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angeblich beim illegal downloaden erwischt was nu?
So, bevor hier jetzt wieder ein Haufen Falschinformationen in den Umlauf gebracht werden, hier ein paar wirklich brauchbare:
1. Ruhe bewahren und nicht einschüchtern lassen. Per Mail kommt so etwas niemals !
2. Dokument prüfen, kam es nicht per Einscheiben, dann ignorieren.
3. Wer ist der Ankläger? In der Regel eine Kanzlei und keine Staatsanwälte.
4. Handelt es sich um eine Abmahnung und wurde ein Zahlungsziel bzw. Frist genannt?
5. Wenn ja, gibt es zwei Optionen:
a) Du hast Dir nichts vorzuwerfen und das Album nicht downgeloadet.
b) Du hast Dich schuldig gemacht, also das Album heruntergeladen und es existiert dazu eine plausible Beweisführung in dem Anschreiben (IP-Adressen Zeitstempel), die Dir bekannt vorkommt?
In jedem Fall (wenn per Einschreiben) musst Du schnellstmöglich Stellung dazu beziehen. Denn bei Abmahnungen können Fristen fast willkürlich gesetzt werden, also es gelten nicht zwinged die üblichen 14 Tage.
Wenn b) zutrifft musst Du überlegen was Du tun willst. Noch besteht keinerlei Anzeige oder sonstiger richterlicher Beschluss. Abmahnen kann jeder so oft und so viel er will, die Frage ist nur ob sie zutreffend ist oder eben nicht.
Es ist nichts Weiteres als ein Anschreiben von einer Kanzlei die den angeblich Geschädigten vertritt, mit dem Unterschied, dass ein Staatsanwalt (bzw. mit richterlichter Billigung) bereits die Erlaubnis erteilt hat, anhand Deiner IP-Adresse zum Zeitpunkt des Downloads über den Provider Deine Daten einzuholen, sonst könnten Sie Dir auch kein Schreiben schicken.
Die genannte Summe ist wahrscheinlich im Anschreiben begründet, aber wohl eher Daumen mal Pi festgelegt worden und es wird Dir angeboten, bei Zahlung und Unterzeichnung einer beiliegenden und vorgefertigten Unterlassungserklärung keine Anklage gegen Dich zu erheben. Also ein Freikauf so zu sagen.
Auch hier gibt es wieder zwei Möglichkeiten:
1. Du zahlst die Summe, aber unterzeichnest NICHT die vorgefertigte Unterlassungserklärung, sondern erstellst eine Eigene ohne div. Zusatzklauseln - das machen die nämlich gerne.
2. Du zahlst nicht und lässt es darauf ankommen. Ob es dann dem Massenabmahner wert ist gegen Dich Anklage zu erheben ist dabei völlig hoffen. In jeden Fall solltest Du Dich aber auf evtl. höhere Kosten Einstellen und bei Ausgang des Verfahrens gegen Dich wärst Du vorbestraft.
Auf eine Abmahnung per Einschreiben nicht zu reagieren ist UNLOGISCH, da sich die Kanzlei in jedem Fall mit einem zweiten Schreiben und einer höheren Forderung, u.a. Anrechnung der Verwaltungskosten, melden wird.
Solltest Du Dich also entscheiden zu zahlen, weil die Chancen für eine Gegendarstellung unter der Beweislast für Dich eher schlecht stehen, dann gehe am Besten wie folgt vor:
1. Ruf bei denen an und bitte um Aufschub für die Zahlung, oder eine Ratenzahlung, egal ob Du die Kohle hast oder nicht - so einfach würde ich es denen nicht machen, zumal die froh sind, wenn Sie leichtes Spiel haben.
2. Fertige eine eigene Unterlassungserklärung (gibts zu Hauf im Netz als Vorlage) an, sofern diese gewünscht wird. In dieser solltest Du Dich in jedem Fall nur und explizit auf das betroffene Album beziehen, nicht mehr und nicht weniger. Weitere Klauseln, die Dich schlechter da stehen lassen würden ignorieren. (z.B. wenn von anderen Alben oder Produkten des Klägers die Rede ist).
3. Lass einen Anwalt oder Rechtskundigen die Daten checken bevor Du da irgend etwas hinschickst.
4.. Lass die Finger von P2P. Die Netze sind alle bereits infiltriert. Eine ganze Horde von Anwaltskanzleien verdient damit richtig Geld. Zumal die Firma, die die Software für das Tracken der IP Adresse im P2P bereitstellt, in der Schweiz sitzt und ebenfalls damit Geld verdient.
Geh zu einem spezialisierten Anwalt. Du kannst bei der für dich zuständigen Anwaltskammer anrufen und nachfragen, wer da in deiner Gegend in Frage kommt.
Geh nicht zur Polizei. Wende dich nicht an die Kanzlei, welche die Abmahnung geschickt hat.
Jedes Vorgehen, welches hiervon abweist, reitet dich weiter rein und wird dich mehr Geld kosten.
Und um hier mal etwas Substanz rein zu bringen: Ich bin kein Anwalt, aber als Wirtschaftsrechtler kennt man sich eben genau mit sowas aus.
Es kommt ganz sicher nicht von einer Staatsanwaltschaft, sondern eher von einem Abmahner der damit Angst schüren will. Die Staatswanwaltschaft kann dich nicht einfach so zu 1000€ Zahlung auffordern ohne ein Gerichtsurteil. Dazu hättes es einer Verhandlung bedarft und du hättest Post bekommen. An deiner Stelle würde ich zum Verbrauerschutz und der Polizei und dort Anzeige erstatten. Sollte dort irgendwo was mit einem Anwalt bzw deren Adresse stehen dort auch folgendes machen.
google benutzen, Strivchwort Abmahnwahn und dort denen erstmal das vorgefertige Schreiben hinschicken, so verhinderst du auf jeden Fall erstmal eine für dich teure Unterlassungserklärung die man, wenn du nicht reagierst, recht flott von einem Gericht bekommt. Mit diesem "gerichtlichen Titel" hast du schlechte Karten.
Du solltest dich aber auch nicht verunsichern lassen. Sie schreiben dir auch gerne was von Schufa Eintrag und bla bla bla. Die können dir gar nichts. Eine Abmahnung ist nichts verpflichtendes, sondern eine rein freiwillige Geschichte, eine Art Angebot. Entweder du nimmst es an oder halt nicht.
Falls sich nochmal Anwälte melden, diese werden dich mit horrenden Summen schocken wollen um dir Angst zu machen und mit div. Drohungen wie Staatsanwaltschaft usw usw.
Alles nur leere Drohgebärden.
Keine Anwaltskanzlei, kein Staatsanwalt kann dich zu einer Geldsumme ohne Gerichtsurteil vor einem Gericht zu einer Zahlung o.ä. zwingen.
Dann ist noch die Frage, ob andere Leute Zugang zu deinem Intnernet-Anschluss hatten, kann auch "ungemekt" via WLAN passieren usw...
Und so viel ich weiß hat gerade ein Anwalt für solche Abmahnungen ziemlich eines auf den Deckel bekommen, also auf jeden Fall mal in Google reinhauen...
Und wenn du dir absolut keiner Schuld bewusst bist, kannst du dich auch mal an z.B. heise bzw die c't wenden, die haben öfters mal Kontakt mit solchen Fällen...
Egal wer über Deinen WLAN verschlüsselt oder nicht Daten zieht, du bist dafür verantwortlich, das haben jüngste Gerichtsurteile bestätigt. Ausser es liegt ein nachweisbarer "Einbruchsversuch" von aussen in das Netzwerk vor. Jedoch ist der Inhaber des Anschlusses für die Sicherheit selbst verantwortlich.
Abmahnung hin oder her, wenn er schuldig ist im Sinne der Sachlage, dann ist er fällig. So einfach ist das. Da hat er einfach Pech gehabt. Da bringen auch irgendwelche CT Anfragen nix. In diesem Fall ist die Kanzlei am längeren Hebel und das wird auch jedes Gericht, wenn es zum Verfahren kommt, bestätigen. Egal ob da mal einer von den schwarzen Anwälten eine Rüge bekommen hat oder nicht, dass spielt überhaupt keine Rolle. Zumal es hier nicht um irgendwelche Telefonhotlines oder irreführende Internetseiten geht.
Lange Rede kurzer Sinn: Er ist gut damit beraten zu zahlen und damit die Sache auf sich beruhen zu lassen. Das ist leider so. Immer vorausgesetzt die Beweiskette ist eindeutig und mit einem IP-Zeitstempel ist sie das. Was verhandelt werden kann ist evtl. noch die höhe der Summe sowie die Zahlungsziele. Darüber hinaus die eigen angefertigte Unterlassungserklärung eben dieses Album in Zukunft nicht wieder illigal zu verbreiten.
DENN: Nicht der Download wird in diesem Schreiben angekreidet, sondern die illigale Verbreitung und Vervielfältigung des Albums zum Zeitpunkt des vollständigen Downloads auf seiner Festplatte. Nur darum geht es.
Ergänzung ()
Turbostaat schrieb:
Keine Anwaltskanzlei, kein Staatsanwalt kann dich zu einer Geldsumme ohne Gerichtsurteil vor einem Gericht zu einer Zahlung o.ä. zwingen.
Es ist nur Abzocke.
Natürlich können Sie das nicht - wenn er unschuldig ist. Aber das ist er wohl nicht. Und nochmal: Wenn es zum Verfahren kommen sollte, weil er es darauf ankommen lässt, dann kann die Summe wesentlich höher ausfallen, da dann die Schadenssumme NEU definiert wird.
Jetzt geht es NUR um die Summe, die in der Abmahnung genannt wurde. Das sind zwei komplett unterschiedliche paar Stiefel.
Jetzt kommt er noch mit einem blauen Auge davon.
Jedoch muss er jetzt erst einmal selbst analysieren, ob er zum Zeitpunkt des Uploads überhaupt davon wusste und wer es sonst in seinem Haushalt gewesen sein könnte.
Ich kann nur jedem empfehlen sein WLAN mit WPA2-PSK und Mac-Adressenfilter zu schützen.
Darüber hinaus bezweifle ich aber ein wenig, dass der Themaersteller hier so unschuldig und aufrichtig ist wie er sich gibt. Denn im Titel schreibt er "erwischt" und im Text "ich habe keine Ahnung was Bittorrent ist".... ne is klar.
Hi,
von der Statsanwaltschaft gibt es kein Einschreiben, sondern das sind "Niedergelegte Schriftstücke " und für einen Strafbefehl muß vorher auch kein Urteil ergangen sein ..usw.
Du solltest die Frage auch nicht hier , sondern in einen Rechtsforum stellen, da bekommst Du
auch entsprechende hilfreiche Antworten.
Schreibe in 123recht.net , alles weitere wird sich dann ergeben.
ich verweise jetzt mal auf deinen ersten post ....besonders die punkte 1-3.
am besten jetzt mal " keine panik " verbreiten.
vom TE gab es leider diesbezüglich bisher sehr schwammige infos´s ....keiner von uns
weiss bisher wirklich bescheid welches dokument, schriftstück evtl. sogar nur ne mail
er erhalten hat. finde pers. den vorschlag von Precox sehr hilfreich ...auch einige andere
post´s ....finde man benötigt für " diesen fall " einfach mehr fakten, anstatt gleich ratschläge
für einen vergleich zu erteilen.
Mensch Turbostaat, erst trittst du in jedem ATi/nVidia Thread peinlich auf und glänzt mit Unwissen und jetzt hier.
Ich meine, niemand weiß alles, aber herrje, halt dich doch von Sachen fern, von denen du nicht mal ansatzweise was verstehst. Ich will jetzt auch gar nicht dein tolles Wissen aus Richtersendungen und tollen Reportagen dissen, aber hier geht´s nicht einfach nur um irgendeinen Jux bei dem du dich ausleben kannst.
Und ob er schuldig ist oder nicht, wissen wir hier nicht. Kann uns auch völlig egal sein.
Btw, Rechtsberatungs-Foren können meiner Meinung nach bei einem solchen Sachverhalt keinen physischen Anwalt(sbesuch) ersetzen.
Es wäre sinnvoller, wenn DonKai das Schreiben mal einscannen, die persönlichen Daten überpinseln und dann posten würde.
Ich finde auch, dass sich das sehr nach Fake anhört.
Keine Staatsanwaltschaft will Geld sehen, ohne eine Anhörung durchgeführt zu haben.
Solange wir nichts sehen, ist alles reine Spekulation und hilft DonKai nicht.
Du hast im Schreiben selbt noch eine Unterlassungserklärung mit dabei liegen. Dort steht drin, dass du dies nie wieder tun wirst und auch die 1.000 EUR zahlt. Diese sollst du unterschreiben und zahlen.
Tu dies nicht. Gibt eine modifizierte Unterlassungserklärung ab (findest du bei Abmahn-Wiki usw).
Dort steht drin, dass du dies nie wieder tun wirst, und bei Verstoß eine Strafe zahlst die vom Gericht festgelegt wird.
Gibst du die mod. Unterlassungserklärung nicht ab, kannst du vor Gericht landen mit ein sehr hohen Streitwert.
Mit mod. Unterlassungserklärung kann die Kanzlei nur auf Ihre Auslagen klaren. Also in deinem Fall 1.000 EUR.
Ok?
Ansonsten bei Google mal nach Abmahnwahn usw. suchen.
Definitiv solltest du aber antworten. Nichts tun wird teuer !!!!
kam das schreiben von der kanzlei .rka ? mit der androhung von 1000€ strafe für irgendeinen scheiss den du geladen hast ? gleichzeitig wurde dir aber eingeräumt ,das wenn du sofort 400 € überweisst (aussergerichtliche einigung?) alles ok ist und die sache wäre dann vom tisch?
Einfach ignorieren.
Eventuell kommt mal noch eine Mahnung und danach meist nichts mehr.
Das Geschäft mit der Angst nimmt hier langsam kroteske Züge an.
Anwalt suchen der auf sowas spezialisiert ist und mit dem weiteres klären ... keiner hier ist auch nur im geringsten befugt /befähigt Rechtsbeistand zu geben ... und macht ers doch macht er/sie sich selbst strafbar! nurmal soviel hierzu ...
Immer vorausgesetzt die Beweiskette ist eindeutig und mit einem IP-Zeitstempel ist sie das
ne IP Adresse und nen Zeitstempel sind schonmal gar nicht eindeutig ...da durchaus fälschbar ... nen Anwalt der sich damit auskennt zerplückt das wie ne überreife Banane ...
also nen guten Anwalt suchen und weitere Schritte klären, solltest du halt doch geladen haben und auf legaler weise verklagt werden(wie deine Überschrift anregt) ... tja dann steh halt deinen Mann ...
hin und her und hin und her wird hier diskutiert und spekuliert. Leute fällt euch auf, dass der Threadersteller sich nicht mehr zu Wort meldet?
Die ganze Spekulationen sind sinnfrei, wenn er/sie nicht mehr Infos rausgibt. Im Nachhinein sagen dann 20 weiter User was 20 vorherige schon gesagt haben...
Kein Anwalt schreibt einen an, daß er doch wenigstens 400 Euro zahlen soll, damit die Sache aus der Welt ist.
Und schon gar nicht solche Worte wie "daß es doch in seinem eigenen Interesse wäre".
Zahlen und eventuell noch eine Unterlassungserklärung (egal ob abgeändert oder nicht) sind wie ein Schuldeingeständnis.
Es kommt womöglich noch zu weiteren Forderungen.
Geht er zu einem Anwalt, kanns passieren, daß er auch ohne Gerichtsverhandlung schon ein paar 1000 Euro für den eigenen Anwalt zahlen muß.
Der macht ja nichts umsonst und in 1 Stunde kostenloser Rechtsberatung ist das ganze Thema noch nicht beendet.
nur auf einschreiben reagieren
wenn es per einschreiben kam google erstmal nach der kanzlei
es gibt mehr als genug abmahnanwälte ( faker ) die so ihr urlaubsgeld aufpeppen wollen und hoffen das jeder 10 die 1000 euro zahlt von den 300-400 angeschriebenen
kam es per einschreiben solltest du dich kundig machen ob deine versicherung ( rechts schutz beinhaltet )
und dir einen anwalt nehmen lass dich an dieser stelle von deiner versicherung beraten ( die haben ihre anwälte für ihre kategorien ) es gib nämlich anwälte die sind aufs bauwesen spezialisiert und würden dir in dem fall nicht viel helfen können wegen unwissenheit
dann sollte die kanzlei bestehen, melde dich bitte schriftlich und per fax ( den brief bitte per einschreiben )
das du noch zeit benötigst usw nen bitte dein datum ca 1 monat ( das lehnen sie in ein seriosen fall nicht ab )
dann gibt es auch noch den verbraucherschutz wo du dir auch hilfe holen kannst
was ich aber an dieser stelle sehr hoch finde is 1000 € für ein album
ein kumpel von mir musste für nen kino film 300 zahlen und ein anderer 340 für ein US album
finde die summer erstmal sehr rund und sehr hoch angesetzt
daher würde ich schon mal sagen / vermuten das es nen abmahnfake is
wie schon einer schrieb gibt es ja diverse fälle auf scene seiten ( gulli ^^ )
€dit:
MHaase das is falsch anwälte verdienen prozentual bei geldbeträgen
diese können nachgelesen werden , fragt mich aber nicht wo ^^
Deine Überschrift ist wohl wirklich etwas merkwürdig gewählt!? Bist du nun erwischt worden (dann ist es eine Schuldeingestehung) oder solltest du die Überschrift etwa so schreiben:
@MEDIC-on-DUTY: Warum tust du gerade so als hätte ich andere Dinge über WLAN etc gesagt? Fakt ist, dass erst mal geprüft werden muss, ob das Ding an seinem Anschluss überhaupt gezogen worden sein kann. Wäre nicht das erste Mal, dass es den falschen trotz eindeutiger IPs trifft...