeschwiegen. Daher darf nicht bei 50 Mbit/Sek. im Down- und 32 Mbit/Sek. im Upload bereits schluss sein, wenn mir wesentlich höhere Geschwindigkeiten im PIB angegeben werden.

Ich rede ja auch nicht von Mindestdatenrate, sondern davon, dass nicht auf die o.a. Werte reduziert werden darf, wenn das PIB höhere Geschwindigkeiten angibt.
 
OnlineMick schrieb:
Im Produktinformationsblatt (PIB) steht für meinen Tarif ein Maximalwert von 300 Mbit/Sek. im Down- und 50 Mbit/Sek. im Upload. Dies ist, wie Du richtig sagst, Vertragsbestandteil. Über Mindestgeschwindigkeiten wird sich darin ausgeschwiegen.

nö, ist in den AGB geregelt:

Leistungsbeschreibung für Mobilfunkdienstleistungen
Stand: Dezember 2022
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8. Mobiler Internetzugang

8.1. Mobile Datenverbindungen werden im Wege der paketvermit-telten Datenübertragung realisiert. Informationen zum Um-fang des bereitgestellten Datenvolumens sowie zur geschätz-ten maximalen und beworbenen Download- und Upload-Ge-schwindigkeit (Bandbreite) des Internetzugangs im jeweiligen Tarif sind der Preisliste zu entnehmen.

8.2. Die am jeweiligen Standort tatsächlich erreichbare Übertra-gungsgeschwindigkeit ist variabel und hängt u.a. ab von der örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie, dem Verkehrs-aufkommen in der jeweiligen Funkzelle, der örtlichen Abschir-mung, dem Endgerät des Kunden, dem Server des Inhalte-An-bieters, sowie dem Standort und ggf. der Bewegung des Nutzers innerhalb der Funkzelle. Innerhalb von Gebäuden kön-nen die Netzverfügbarkeit und die Übertragungsgeschwindig-keit eingeschränkt sein. Die vertragliche vereinbarte Leistung ist daher die Nutzung des O2 Mobilfunknetzes mit der tech-nisch jeweils örtlich verfügbaren Übertragungsgeschwindig-keit, maximal jedoch bis zu der für den jeweiligen Tarif ange-gebenen maximalen Surfgeschwindigkeit. Die ggf. zum jeweili-gen Tarif angegebene durchschnittliche Surfgeschwindigkeit weist aus, welche Übertragungsgeschwindigkeit Kunden im bundesweiten Durchschnittlich im jeweiligen Tarif tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Wert kann an einigen Standorten und zu einigen Zeiten erheblich über-, oder unterschritten werden. Informationen zur geschätzten maximalen und zur durchschnittlichen Bandbreite können der Preislisten entnom-men werden. Bei erheblichen Abweichungen der Bandbreite können sich der Abruf und die Verbreitung von Informationen und Inhalten über den Internetzugang verlangsamen und Ein-schränkungen bei der Nutzung von Anwendungen und Diens-ten ergeben, die über den Internetzugang in Anspruch genommen werden.
 
Ja, das ist wohl die Leistungsbeschreibung, in der auch noch geregelt sein dürfte, dass man stationäre Router nicht verwenden darf, was ja auch Blödsinn ist. Die Frage ist auch, wenn das Netz zu diesen Zeiten so überlastet ist, warum mein Router mit nur noch max. 50 Mbit/Sek. synchron wird, ich mit dem Smartphone (gleiches Netz, gleicher Vertrag, gleiche Netzzelle etc.) wesentlich höhere Werte erreiche. Es ist ein Set, bestehend aus Haupt- und Multikarte, läuft auf ein- und demselben Tarif/Vertrag, beide Datenvolumina werden daher meinem Tarif zugeordnet. Wie ist das zu erklären, wenn das Netz doch angeblich so überlastet ist?
 
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