Anforderungen der DGUV V3

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QuantumQuirk

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Hallo zusammen,

ich betreue mehrere Clients bei uns und habe nun die Aufforderung bekommen, zu prüfen, ob die eingesetzten Notebooks vom Hersteller laut Punkt 4 der DGUV V3 geprüft sind.

Hier ein Auszug aus der DGUV V3 zur Orientierung:

§ 5 Prüfungen

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft

und

2. in bestimmten Zeitabständen.

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.

(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

Hat jemand Erfahrungen oder Tipps, wie man diese Bestätigung vom Hersteller anfordert? Ist es üblich, dass diese Informationen direkt im Datenblatt oder in der technischen Dokumentation zu finden sind, oder muss man explizit beim Support nachfragen?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Viele Grüße,
 
Im zweifelsfall rufst du eine Elektriker an und der zertifiziert dir das..
Der Hersteller kann dir da nicht helfen
 
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QuantumQuirk schrieb:
wie man diese Bestätigung vom Hersteller anfordert?
Durch eine CE-Kennzeichnung versichert der Hersteller, die hier geltenden Anforderungen für die entsprechende Geräteklasse einzuhalten.

Die Geräte (Bzw deren Netzteile, das sind die ortsveränderlichen Geräte die der Prüfung unterliegen, nicht die Laptops als Sicherheitskleinspannungsgeräte) müssen aber eben in einen Prüfkatalog aufgenommen, mit einer Prüfmarke versehen und in einem festgelegten Intervall dann Prüfungen unterzogen werden.
Die Prüfungen (und die Aufnahme der Geräte in einen Prüfkatalog) müssen dann von einer Fachkraft für Prüfungen nach DGUV V3 mit entsprechenden Prüfgeräten durchgeführt werden.
 
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Elektriker, der die Prüfung machen darf beauftragen und den das machen lassen. Muss ja auch regelmäßig wiederholt und dokumentiert werden.
 
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Bist du den ein Elektriker?
Nur ein solcher darf solche Prüfungen vornehmen.
 
Werden vom Hersteller nicht auf DGUV V3 geprüft, das muss die besagte Elektrofachkraft (im Haus und entsprechende Schulungen besucht oder beauftragt) durchführen.

Und das Notebook prüft man gar nicht, sondern das Netzteil.
 
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Bei uns werden die sogenannten Ortsveränderlichen Betriebsmittel alle zwei Jahre geprüft.
Zumindest zuletzt war da auch die Aussage, dass alles, was an 230V hängt, geprüft werden muss.
Geräte mit Schutzkleinspannung (<60VDC) wären nach der letzten Aussage nicht erforderlich.
Wie gesagt - das ist aber eine nicht ganz aktuelle Aussage, das kann sich geändert haben!

Ergo müsste nur das Laptopnetzteil geprüft werden, nicht jedoch der Laptop selbst.
 
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Ja dann... Denen in die Hand drücken und fertig.
 
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Das MatZe schrieb:
Bei uns werden die sogenannten Ortsveränderlichen Betriebsmittel alle zwei Jahre geprüft.
Zumindest zuletzt war da auch die Aussage, dass alles, was an 230V hängt, geprüft werden muss.
Geräte mit Schutzkleinspannung (<60VDC) sind nicht erforderlich.

Ergo muss nur das Laptopnetzteil geprüft werden, nicht jedoch der Laptop selbst.
Das ist nicht unbedingt richtig! Unter Umständen müssen auch andere Geräte die unter 60V haben geprüft werden.

Zum Thema:
Der Hersteller prüft diese Geräte gar nicht und muss dies auch nicht. Die Firma muss diese Prüfung veranlassen. Es ist auch nicht festgelegt das Geräte nur alle 2 Jahre geprüft werden müssen. Das legt die EFK selbst fest. Dafür muss er eine Gefahrbeurteilung erstellen und entscheidet anhand derer. 2 Jahre ist aber in einem Büro eine typische Dauer.
 
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Skidrow1988 schrieb:
Das ist nicht unbedingt richtig! Unter Umständen müssen auch andere Geräte die unter 60V haben geprüft werden.
Das hatte ich auch schon so gehört aber genauer beantworten konnte mir die Frage bislang niemand.
Dass das an der Stelle mehr oder weniger gefährliches Halbwissen ist, hab ich nicht ganz präzise dargestellt, mein Fehler.
Ich hab meinen Post oben etwas angepasst, damit das offensichtlicher wird. :)
 
@Das MatZe
Alles gut, war nicht so gemeint. War lediglich als Hinweis, da sowas stark auf die Einsatzgebiete ankommt.
 
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Also hier wird leider sehr viel Unwissen verbreitet.

Also: Der Hersteller liefert sein Gerät lediglich nach CE-Konformität aus, garantiert also, dass das Gerät allen Normen entspricht.

Worum es hier geht ist die DGUV, diese hat ja nur innerhalb ihres Geltungsbereiches eine BEdeutung (also gewerbliche Nutzung). Nach DGUV müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die ortsfesten Anlagen/Betriebsmittel nach VDE 0100-600 bzw 0105-100. Die ortsveränderlichen Betriebsmittel wie hier nach VDE 0701 bzw. 0702.

Diese Prüfung darf ausschließlich von befähigten Personen ausgeführt werden. Das dürfen nur Elektrofachkräfte nach einer zusätzlichen Ausbildung. Man muss also nicht nur Elektrikr sein sondern noch eine SChulung für diese Prüfungen machen, diesen auch alle 4 Jahre wiederholen. Hat man diese Schulung gemacht darf man prüfen. Dazu muss man vom verantwortlichen Unternehmer dafür schriftlich bestellt werden, also quasi die Verantwortung dafür schriftlich übertragen werden, erst DANN darf man rechtssicher prüfen.

Also alleine der Kurs kostet ~1.500 EUR, das Messgerät nochmal mindestens so viel, eher mehr.

Beauftrage einen Elektrobetrieb mit der Prüfung. JEnachdem wie viele Geräte das sind ist das nicht so teuer. Manche rechnen den Stundensatz ab. Wir prüfen zwar teilweise auch selbst spezielle Bereiche, den Großteil (~250.000 Geräte) haben wir ausgelagert. Wir haben natürlich auch sehr günstige Konditionen, aber realistisch bei geringen Prüfmengen sind so ~4 EUR pro Prüfling. Also alles im Rahmen, machen die meisten Elektriker.
Ergänzung ()

Skidrow1988 schrieb:
Das ist nicht unbedingt richtig! Unter Umständen müssen auch andere Geräte die unter 60V haben geprüft werden.

Zum Thema:
Der Hersteller prüft diese Geräte gar nicht und muss dies auch nicht. Die Firma muss diese Prüfung veranlassen. Es ist auch nicht festgelegt das Geräte nur alle 2 Jahre geprüft werden müssen. Das legt die EFK selbst fest. Dafür muss er eine Gefahrbeurteilung erstellen und entscheidet anhand derer. 2 Jahre ist aber in einem Büro eine typische Dauer.
Der ELektriker erstellt aber auch keine Gefährdungsbeurteilung. Das ist Aufgabe des Unternehmers, also der Chef... der wird das weitergeben. Normal macht das dann jemand der für Arbeitssicherheit verantwortlich ist oder die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Der normale Elektriker macht das aber normal nicht.

Wir haben mittlerweile eine eigene VEFK die nur dafür zuständig ist.
 
@homer092 Natürlich erstellen wir Gefährdungsbeurteilungen. Der Arbeitgeber ist lediglich gem. ArbSchG verantwortlich. Das ist mein tägliches Brot sowas zu machen bzw EuPs oder EFKFFT auszubilden.
 
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