Beim Downloaden erwischt

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1.hab mich über das Thema schon genug informiert,siehe auch einige Beiträge weiter oben und mein Anwalt ist spezialisiert auf sowas,kennt auch die Staatsanwältin!

Zu F-72,so einen Mist was du schreibst,sicherlich ist es ein Straftat im Eigentlichen Sinne,zwar bei einem immateriellen Gut,aber dennoch ein Gut.
Aber deine Strafe ist doch Blödsinn,denn mir war noch nicht bewusst,wie schlimm das eigentlich ist,nun schützt Dummheit vor Strafe nicht,aber es gibt genug andere Straftaten die weitaus geringer bestraft werden,welche aber weitaus schlimmer sind.Hier muß es ein Maß an Vernunft geben!
Wenn du Tipps wie die anderen User hast,dann schreib diese,alle anderen lass ich von nem Mod entfernen,weil das hier mein Thread ist.

Das gilt für alle,ihr braucht hier nicht posten wie ich am besten weiterhin illegal downloaden kann,das lasse ich nun!
Schreibt bitte nur wenn ihr Erfahrungen über Geldstrafen,Tipps,etc. habt!

MfG Cole
 
e-Laurin schrieb:
Mal rein theoretisch gedacht:

Es kommt zur Verhandlung. Sohnemann sagt, er habe versehentlich den falschen Torrent angeklickt - ihn aber nicht komplett runtergeladen, sondern vorher abgebrochen, als er den Irrtum bemerkte. Mangels Beweisen (kein PC einkassiert, Laptop ist sauber) müsste der Richter jetzt ja hier im Sinne des Angeklagten entscheiden und ihn freisprechen.

Was denkt ihr darüber?


wie wäre es....
aufpassen das sind nur gedanken keine anstiftung.

wie wäre es wenn man einfach eine festplatte aus einem anderen PC nimmt und in den PC einbaut.
dann könnte ja rein theoretisch nichts mehr darauf gefunden werden. das heißt wie bei dem beitrag vor mir könnte man sagen das man es abgebrochen hat und damit kann ja auch nichts auf dem PC gefunden werden. nicht mal mit nem wiederherstellungsprogramm das so eine staatsanwaltschaft zum durchsuchen eben hat, da ja eine fremde festplatte verbaut ist.

das mit der fremden festplatte denke ich ist eine gute idee. weil wer auf einmal nen neu aufgesetzten PC daheim hat versucht was zu verbergen und vllt sogar zu unterschlagen.

nochmals ist kein tipp!!!
nur reines gedankenspiel :evillol:
 
Zuletzt bearbeitet:
ja wieso er hat es ja abgebrochen.
 
So lang die PCs nicht beschlagnahmt wurden liegen keine Beweise vor!
Dein Vater und Du seit verwand, also muß keiner gegen den andren aussagen.

PCs "säubern" schon kann keinem die "Tat" nachgewiesen werden!

Falls sich nun irgendwelche Gutmenschen befleißigt sehn mir "Beihilfe zur Verschleierung einer Straftat" vorzuwerfen.
Sorry aber der download eines Spiels oder einer CD für private Zwecke ist für mich keine Straftat.
Selbst die meisten Gerichte sind angewiesen in Bagatellfällen das Verfahren einzustellen.

Ne Straftat ist eher das was von den "Rechteinhabern" bzw deren Anwälten versucht wird aus den Leuten rauszupressen.
 
U-L-T-R-A schrieb:
der download eines Spiels oder einer CD für private Zwecke ist für mich keine Straftat.
Selbst die meisten Gerichte sind angewiesen in Bagatellfällen das Verfahren einzustellen.

Selten so einen Unsinn gelesen. "Für mich" ist kein Bestandteil einer rechtsstaatlichen Erläuterung. Denn wie sähe es dann um die Gesetze aus? Ganz einfach, man bräuchte sie nicht. Denn wenn jeder zu jedem Gesetz einfach "für mich ist das aber anders" sagt, kann man den Rechtsstaat gleich abschaffen und die Leute sich die Köppe mit Holzlatten gegenseitig einkloppen lassen. Es ist illegal *punkt* und die Gerichte werden nicht angewiesen, denn im Rechtsstaat sind Gerichte im Sinne der Gewaltenteilung des Staates unabhängig. Vor Gericht werden Strafanträge gegen nicht gewerbsmäßiges Vorgehen lediglich eingestellt, weil die Strafermittlungsbehörden und die Gerichte schlichtweg überlastet sind. Illegal ist und bleibt die Handlung dennoch.
 
Also in NRW gibts doch auch diese Vereinbarung das alles unter einer gewissen Anzahl an Spielen/Filmen/Music
garnicht erst verfolgt wird sondern sofort wegen geringfügigkeit eingestellt wird.

Desshalb finde ich es überhaupt schon sehr seltsam das da überhaupt Post von der Staatsanwaltschaft kahm
zumal dann noch so formuliert ... ich würde den Brief in der Form nichtmal wirklich ernst nehmen da ihnen da
eindeutig massig was an Beweisen fehlt, sonnst wäre der Brief ganz anders fomuliert.

Such dir einfach einen guten Anwalt und der haut dich da in 2min wieder raus und damit ist die Sache gegessen....
.
 
@Deliberation
Es ist illegal *punkt* und die Gerichte werden nicht angewiesen

Wie Pandora auch schon angemerkt hat ist das zumindest in NRW so!
http://www.jurablogs.com/de/keine-ermittlung-mehr-in-filesharing-faellen-bis-zu-einer-schadensgrenze-von-3000-eur

Zudem ist was ich schreibe kein Unsinn.
Ich habe nicht behauptet es sei vor dem Gesetz keine Straftat! (wobei es glaub ich eh nur ein Vergehen ist)
Es gibt genug Beispiele für sinnlose/überflüssige Gesetze und in die Sparte fällt auch die ganze Urheberrechtsnovelle.

Es entsteht keinem ein belegbarer Schaden!

Aber egal Diskussionen zum Sinn oder Unsinn der Regelungen gibt es genug.

Fakt ist: Ohne Beschlagnahmung keine Beweise
Selbst dann würde es noch schwierig werden wenn mehrere Nutzer Zugang zum PC haben.
Dank Zeugnisverweigerungsrecht einfach die Gosche halten und gut.
 
Ähm... liest Du Deine eigenen Quellen eigentlich? Dort steht fast genau das Gleiche, wie ich geschrieben habe:

"Das Downloaden bleibt also verboten, wird aber nicht mehr verfolgt"

oder

"Es bleibt illegal und kann auch verfolgt werden, wenn es sich um ein geringes quantitatives Ausmaß handelt."

oder

"Zweck des Treffens war, die Staatsanwaltschaften nicht mehr als Helfer der Musikindustrie auszunutzen und für jeden einzelnen Fall Ermittlungen auszulösen"

Und dass kein belegbarer Schaden entsteht ist Ausdruck Deines fehlenden Rechtsverständnisses. Nicht nur durch abreißen von Autoaußenspiegeln entsteht belegbarer Schaden. Auch der Verstoß gegen das Urheberrecht stellt einen Schaden gegen den Rechteinhaber dar. Deshalb kann man neben der Anzeige ja auch Zivilklage wegen begründeter Schadensersatzforderungen stellen.
 
Hm, es ist jetzt über 1 Monat und 2 Wochen her, ich denke da ist nix, immerhin wäre da schon was im gange.
 
Mich wunderts das der te gleich post von der Staatsanwaltschaft bekommen hat .
In meinem bekanntenkreis hat jemand erst ne Abmahnung samt Unterlassungserklärung und "Ausgleichszahlung" bekommen .
Da hat sich allerdings auch noch nichts weiter ergeben wobei das verhalten in so einem Fall sich leicht von dem des Te's unterscheidet .

Halt uns mal auf dem laufenden wenn möglich .
Viel erfolg
 
Oje Oje, zum glück kauf ich meine Sachen alle! Was ich aber trotzdem nicht verstehe, das Leute sich immer noch die Spiele saugen!


Wieder ein Grund mehr, die finger von sowas zu lassen :)
 
@Bumbelbee
Da stand doch gerade noch was anderes.;)
 
WICHTIG 1. DU hast nur runtergeladen.. runtergeladenes sollten -> dürfen nicht wieder anderen Usern zur Verfügung stellt werden. das ist der grund warum en brief bekommen hast. nicht das runterladen ist strafbar...sondern die denken.. das wie oben beschreiben wurde zu trieft (1.)

runter geladen sachen... video, filme, games. so bald du was runterlädst.. laden parallel an deinem Download schon wieder andere User mit.
Das heißt du "verteilst" immer!

runter gelandes immer löche.... sofort.

kann teuer werden.. 600 euro.. oder mehr.

ambesten legal Musik aus dem Netz. Musicload ...


immer schön geld bezahlen... jaja so ist deutschland.. armes Land.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Straftat muß immer einer bestimmten Person nachgewiesen werden.
Es reicht, wenn der Anwalt sagt, daß mehrere Personen Zugang zum PC hatten.
Zumal der PC nicht untersucht wurde.
Du könntest sogar deinen Vater der Tat beschuldigen und der dich.
Die müssen es jemandem zweifelsfrei nachweisen und das können sie nicht.
 
Vielleicht geht ihm auf die Nerven, dass hier immer wieder Käse erzählt wird, wie zum Beispiel lopoons veraltete Ausführungen, Downloads urheberrechtlich geschützter Werke seien straffrei. Erstens sind sie das schon seit geraumer Zeit nicht mehr und zweitens stehen dem Urheber noch immer zivilrechtliche Schritte frei. Letztlich läuft es ohnehin meist auf Schadenersatz-, Unterlassungsklagen oder ähnliches heraus.
 
Ich kenne eine ähnliche Situation, wo der Ex einer Bekannten Pxxxx-Filmchen runtergeladen hat und sie am Ende eine saftige Strafe bezahlen durfte, weil es ihr Internet-Anschluss war. Und das trotz Fachanwalt für Medienrecht :-(

Hier ist der Fall bestimmt wieder etwas anders von Rechtswegen.
Daher frage ich mich, wieso man in einem PC-Forum sich Rechtsinfos holen will?
Ich würde zum RA gehen und meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch nehmen.
Sowas braucht man heute (fast) so dringend wie ne Krankenversicherung,
siehe Abofallen, Internet-Abzocke, etc....
Ich will jetzt nicht dabei stehen und sagen: selber schuld, aber wenn ich in der Situation wäre, würde ich nur einem guten Anwalt glauben und nicht der Community, weil die Rechtslage sich ja fast schon täglich ändert und jetzt mit der neuen Bundesregierung vllt auch eine andere Richtung bekommen hat/wird.
 
Hab jetzt nicht alles durchgelesen, aber nur mal als Tipp (weiß wahrscheinlich auch dein Anwalt)... Es gibt ein sog. "Sippenverhalten" (glaube das heißt so), was soviel bedeutet wie euer Internetanschluss wird von allen in der Familie benutzt und daher könnte jeder es gewesen sein, der das runtergeladen hat. Selbst wenn die dir nachweisen können, dass das einer runtergeladen hat, dann können die noch immer nicht nachweisen, wer es war (also du, dein Vater/Mutter/Geschwister). Und in Deutschland gilt nunmal (einfach ausgedrückt), wenn man dir als Person nichts nachweisen kann, dann kann man dich auch nicht bestrafen... Sie müssen halt einen dafür verantwortlich machen... (oder irgendwie so, bin ja auch kein Jurist)

Also, jeder soll es einfach abstreiten und auf den anderen schieben;) Und wie schon erwähnt, frag deinen Anwalt diesbezüglich!

(Wenn es hier schon jemand erwähnt hat, dann sorry, hab nicht alles gelesen.)
 
Es wurde alles gesagt. Ständige Wiederholungen sind nicht notwendig. Das Thema wurde ausreichend,
nicht nur in diesem Thread, behandelt.
 
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