Artikel in Kleinanzeigen gekauft, Geld angeblich nicht angekommen

estre

Commander
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Dez. 2005
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3.006
Hi Leute,

Ich habe als Privatkauf einen Artikel im Internet gekauft, wo das war soll ersteinmal egal sein. Es sei nur soviel gesagt, dass es dort keine „höhere Instanz“ gibt an die ich mich wenden kann (wie z.B. bei Auktionshäusern a la ebay)
Das Geld habe ich natürlich direkt auf das mir vom Verkäufer genannte Konto überwiesen. Nun, nachdem das zwei Wochen her ist behauptet der Verkäufer, dass das Geld noch nicht bei ihm sei.
Meine Bank sagte mir heute, dass sie mir zwar nicht sagen kann ob das von ihm angegebene Konto auch ihm gehört (Bankgeheimnis), allerdings konnten sie garantieren, dass das Geld auf dem Konto schon angekommen sei.

Jetzt stellt sich mir die Frage welche Handhabe ich noch habe.

Was würdet ihr tun ?

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
anzeige wegen betruges erstatten, wäre der letzte schritt.
Du solltest nochmal versuchen mit dem Verkäufer zu schreiben oder reden das er nochmal nachschaut.
 
Hi,

das Problem ist, dass er nur sehr sporadisch auf meine Nachrichten reagiert.
Ich habe mir überlegt als nächstes mal einen Nachforschungsauftrag bei der Sparkasse in Auftrag zu geben, aber auf den Kosten dafür werde ich wahrscheinlich sitzen bleiben -.-

Ab wann ist man denn dazu "legitimiert" Anzeige zu erstatten? Ich muss ihm ja zumindest eine Nachfrist setzen, etc. Gibt es da eindeutige gesetzliche Vorgaben ?
 
sende demjenigen auch noch mal die Kontodaten zu, die er dir zugesandt hat und auf die du überwiesen hast zur Prüfung. Evtl gab es ja einen Zahlendreher.

Kann deine Bank es dir auch schriftlich bestätigen, dass das Geld auf dem genannten Konto eingegangen ist?

Den Verkäufer noch mal fragen, ob er den Eingang evtl übersehen hat, vielleicht sucht er nach einem Betreff/Kundennummer oder etwas ähnlichem, und du hast die Überweisung ggf. anders benannt, Stichwort Überweisungszweck.
 
Die Bank bestätigt dies üblicherweise im Wege des Nachforschungsauftrages. Dann würde der TE auch den richtigen Namen des Kontoinhabers erfahren oder sein Geld anonym von seiner Bank zurück erhalten.
Man sollte in Fällen höherer Kaufpreise immer die Wohn- oder Geschäftsanschrift seines Vertragspartners im vorab in Erfahrung bringen, um die Identität des Vertragspartners überhaupt zu kennen. Dies ist seriöses Geschäftsgebahren und wer dies ablehnt, mit dem sollte man auch keine Geschäfte machen.

Bestimmte Geschäftszweige mit üblichen anonymen Geschäftsabschlüssen sind davon natürlich ausgenommen.
 
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