Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

gbehinrt

Cadet 4th Year
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März 2012
Beiträge
119
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Kündigungsfristen von Arbeitsverträgen allgemein:
Ich habe eine Kündungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Es bahnt sich aktuell ein Arbeitsplatzwechsel an. Der neue Arbeitgeber möchte mich asap einstellen. Jetzt gibt es verschiedene Aussagen im Internet zu Kündigungsfristen wenn der letzte Tag der Frist auf einen Feiertag fällt, so schreiben einige dass sich hier die Frist um einen Tag verlängert, andere schreiben dass dies nicht der Fall ist. Ich frage weil ich, wenn dies so zu treffen würde, am kommenden Freitag (01.06.18) zum 31.08.18 kündigen könnte, sonst müsste ich auf den 30.09.18 ausweichen. Falls jmd. die passende Antwort hierzu hat wäre auch eine belegbare Quelle dazu nett ;)
 
https://www.afa-anwalt.de/kuendigungsfristenrechner/

Hier kannst du das selber ausrechnen aber bedenke, dass sind die gesetzlichen Kündigungsfristen. In einem evtl. vorhanden Tarifvertrag können ganz andere Sachen stehen ... ich habe z.B. (leider) eine Kündigungsfrist von zusätzlichen 2 Monaten - also die gesetzliche Frist und das andere oben drauf.
 
Hi, der Link hilft mir leider nicht weiter weil mein Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende vorsieht. Mir geht es auch eher um die Grundsätzliche Regelung wenn der letzte Tag der Frist auf einen Feiertag fällt
 
Was spricht dagegen gleich morgen zu kündigen?
Du musst ja nicht bis Freitag warten.
 
@hamju63: Geinfach, der neue Vertrag wird vermutl. Mittwoch abend unterschrieben. Und ich werde (Verständlicherweise) nicht ohne neuen Vertrag kündigen...

@Kausu: danke, BGB193 hat mir weitergeholfen, hatte selber mal gesucht, aber nichts gefunden.
 
Für einen Aufhebungsvertrag muss der neue Arbeitsplatz aber sicher sein. Mit so eine Vertrag verspielt man ALG1.

Er hat ja auch nicht geschrieben, wie groß sein aktuelles Unternehmen ist. Bei mir im Großunternehmen ist es leicht, da gehe ich zum Betriebsrat oder Personaler und spreche mit denen, und mein Chef erfährt nicht mal etwas von meinen Plänen, aber bei kleinen oder sogar Einmann Unternehmen muss man mit dem Chef sprechen und nicht immer ist das Verhältnis dafür da.
 
Ein Aufhebunsvertrag ist meist die schlechtere Idee. Zudem da muß der aktuelle AG auch zustimmen. Normalerweise vereinbart man das ja schon alles mit dem neuen AG wann man anfangen kann. Wenn man nicht gerade einen arbeitslosen einstellen will, dann werden die wenigesten "asap" verfügbar sein.



ich habe z.B. (leider) eine Kündigungsfrist von zusätzlichen 2 Monaten - also die gesetzliche Frist und das andere oben drauf.

Sicher das du nicht für den Falle einer AG-seitigen Kündigung die längere Frist hast? So kannte ich das zumindest.
 
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