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QuantumQuirk
Gast
Hallo zusammen,
ich betreue mehrere Clients bei uns und habe nun die Aufforderung bekommen, zu prüfen, ob die eingesetzten Notebooks vom Hersteller laut Punkt 4 der DGUV V3 geprüft sind.
Hier ein Auszug aus der DGUV V3 zur Orientierung:
§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
und
2. in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
Hat jemand Erfahrungen oder Tipps, wie man diese Bestätigung vom Hersteller anfordert? Ist es üblich, dass diese Informationen direkt im Datenblatt oder in der technischen Dokumentation zu finden sind, oder muss man explizit beim Support nachfragen?
Danke im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße,
ich betreue mehrere Clients bei uns und habe nun die Aufforderung bekommen, zu prüfen, ob die eingesetzten Notebooks vom Hersteller laut Punkt 4 der DGUV V3 geprüft sind.
Hier ein Auszug aus der DGUV V3 zur Orientierung:
§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
und
2. in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
Hat jemand Erfahrungen oder Tipps, wie man diese Bestätigung vom Hersteller anfordert? Ist es üblich, dass diese Informationen direkt im Datenblatt oder in der technischen Dokumentation zu finden sind, oder muss man explizit beim Support nachfragen?
Danke im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße,