News „Asus hat uns betrogen“: Umgang mit Garantiefällen steht erneut in der Kritik

AllesPutt schrieb:
Der Eine schiebt es auf den Einkauf mit 0 Monaten der Andere sagt, Garantie hat der Hersteller, wir nur Gewährleistung.
Und beide haben blöderweise damit Recht.

Fraglich ist ja, ob ASUS mit den 36 Monaten Garantie "werben" darf, wenn für den Kunden nicht ersichtlich ist, ob überhaupt Garantie besteht. EU Recht und möglicher Sachmangel wurden hier ja bereits genannt. Das zu beurteilen fehlen mir allerdings die Kenntnisse.

Fakt ist: bei amazon werde ich keine Hardware mehr kaufen (ausgenommen, es besteht so oder so keine Herstellergarantie). So günstig ist die Hardware da auch nicht, dass man auf etwas verzichten muss. Und leider bekleckert sich ASUS auch hier (erneut) wieder nicht mit Ruhm und Kundenorientiertheit.
 
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Ich sehe hier erstmal Asus in der Pflicht. Ich kenne das z.B. seinerzeit von Canon so (als ich meine erste DSLR hatte), dass Objektive auch nur Garantie hatten, wenn sie für den deutschen Markt vorgesehen waren. Das war aber auch so kommuniziert. Seagate z.B. sagt auch nur "die Garantiedauer für dieses Produkt entspricht dem auf der Produktverpackung angegebenen Zeitraum. " Damit sind dann automatisch ja Bulk/OEM-Platten ohne Verpackung raus aus der Garantie (bezogen auf das früher mal genannte Mindfactory-Festplatten-Beispiel. Asus hingegen schränkt nicht weiter ein, insofern sind sie für mich eindeutig garantiepflichtig.

https://www.heise.de/resale/artikel/Rechtliche-Fragen-zum-Handel-mit-Grauimporten-1384242.html

Ist aber schon älter, k.A. ob es neuere Urteile zu der Thematik gibt.
 
Also wenn es über Amazon gekauft wurde, sind die in der Regel sehr kulant. Insbesondere wenn sich der Hersteller quer stellt. Im Fall einer RMA oder Probleme würde ich mich direkt an Amazon wenden und sagen Asus verweigert die Garantie.

Ich sehe hier also kein echtes Problem.
 
@Cool Master Nach 24 Monaten wird dir Amazon aber auch was pfeifen. Das bildet deren Prozess doch gar nicht ab und die Garantie erwähnt Amazon auch nicht.
 
@hallo7

Nope, war für mich schon bei div. Sachen anders. Selbst auf Kleidung wurde mir schon 2 Jahre nach kauf der Kaufpreis erstattet. Vor allem wenn man sagt, dass der Hersteller sich quer stellt, was hier wohl der Fall ist, dann machen die das in der Regel. Es kommt halt auf den Ton an.

Ich würde im Fall X auf die deutschsprachige Asus-Seite verweisen, auf der klar steht 36 Monate. Wenn Amazon den Fehler gemacht hat und ein Board aus dem EU-Ausland an mich verkauft hat ist das nicht mein Problem und der Händler sollte dafür gerade stehen.

Wie gesagt ich habe mit Amazon super Erfahrungen gemacht weshalb ich praktisch nur noch dort kaufe weil der Service einfach super ist.
 
Cool Master schrieb:
Wie gesagt ich habe mit Amazon super Erfahrungen gemacht weshalb ich praktisch nur noch dort kaufe weil der Service einfach super ist.
Sehe ich auch so.

Ich habe vor kurzem eine Küchenmaschine reklamiert, die ich schon über 23 Monate in Gebrauch hatte. Zurückgeschickt, Kaufpreis wurde anstandslos erstattet.

Madcat69 schrieb:
Ich sehe hier erstmal Asus in der Pflicht.
Aber muss die Firma Amazon nicht darauf hinweisen, dass die Asus Anschlussgarantie für dieses bei ihr gekaufte Mainboard nicht gilt, da Käufer ja an und für sich davon ausgehen können, dass die Asus-Garantie uneingeschränkt für ihre Produkte Gültigkeit hat? Voraussgesetzt, die Aussage des Asus Kundendienstes stimmt.

Offensichtlich produziert Asus auch Produkte ohne Herstellergarantie ...

https://www.amazon.de/gp/aw/review/B0BH97W2N4/R1VDFAKTGM5RLH
 
Zuletzt bearbeitet:
Froki schrieb:
Offensichtlich produziert Asus auch Produkte ohne Herstellergarantie ...

https://www.amazon.de/gp/aw/review/B0BH97W2N4/R1VDFAKTGM5RLH
Nein, tun sie nicht. Auch das dort erwähnte Modell hat 3 Jahre Garantie.
Ist wahrscheinlich das gleiche Problem, wie hier schon beschrieben. Liegt am Händler amazon, nicht jedoch am Produkt. Ergebnis wie bereits erwähnt: ASUS Produkt kaufen, Garantie online checken, Ware ggf. zurück schicken.
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conglom-o schrieb:
Nein, tun sie nicht. Auch das dort erwähnte Modell hat 3 Jahre Garantie.
Ist wahrscheinlich das gleiche Problem, wie hier schon beschrieben. Liegt am Händler amazon, nicht jedoch am Produkt. Ergebnis wie bereits erwähnt: ASUS Produkt kaufen, Garantie online checken, Ware ggf. zurück schicken.

Das ist ja gerade die Diskussion - muss Amazon denn wissen, dass Asus die eigenen Garantiebedingungen in dem Fall nicht einhält und den Kunden darauf hinweisen - Spoiler: Ich denke erstmal nicht - oder ist Asus in der Pflicht, weil sie die Garantiebedingungen einfach nicht sauber ausformuliert haben?

Ich bin da der Meinung, wenn Asus die Garantie abhängig von der Bezugsquelle unterschiedlich auslegen will, dann sollen sie es gefälligst auch entsprechend ausformulieren. Kriegen viele andere Hersteller doch auch hin.
Schlussendlich kann man aktuell bei Asus demnach ja entgegen der veröffentlichten Garantiebedingungen nicht sicher sein, dass ein gekauftes Produkt, obwohl es die dort genannten Kriterien alle erfüllt und auch nicht unter die als Ausschluss genannten Punkte fällt (!), garantiefähig ist.

Wobei sich an der Stelle dann der Kreis schließt und das Produkt m.A.n. nicht von durchschnittlicher Güte ist und somit sachmängelbehaftet ist.

Problematisch wird es für den Kunden nach Ablauf der Sachmängelhaftung, wenn aber eigentlich Asus noch zwölf weitere Monate in der Pflicht sein müsste.
 
conglom-o schrieb:
ASUS Produkt kaufen, Garantie online checken, Ware ggf. zurück schicken.
Noch einfacher: Keine Asus Produkte kaufen. Andere Hersteller stellen auch gute Produkte her, ohne diesen Zirkus.
 
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Ja aber der Unterschied zu Asus ist, dass Sapphire das auch so kommuniziert:

SAPPHIRE gewährt gegenüber dem Distributor (Großhändler) eine eingeschränkte Garantie. Die Garantiezeit ist in verschiedenen Ländern/Regionen und von Distributor zu Distributor unterschiedlich. Der Kunde muss bitte direkt bei seinem Wiederverkäufer oder bei SAPPHIRE direkt prüfen, woher das Produkt bezogen wurde und welche Ansprüche in Bezug auf RMA oder Gewährleistung geltend gemacht werden können.

https://www.sapphiretech.com/de-de/cs_consumer
 
Madcat69 schrieb:
Ja aber der Unterschied zu Asus ist, dass Sapphire das auch so kommuniziert:
Ja, sie kommunizieren aber die Folge ist ähnlich: Der Kunde muss "prüfen", ob das Gerät Garantie hat. Wenn Sapphire wenigstens eine Liste der Distributoren bereit stellen würde, sähe das anders aus.

Dann kann ich mich bei ASUS bspw. besser an den Händlern orientieren, die auch bei den Cashbackaktionen teilnehmen und "hoffen", dass man dort die Garantie erhält. Da geht es evtl. sogar schneller, eben die Seriennummer vom gekauften Produkt auf der ASUS Seite rein zu hacken als (wie bei Sapphire) auf eine Antwort von einem Distributor zu warten.

Kundenfreundlich ist beides nicht.
 
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conglom-o schrieb:
bei Sapphire hast Du bspw. das gleiche Problem
Damit fallen Sapphire-Produkte für mich auch weg.;):)

Danke für die Info. :schluck:

Das ist ja abenteuerlich. :rolleyes::D
 
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Madcat69 schrieb:
Ja aber der Unterschied zu Asus ist, dass Sapphire das auch so kommuniziert:

Auch wenn ich Asus nicht mag, die tun das auch:

https://www.asus.com/de/support/warranty/ schrieb:
3. Die Garantiezeit und der Serviceprozess können je nach Land und Region variieren. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt bei dem Händler vor Ort, bei dem Sie Ihr Produkt erworben haben, zu erkundigen.

Wie gesagt ich sehe hier nach wie vor Amazon in der Pflicht, vor allem wenn es amazon.de war, etwas zu verkaufen was für den deutschen Markt bestimmt ist.
 
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Ja aber die Einschränkung kann meiner Ansicht nach bei dieser Formulierung keine Geräte betreffen, die ich als Endkunde in Deutschland/EU kaufe (je nachdem ob man sich auf Land oder Region bezieht) sondern nur für Geräte gelten, die ich woanders kaufe. Dann sollen sie es wie Sapphire formulieren, dann deckt es das ab, so IMHO nicht.
 
Klar kann es das. Wie gesagt Garantie = freiwillig. Wenn der Hersteller also nun sagt es gibt unterschiedliche Garantiezeiten in anderen Ländern ist das vollkommen legitim. Man könnte Argumentieren, dass innerhalb der EU die gleiche Zeit sein sollte aber da die EU halt unterschiedliche Märkte hat kann der Hersteller das durchaus rechtfertigen. Die Kaufkraft in z.B. Rumänien ist halt eine andere als in Deutschland und wenn die Garantie da halt nur 12 Monate ist kann man das Board günstiger anbieten.
 
Ja klar, das ist wohl eindeutig, dass Ware in anderen Ländern anders eingepreist auch andere Leistungen beinhalten kann.
Aber die Formulierung von Asus bezieht sich so, wie sie da steht, auf Ware, die ich im Ausland kaufe und nicht auf Ware, die ich hier kaufe - das ist der Unterschied zu den Garantiebedingungen von Sapphire.
Und im Zweifel sind dann die Garantiebedingungen eben analog zur AGB auszulegen und uneindeutige Formulierungen gehen zu Lasten von Asus.

Grundsätzlich können die von mir aus auch bestimmen, dass nur Mainboards mit lila PCB, die an einem Vollmondsonntag gekauft wurden, unter die Garantie fallen (mal ganz überspitzt formuliert). Aber bitte vorher sauber und ordentlich formulieren und kommunizieren und nicht hinterher uneindeutige Aussagen zum Nachteil des Kunden falsch auslegen. Leider fallen bestimmte Firmen - und dazu gehört Asus leider - jedoch immer wieder mit solchem oder ähnlichem Verhalten auf.
 
Die Frage die ich mir hier stelle: Trifft Amazon eine Informationspflicht über Garantien bei nicht garantierelevanten Verkäufen?

Der BGH und der EuGH haben ja schon geurteilt, dass Verkäufer Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantien für ein angebotenes Produkt informieren müssen, wenn die Herstellergarantie kein "zentrales Merkmal" ihres Angebots ist.

Aber hier bietet Amazon ja ein Produkt an, für das es seitens des Herstellers keine Herstellergarantie gibt.

Demzufolge erübrigen sich Hinweise seitens Amazon, wenn nach den vom Hersteller aufgestellten Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie die maßgebliche Bestellung des Verbrauchers Rechte aus der Garantie überhaupt nicht begründen kann.

Wer Asus Produkte kaufen möchte, muss sich wohl selbst vor einem Kauf nach etwaigen Garantieversprechen seitens Asus erkundigen und ggf. so vorgehen wie von @conglom-o vorgeschlagen.
 
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Hallo
Asus ROG 6 Kamera defekt. Am 11.09.24 zu Reparatur PLB4SA0... geschickt.Garantie bis 13.09.24. Nach Reparatur Meinbord Austausch kamm Handy zurück mit kleinem spalten an Rückseite, zwieschen Rückdeckel und Gehäuse, ganz klein 1-2 mm und 30mm lang.
Habe am den selben Tag 30.09.24
angerufen und reklamiert und Frau Zaza... hat geschrieben ich soll NEUES RMA beantragen mit neuem Serien Nummer und Case. Habe auch gemacht und geschickt am 07.10.24 Bestätigung Handy erhalten zum Reparatur PLB4S91... Am 09.10 .24 verpasste Anruf von Asus, zurück agerufen, alles ok , am 11.10.24 angerufen weil Reparatur Status nicht geändert, wieder Antwort alles OK , ich soll noch die Woche mein Handy zurück bekommen. Alle anrufe sind aufgenommen laut Asus.
Dann kam nichts am 23.10.24 angerufen wo ist main sch... Handy?
23.10.24 kommt Email von Frau Anna Maria..... ist am 07.10.2024 bei uns angekommen und wartet seit dem 11.10.2024 auf die Beantwortung des Kostenvoranschlages.
Was? Aber da steht kein Kostenvorschlag. Wieder geschrieben und angerufen.Am
24.10.24 kommt Email von Asus mit
Kostenvorschlag 287,82€ .
Habe wieder angerufen am 24.10.24 und gefragt wieso , wofür? Heute 25.10.24 bekam Email von Frau Julia... Ihr Gerät hat ein Gehäuseschaden, das Foto dazu finden Sie im Anhang. Durch die Beschädigung hat sich die Verklebung gelöst, daher kann dies nur kostenpflichtig für Sie repariert werden.
Auf Foto der Rückdeckel ganz ab, löse, und die Klebestreifen entfernt.
Das ist Asus. Und was soll ich machen.
 

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    CIDSchadenGehäuse.jpg
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Wenn Du beweisen kannst, dass der Schaden durch ASUS entstanden ist und nicht vorher schon da war, dann einfach das schriftlich mit Beweisfotos schildern und auf die kostenlose Reparatur bestehen. Sollte schriftlich nichts gescheites zurückkommen, dann mit Frist (zwei Wochen) anmahnen. Sollte die Frist seites ASUS nicht eingehalten werden, kannst Du mit einem Anwalt drohen. Meistens zieht das dann.

Am Telefon erreichst Du gar nichts. Muss alles schriftlich laufen, da Du sonst keinen Beweise hast. Auch wenn ASUS das aufgenommen haben sollte, kommst Du da nicht dran. Nützt Dir also gar nichts.
 
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