Wie verhält sich das rechtlich? Thema Alkohol und Schlüssel in der Tasche haben?
Was ich extrem spannend finde:
Wenn einem beim Saufen irgendwas passiert ist, war es für die Polizei immer auch sehr interessant ob man den Autoschlüssel in der Tasche hatte. (Trennvermögen etc).
Also beispielsweise man haut sich in der Kneipe auf die Mappe. Die Polizei kommt, Taschen werden durchsucht. Auto-Schlüssel wird gefunden. Nun steht -theoretisch- sogar der Verlust des Führerschein im Raum.
Noch schlimmer: Man hat sich gut ein gezwitschert und am Abschluss mit nem Freund noch ne Spasszigarette geraucht. Wird man nun, aus welchen Gründen auch immer, kontrolliert und ne Probe entnommen, kann und wird meistens sogar der Führerschein in Frage gestellt.
Dafür reicht es eben aus, den Mischkonsum begangen zu haben (persönliche Eignung), sowie Schlüssel und den Lappen in der Tasche zu haben (persönliches Trennvermögen)
Da geht's dann um Mischkonsum, persönliches Trennvermögen bla bla. Wenn man jedoch keinen Schlüssel dabei hat, kann einem das StvA erstmal gar nichts, da das fehlende Trennvermögen nicht in den Raum gestellt werden kann.
Also nun die Frage:
Kann ich dann zukünftig gezwungen werden mein Handy zu entsperren? Wird es gar als mögliches Beweismittel eingezogen?
Gezwungen werden kann ich kaum, da sich niemand selbst belasten muss.
Weiterhin habe ich auch ein Anrecht auf meinen Datenschutz + zig weitere Gründe.
Ich bin äußerst gespannt, wie damit in den nächsten 10 Jahren umgegangen wird. Zunächst dürfte das weder Polizei noch die Justiz auf dem Schirm haben.
Weiterhin: Darf ich dann noch mit dem Handy telefonieren? Es heißt doch, der Schlüssel darf eben nicht stecken. Mit dem Handy im Auto, steckt er aber so gesehen immer. Muss ich dann mit dem Handy aussteigen bevor ich telefonieren darf?
@Idon Du bist doch Anwalt, oder? Ich find die Fragen wirklich äußerst spannend. Gibt's dazu irgendeine Art Input?
Sollte ich dann demnächst das Handy beim Trinken lieber auch gleich zu Hause lassen?