Android Google Konto Guthaben nur gegen Ausweis

scooter010 schrieb:
Aus den bestehenden Gesetzen kann ich mir nicht herleiten (juristisch), warum google so handeln MUSS. Mich würde diese Herleitung brennend interessieren
Der TE hat aus lauter Datenschutz-Panik einen offensichtlich völlig auffälligen Fakeaccount erstellt und will damit online Kaufverträge (u.U. mit Dritten) abschließen. Klingt das für dich noch normal? Google soll jetzt der Böse sein, weil es so nicht zugelassen wird?
Dreh den Spieß doch ganz einfach mal rum: Der TE kauft eine App mit Abomodell. Irgendwas bei diesem Kaufvertrag läuft schief, Geld wird zu unrecht abgebucht oder oder oder. Jetzt wendet sich der TE an Google, aber die sagen dir nur: Tut uns leid, aber der Verkäufer hat einen Fakeaccount angelegt und wir können hier nicht weiterhelfen. Dann würde sofort der nächste Thread hier eröffnet und das Geschreie wäre groß und Google auch wieder mal der Dumme, weil keine Verifizierung stattgefunden hat.

Die Erstellung eines Fakeaccounts alleine verletzt schon erheblich die Nutzungsbedingungen und könnte sogar als Betrug ausgelegt werden, wenn man es darauf ankommen ließe. Der TE soll froh sein, dass das Konto nicht gesperrt wurde und Google stattdessen die Option einräumt, sich nachträglich, nachdem Google schon getäuscht worden ist, zu verifizieren.
Ergänzung ()

Der TE sollte also mal den Ball flach halten, denn wenn sich hier jemand "rechtswidrig" verhält, dann ist er es. Er erstellt ein Konto unter Verwendung von völlig falschen Angaben zu seiner Person, mit dessen Hilfe er online Käufe tätigen will.
 
@siggi%%44
Es ist kein "Fake Account", sondern ein anonymer Account, bring dein Wording mal bitte auf die Reihe.
Und wäre es ein derart hErBeR Verstoß wie du das hier durch deinen Sermon suggerieren möchtest, wäre ich schon lange gebannt, weil ich Live Kontakt mit einem Mitarbeiter von google hatte (über den Chat) und es für ihn kein Problem war.
Wie gesagt, nur weil man die Lügen wiederholt, werden sie nicht dadurch zur Wahrheit.
 
EdwinOdesseiron schrieb:
Es ist kein "Fake Account", sondern ein anonymer Account, bring dein Wording mal bitte auf die Reihe.
Hast du deine richtigen Daten oder andere eingegeben?

EdwinOdesseiron schrieb:
Wie gesagt, nur weil man die Lügen wiederholt, werden sie nicht dadurch zur Wahrheit.
Bin ich jetzt ein Lügner? Wo lüge ich denn? DEINE Daten sollen verifiziert werden, nicht meine. Du solltest mal verstehen, dass es nicht gängige Praxis von Google ist, nur Käufe gegen Perso tätigen zu können. Ergo, muss es einen anderen Grund geben, warum sie ihn verlangen. Keiner zwingt dich, dem nachzukommen. Sei doch froh, dass es den MA im Live-Chat nicht interessiert. So viel zur Machtstellung von Großkonzernen. Sie könnten ebenso das Konto dicht machen. Sie könnten dich auch das Guthaben einlösen lassen und dich erst danach nach dem Perso fragen, bevor du das Guthaben für Käufe verwenden willst. Machen sie aber auch nicht. Sie kommen dir mit allem entgegen und trotzdem wird nur gegen sie geschossen. Du gibst deine Daten nun mal nicht korrekt an, wie viele zwar, aber dich hast es jetzt leider erwischt. Leg ein anderes Konto an und kauf die App darüber oder zieh vor Gericht und vetklag Google für ihr Vorgehen. Aber sich hier über 6 Seiten darüber auslassen, dass deine falschen/lückenhaften Angaben nicht akzepiert werden, weil Geld im Spiel ist und Google sich absichern will, wird dich nicht ans Ziel bringen.
 
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bisy schrieb:
Dir steht es frei einen Anwalt zu konsultieren, der dir den genauen Sachverhalt erläutern kann..
Dir steht es frei Google zu verteidigen, oder es zu lassen. So lange aber Google Daten haben will, müssen sie es gut begründen.

Es steht auch jedem frei es zu unterlassen einen Anwalt zu kontaktieren, nur um dich zu überzeugen.

Du verstehst, dass so ein „Argument“, keine Argument, sondern auch einfach nur eine Meinung ist? Davon ab haben wir hier zu genüge (einschließlich meiner), aber inhaltlich kommt das Thema nicht weiter.


Hier würde ein Anwalt tatsächlich helfen, aber auch nicht wirklich, weil der auch erstmal nur eine Meinung (Rechtsauffassung) und jedes Gericht frei und anders entscheidet (soweit möglich).

Ich glaube hier kann keine Meinungsseite ausreichend zweifelsfrei Etwas herleiten. Ich weiß nur immer nicht, warum dass immer so emotional durchdiskutieren muss. Soll doch jeder seine Meinung haben, ohne andere gleich abwerten zu müssen.



Ein Beispiel was ich zum Thema „Guthaben anonym Nutzen“ ganz interessant finde:

Es gibt diverse Festivals wo per Chip am Handgelenk bezahlt wird.
Man kann die Karte bar und anonym am örtlichen Ticketschalter kaufen.
Man kann das Guthaben bar und anonym aufladen - und entsprechend verbrauchen.

Man kann freiwillig das Ticket im Vorfeld personalisieren und Guthaben im Vorfeld aufladen.
Man muss es tun, um Restguthaben zurückzubekommen. (Man kann natürlich drauf verzichten oder vor Ort einfach NGOs Spenden).
Man bekommt online übers Konto ein Rechnung mit den angegebenen Daten, die nicht auf Richtigkeit überprüft werden. (Allerdings haben sie dann ja eh einen Identifikator über den Bezahlweg weg.)

Interessant bleibt aber das die Zahlungeübersicht (also Rechnung) so lange anonym einsehbar bleibt, bis zu dem Zeitpunkt, wo es um die Rückerstattung geht.

Offenbar ist es (rechtlich) möglich Guthaben anonym zu nutzen. Die Frage ist doch daher warum kann ein Zahlungsdienstleister etwas, dass Google nicht kann (?) - oder wohl einfach nur nicht möchte.

Ich glaube (!) nicht, dass es Gesetzen aus der EU oder Deutschland liegt. (Rein bezogen aufs Rechnungswesen - weitere bewusst Onlinefunktionen außen vor gelassen). Sondern eher mit Firmenpolitik* oder Vorgaben aus den USA.

*was aus Firmensicht ja durchaus Sinn macht weltweit einheitlich Prozesse anzustreben.
 
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X-Worf schrieb:
Es gibt diverse Festivals wo per Chip am Handgelenk bezahlt wird.
Man kann die Karte bar und anonym am örtlichen Ticketschalter kaufen.
Man kann das Guthaben bar und anonym aufladen - und entsprechend verbrauchen.
Ja das durchaus. Aber wenn es ein Mindestalter gibt, zum Beispiel 18 Jahre, wird bei Zweifel der VerkäuferInnen deinen Ausweis verlangen, um dein Alter verifizieren zu können.

Darum geht es auch Google, denn in Deutschland liegt das Mindestalter für ein unbeaufsichtigtes Konto bei 16 Jahren.

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Ich zitiere hierzu noch die vielleicht etwas deutlicheren Nutzungsbedingungen bei EA, aber eigentlich ist zu dem Thema alles gesagt worden.

Das ist der erste Punkt, denn der Anbieter muss ja wissen, an welche Gesetze er sich halten muss:
Um ein EA-Konto zu erstellen, müssen Sie über eine E-Mail-Adresse verfügen sowie wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. Sie müssen zur Nutzung der EA-Services, für die Sie sich registrieren, berechtigt sein und Ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem die Nutzung der EA-Services gestattet ist.

Das ist dann aktuell mit der wichtigste Teil:
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein (oder das in Ihrem Wohnsitzland geltende Mindestalter haben), um ein EA-Konto zu erstellen. Sofern Sie das jeweilige Mindestalter erreicht haben, jedoch noch nicht 18 Jahre alt sind (beziehungsweise das in Ihrem Wohnsitzland geltende Volljährigkeitsalter noch nicht erreicht haben), muss ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter die Vereinbarung mit Ihnen gemeinsam durchgehen. Eltern und Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für die Beaufsichtigung der Handlungen von Kindern unter 18 Jahren bei der Nutzung der EA-Services. EA empfiehlt, dass Eltern und Erziehungsberechtigte sich mit den Kindersicherungsfunktionen der Geräte vertraut machen, die sie ihren Kindern überlassen.
https://www.ea.com/de-de/legal/user-agreement

Grundsätzlich gibt es diese Vereinbarungen in genau diesem oder ähnlichen Wortlaut bei allen Plattformen und mit den verschärften gesetzlichen Vorgaben, wird sich da auch kein seriöser Anbieter anders verhalten.
 
EULAs sind keine Gesetze. Teile dieser EULA können gegen Gesetze verstoßen. Oder die Anbieter wollen sich zu lasten der Kunden auf "die sichere" Seite stellen, weil die Rechtslage vielleicht nicht eindeutig ist oder der Anbieter von einer eigenen extrem strengen Auslegung profitiert (Edit: Und wenn der Profit nur darin liegt, komplexere und damit teuere Verfahren nicht zu implementieren). Vielleicht so sehr, dass es wieder gegen andere Gesetze verstößt.

Beispielsweise Mietrecht. Wenn du einen Mietvertrag unterschreibst, in dem es eine Klausel darüber gibt, dass der Vermieter ein mal im Jahr die Wohnung besichtigen darf, dann kann die hundertfach mit Notar und Anwalt unterschrieben sein und ist trotzdem per Gesetz (oder war es "nur" ein Urteil des BGH?) ungültig.

In diese Richtung geht die Argumentation von mir und manch Anderem hier. Nur weil die Anbieter es verlangen und in ihre einseitig diktierten EULAs schreiben, bedeutet es nicht, dass sie es auch in jedem Fall verlangen dürfen. Schließlich wurden sie als Gatekeeper definiert und sind somit potenziell in der "Vertragsfreiheit" eingeschränkt. Sie wurden als Gatekeeper definiert, da ein durchschnittliches Online-Leben ohne Vertragsverhältnisse mit diesen Anbietern zu haben oder mittelbar mit ihnen in Kontakt zu kommen (z.B. google ads), nicht mehr möglich ist. Wenn es irgendwo (quasi) Monopole gibt (z.B. Stromnetzbetreiber, nicht Produzenten), dann werden sie reguliert.
Wie weit diese Einschränkungen gehen, ist noch nicht abschließend geklärt.
Und da man auch beim Mietvertrag nicht gegen dn Vermieter klagen muss, um ihn nicht rein zu lassen, könne man auch einfach falsche/unvollständige Angaben bei Online-Konten machen. Schließlich ist es einem Einzellnen nicht zu zu muten, gegen dutzende EULAs von Unternehmen mit Anwaltsarmeen jeweils Grundsatzentscheidungen bis vor den EUGH durch zu klagen.
Wie das nun moralisch, rechtlich, zwischenmenschlich, gesellschaftlich, sicherheitspolitisch und wirtschaftlich zu bewerten ist, ...
Darüber wurden (nicht nur hier) schon viele Meinungen dargelegt.
 
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scooter010 schrieb:
EULAs sind keine Gesetze. Teile dieser EULA können gegen Gesetze verstoßen. Oder die Anbieter wollen sich zu lasten der Kunden auf "die sichere" Seite stellen, weil die Rechtslage vielleicht nicht eindeutig ist oder der Anbieter von einer eigenen extrem strengen Auslegung profitiert (Edit: Und wenn der Profit nur darin liegt, komplexere und damit teuere Verfahren nicht zu implementieren). Vielleicht so sehr, dass es wieder gegen andere Gesetze verstößt.

Kommt drauf an, wie man das Jugendschutzgesetz auslegt.

JuSchG.png
 
Es gibt datenschutzfreundlichere Optionen die Volljährigkeit einer Person fest zu stellen, die einen Account haben möchte, als Kreditkartennummer oder Perso-Kopie. Angefangen bei einem Video-Chat, wo in vielen Fällen oft schon das "Gesichtsalter" hinreichend ist oder einen vertrauenswürdigen Dritten (Post(ident)), der bestätigt, dass jemand mit der Kenntnis einer Information zu diesem Account (beispielsweise eine ID) seine Volljährigkeit in Persona nachgewiesen hat.
Ist natürlich alles aufwändiger.

Edit: Es gab da mal eine Idee/Vorschlag des CCC/Umsetzungsversuch. Der Perso sollte "klüger" werden und datenschutzfreundlicher. Mit der Ausweis-App auf dem Smartphone sollte es mal möglich werden, nicht nur zu signieren oder persönliche Informationen abzufragen, sondern eine datenschutzfreundliche Verwendung.

So müssten dann Anbieter von "ab 16" oder "ab 18" Medien nicht mehr nach dem Alter fragen, sondern einfach nur aus dem annonymen Account heraus eine qualifizierte Abfrage machen, ob der Perso des Accountbenutzers einer Person gehört, die 16/18 oder älter ist.

Oder wenn für ein besonderes Angebot ein spezifischer Wohnort erforderlich ist, dann muss man nicht seine Adresse ab fragen sondern nur, ob diese Person in dem betreffenden Bereich/Straßenzug/Stadtteil wohnt.

Es lässt sich so auch sicher fest stellen, dass eine Person tatsächlich ein Mensch und nicht nur ein Bot ist und das ganz ohne personenbeziehbare Daten.
 
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