@Froki
Nein, es handelt sich nicht um die kostenpflichtige Zusatzgarantie.
Es handelt sich um die 36 Monate Herstellergarantie auf Mainboards, wobei die 24 Monate unberührt bleiben, diese gibt ja der Händler. Der Hersteller dann noch mal 12 danach.
So und nun noch mal.
ASUS gibt auf, in meinem Fall, meinem Board eigentlich 36 Monate Garantie.
Mein Board habe ich am 9.7.24 bei Amazon gekauft. Amazon s.a.r.l war Anbieter als auch Verkäufer
Das Mainboard wurde produziert 02.24 in China.
Beim der Registrierung, um die vollen 36 Monate zu erhalten, wird jedoch bei ASUS festgestellt, dass dieses Board 0 Monate Garantie hat und außerhalb der Garantiezeit ist. Nun konnte ich dies durch Nachweis des Kaufbelegs jedoch anpassen lassen indem man diesen auf ASUS hochlädt. Ergebnis inkl. Anruf von ASUS, es gibt keine Garantie nach der Gewährleistung von 24 Monaten, die 12 Monate danach wollen die nicht geben, weil das Board nach Überprüfung aus Italien stammt (Seriennummer)
Und genau da beziehe ich mich noch mal auf Kommentar #269. Das sind Genies.
Amazon kauft bei ASUS Geräte mit Ausschluß der 12 Monate, deshalb 0 Monate. Sowohl ASUS als auch Amazon wissen dass, nur der Kunde nicht und kauft diese Ware.
Keiner der Beiden kommuniziert diese Sache, dass es so ein Fall geben kann.
Da macht es auch keinen Sinn, in den Garantiebestimmungen zu schreiben, dass die Bestimmungen gelten, in dem Land, wo der Artikel erworben wurde.
Für mich wäre das D aber ist es ja irgewie nun doch nicht.
Auch der Kommentar von einem hier, dass die Herstellergarantie freiwillig sei. Das bedeutet in meinem Rechtsverstand nicht, dass man etwas bewirbt, es aber hinten herum aushebelt.
Das es diese Methode anscheinend ganz offensichtlich gibt, dass ein Händler, ohne diese 12 Monate erweiterte Garantie einkaufen kann, müsste für mich mit dem Kunden kommuniziert sein, bevor ich diese Ware kaufe. Sie entspricht ja nicht das, was ASUS eigentlich bewirbt, 36 Monte.
Da widerspreche ich auch der Aussage mancher hier. Es sei ja eine freiwillige Leistung.
Richtig, freiwillig bedeutet, dass Sie diese angebotene Leistung wieder zurücknehmen können. Aber sicherlich nicht damit werben, damit das Produkt dem allgemeinen Markt besser erscheint, durch z.B. mehr Service und dann hebelt man das auf diese Art aus.
Ich bin da kein Jurist aber ich denke das passt so nicht ganz und könnte bei Klagen zu Problemen führen.
Was tut man sich denn so schwer daran, dass die Händler das offen kommunizieren im z.B. Kleingedruckten niederschreibt, dass es sich um ein exklusiv Produkt handelt, bei dem andere Garantiebestimmungen herrschen?
Nein, das tut man natürlich nicht, weil viele evtl. lieber 12 Monate Garantie mehr haben wollen und dann woanders kaufen.
Zusatzgarantien kosten Geld und momentan wird ja bei Allem was man kauft so etwas gegen Gebühren angeboten. Da verdient man lieber mit.
Für mich hat das Alles einen ganz faden Beigeschmack und es muss nur in die richtigen Hände gelangen und gehört überprüft, ob hier nicht ein Verbrauchernachteil vorliegt.
Gruß