Kenneth schrieb:
Hier. Den ungelogen ersten
ersten TV angeklickt. Und hier regt sich keiner auf. Denn wie auch bei Deiner Recherche steht dies hier nicht in Verbindung mit Apple. Der Tatbestand ist der Gleiche. Also entweder man bestraft alle oder niemand. Aber irgendwie scheinen sich an Apple alle aufzuhängen wenn sie mal nicht nach dem rechtsbewusstsein einzelner handeln.
Achso ich dachte du meinst eine Gerät von Apple mit DVB-T. Aber hier darf der Hersteller natürlich mit DVB-T HD werben, denn das Gerät kann es. Das es dazu kein Angebot gibt ist nicht das Problem des Herstellers.
Ab wann darf man denn mit etwas Werben?
Sobald das Gerät dazu technisch in der Lage ist. Das iPad unterstützt in Deutschland kein LTE, also darf auch nicht damit geworben werden.
Der Name 4g wäre sogar hier erlaubt, da das nichts mit LTE zutun hat. Nur steht halt in den Produkteigenschaft, dass es LTE unterstützt, tut es aber nicht.
1)
Nehmen wir mal an in Deutschland würde genau 1 Sendemast mit voll nutzbaren LTE Mast auf Insel Rügen geben. Darf man dann damit werben? Es gibt ja dann LTE in Deutschland.
Selbst wenn es keinen LTE-Mast gibt, darf man damit werben, sofern LTE nach deutschen Frequenzen implementiert ist.
2)
Nehmen wir an Deutschland wäre flächendeckend mit nutzbaren LTE ausgebaut aber nur T-Com bietet ein LTE Vertrag. Ich kauf mir ein iPad und renn dann zu Vodafone. Ist dann auch Apple schuld das sie nicht auf der Verpackung drauf geschrieben haben das es nur mit T-Com geht?
Nein, denn das Gerät könnte es (wie oben gesagt) technisch unterstützen.
Würde dieser unwissende User hier im CB Forum um Hilfe fragen was er machen könnte um das iPad wegen Unwissenheit und Fehlkauf bei Apple zurückgeben zu können, würden glaub ich genau die Leute die jetzt "rumkrümeln" wegen Apple darf damit nicht werben wegen Täuschung bla bla, dem User eiskalt am Kopf werfen wie blöd er ist da er sich vorher hätte informieren können und ja jedes Kind weiss das LTE nur von T-Com angeboten wird. Mal übertrieben gesagt.
Richtig, er sollte sich beim Vertragsabschluss informieren, ob LTE mit enthalten ist.
3)
DVB-T wird flächendeckend mit einem DVB-T (inkl HD) Tuner beworben. Wie bei Apple auch steht aber (meistens) auch das DVB-T nicht überall verfügbar ist. Und das ist auch völlig in Ordnung für mich. Denn das es in Deutschland DVB-T gibt ist ja richtig und der Hersteller muss mir da keine Landkarte ausdrucken. In mein Heimatort liegt in allen Richtungen der nächst mögliche Empfang 100km entfernt. Dort gibt es nicht mal annähernd empfang. Wer muss jetzt wen wie aufklären?
Der Hersteller muss niemanden aufklären. Das Gerät unterstützt diesen Standard und fertig.
Beim iPad ist das anders, denn das kein hier kein LTE, auch wenn es die Betreiber irgendwann anbieten. Also darf nicht damit geworben werden.
Aber dass sie die Modellbezeichnung ändern mussten finde ich auch richtig.
Ist schon ne unverschämhtheit, mit welcher Arroganz über richtig große Fehler hinweggelächelt wird.
Siehe das Antennagate damals beim Iphone4.
"Sie halten ihr Handy nur falsch"
An der Modellbezeichnung war alles korrekt. 4g ist im Namen und 4g funktioniert auch hier. 4g ist nicht LTE. Nur wurde in den Eigenschaften mit LTE geworben und das darf nicht sein.
Das mit der Antenne ist was anderes und war auch nicht gravierend, da niemand es so hält, dass dieses Problem auftreten würde. Das war nur eine hochgepushte Schwäche.