Ausführlichkeit der Datenschutzerklärungs-Checkbox?

ZetaZero

Lt. Commander
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Ein Kontaktformular braucht auf der Internetseite eine Checkbox, wo so etwas steht wie:

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.

Ich weiß nicht, ob das in allen Ländern Pflicht ist. Als ich nach Inspiration für Kontaktformulare suchte, habe ich einige Englische gesehen, die so eine Checkbox nicht besitzen. Daher hat sich für mich die Frage gegeben, wie ausführlich der Hinweis in Deutschland formuliert werden muss. ich finde im Internet nichts dazu.

Würde es ausreichen "Datenschutz zustimmen" zu schreiben und das Wort "Datenschutz" zu unterstreichen und es zum Datenschutz zu verlinken? Was ist de kürzeste Formulierung, die ihr bei deutschen und englischen Kontaktformularen genutzt habt? Kann ich das irgendwie verstecken?
 
Wegen den unsäglichen Regelungen, grad in Deutschland, lieber zu ausführlich als zu knapp.
 
Der Datenschutz per se muß nicht bestätigt werden (du brauchst ja auch nicht bestätigen, dass du niemanden ermordest, weil eben gesetzlich geregelt); aber meist dann, wenn etwas Abweichendes vorgesehen wird, ist es zwingend erforderlich. Allenfalls eine Kenntnisnahme derselben.
 
Naja wichtiger als der Text bei der Checkbox ist natürlich den Inhalt der Datenschutzerklärung. Da musst du erklären welche Daten wie lange und wozu und wo gespeichert werden wenn jemand das Formular abschickt. Wichtig ist dort auch darauf hinzuweisen wenn allfällige dritte die Daten einsehen können - also wenn z.B. eine externe Firma die Anfragen beantwortet muss du dort darauf hinweisen - und ebenfalls auskunft darüber geben was diese Firma mit diesen Daten macht (dafür gibt es die Datenverarbeitungsverträge die man mit den Partnern abschliesst)

@Ost-Ösi sagt es korrekt wenn die Funktion offensichtlich ist, braucht es nicht zwingend eine Checkbox. Wenn du aber danach an die Mail Adressen noch Newsletter, oder Probemuster an ihre Adresse sendest oder die Daten ein Call-Center verkauft macht min. eine solche Checkbox Sinn.

In der Regel macht es aber Sinn - zusätzliche Dienste einzel per Checkbox abzufragen. Also quasi eine zusätzliche Checbox mit "Ja ich möchte den Newsletter abonnieren", eine mit "Ja ich möchte von einem Call Center kontaktiert werden", usw.
 
Impressum, Datenschutzerklärung und Haftungsausschluss müssen den gültigen gesetzlichen Bestimmungen genügen und angepasst sein auf die jeweilige Internetseite,
also ob die Seite einen Shop beinhaltet, ob Dinge wie Google Analytics genutzt werden, SSL/TLS genutzt wird uvm.

Es müssen Angaben enthalten sein wer Verantwortlich ist, ob es einen Datenschutzbeauftragten gibt, zur Speicherdauer, etwas zum Widerspruchs- und Beschwerderecht,
alles was mit Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Daten zu tun hat uvm.

Aber eine aktive Zustimmung/Einwilligung muss der Nutzer auf einer Internetseite nicht geben.
Es reicht wenn diese Informationen auf der Internetseite zu finden sind und zwar dort wo man diese Informationen üblicherweise vermuten würde.
 
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