Strugus schrieb:
Auf dem Konto sieht man natürlich keine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht, aber in der Realität ist es ja eine?
Das ist dem Finanzamt relativ egal, solange du die Einnahmen angibst. Falls die der Meinung sind, dass du ein Gewerbe brauchst, dann teilen die dir das schon mit. Das einzige was gefährlich ist, ist wenn du die Einnahmen nicht selbstständig angibst und versteuerst. Dann bist du dran.
Strugus schrieb:
Und wieder die leichte Abweichung. Laut meinem Dozenten sollte ich die Erträge auch ohne Veräußerung angeben.
Außerdem finde ich das schwer zu vertreten. Dann mine ich jetzt ein Jahr lang, ziehe ins Ausland und Veräußere erst dann. Somit sieht Deutschland keinen Cent obwohl ich dort "tätig" war?
Wenn du die Coins generierst und nicht verkaufst fällt wohl auch keine Steuer an, so wie ich das sehe. Auf welcher Grundlage auch? Ist ja keine gültige Währung und im Grunde hat die auch keine Kaufkraft, außer im illegalen Bereich. Nachweisbar ist es sowieso nicht, dass du diese besitzt, weil deine virtuelle Geldbörse ja nicht dir zugeordnet werden kann.
Kannst dir auch zu Hause 500 Strickmützen stricken und diese dann einlagern. Steuerlich relevant wird es, wenn du diese verkaufst mit Gewinnerzielungsabsicht.
Strugus schrieb:
Dann wäre es nach deinem Ansatz auch am klügsten, wenn man von einem weiter steigenden Kurs ausgeht, seine ETH in diesem Kursfall zu veräußern und sofort wieder zu kaufen. Dann veräußere ich diese wiederrum ein Jahr später und zahle keine Steuern auf den Kursgewinn?
Das letzte was du da als Gedankenspiel gemacht hast, ist eindeutig zu versteuern. Und zwar der Verkauf der Bitcoins, also die daraus entstehenden Einnahmen. Der Neukauf kannst du nicht gegenrechnen, da du kein Gewerbe hast. Das gilt dann wie ein privater Kauf von z.B. Gold, Hardware, Lebensmittel.
Wenn du mit sowas spekulierst, dann ist das sowieso wieder eine andere Baustelle. Siehe Fall Hoeness.