News „Asus hat uns betrogen“: Umgang mit Garantiefällen steht erneut in der Kritik

J3FF schrieb:
Hab das Video letztens auch gesehen, schon heftig.
Aber das scheint mir bei ASUS jetzt nichts neues zu sein. Ist auch egal ob NA oder Europa.

Hatte Anfang der 2010er Jahre irgendwann ein defektes Transformer Tablet gekauft und kurz danach war es ohne Fremdeinwirkung dann hinüber. Hab mich damals auch zuerst direkt an ASUS gewandt, aber die wollten da auch nur gegen Geld etwas tun, trotz Garantieanspruch.

Glücklicherweise war das aber ein Amazon-Kauf und die hatten dann direkt den Kaufpreis erstattet.

Seit dem Tag habe ich dann auch keine ASUS-Produkte mehr gekauft.
Vier ASUS-Laptop in zehn Jahren gekauft. Beim letzten
AbstaubBaer schrieb:
Asus wird für die Abwicklung von Garantiefällen in den USA kritisiert. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, seinen Kunden unnötige Reparaturen an ihren eingeschickten Geräten verkaufen zu wollen. Dabei geht es nicht nur um einen Einzelfall.

Zur News: „Asus hat uns betrogen“: Umgang mit Garantiefällen steht erneut in der Kritik
ist Taste "1" vom Ziffernblock ohne Funktion und die MS-Bluetooth-Maus wollte plötzlich nicht mehr erkannt werden. Der deutsche Support glänzte nicht freundlich. Das Mausproblem konnten sie auch nicht beseitigen - das 1200€-Laptop war gerade ein Jahr alt und in der Garantie.
Fazit: Das Problem mit der "1" ist noch vorhanden, das Mausproblem habe ich lösen können, Laptop fünf wird nicht von ASUS sein. Gewiss, andere Händler sind auch nicht besser.
Übrigens: Nach ASUS ist auch Gigabyte von der Einkaufsliste gestrichen.
 
JeanLegi schrieb:
Je nach alter des Gerätes dem Händler auf die Nüsse gehen. Seit dem 01.01.2022 gelten anstatt der bisherigen 6 Monate 12 Monate Beweislastumkehr.
Mein Reden. Beim Händler immer die GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE geltend machen und dies auch so formulieren. Nicht nur: "Ist kaputt, mach mal heile." :D
 
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Gewährleistungsansprüche sind Nonsens. Ein Jahr Beweislastumkehr - interessiert Gerichte insofern nicht - Wenn der Händler nicht reparieren will/muss, liegt es an dir, zu klagen. 1. wird kein RA Zeit für ein paar Euro vergeuden, 2. Wird das Gericht einen Gutachter beauftragen. Und wenn du Pech hast, weil die Gegenseite clever ist mit Argumenten, hast du verloren. Von wegen Beweislastumkehr ...
 
XY-Diddi schrieb:
Gewährleistungsansprüche sind Nonsens. Ein Jahr Beweislastumkehr - interessiert Gerichte insofern nicht - Wenn der Händler nicht reparieren will/muss, liegt es an dir, zu klagen.
Er MUSS ja nicht reparieren - er kann bspw. auch Ersatz oder Rücktritt anbieten. Deswegen würde ich da immer drauf achten, wo ich kaufe. amazon bspw. ist da ja recht problemlos, was die "Behebung von Mängeln" angeht. Andere Händler gestalten das durchaus schwieriger.
 
Händler schimpfen gern auf Amazon (weil es schick ist?) - für ihr Versagen. Sie wissen anscheinend immer noch nicht, was es heißt, sich an Gesetzte zu halten, Service nicht nur schreiben zu können oder E-Mail zu beantworten. Auch mich nerven Lautschreier und Betrüger. Bei Betrug werden Kunden sofort gesperrt. Machten das alle Unternehmen, gäbe es weniger personellen Reklamationsaufwand, weniger Rückläufer usw.
 
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@XY-Diddi
ja, leider fällt mir das auch immer wieder auf, das sich in letzter Zeit immer mehr und mehr Amazon-Schreiber über Produkte aufregen und haten, aber mit ihren geschriebenen Sätzen beweisen, das sie selber keine Ahnung haben und teilweise nur Schwachsinn schreiben. Das gleiche leider auch bei den vielen positiven Rezensionen, die teilweise genauso blöd geschrieben sind. Amazon ist daher für mich schon lange kein Maßstab mehr, und wenn, dann muss man schon genau hinsehen und gucken, was die Leute dort schreiben.

Zu ASUS, mein letzter PC aus 2011 war ja hauptsächlich aus ASUS Teilen, also mobo, graka, Monitor, DVD Laufwerk, alles paletti, Den PC habe ich nur ausgetauscht, da der alte i5 2500k einfach keine neuen Spiele mehr spielen kann. Ansonsten läuft der PC nach über 13j. immer noch tiptop :)

Daher war ich immer von ASUS sehr begeistert :daumen: Was zum Geier die da gerade veranstalten, ist mir absolut unklar :freak::freak::freak: Da kann ich ja nur von Glück reden, dass ich in meinem neuen PC derzeit keine ASUS Hardware verbaut habe, nur das DVD Laufwerk habe ich wieder von ASUS.

Werde das mal das Thema genauer verfolgen.
 
Goatman schrieb:
@XY-Diddi
ja, leider fällt mir das auch immer wieder auf, das sich in letzter Zeit immer mehr und mehr Amazon-Schreiber über Produkte aufregen und haten, aber mit ihren geschriebenen Sätzen beweisen, das sie selber keine Ahnung haben und teilweise nur Schwachsinn schreiben.
Die ganz großen Künstler machen dann sogar noch Beweisfotos - die Fotos beweisen allerdings nur, wie "verpeilt" diese Rezensenten sind.

Da werden dann Produkte mit 1 Stern bewertet, weil angeblich nur 4 (statt 5) Kabel geliefert wurden und ein Foto gemacht, wo eindeutig 5 Kabel zu sehen sind oder sich über "abgelaufene Ware" beschwert und ein Foto gezeigt, auf dem neben dem Datum eine Fabrik (=Produktionsdatum) zu sehen ist usw.

Nur schade, dass man Bewertungen bei amazon nicht (mehr) kommentieren kann.

Das wird hier aber nun zu sehr offtopic.
 
JeanLegi schrieb:
Je nach alter des Gerätes dem Händler auf die Nüsse gehen. Seit dem 01.01.2022 gelten anstatt der bisherigen 6 Monate 12 Monate Beweislastumkehr. Hast du die Kiste letztes Jahr im September gekauft würde ich davon gebrauch machen. Wenn nicht wäre hier der Verbraucherschutz eine gute alternative.
..gekauft bei Alternate als "Rückläufer", sog. B-Ware (angebl. Kartonschaden) im Januar 2022, somit denke ich, das ich bei dem ned mehr weiter komme. Bei Asus selbst wars ja grad, nun überlege ich den Verbraucherschutz einzuschalten, oder nomma mit denen telen. Tja, ein Asus Fan Boy war ich auch mal, aber nun, nachdem ganzen Ärger, auch mit anderer Hardware, diverser Software/Treiber/Bloatware Problemen, bin ich auf MSI umgestiegen... Nächstes Läppi wird dann auch bestimmt eins von MSI...
 
..ja wie jetzt? Gibts etwa die 2 Jahre HERSTELLER Garantie nicht mehr, oder wie? sorry, mein Fehler,sehs gerade, Kaufdatum war Jan. 2023...
 
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Doch, gibt es - sind bei ASUS sogar 3 Jahre auf vereinzelte Produkte. Dennoch sind die Garantien an Bedingungen geknüpft. Und da könnte(!) es sein, dass die Garantie nur auf den Erstkäufer oder fabrikneue Ware gilt und B-Ware ausgenommen wird. Manchmal werden auch einige Händler ausgenommen (bspw. amazon bei Sapphire).

Sich also hinzustellen und steif und fest zu behaupten, man hätte (bei B-Ware) Garantie, finde ich dann schon mutig. Wenn ASUS Dir jedoch gesagt hast: Du hast Garantie, dann hast Du auch Garantie ;).

Dennoch würde ich zunächst immer versuchen, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Die könnten allerdings hinfällig geworden sein, wenn man erstmal die Garantieschiene versucht.
 
Dann ist Alternate dein Ansprechpartner den diese Aussage ist klar und deutlich:
Screenshot 2024-05-19 215819.png
 
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JeanLegi schrieb:
Dann ist Alternate dein Ansprechpartner den diese Aussage ist klar und deutlich...
Nämlich für die Gewährleistungsansprüche. Da steht nämlich auch eindeutig, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden darf/kann. ASUS hingegen gibt Garantie nur auf fabrikneue Ware - demnach hat das Gerät von @Eisan dann (eigentlich) gar keine Garantie ;).
 
XY-Diddi schrieb:
Gewährleistungsansprüche sind Nonsens. Ein Jahr Beweislastumkehr - interessiert Gerichte insofern nicht - Wenn der Händler nicht reparieren will/muss, liegt es an dir, zu klagen. 1. wird kein RA Zeit für ein paar Euro vergeuden, 2. Wird das Gericht einen Gutachter beauftragen. Und wenn du Pech hast, weil die Gegenseite clever ist mit Argumenten, hast du verloren. Von wegen Beweislastumkehr ...

Jeder Verbraucher, der auf seine Rechte verzichtet, sorgt dafür, dass Claim Management wie das hier in der News beschriebene überhaupt erst salonfähig ist.

1) Klagen ist auch ohne Rechtsanwalt einfach. Als Verbraucher gehe ich zu meinem örtlichen Amtsgericht und gebe das Thema mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle. Das funktioniert für den Verbraucher absolut unjuristisch; ich muss also lediglich mein Ziel (z. B. "Laptop funktioniert nicht, ist in der Gewährleistung, Verkäufer hat auch nach zwei Aufforderungen mit Fristsetzung nicht reagiert bzw. nicht ausgetauscht; jetzt möchte ich, dass er dazu gerichtlich verdonnert wird") halbwegs holperfrei formulieren können.

2) Viele Rechtsanwälte, gerade auch Neulinge mit eigener Kanzlei, machen sowas nebenbei mit, da sie sich mit wenig Aufwand Auslastung und ggf. Stammkundschaft heranziehen können.

3) Welche Argumente soll die Gegenseite denn bringen? Idealerweise habe ich bereits vorher Zeugen, welche meinen Standpunkt untermauern.


conglom-o schrieb:
Er MUSS ja nicht reparieren - er kann bspw. auch Ersatz oder Rücktritt anbieten. Deswegen würde ich da immer drauf achten, wo ich kaufe. amazon bspw. ist da ja recht problemlos, was die "Behebung von Mängeln" angeht. Andere Händler gestalten das durchaus schwieriger.

Amazon erstattet in aller Regel. Versuche mal bei Amazon eine Neulieferung durchzusetzen oder eine Reparatur. Das passt meiner Erfahrung nach nicht in deren Prozess und findest deshalb auch meines Erachtens nicht statt.

Ich habe das Thema immer mal wieder und mittlerweile fast eine Brieffreundschaft zum deutschen Geschäftsführer (Niederlassung München) sowie dem Amazon Customer Escalation Team aufgebaut. Dort habe ich zwar noch immer keine Reparatur oder Nachlieferung durchbekommen - trotz Briefkopf - aber dafür gibt's jedes Mal absurd dicke Entschädigungsgutscheine. :D
 
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Mäh... ASUS hat mein Mainboard ohne Murren getauscht. Allerdings habe ich so meine Zweifel, dass damit das Problem behoben ist.
Mein Problem ist ja jenes "B550I-Board not compatible with RTX 40er series". Das System stürzt insbesondere beim Surfen - also in Low-Last-Situationen - einfach ab.
Jetzt habe ich hier ein "neues" B550I-Board...

Eigentlich habe ich absolut keine Lust meine Hardware umzubauen nur um zu testen, ob die vielleicht doch was geändert haben. Der "Reparaturbericht" ist nichtssagend und betrifft irgendwie gar nicht mein Problem "VGA/DVI/HDMI/DP Fehler"... ICH würde das so deuten, dass die davon ausgegangen sind, dass der DP und HDMI-Anschluss (den ich gar nicht benutze, lol) fehlerhaft ist.

In anderen Fällen hatte ASUS wohl gegen das X570I ausgetauscht. Das hätte ich dann wenigstens ohne Gewissensbisse verkaufen können :/

Falls hier jemand das B550I besitzt: Was steht bei links neben RAM-Bänken unter "ASUS ROG STRIX B550-I Gaming"? Bei mir steht da jetzt "R 1.01".
 
Ich hab meinem Sohn zum 15 Geburtstag im Dezember von Amazon USA, den Raikiri Pro gekauft, weil der Gutscheine von seiner Tante aus den USA bekommen hat, ging halt nicht anders! Eigentlich dachte ich ein hochwertiger Controller, nur war der Akku nach 5 Wochen kaputt, Asus Deutschland sagt, die sind nicht zuständig, ich könnte das auf meine Kosten reparieren lassen und in den USA kann ich die Reperarur Anfrage nicht stellen, weil das nur mit Adresse in USA geht! Ich könnte jetzt auf meine Kosten das Teil versichert zu seiner Tante schicken, was mich locker 30€ kostet und dann hoffen das Asus nicht sagt, das reparieren wir nicht, selbst der Fall die machen das, müsste ich das wieder von USA nach Deutschland schicken was wieder 30€ wären, da kann ich den direkt hier auf meine Kosten reparieren lassen. Würde es um ein Produkt von mir handeln würde ich einfach auf Asus kacken, aber da es um mein Sohn geht, werde ich überall wo ich Asus Posts sehe, dazu was schreiben! Asus ist für mich mittlerweile gestorben!
 
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@Steiftier80SG
Ich kann Deinen Ärger verstehen - in dem Falle allerdings auch die Seite von ASUS. Die Garantie ist sicher Länderbezogen und nicht weltweit. Würde mich da an erster Stelle an amazon wenden.
 
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Steiftier80SG schrieb:
Ich hab meinem Sohn zum 15 Geburtstag im Dezember von Amazon USA, den Raikiri Pro gekauft, weil der Gutscheine von seiner Tante aus den USA bekommen hat, ging halt nicht anders! Eigentlich dachte ich ein hochwertiger Controller, nur war der Akku nach 5 Wochen kaputt, Asus Deutschland sagt, die sind nicht zuständig, ich könnte das auf meine Kosten reparieren lassen und in den USA kann ich die Reperarur Anfrage nicht stellen, weil das nur mit Adresse in USA geht! Ich könnte jetzt auf meine Kosten das Teil versichert zu seiner Tante schicken, was mich locker 30€ kostet und dann hoffen das Asus nicht sagt, das reparieren wir nicht, selbst der Fall die machen das, müsste ich das wieder von USA nach Deutschland schicken was wieder 30€ wären, da kann ich den direkt hier auf meine Kosten reparieren lassen. Würde es um ein Produkt von mir handeln würde ich einfach auf Asus kacken, aber da es um mein Sohn geht, werde ich überall wo ich Asus Posts sehe, dazu was schreiben! Asus ist für mich mittlerweile gestorben!
also meiner Meinung nach hat das alles wenig mit ASUS zu tun, ohne die jetzt in Schutz nehmen zu wollen. Wenn man Produkte aus den USA bezieht, ist man "fast" immer auch gewissen Risiken ausgesetzt.

Allein schon der Versand in die USA oder von dort aus hier her ist ja schon kompliziert, weil alles über den Zoll geht. Ich habe auch mal etwas aus den USA bestellt, aber da war das Risiko eher gering. Es handelte sich dabei um ein mechanisches Teil, das quasi nicht kaputt gehen kann. Elektronikkomponenten würde ich nur von einem Händler bestellen, der auch hier ansässig ist. Deinen Frust kann ich aber absolut verstehen, ist halt blöd gelaufen.
 
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Hallo

Ich habe da auch so einen merkwürdigen Fall.
Mein im Juli 24 erworbenes Mainboard, beim großen Versandhändler mit dem A gekauft, welcher ebenfalls Anbieter und Verkäufer war, bekommt nach der Registrierung auf der Seite von ASUS keine einjährige Anschlussgarantie.
Dort steht, außerhalb der Garantiezeit.
Ein Ticket brachte als Antwort, dass es sich bei jenem Mainboard um ein Produkt aus Italien handelt und für diesen Markt bestimmt ist.
Das steht aber weder auf dem Karton und ist auch nicht auf der Seite des Versandhändlers mit dem A zu lesen.

Selbstverständlich habe ich dies auch dem Versandhändler mit dem A mitgeteilt aber die sagen nun, dass bei diesem Produkt ja auch nicht stand, dass es sich um ein, für den deutschen Markt bestimmtes, Produkt handeln muss, sondern EU.
Man verweise auf die 24 Monate Gewährleistung. Was diese Garantie angeht die Asus geben würde aber nicht tut, habe man keinen Einfluss.
Asus behauptet jedoch, dass man das kenne, dass A große Kontingente in anderen Ländern kauft und dann eben so etwas dabei rauskommt.

Man wird so richtig für dumm verkauft und ich stelle mir die Frage, wer von Beiden nun quatsch behauptet?
 
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AllesPutt schrieb:
Was diese Garantie angeht die Asus geben würde aber nicht tut, habe man keinen Einfluss.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Herstellern, Verkäufern oder Drittanbietern. Wenn Asus keine Herstellergarantie für Produkte geben, möchte, die für einen anderen Markt bestimmt sind, dann ist das leider so.
 
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