Das
ordentliche Gesetzgebungsverfahren kann jedoch
erheblich abgekürzt werden, indem die
Kompromissfindung bei der ersten oder vor der zweiten Lesung eines Gesetzesvorschlags
mittels informeller Trilog-Verhandlungen vor der jeweiligen Lesung vorbereitet wird.
[...] dient das informelle Verfahren dazu, die Einberufung des mit einem höheren Zeitaufwand verbundenen
formellen Verfahrens zwischen Rat und Europäischem Parlament zu umgehen und eine Einigung während der ersten oder (verbreitet) in der zweiten
Lesung zu ermöglichen.
In der aktuellen Legislaturperiode der Europäischen Union lässt sich die Tendenz verzeichnen, Rechtsakte immer häufiger nach der ersten Lesung zu verabschieden:
- 2009–2013: 81 % aller Gesetzesentwürfe in erster Lesung beschlossen
- 2004–2009: 72 % aller Gesetzesentwürfe in erster Lesung beschlossen
- 1999–2004: 33 % aller Gesetzesentwürfe in erster Lesung beschlossen
Die
Europäische Bürgerbeauftragte, Emily O’Reilly, hat am 26. Mai 2015 eine
Untersuchung bezüglich der Transparenz von „Trilogen“ eröffnet. Darüber hat sie am 28. September 2015 im Europäischen Parlament (EP) berichtet und es wurde im EP darüber debattiert. Es wurde festgehalten, dass beim informellen Trilog, der ca. 85 % aller Gesetzgebungsverfahren betreffen würde, die Öffentlichkeit nahezu keine Informationen darüber erhalte.
Der
Europäische Rat hat am 15. September 2015 eine Stellungnahme zu dieser Untersuchung der Europäischen Bürgerbeauftragten abgegeben und
das Ergebnis bezweifelt und die Berechtigung der Bürgerbeauftragten, bestimmte Fragen diesbezüglich zu untersuchen.
Q:
https://de.wikipedia.org/wiki/Trilog