Beim Downloaden erwischt

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gute frage .. wie weit oder tiefgreifend die staatsanwaltschaft hier beweise vorlegen muss.
zu mal noch niemand PC o.ä. einkassiert hat.

weiß aber, dass es seit jahren viele anwälte gibt, die sich nur noch mit dem diesem thema und internet recht allg. auseinandersetzen. schätze also so pauschal kann man da keine aussage treffen. mich würde aber der weitere verlauf auch interessieren. besonders auch hinsichtlich der strafe .. sowie ggf. schadensersatzhöhe und haftbarkeit des vaters (da sohn noch studiert und vermutlich hier unter eine verdienstgrenze fällt - müssen da dann eltern mithaften?)
 
Was denkt ihr darüber?

Lieber nicht zuviel denken, der deutsche Rechtsstaat ist nicht immer einer.
Der Grundsatz, dass man solange unschuldig ist, bis die Schuld eindeutig bewiesen ist, gibt es nicht. Hab ich selbst schon erleben müssen.

Mal was zur Mac-Adresse. Wenn sie eine haben, dann sicher nur vom Router. Die Adressen innerhalb des Netzwerkes gehen ja nicht nach draussen. Ergo könnte die Staatsanwaltschaft nicht wissen, wieviele Rechner zuhause sind/waren. Weiter möchte ich das jetzt nicht ausdehnen, aber:

e-Laurin schrieb:
Nun ich darf dich nicht zu einer Straftat (Verschwinden lassen eines Beweisstücks) anstiften, aber ich weiß, was ich jetzt tun würden

:D
 
Mal kurz zwischengefragt:
im Brief von der Staatsanwaltschaft steht geschrieben "..ohne Genehmigung der Rechtinhaber zum Herunterladen für alle Nutzer öffentlich zugänglich gemacht zu haben."

Angenommen man nutzt P2P nicht wie es vorgesehen war, indem man nur herunterlädt aber nix hochlädt.
Ich lade mir also das Spiel herunter, lade aber mit 0KB/s hoch.
Komme dennoch auf ein paar GB Traffic (ausgehend) im Monat.
Würde dann der Brief auch in seiner Wortwahl stimmen ?
Schließlich habe ich das Heruntergeladene gar nicht zum Herunterladen angeboten bzw. öffentlich zugänglich gemacht.
Wie unterscheiden die zwischen normalem, ausgehendem Traffic und "illegalem" ?

Fragen über Fragen.

@Topic:
Nach Abzocke klingt das für mich gar nicht, wegen:
- Aufforderung zur Stellungnahme
- kein Geldbetrag gefordert

Viel Glück
 
Seit 2009 ist auch das Herunterladen ohne Sharing verboten.
 
Das weiß ich auch, aber ihm wird ja das Anbieten bzw. das öffentlich zugänglich gemacht zu haben, zur Last gelegt und nicht das Herunterladen.
 
Green Mamba schrieb:
Eine Rechtschutzversicherung ist hier überflüssig.....

Stimmt nicht bzw. nur bedingt.;)

Die meisten Rechtsschutzversicherungen ( und nur solche sollte man auch finanzieren) sind kulant bei Urheberrechtsfällen und bezahlen eine Erstberatung beim Anwalt bis zu ca. € 190. Damit ist schon viel gewonnen.
Es ist eigentlich verwunderlich, dass bei einem??? Download die Staatsanwaltschaft so weit geht. In der Regel erfolgt hier eine Einstellung und es kommt zur Zivilklage bzw. Abmahnung. Das alles vor dem Hintergrund des neuen zivilrechtlichen Auskunftsrecht diese Abmahnmafia, gibt zu denken. Eigentlich brauchen die jetzt nicht mehr die Staatsanwälte.
Ja und dann kommt wieder die gute Rechtsschutz zu Geltung;)

@meph!sto: das ist ein alter Hut. Stimmt nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet: (Präzisierung)
Wahrscheinlich haben sie ihn eben beim "zugänglich machen" erwischt und nicht beim "Herunterladen".
 
meph!sto schrieb:
Das weiß ich auch, aber ihm wird ja das Anbieten bzw. das öffentlich zugänglich gemacht zu haben, zur Last gelegt und nicht das Herunterladen.

Deine Annahme bezieht sich aber nicht auf den aktuellen Sachverhalt, sonder auf einen ganz anderen. Er war hier wohl aktiv als Seeder unterwegs, daher wird im der § 106 UrhG vorgeworfen.

Deine Annahme bezieht sich auf was ganz anderes.
Das neue Urheberrecht

greetings
 
Jau ok,
dann les' ich mir ma das "neue Urheberrecht" durch.
Danke für den Link!
 
In diesem Zusammenhang möchte ich Euch, wer es nicht mitbekommen hat, auf einen derzeitigen Prozess aufmerksam machen.
Sollte das angeforderte Gutachten zu Gunsten der Betroffenen ausfallen, hat das weitreichende Folgen für die Abmahnmafia und ihrer Spionagefirmen.

Ich würde als Betroffener jetzt auf jeden Fall mit meinem Anwalt ein "Ruhen des Verfahrens" auf Grund dieses Schwebenden Falles anstreben.

Übrigens geht es hier auch um Solidarität. Die hat hier auch geholfen, das Geld für das Gutachten zusammen zu bekommen.

http://www.gulli.com/news/spendenaufruf-filesharing-2009-08-12/
 
Morgen 1.beratung mit Anwalt....150€ 1h + Mehrwertsteuer...:(
Ergänzung ()

Hatte jetzte 1.Beratungsgespräch via Telefon,Anwalt sagt,er kennt die Staatsanwältin,da es nur ein Spiel war,könnte ich Glück haben und Sie stellt das Verfahren ein,an Kosten würden dann natürlich noch die Strafen der Spielfirma auf mich zu kommen,wären so ca. 150-3000€ (im Regelfall).

Könnte kotzen!!!
 
War erst nach offiziellem Releae Termin:)
Stimmt schon,war kacke...Naja...werde jeden Falls sowas nie wieder machen.
 
In dieser Sache würde ich einen schnellen Abschluss des Verfahrens anstreben, die Strafe bezahlen und sie als Lehrgeld verbuchen. Der Rechteinhaber kann das ganze schon jetzt als Erfolg ansehen, da dieser Thread wohl einiges Nachdenken verursacht haben dürfte. Insbesondere bei jenen, die selbst bereits urheberrechtlich geschütztes Material aus einer Tauschbörse bezogen haben.

Bitter ist in jedem Fall, dass so eine unbedachte Tat viel Geld kostet. Auf der anderen Seite zieht das keine weiteren Folgen nach sich.
 
Ich hab irgendwo mal gelesen, dass in diesem Zusammenhang der Anschlussinhaber alleinig angreifbar ist; da nur gegen ihn bzw. den Anschluss Beweise vorliegen. Inwieweit hier Störerhaftung zutrifft ist schwierig zu sagen. Allerdings muss der Vater ja nicht gegen Familienmitglieder belastende Aussagen treffen, der Sohnemann als solcher ist aufgrund mangelnder Beweistiefe nicht direkt als Täter identifizierbar und eine weitreichende Kontrolle der "Internetgewohnheiten" des Sohnes ist ab gewissem Alter wohl auch nicht mehr zumutbar. Denke auf der abmahnwahn-page steht dazu explizit was.
 
Hab mir doch schon Rechtsbeistand gesucht,wird sogar auf der Abwahnhomepage empfohlen,mein Anwalt.
Er meint sowas sollte man nicht machen,dann haftet mein Vater,da wäre eine Geldstrafe um ein vielfaches höher,als bei mir...da ich 1.Täter bin,keine Vorstrafen habe,er die Staatsanwältin kennt,denkt er die Ermittlung wird eingestellt,evtl.
Bleibt eben dann noch die Zivilstrafe an die Firma,da bin ich eben günstiger als Student,als mein vater im öffentlichen Dienst.
 
Sagt mal,diese 100€ Deckelung bei der 1.Tat,greift die auch bei nem Game,oder nur bei Musik?
 
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