Beim illegalen downloaden erwischt.

CPat schrieb:
... wenn es vor Gericht gezerrt und dort deine Schuld festgestellt wird. Dann würde nur alles noch teurer.

Schuldfrage gibt es nur im Strafrecht und nicht im Privatrecht.

Solche Abmahnungsbescheide sind aber immer nur Privatrechtsangelegenheiten da der Urheber eines zb Musikstücks nur eine Klage im Privatrechtlichen Sinne durchführen kann.

Strafrechtlich kann man natürlich auch belangt werden, aber in diesem genannten Fall für sehr sehr unwahrscheinlich
 
Also wenn du über Torrent geladen hast, hast echt die A****karte gezogen. Weil über das torrent-netzwerk stellst du deine herruntergeladenen datein gleich wieder allen anderen usern zur verfügung. Wenn du dir da Zeugs wie Linux oder so runterläds, isses ja legal, da Linux Freeware ist. Aber bei Musik siehts schlecht aus.
Also du solltest da deinen Ellis mal lieber die wahrheit sagen. Sonst wird das richtig teuer.
 
@ AP-Nova
Ich habe nicht geladen.... brauch ich nicht, dafür hab ich meine Kumpels, die des exzessiv betreiben und einen Kumpel, der in nem Studentenwohnheim is und da ALLES kriegen kann.
Allerdings hat einer meiner Freunde desletzt auch so ein nettes Schreiben bekommen, auch über genau 900€ und daher wollte ich nun wissen, ob sich die Vertreiber des Albums nun ebenso wie Sony auf alles stürzen.
 
Also es stellt keine Rechtsberatung dar, die maximale Strafgebühr ist auf 100 € gedeckelt und zwar gesetzlich. Die hohen Gebühren stehen zur Abschreckung da drin und vielleicht finden sie ja einen doofen der aus Angst gleich zahlt...

Die 100 € gelten auch wenn es zur Verhandlung kommen sollte.
Die Polizei wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls nicht auftauchen.
(Da du kein KiPo geladen hast oder in einer terroristischen Organiation bist haben die gar kein Interesse daran)

B.z.w. War das nicht so, dass die Rechteverwerter jetzt auch ohne eine Strafanzeige an die Adresse kommen? Falls ja werden sie wahrscheinlich auch keine Strafanzeige gestellt haben.
Und dann kommt die Polizei sowieso nicht... Aber das wird dir die Anwältin wohl sagen.

Das wichtigste ist, alles halb so schlimm und lass dich von den hohen Gebühren nicht verunsichern...das hat alles System. Und lass solche Aktionen in Zukunft einfach sein. :)
 
Wenn du das erste mal negativ in Erscheinung getreten bist, sind nur maximal 100€ zulässig, wer mehr zahlt kennt sich mit dem Gesetz nicht aus.
Hatte es selbst im Bekanntenkreis erlebt, ein Freund einer Freundin wollte schon direkt die verlangten 500€ bezahlen, und gut das sich seine Freundin so gut auskannte, so sparte er letztendlich 400€ ein....

100€ und mehr sind nicht drin für die!

Und nu gehs mal ruhiger an, sonst wirds um ein vielfaches teurer als 100€....
 
gib den namen der kanzlei von der der brief gekommen ist in google ein.
was sagt google? betrügermasche?
 
Du hast bestimmt auch eine Unterlassungserklärung bekommen die du unterschreiben sollst. Mach das auf gar keinen Fall. Weil dann kmust du auch diese Summe zahlen.
Dann haben sie dich am Arsch. Hatte auch mal so etwas ähnliches. Setz dich mit deinem Anwalt zusammen und erstelle mit ihn eine neue Unterlassungserklärung. Es gibt auch Musterbriefe die man auch ein wenig abändern muss.
Die Unterlassungserklärung schickst du dann zurück und dann sollte es gegessen sein. Dann sollte nix mehr kommen.
Und wegen bezahlen brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Ich habe auch nix bezahlt. Eventuell kommen Kosten von deinem Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich kenn da <einen> der hat auch mal <ein spiel> über torrent geladen und einen <bösen brief> erhalten. Diesen brief hat <er> ignoriert. Genau 1 Jahr später kam ein neuer <böser brief>! und auch diesen hat <er> ignoriert. das ganze war vor 5 jahren, die sache ist verjährt und niemandem ist was passiert und niemand hat was gezahlt =)

<wir verstehen uns, ja>
 
@BlueDark

Sorry, was du schreibst ist Blödsinn. Er hat eine Brief über ein hohe Summe bekommen, die typischen Abzockerbeträge von Abmahnanwälten liegen um die 89 bis 96 EUR!

Hier wurde er Bereitstellung von Urheberrechltichem Material angeschrieben und da ist er mit 900 EUR noch gut drann. Ein Freund von mit hat 30 Lieder über Bear-Share geladen und die IP wurde gelockt und der musste 3600 EUR bezahlen. Das war allerdings vor der Deckelung der Gebühren.

Zum TE: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn du Glück hast und nen guten ANwalt der sich mit Internetrecht auskennt, wird es auf die 100 EUR + Anwaltsgebühren herauslaufen.
Wenn irgendjemand ein Exempel an dir statuieren möchte wird es mit 900 EUR + Gerichtskosten + Anwaltskosten deutlich teurer. Solltest Du noch lügen, dann kommt es noch dicker.

Also Kopf hoch die Sache checken lassen und durchhalten.

Und liebernetterflo

wenn da ne IP Adresse gelogged wurde und das Ganze mit Uhrzeit und Datum, gibt es nix mehr mit Abwarten und Tee trinken. Dann kommt irgendwann ein Mahnbescheid vom Gericht und dann wird es erst Recht blöd. Und sich wegen so einer Sache einen Eintrag in der Schufa einzuhandeln, was, sollte es wirklich echt sein, für die weitere Zukunft eine Rolle spielt wäre erst recht bescheuert.

Anwalt einschalten, Wahrheit sagen, prüfen lassen, konsequenzen tragen, so einfach ist das.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann nur sagen, wer über P2P lädt ist selber schuld. Es gibt so viele andere Methoden die einfach in einer Grauzone liegen und nicht verfolgt werden.
 
STOP!

Hört bitte auf, hier so einen Unsinn zu schreiben! Das LETZTE was er tun darf ist
nichts zu tun! das kann riesigen Ärger geben!!

Geh zum anwalt, sag die Wahrheit!

du wirst eine Unterlassungserklärung unterschreiben müssen und zahlen! wie viel...
Hängt davon ab! In der Regel kann dein Anwalt die Summe runterhandeln. ABER:
Danach darfst Du nie wieder etwas illegal ziehen! dann kann es richtig teuer werden!

Und bitte an alle, die echt keine Ahnung haben! Bitte hört auf den Leuten zu sagen
sie sollen nichts tun! Sehr gefährlicher Unsinn!! eine Abmahnung ist absolut kein Spass!

Die haben in solchen Fällen IMMER die Logdaten der Telekom...

TG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Schriftgröße geändert.)
TG3 schrieb:


Richtig!
Nichts tun sollte man machen, wenn man auf so einer Abzockerseite war. Wo z.b Freeware mit einem Abo geladen werden könnten. Denn das ist Abzocke.


Bullet139 schrieb:
Ergänzung ()

1. beitrag nach 3 Jahren und dann so einen :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
sag deinen eltern auf jedenfall die wahrheit... sie wissen besser damit umzugehen....

und wenn du dann eine woche oder einen monat "computerverbot" hast, dann ist es immnernoch besser, als damit zu schlafen, deine eltern um warscheinlich noch mehr geld gebracht zu haben...

rücke leiber jetzt damit raus.... ist wirklich viel besser.... glaub es mir...
 
Kaum zu glauben was hier für ein Blödsinn verbreitet wird (u.a. Exempel statuieren, lügen.. kommt es noch dicker)

Erstens: Er ist laut angaben noch minderjährig => strafunmündig im Sinne des Strafrechts
zweitens: privatrechtlich kann man ihn klagen wenn es sich um rechtsgeschäfte handelt die er in seinem alter (unbekannt) durchführen kann
drittens: Auf keinen Fall überstürzt irgendwas an irgendwen bezahlen!!
 
Ich finde das kurios, dass hier noch niemand gefragt hat, wie alt der Thread-Ersteller überhaupt ist. Dass er minderjährig ist, wissen wir ja schon. Aber eventuell ist er gar nicht strafrechtlich angreifbar oder darf keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Das weiß ich jedoch nicht, sind aber Punkte, die sein Anwalt klären sollte.

Und außerdem hätte ich gerne eine Quelle für die "maximal 100 Euro", die der Abmahnanwalt fordern darf. Davon höre ich nämlich zum aller ersten mal.

Nachtrag: Und "nichts" zu machen, ist das schlimmste, was man machen kann. Denn: Die Forderungen des Abmahnanwaltes sind vielleicht überhöht, aber berechtigt! Es ist sehr wahrscheinlich, dass das im Ernstfall vor Gericht enden würde.
 
Naja selbst wenn er unter 14 ist, gilt dann nicht "Eltern haften für ihre Kinder"?!
 
godofkills schrieb:
Naja selbst wenn er unter 14 ist, gilt dann nicht "Eltern haften für ihre Kinder"?!

Das kennst vom Spielplatz oder?
Strafrechtlich siehts aber so aus:

1. Haften tut immer die Aufsichtsperson, kann in diesem Fall auch ein Elternteil sein.
2. Zu einer Haftung kommt es nur dann, wenn der Schaden durch die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht entstanden ist.
 
Der Internetanschluss läuft sicherlich über seine Eltern. Somit ist es egal ob er erst 14 ist.
 
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