angeblich beim illegal downloaden erwischt was nu?

1668mib schrieb:
@MEDIC-on-DUTY: Warum tust du gerade so als hätte ich andere Dinge über WLAN etc gesagt? Fakt ist, dass erst mal geprüft werden muss, ob das Ding an seinem Anschluss überhaupt gezogen worden sein kann. Wäre nicht das erste Mal, dass es den falschen trotz eindeutiger IPs trifft...

Ja schon klar, es war auch bereits 5 Uhr Morgens, man möge mir verzeihen. Doch wird es in diesem Fall nicht ganz so einfach mit der Beweislage, wenn er zu dem Zeitpunkt auch noch zu Hause war.

ABER: Wir können uns hier den Mund fusselig reden. So langer de Kollege hier es nicht mal für nötig hält zu antworten, scheint die Sachlage nun doch nicht so dringlich zu sein...
Ergänzung ()

SuddenDeathStgt schrieb:
einfach mehr fakten, anstatt gleich ratschläge
für einen vergleich zu erteilen.

Alles richtig, aber in 99% der Fälle die mit illigalem Filesharing zu tun haben und der Beschuldigte nicht reinen Gewissens ist kommt es zum Vergleich und das wissen diese Kanzleien ganz genau.
Ergänzung ()

MHaase schrieb:
Einfach ignorieren.
Eventuell kommt mal noch eine Mahnung und danach meist nichts mehr.
Das Geschäft mit der Angst nimmt hier langsam kroteske Züge an.

Das ist das Dümmste was man machen kann! Eine Abmahnung ist bereits eine Mahnung und bedarf keiner Frist oder nochmaligen Erinnerung. Es wird nur teurer.

Zu dem sollte jedem klar sein, der P2P auf diese Weise nutzt, dass auch ein Risiko erwischt zu werden daran geknüpft ist. Somit bringt alles Rumgeheule nichts, auch wenn es "ungerecht" erscheinen mag, die Rechtslage ist eindeutig. Das hat nichts mit grotesk oder ähnlichem zu tun, da hier NIEMAND gegen seinen Willen in eine Abmahnfalle getappt ist, sondern der Download bzw. Upload und die damit illigale Verbreitung eines urheberrechtlich geschützen Produktes vorsetzlich passiert ist.
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serra.avatar schrieb:
ne IP Adresse und nen Zeitstempel sind schonmal gar nicht eindeutig ...da durchaus fälschbar ... nen Anwalt der sich damit auskennt zerplückt das wie ne überreife Banane ...

Alles schön und gut, nur stellt sich die Frage, was ihn letzten Endes billiger kommt. Das muss nicht unbedingt der Gang zum Anwalt sein. Ohne Rechtsschutzversicherung wird das teuer.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
MHaase schrieb:
Kein Anwalt schreibt einen an, daß er doch wenigstens 400 Euro zahlen soll, damit die Sache aus der Welt ist.
Und schon gar nicht solche Worte wie "daß es doch in seinem eigenen Interesse wäre".
Zahlen und eventuell noch eine Unterlassungserklärung (egal ob abgeändert oder nicht) sind wie ein Schuldeingeständnis.
Es kommt womöglich noch zu weiteren Forderungen.
Geht er zu einem Anwalt, kanns passieren, daß er auch ohne Gerichtsverhandlung schon ein paar 1000 Euro für den eigenen Anwalt zahlen muß.
Der macht ja nichts umsonst und in 1 Stunde kostenloser Rechtsberatung ist das ganze Thema noch nicht beendet.

Und damit hast du dich endgültig selbst disqualifiziert. Halt dich doch von Themen fern, von denen du absolut keine Ahnung hast und sogar noch völlig falsche und schädliche 'Hilfen' gibst.

Je nach Anwalt und Sachverhalt kommt man bei sowas durchaus schon mit 50€ weg, hat man sich nichts vorzuwerfen, trägt die eigenen Anwaltskosten sogar die Gegenpartei. Geht die ganze Sache vor Gericht, braucht man sowieso einen Anwalt - und dann hat man lieber einen, der sich von Anfang an mit dem Fall beschäftigt hat.
Da muss man sich vorher halt einfach mal bei verschiedenen Anwälten über Preise informieren, auch, ob man nach Zeit zahlen muss, oder es da einen Pauschalbetrag für solche Fälle gibt.

Woher nimmst du eigentlich die Weisheit, dass kein Anwalt sowas schreiben würde? Ich selbst habe schon solche Schriftstücke gesehen.


BTT:
Eines muss ich ja mal feststellen: Jedes Mal, wenn irgendwo eine Diskussion (egal ob im Internet oder auf der Straße) mit rechtlichen Themen beginnt, bin ich froh, in diese Richtung studiert zu haben. Denn jeder Dahergelaufene fängt an, irgendwelche total bescheuerten und realitätsfremden Tipps zu geben und am Ende greift der Unwissende meist in die Scheiße. Zum Glück habe ich aber auch schon erlebt, dass genau die Leute, die den Müll in die Welt gesetzt haben, später dafür gerade stehen mussten.
 
der Donkai scheint schon sein problem gelöst zu haben bei so vielen ratschlägen
 
also ich hab nen schreiben von nen kanzlei bekomm das ich erstens bis zum 1.9!!!
das schreiben unterschrieben haben muss und zurückgefaxt und geschickt haben

und eine woche später bezahlt haben

dazu kommt noch das sie nur ein album (andrea berg)^^ aufzählen aber nich mal wissen ob sich das auf mein pc befindet die meinten halt nur durch meine Ip haben sie alles

ja ich hab wlan-.-

meine eltern haben beim anwalt angerufen der meint auch die strafe sei viel zu hoch fürs erstvergehn und die anwaltskosten sind zu hoch notiert wurden

aber was soll ich machen

und müsst ich vllt mit nen polizei besuch rechnen die beweiße sichern sollen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal im Routerlog schauen ob da irgendetwas auffälliges ist.
Schützt jedoch vor Strafe nicht....
 
Ob das jetzt noch auf Deinem PC ist oder nicht spielt keine Rolle. Die haben Dich beim UPLOADEN erwischt, nur das zählt.

Sie gehen davon aus, dass es sich auf Deinem PC befunden hat, denn Sie haben einen kompletten P2P Download der Datei von Deinem Rechner gemacht und damit den Tatbestand anhand Deiner IP gesichert.

Du musst jetzt den Gegenbeweis erbringen, dass dem nicht so war. Andernfalls kannst Du versuchen zu verhandeln. Die Anwälte wollen das Thema möglichst schnell und unkompliziert vom Tisch haben. Daher biete doch einfach 500 Euro an und Du würdest dann von einem anwaltlichen Vorgehen absehen... Aber wenn Deine Eltern bereits mit einem Anwalt in Kontakt stehen, ist das Thema bereits in guten Händen.

Vergiss das mit dem Freund und Helfer mal. Da wird keiner bei Dir klingeln, wenn nicht ein begründeter Verdacht vorliegt, sprich Du nicht Filesharing im kommerziellen Rahmen genutzt hast. Dein Fall sieht nach einer Bagatelle aus. Jedoch solltest Du in Zukunft die Finger von P2P lassen.

Zum Thema WLAN: Ist das gesichert?
 
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Schlecht. Ungesicherte Wlan-Netze werden als fahrlässig angesehen und dann zählt die Ausrede, es wäre jemand anderes gewesen üblicherweise nicht.
Überprüf es und sicher es gegebenenfalls mal ganz schnell...
 
Mhm. Warst Du zum in der Abmahnung angegebenen Zeitpunkt zu Hause und lief der Rechner? Wenn ja, dann werden wohl nur noch die Logfiles von Deinem Router Auskunft geben können, wenn das Logging aktiviert wurde.

In dem Logfile sollte zu sehen sein, wer sich wann an dem Router angemeldet hat. Zu dem genannten Zeitpunkt müssten dann zwei Rechner, falls nur einer bei Euch im Netzwerk läuft, anhand der vergebenen IP Adressen zu sehen sein. Deiner als auch der Fremde.

Aber wie mein Vorredner bereits richtig festgestellt hat, wird Dir das nicht viel helfen.
 
Hallo

Habe auch im Brief von einer Kanzlei bekommen .
Ich soll auch angeblich nen album von Andrea Berg runtergeladen haben , bei bittorrent und soll 800euro Zahlen.
ich zahle einfach nichts,
Wo nichts ist kann man nichts Holen.:freaky:
 
falsch... wende dich direkt an den verbraucherschutz oder anwalt, die haben spezielle briefvorlagen. die können dir weiterhelfen. kopp in sand stecken und abwarten kann böse enden...
 

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