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Anno Anno 2070 gebraucht gekauft

osf81

Lieutenant
Registriert
Dez. 2011
Beiträge
813
Hallo,

ich habe mir Anno 2070 gebraucht gekauft über ebay-kleinanzeigen.

Nun sagt mir Anno 2070 das das Spiel schon einen verbrauchten Lizensschlüssel hat.

Dem Verkäufer ist es egal, er sagte, das er nichts davon wisse.
Ist mir neu sagte er!

Das heisst , man kann das Spiel eigentlich garnicht verkaufen. Wäre ich im Recht vor der Justiz?

Was soll ich tun?
 
osf81 schrieb:
Dem Verkäufer ist es egal, er sagte, das er nichts davon wisse.
Ist mir neu sagte er!

Das heisst , man kann das Spiel eigentlich garnicht verkaufen. Wäre ich im Recht vor der Justiz?

Stand in der Anzeige, dass das Spiel neu ist?
Wenn ja und er hat den Key schon verwendet ist das täuschung und du kannst dagegen vorgehen..

Ich würde ihn in dem Fall erstmal mit rechtlichen Folgen drohen. Ich denke er knickt dann schon ein..
 
Hi, nein ,es stand drin 1 Monat alt.
 
Du bräuchtest seinen U-Play-Account. Den muss er verkaufen. Der Schlüssel ist ab der Erst-Installation an einen U-Play/Ubisoft-Account gebunden.
 
Dann kann man das Spiel eigentlich garnicht verkaufen?!
 
Bei Ebay Kleinanzeigen hat man zwar keinen Käuferschutz. Wenn der Verkäufer darauf aber nicht hingeweisen hat, kannst du rechtens dagegen vorgehen. Die Frage ist lohnt sich das bei 30-40 €. Bzw. beweise mal das es so ist. Du kannst ja sonst was mit dem Key gemacht haben...
 
Nolle schrieb:
Bei Ebay Kleinanzeigen hat man zwar keinen Käuferschutz. Wenn der Verkäufer darauf aber nicht hingeweisen hat, kannst du rechtens dagegen vorgehen. Die Frage ist lohnt sich das bei 30-40 €. Bzw. beweise mal das es so ist. Du kannst ja sonst was mit dem Key gemacht haben...

Aber nicht wenn das Spiel auf seinem Account aktiviert ist!
 
Wie schon geschrieben, der Key hat keinen wert mehr, wenn er bereits mit einem UPlay Account verbunden wurde, denn dann wird er deaktiviert.

Das nächste mal vorher informieren, denn das ist schon seit dem Release bekannt.
 
Klingt jetzt doof, aber: Augen auf beim Spielekauf!

Für die Summe lohnt sich niemals nen Anwalt. Grundsätzlich immer informieren, wie heutzutage die jeweilige Software aktiviert werden muss und was das für Folgen hat.
 
Und ich dacht BF3 wäre die Höhe mit dem Einmal-Key, aber bei Ubisoft kann man sich ja nicht mal einen Nachkaufen!

Naja...
 
Tja geiz ist nicht immer geil.
 
Willkommen im Zeitalter von DRM und Accountbindung, welche das Leben ja so viel angenehmer machen! :evillol:

Spaß bei Seite, in Zukunft einfach vorher gründlich informieren und solche Spiele konsequent im Laden versauern lassen. Vielleicht lernen es die Publisher dann irgendwann mal.
 
osf81 schrieb:
Ich meine ich habe einen Anwalt, bin ja versichert....

Dann frag ihn doch was man machen kann, wo ist das Problem? :p
 
Ich weiss nicht ob UPlay Account auch geht. Aber bei Steam kann man mit dem Code eines Spieles sein Passwort zurücksetzen. Dann hättest du sein Account und könntest alles ändern.
 
für eine strafanzeige brauchst du keinen anwalt und wenn man dir ein spiel verkauft was man nicht spielen kann ist das betrug . da müsste er schon schreiben verkaufe anno Spiel was man aber nicht mehr spielen kan da ich denn key schon nutze . Die frage ist ob die staatsanwaltschaft dem nachgeht aber anzeige würde ich so oder so machen egal ob ich mein geld zurückbekomme !!!
 
LexParker schrieb:
für eine strafanzeige brauchst du keinen anwalt und wenn man dir ein spiel verkauft was man nicht spielen kann ist das betrug . da müsste er schon schreiben verkaufe anno Spiel was man aber nicht mehr spielen kan da ich denn key schon nutze . Die frage ist ob die staatsanwaltschaft dem nachgeht aber anzeige würde ich so oder so machen egal ob ich mein geld zurückbekomme !!!

Das ist nicht gleich Betrug. Quatscht doch nicht immer gleich so einen Blödsinn daher... :rolleyes:

Wenn der Verkäufer sich dessen nicht bewusst war, hat er weder arglistig noch anderweitig getäuscht. Was auch erstmal zu beweisen wäre. Die Schuld ist hier eher beim Publisher zu suchen, da ich ja das Produkt physisch erworben habe, dies jedoch eher der Benutzung für eine bestimmte Zeit entspricht.

Aus meiner Sicht würde wahrscheinlich so ein Fall in einem Vergleich enden. Darüber hinaus wird sich wohl weder ein Anwalt geschweige denn ein Gericht mit so einer "Lapalie" beschäftigen wollen.
 
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