Erwischt beim illegalen runterladen, was nun ?

sMileyyy. >.> schrieb:
ne unterschrifft die direkt auf das blatt geschrieben ist, istnicht zu finden... aber man sieht das es wohl unterschrieben wurde, und ich dann nur die kopie bekommen habe !
Ich bin auch nur ein Rechtsleihe, aber eine zusammenkopierte(?) Beglaubigung würde ich nicht akzeptieren und ein original der Beglaubigung anfordern (auch wenn es 20EUR kosten sollte...).
sMileyyy. >.> schrieb:
ps: meine mudda hatt i-was was von rechtschutz gefasselt ....
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat, ok.
Wenn du noch Schüler bist, könntest/solltest du, vor(!) einen Anwaltbesuch, noch besser einen Beratungshilfeantrag stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wichtig sollte auch sein, dass du und deine Schwester aufhört mit dem Runterladen von diesen Dingen, hoffe das ist soweit angekommen!
 
die wenigsten rechtschutzversicherungen bezahlen wenn es sich um urheberrechtsverletzungen handelt!
 
HongKong Fui schrieb:
@topic: du musst einfach nach modifizierte unterlassungserklärung googeln, diese unter zuhilfenahme des forums gegen abmahnwahn ausfüllen und dem "anwalt", der dich abgemahnt hat zusenden. NICHTS bezahlen...

du kommst da ohne kosten heraus. du benötigst auch keinen anwalt...

nochmal^^

hier kommen nur unkluge tips und das nachdem ich die einzig richtige vorgehensweise geschildert habe. armes deutschland :freak:
 
Die hoffen, daß du brav die Abmahnung zahlst. Wenn du das nicht machts, müssten die vor's Gericht gehen. Die meisten Staatsanwaltschaften haben mittlerweile aber keine Lust mehr, ihre Zeit mit diesem Kram zu verschwenden, weshalb es in aller Regel nicht zu einem Prozess kommen wird.
Ich würde von daher einfach garnicht drauf antworten (auch auf Folgeschreiben nicht).

Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, solltest du allerdings einen Anwalt dazu befragen. Ich bin kein Rechtsexperte .. und die meisten anderen Leute hier im Forum auch nicht.
 
sMileyyy. >.> schrieb:
Michel mind project- feel your body
Hallo;

- Ist es ein legaler Song, der frei angeboten wird: Die Mahnung ignorieren.
- Ist die Sache illegal, dann beschwere Dich nicht, buche es unter Dummheit ab.
 
so wie ich das Verstanden habe, ist nur der Anhang eine Billige Kopie von irgend einem Referenz Fall.
Quasi als Info zu sehen, da ist es egal wie bescheiden die Qualität ist.

wichtig ist das, was auf der 1. Seite steht.
Hab ich es überlesen oder hat es der TE nicht gesagt?
 
Prinzipiell scheint dies Sache echt zu sein.
Allerdings:
erstmal eine modifizierte Unterlassungserklärung suchen, diese ausfüllen und erstmal nicht zahlen. Sollte die Kanzlei auf Zahlung bestehen, auf die Kostendeckelung verweisen, die in deinem Fall (genau ein Lied geladen) zutreffen sollte. Demnach wären die Aufwandskosten für den Anwalt auf max. 100 EUR beschränkt.
Ich glaub ja nicht, wie viele Leute hier irgendwelchen gierigen Anwälten der Content-Mafia Geld in den Rachen werfen würden und 500 EUR für ein verdammtes Lied ok finden. Todesstrafe für Ladendiebstahl oder wie? O.o
Schickst du die Unterlassungserklärung einfach so ab, kannst du in Regelfall damit rechnen, dass in Zukunft noch mehr dieser Briefe eintrudeln und du öfter zahlen sollst.

mfg untot

P.S.: Ich bin kein Anwalt, deshalb stellt mein Beitrag natürlich keine Rechtsberatung dar, für eine solche ist grundsätzlich ein Anwalt aufzusuchen, denn nur diese dürfen in Deutschland eine Rechtsberatung durchführen.
 
Stimme den meisten Vorrednern zu:
Eigenen Rechtsanwalt nehmen und prüfen lassen. Oder warten und erst mal nichts tun.

Aber mit einer Ergänzung:
Wenn sich das urspr. Schreiben als unrechtmäßig herausstellt, dann würde ich den Vorgang mal zur Prüfung an die Rechtsanwaltskammer Hamburg schicken lassen. Die Kanzlei sieht unseriös aus und befleckt möglicherweise unser schönes Rechtssystem. So etwas sollte man an der richtigen Stelle "anzeigen".
 
Was viele hier verwechseln... Zuerst wird auf der strafrechtlichen Schiene versucht, dem Beschuldigten an die Wäsche zu gehen. Hier werden die meisten Fälle (solange man nicht gewerbsmäßig Raubkopien vertreibt o. ä.) wegen des geringen Streitwertes eingestellt. Nach der Einstellung des Verfahrens kann der Abmahnende (i.d.R. ein Anwalt, kann im Prinzip aber jede x-beliebige Person sein) Einsicht in die Akten des eingestellten Verfahrens verlangen. In den meisten Fällen hat die Staatsanwaltschaft auch schon über die IP-Adresse des Beschuldigten dessen Adresse ermittelt, die sich dann auch in den Akten wiederfindet. Somit hat der Abmahnende dann die Adresse, an die er seine Abmahnung schicken kann. Sollte der Abgemahnte nicht zahlen, dann kann es passieren, dass Rechteinhaber (bzw. sein Rechtsbeistand) eine Zivilklage anstrebt. Dabei kann durchaus herauskommen, dass man den geforderten Streitwert bezahlen muss. KANN - muss aber nicht. Kommt wohl immer auf das Gerich an, vor das sie einen ziehen. Wenn der Brief aus Köln oder Hamburg kommt, dann ist es meistens nicht so gut. Deren Gerichtsbarkeiten (LG,OLG) sind in der Vergangenheit nicht besonders positiv aufgefallen.
 
Zurück
Oben