Intruder
Captain
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😁 ich weiß nicht, an wie vielen PS1 ich das gemacht habe. Nicht unbedingt um Kopien aus der Videothek spielen zu können sondern eher Originalspiele aus Japan und USA die sonst nicht liefen.DJMadMax schrieb:Die ersten Konsolenhacks (PS1, PS2, XBox Classic etcpp) mussten auch mit dem Lötkolben betrieben werden
bist du dir da sicher? Zum einen darf eine "normale" VLC Version überhaupt keine kopiergeschützte DVDs abspielen da diese meistens mit CSS gesichert sind.Hancock schrieb:Du darfst keine Kopien machen, auch von einer DVD nicht, bei der der VLC beim Abspielen den Kopierschutz knackt, weil es schneller ist, als es legal zu machen.
Allerdings darf man in Deutschland von seinen legal gekauften Datenträgern auch eine Sicherheitskopie machen, wenn man dafür keinen Kopierschutz umgeht.
Es gibt aber Wege, wie man es dann doch wieder legal machen kann. Das größte Problem allerdings wäre, das die Erstellung dieser Sicherheitskopie solange dauert, wie der Film läuft 😉
Man spielt den Film einfach mit einem geeignetem Programm ab und zeichnet mit VLC einfach das auf, was über dem Bildschirm flimmert. = fertig ist die Sicherheitskopie.
Man kann es auch "stümperhaft" machen und zu Hause im Wohnzimmer ne GoPro vor den TV stellen und weg sichern...
Wie sieht es denn rechtlich aus wenn ich einen oder viele legal erworbenen Film(e) mit Macrovision habe, welche ich HEUTE auf keinem Blu-ray Player oder neueren Konsolen abspielen kann?
Nicht jeder hat für so einen Fall noch einen DVD Spieler verpackt irgendwo verstaut oder eine Playstation 2 als Reserve herum liegen und versucht mal neu einen DVD Spieler zu kaufen der Macrovision noch unterstützt 😂
Bin ich berechtigt meinen legal gekauften original Datenträger so zu bearbeiten, das ich den Inhalt auch weiterhin nutzen kann? Immerhin ist es in dem Fall kein Kopierschutz der eine Vervielfältigung verhindert sondern eine Art Bug oder Programmfehler, der mir die Nutzung unmöglich macht.
Hancock schrieb:Hacken ist erlaubt, das urheberrechtlich geschützte Gut vervielfältigen nicht. Solange du also nur diffs und patches und nicht die ganze Tesla-Firmware kopierst oder hochlädst, ist alle rein.
ich will es ja nicht vervielfältigen sondern wieder nutzbar machen 😉Hancock schrieb:Willst du die Software kopieren oder ändern? Letzteres ist in DE erlaubt. Kein Debuggerverbot im Gegensatz zur USA, bei denen kann die AGB Debugger ausschließen.