Euphoria
Admiral
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- Apr. 2007
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Es ist zwar nicht verboten, du musst aber das vom TÜV abnehmen lassen, sonst erlischt die Zulassung.DJMadMax schrieb:Wieso z.B. sollte es illegal sein, dass ich mir per Software mehr Leistung freischalte? Es ist beim Verbrenner auch nicht illega, dies per Software (ECU) zu tun.
Es kommt auch auf die Leistungssteigerung an, in manchen Fällen kommt man "davon", wenn die Steigerung aber größer ist, muss eine teure Abnahme her.
Man kann es umgehen, wenn eine ABE vorliegt, für diese muss aber der Hersteller ebenfalls auf der Nordschleife testen und dort waren es 10 000 oder 20 000km, nagel mich nicht drauf fest.Anforderung an Leistungssteigerung bis 20%
- Ermittlung der Motorleistung und des Motordrehmoments
- Überprüfung des Geräuschverhaltens
- Abgasgutachten und Kraftstoffverbauch (bei modernen Fahrzeugen wegen der Kfz. Steuer)
- Höchstgeschwindigkeit
- Bremsverhalten
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Eignung der Reifen (Hauptsächlich Traglast und Geschw. Index)
- Fahrerprobung
- Eignung des Tachos (gesteigerte Vmax)
- Weitere gesetzliche Kleinigkeiten
Anforderung an Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%
- Alle Anforderung für die Leistungssteigerung bis 20%
- Einrichtung zur Überwachung der Getriebetemperatur
- Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwelle
Anforderung an Leistungssteigerungen von mehr als 40%
- Alle Anforderungen für die vorherigen zwei Leistungsstufen
- Betriebsfestigkeit auf Basis des Serienfahrzeugs (statischer Test)
- Betriebsfestigkeit im Fahrversuch nachweisen (2000km bei vorgegebenen Profil)
- Bremsverhalten bei Vmax