ASUS WS X570 ACE vs ECC-RAM

Hier wurde bisschen was erklärt, ansonsten Google und Wikipedia.

DIMM = die Art des Speicherbausteins
UDIMM = Unbuffered DIMM

DIMM kannst du ohne weitere Angaben als UDIMM verstehen (solange er nicht registered ist)

Registered ist effektiv die moderne Form von buffered. Also unbuffered = unregistered.

Zu beachten gibt es wenn ja nur die Frage ob der Leistungsverlust durch ECC lohnt. Ich persönlich würde nur ECC verbauen, wenn der Rechner mehrere Monate bis Jahre ohne Reboot mit Serveranwendungen stabil durchlaufen muss. Wenn die Anwendungen nicht extrem kritisch sind und Ewigkeiten laufen, dann würde ich kein ECC Ram nehmen.

Wenn du Micron Speichermodule haben willst kannst du immer gerne bei Crucial schauen. Die sind 100% Tochter und haben auch eine gute Kompatiblitätsliste zu dem Board. Da es wenig Kits zu geben scheint, dann im Zweifelsfall 2x das gleiche Modul einzeln kaufen.
 
KingLz schrieb:
Zu beachten gibt es wenn ja nur die Frage ob der Leistungsverlust durch ECC lohnt. Ich persönlich würde nur ECC verbauen, wenn der Rechner mehrere Monate bis Jahre ohne Reboot mit Serveranwendungen stabil durchlaufen muss. Wenn die Anwendungen nicht extrem kritisch sind und Ewigkeiten laufen, dann würde ich kein ECC Ram nehmen.

Gibt es diesen Leistungsunterschied zwischen identischen UDIMM ECC und UDIMM Modulen tatsächlich? Auf Techspot wurden UDIMM ECC mit UDIMM und RDIMM ECC (jeweils DDR3-1600 CL11) verglichen. Die gemessenen Unterschiede liegen dort im Rahmen der Messtoleranz.

In jedem Fall ist sämtlicher ECC-RAM, sei es nun UDIMM oder RDIMM, maximal konservativ mit defensiven Timings und recht niedrigen Taktraten und kann deshalb leistungsmäßig mit guten UDIMM-Kits mit scharfen Latenzen nicht mithalten. Das hast du aber nicht gemeint, oder?
 
Doch ich meinte, dass du nur schlechter spezifizierte Module bekommst, was Timings und Takt angeht.
Ich würde halt nicht den Sinn darin sehen, wegen Stabilität und Sicherheit im Langzeitbetrieb ECC Ram zu kaufen und diesen dann manuell übertakten zu wollen, um ähnliche Performance wie mit non-ECC Ram zu erzielen.
Dann wären alle Stabilitätsvorteile ja erstmal dahin.

Zudem sind die ECC Module auch ein ganz schöner Aufpreis.
 
KingLz schrieb:
Zu beachten gibt es wenn ja nur die Frage ob der Leistungsverlust durch ECC lohnt. Ich persönlich würde nur ECC verbauen, wenn der Rechner mehrere Monate bis Jahre ohne Reboot mit Serveranwendungen stabil durchlaufen muss. Wenn die Anwendungen nicht extrem kritisch sind und Ewigkeiten laufen, dann würde ich kein ECC Ram nehmen.

Die wenigen Promille langsamer jucken mich nicht, silent corruption dagegen sehr.

KingLz schrieb:
Wenn du Micron Speichermodule haben willst kannst du immer gerne bei Crucial schauen. Die sind 100% Tochter und haben auch eine gute Kompatiblitätsliste zu dem Board. Da es wenig Kits zu geben scheint, dann im Zweifelsfall 2x das gleiche Modul einzeln kaufen.

Das verlinkte Modell scheint noch relativ neu, DDR3200 mit ECC wäre ein ein Alleinstellungsmerkmal.
 
ECC hat 12,5% mehr Chips und andere PCBs daher kosten sie i.d.R. auch mind. 15% mehr.

Wer über ECC RAM nachdenkt sollte aber nicht übertakten und umgekehrt wer übertakten will sollte keinen ECC RAM kaufen. ECC ist kein zweites Fangnetz für Overclockingfehler sondern die "last line of defense"
 
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foofoobar schrieb:
Das verlinkte Modell scheint noch relativ neu, DDR3200 mit ECC wäre ein ein Alleinstellungsmerkmal.

Das musst du auch erstmal irgendwo erwerben können. Bei Geizhals find ich keine Module schneller als 2666 CL 17 zu kaufen. Wobei die Suche auch extrem unübersichtlich ist, bzgl. unbuffered.

foofoobar schrieb:
Die wenigen Promille langsamer jucken mich nicht, silent corruption dagegen sehr.

Für Silent Corruption reden wir aber wirklich von Serverbetrieb oder? Also wenn deine Anwendungen monate- oder jahrelang ohne Neustart durchlaufen und absolut kritische Daten im Ram speichern. Wenn das der Fall sein sollte spricht meiner Meinung nach nichts gegen ECC Ram.
 
Viel interessanter ist doch die Prozessorunterstützung.

Sollte das wirklich ein x570er Board sein, auf das nicht alle Zen2-CPUs passen? Das Board sieht ja erstmal gut aus, aber ich scheu mich ein wenig, das für einen R9 einzuplanen, wenn der explizit auf der CPU-Supportliste fehlt.

RAM-Speeds mit und ohne ECC merkt man nicht wirklich. Ja, ECC unregistered ist einen Ticken langsamer als non-ECC und ECC registered ist nochmal einen Ticken langsamer. Deswegen gibts auch die load-reduced Varianten.

Problem, auf das Board hier passen nur unregistered non-ECC (PC4-*U) und unregistered ECC (PC4-*E). Registered (*R) und load-reduced (*L) passen hier nicht, das wäre dann ein Fall von Serverboard und alles, was *viel RAM kann. Also > 256GB viel.

Pauschal würd ich sagen, ohne weitere Ansprüche:
  • Bis 32GB non-ECC außer man hat die Anwendung.
  • 32 bis 64GB hat man die Wahl, sollte aber wohl eher Richtung ECC tendieren, wenn möglich.
  • Mehr als 64GB und man hat fast garantiert Speicherfehler, sodaß non-ECC die explizit schlechtere Wahl ist.
 
Der R9 wird schon laufen. Asus ist halt einfach nur schlampig bei den Specs.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sagen wir so, ich bin mir da auch relativ sicher.

Aber dann ist da der Teil, wo - nach meinem Verständnis --- CPU-Support "nach unten" eingeschränkt wird, einfach weil kein Platz mehr in der Firmware dafür da war. Entsprechend fallen Gen1 Ryzen hinten vom Tisch runter.

.... Wohingegen dieses schicke Board hier alle drei Generationen unterstützen will. Es drängt sich die Frage auf, ob man nicht einfach der Ansicht war "R9 wird wohl kaum einer betreiben auf dem Teil" und entsprechend die Teile dann rausgelassen hat.

Der Teil mit dem "Heatspreader, vielleicht nicht soo das Optimum" schlägt da ja nur nach.

Ansonsten, nur das nötigste dran, Erweiterungsmöglichkeiten sind gut, WS-Linie mit wenig Gamer, von der Sache her würd ich sagen "her damit".

Aber ich mag nicht mit 500 Euro CPU in der einen und 250 Euro Board in der anderen Hand dastehen und mich fragen, wie ich am schlauesten das eine zum anderen bekomme. Da wart ich doch lieber ab. "Vorsicht VRM Kühlung reicht mit Board XYZ für CPU ABC nicht" klingelt mir immer noch in den Ohren, vielleicht unfairerweise, aber tut es.

... Ist vielleicht auch der Grund für den vergleichsweise niedrigen Preis. Wer weiß? :confused_alt:
 
Caseking hat den Preis jetzt übrigens nach oben korrigiert - sind jetzt wieder 309€ - bin gespannt ob sie die Bestellung dennoch bearbeiten...
 
Ich glaube ja nicht daran, dass sie die 240€ einhalten, aber hey wenn doch kaufe ich meinen neuen PC wohl etwas früher und habe eines der top Boards für einen für mich angemessenen Preis erhalten. (mehr als 230-250€ für ein Mobo kommen mir nicht ins Haus)

Ansonsten hab ich das Gigabyte Aorus Pro im Auge, falls da der Preis sinkt.
ECC Ram ist jetzt nicht so mein Kriterium, aber ich hätte gern ne gute VRM und 2x 8 PCIe Support für Doppel GPU. (VGA Passthrough)

Aber das Board hier wäre schon echt nice. :D
 
Hatte beim Preis von 240 EUR auch zugeschlagen und via PayPal bezahlt. Einen Irrtum habe ich auch vermutet und den standardisierten Mailverkehr sehr aufmerksam gelesen. In der ersten Bestellbestätigung steht folgendes:

Mit dieser E-Mail ist Ihr Kaufvertrag zustande gekommen.

Der Händler hat also den Auftrag bereits verbindlich(!) angenommen und wird zu dem Preis liefern müssen.

Hier genaueres dazu:

Zwischenergebnis: Der Verkäufer kann sich nicht ohne Weiteres vom Vertrag lösen
In der unangenehmsten aber wahrscheinlich am häufigsten auftretenden Situation befindet sich der Verkäufer, der sich von einem abgeschlossenen Kaufvertrag nicht lösen, die sich daraus ergebenden Verpflichtungen aber auch nicht erfüllen kann. Für den Händler stellt sich jetzt die Frage: was nun?

In seltenen Fällen ist es möglich, dass der Händler trotz Kaufvertrag die Lieferung verweigern kann. Ist eine Verweigerung ausgeschlossen, hat der Verkäufer zwei Alternativen: er kann sich – eventuell zu wesentlich ungünstigeren Konditionen- anderweitig am Markt mit der Kaufsache eindecken und seiner Verpflichtung gegenüber seinem Kunden nachkommen, oder er kann er „darauf ankommen lassen“ und einfach nicht liefern. Insbesondere der Händler, der sich für die zweite Alternative entscheidet, sollte Schadensersatzansprüche des Käufers in seine Kalkulation mit einbeziehen.

1. Trotz Vertrag keine Pflicht des Verkäufers
Unter Umständen könnte der Verkäufer trotz bestehenden Kaufvertrags nicht zur Leistung – also zur Lieferung - verpflichtet sein. Davon wäre auszugehen, wenn die Erfüllung der aus dem Vertrag resultierenden Leistungspflicht gem. § 275 Abs. 1 BGB unmöglich wäre, weil der Leistungserfolg vom Verkäufer auch bei größt möglicher Anstrengung nicht mehr herbeigeführt werden kann. Haben sich Käufer und Verkäufer z.B. auf Übergabe und Übereignung einer bestimmten gebrauchten Sache oder eines anderen Unikats geeinigt und wird dieses zerstört oder an einen Dritten übereignet, der zur Herausgabe nicht bereit ist, ist die Erfüllung des Kaufvertrags unmöglich geworden. Keiner könnte den Leistungserfolg – Lieferung und Übergabe der Kaufsache – herbeiführen. An Stelle der Leistungspflicht aus dem Kaufvertrag kann die Pflicht des Verkäufers auf Leistung von Schadensersatz treten, wenn der Verkäufer die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu vertreten hat.

Im Onlineshop bestellte Ware ist nicht lieferbar: Welche Möglichkeiten hat der Händler?

Unmöglichkeit da Unikat sehe ich hier jetzt nicht...

Edit:
Ok, ganz so einfach ist es nicht...

1. Kaufverträge rechtzeitig anfechten
Werden Preise in einem Webshop falsch angezeigt, entweder weil sie von einem Mitarbeiter falsch eingegeben worden sind oder weil eine Software eine Panne hat, durch die richtig eingegebene Preise im Webshop falsch dargestellt werden, kann der Online-Händler die mit diesen Preisen abgeschlossenen Kaufverträge anfechten. Dies bedeutet, er muss die betroffenen Verträge nicht erfüllen, also keine Lieferungen vornehmen. Wichtig dabei ist, dass der Händler zügig reagiert, denn das Gesetz sieht in § 122 Absatz 1 BGB vor, dass der Betroffene die Anfechtung unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem Vertragspartner erklären muss, damit er sich vom Vertrag lösen kann. Eine besondere Form ist für die Anfechtungserklärung jedoch nicht vorgesehen, sie kann daher etwa auch per E-Mail gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

Wenn dann müsste die Ablehnung jetzt allerdings unverzüglich erfolgen. Der Irrtum, sofern es einer ist, ist ja bemerkt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Caseking kein Saftladen ist stehen die zu ihrem Fehler und haben ein paar Boards ohne Gewinn/ mit Verlust verkauft, stehen aber nicht wie der nächste Abzockerladen da.

Ich glaub ja auch nicht, dass so viele Leute so scharf auf das Board sind, es hat kaum Bling und viele Poweruser orientierte Features, die wissen was sie brauchen und was nicht. ;)
 
Die haben halt den Preis gesenkt wegen Erstmal Nicht Lieferbar. Sonst hätte gar keiner gekauft.
Ob das jetzt in dem Fall so angedacht war, eh. Aber wenn ich mir das lineup für zen2 boards anschau, dann sind da vermutlich 90+% der verkauften Bretter Gaming und rog und aorus und MEG gewesen. Wer kauft schon das eine WS Board das noch nicht mal leuchtet?

Nein, ich denk nicht, daß das ein nennenswerter Verlust war, selbst dann, wenn es ein Versehen war, und Nichterfüllung käme vermutlich insgesamt teurer.
 
Caseking hat als Verfügbarkeitstermin aktuell den 18.7. ausgeschrieben. D.h. evtl. haben wir die Boards schon am Wochenende.
 
Wenn nur die 3900X mal lieferbar wären. Hab meinen am Donnerstag direkt bei amd.com bestellt. Bin da mal gespannt, ob da mal was kommt die Tage...
 
Bin auch gespannt - Ich habe ASUS inzwischen 3x! angetwittert bzgl. Infos zum Support des 3900x (weil ja auf der Website immer noch nix dazu steht -.- ) aber die antworten auch nicht - danke für nichts :(

Abgebucht hat Caseking zumindest :D Also denke ich mal, dass das Board die kommenden Tage hier erscheinen sollte :)
 
Hat schon wer ein Update?

Das Board steht bei Caseking jetzt wieder als bestellt, ohne Datum.
 
Bei mir gibts auch nix neues - aaaaber die CPU steht inzwischen als supported drin :) Also kann der R9 3900x laut ASUS auf dem Board verwendet werden :)
 
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Jetzt muss ja nur mal jemand dieses super miese Handbuch überarbeiten.
Da steht weder drin wie man den M.2 Kühlkörper anbringen soll, noch wie man die VGA Halterung zu benutzen hat.

Es ist ja nicht so, dass man da selbst auf eine Lösung kommen kann, aber die haben sich aktuell mal -10 Mühe gegeben. Das Manual hat 40 Seiten, das von einem alten Crosshair VI 100....
 
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