Autohaus verlang Datenschutzerklärung von mir

cartridge_case schrieb:
Verklagst du die jetzt?
Nein, natürlich nicht. Die Geschichte entwickelt sich doch eigentlich ganz witzig muss ich sagen... :D
 
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Erm... Also ich habe die Umsetzung der DSGVO / BDSG-Neu Richtlinien bei uns im Haus ja mit begleitet...

Fakt ist: Auf Basis des sogenannten "berechtigten Interesses" darf man auch Daten erheben, automatisch verarbeiten und für einen zu definierenden Zeitraum aufbewahren und auch an Dritte (mit Auftragsverarbeitungsvereinbarung) weitergeben, ohne dafür eine explizite Einwilligung einzuholen.
Dazu hat der Datenverarbeiter eine Interessenabwägung vorzunehmen, die zu seinen Gunsten ausfallen muss.

Der Punkt ist ja, dass du mit der Datenverarbeitung (soweit notwendig) aufgrund der Vertragsdurchführung, die du ja beauftragst, ohnehin implizit einverstanden bist.
Das bedeutet: Selbstverständlich dürfen die deine Telefonnummer zum Zweck der Benachrichtigung oder für Rückfragen bei einen Reifenwechsel erheben und verarbeiten und für eine gewisse, angemessene Frist speichern. Darin musst du dich gar nicht explizit einverstanden erklären. Das wäre ja auch totaler Humbug. Sie müssen dich dabei lediglich über deine Betroffenenrechte informieren und welche Daten sie zu welchen Zweck, wie lange erheben und speichern und an wen sie die Daten zu welchen Zweck weitergeben (Buchhalter, Cloud-Datenbankanbieter, usw. usf.)

Die Einwilligung in die Datenverarbeitung ist an der Stelle sogar problematisch, da laut DSGVO die Einwilligung freiwillig, zweckbindend (zur Durchführung von Werbezwecken / zur Durchführung von E-Mail-Werbung, etc. pauschale Einwilligungen sind auch pauschal wirkungslos) ohne Kopplung an Werk- oder Dienstleistungsverträge (Entweder sie willigen in die Datenverarbeitung zu Werbezwecken ein oder wir wechseln die Reifen nicht) und jederzeit widerrufbar sein muss.
Vor allem mit dem Kopplungsverbot soll vermieden werden, dass einen Werbeeinwilligungen bei einen Werkvertrag über die Durchführung eines Reifenwechsels abgerungen wird.
Weswegen die da offenbar ja vorher mit anrücken. Bauernfängerei wäre noch milde ausgedrückt.

Um ehrlich zu sein: Ich würde die ja auslachen und deren Datenschutzbeauftragten gerne mal sprechen wollen.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet: (Auftragsverarbeitungsvereinbarung heißt die AVV natürlich)
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Überraschende Entwicklung: Obwohl ich der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken widersprochen habe, und obwohl die mir das sogar per E-Mail bestätigt haben, habe ich heute an mich adressierte Werbung von denen in meinem Briefkasten gefunden. Darin laden Sie mich zu einer Filial-Neueröffnung ein und bieten große Rabatte beim Neuwagenkauf.
 
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Keine Ahnung, im Augenblick finde ich's eigentluch nur lustig.

Vielleicht bitte ich die, mir das mal zu erklären wie das möglich ist. Könnte ne interessante Antwort geben. Oder sie schicken mir nen Gutschein für die nächste Inspektion oder Räderwechseln. Dürfte ich jedem Fall billiger für die werden, als wenn ich das dem Landesdatenschutzbeauftragten zeige.
 
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Die Datenschützer unternehmen leider nichts auf Zuruf. Habe ich schon durch. Hatte eine eklatante Datenschutzverletzung bei einem Insolvenzanwalt, bei dem ich als Gläubiger geführt werde, aufgedeckt. So mit Einsicht in nicht an mich adressierte Korrespondenzüber eine Onlineplattform, vice versa. Hatte das dem LDB gemeldet. Der zuständigen Anwaltskammer gemeldet. Am Ende interessierte das alles keine Sau. Der LDB meldete sich gar nicht, die Kammer konnte das nicht nachvollziehen, der Anwalt schickte mir irgendwelchen wilden Auszüge seines CRM mit meinen Daten aber nicht wie aufgefordert digital, sondern per snail mail aber ging 0,0 auf das Datenleck ein. Soll ich da jetzt ein Fass aufmachen? Und womit? mir ist das (Datenschutz) mittlerweile alles zu blöd. Wird eh alles überbewertet, da es ja anscheinend niemanden interessiert.

Recht haben und Recht bekommen sind halt immer noch zwei Paar Schuhe.
 
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Inzwischen habe ich nicht nur die erste Werbe-Post von denen bekommen, sondern auch E-Mails von Marktforschungsunternehmen in denen ich gebeten wurde meine Erfahrungen mit dem Autohaus mitzuteilen und sogar Anrufe von einem Mitarbeiter des Autohauses, der mich bat doch online eine 5-Sterne-Bewertung bei Facebook für das Autohaus zu hinterlassen.

Ein paar Tage später hat sich dann die Datenschutzbeauftragte bei mir per E-Mail entschuldigt, man habe versehentlich meine Daten doppelt ins System aufgenommen. So kam es, dass meine Daten in die Adressliste für Werbung aufgenommen wurden. Jetzt hat man aber angeblich alles bereinigt.

Wozu war diese DSGVO noch mal gut wenn man sich da so billig rausreden kann?
 
Naja, indem du die Sache an die zuständigen Stellen meldest und das Autohaus womöglich abgestraft wird und dadurch für die Zukunft sensibler mit Daten umgeht?
 
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Es nimmt kein Ende: Obwohl mir die Datenschutzkoordinatorin mitgeteilt hat, dass man die Datenbank bereeinigt hätte, wurde ich heute mal wieder von einem Mitarbeiter des Autohauses angerufen und gebeten, ich möge doch bei der kommenden Kundenzufriedenheitsbefragung eine positive 5-Sterne Bewertung hinterlassen.

Habe die Datenschutzkoordinatorin gefragt, ob meine Nummer bei denen eigentlich am schwarzen Brett hängt...
 
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Autsch.
Du kannst sie ja mal lieb darauf hinweisen dass Verstöße gegen die DSGVO empfindliche Strafen nach sich ziehen können wenn das mit einem weniger verständnisvollen Kunden passiert und du dir jetzt ernsthafte Gedanken machst ob die selbe Sorgfalt auch den Autos zukommt.
 
Ich würde Ihnen aus Prinzip 1 Stern geben. Wer mich nervt, darf das auch gerne wissen.
 
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Man antwortete mir nun
  1. dass der zweite Anruf nicht als Werbung gedacht war, sondern man sich nur nach der Kundenzufriedenheit erkundigen wollte.
  2. dass man vom Mutterkonzern Ford verpflichtet dazu sei, alle Kunden nach der Kundenzufriedenheit zu befragen. Dafür können man also nichts, sie seien schließlich leider verpflichtet dazu.
  3. dass ich aber auch ein Pech hätte.
 
Ich bin langjähriger Ford Kunde, und nunmehr vor geschätzten 5 Jahren haben die mir auch so ein Ding vorgelegt. Ich wollte es nicht unterschreiben, denn es war eher eine Einwilligung in Werbung.

Daraufhin (nach einiger Diskussion) haben die mir einen anderen Zettel verabreicht, den ich gerne unterschrieben habe, darauf stand das ich Werbung ablehne. Wie so oft und überall. Nie wurde gesagt man würde mich nicht rannehmen.

Dazu gibt es zu bemerken, das ich lange vorher Kunde war, und durchaus Werbung erhalten habe. Dannach aber auch später wieder, dann habe ich die angezeigt und die mussten dafür blechen. Eventuell haben die jetzt deshalb ein Problem damit, weil Leute die anzeigen.

Pitstop und Expert bei uns hat mir auch so einen fiesen Zettel hingelegt. Das war wie eine Rechnung oder Lieferung, oder ähnlich ich sollte Unterschreiben vor Lieferung. Jedenfalls habe ich bei diesen einen Passus gestrichen das ich Werbung haben will. Bei Pitstop war direkt ein Häkchen zu setzen bei Weigerung. Bei Expert war nichts dergleichen.

Expert hat sich nicht daran gehalten und ebenfalls eine Anzeige kassiert.

Also empfehlendswert ist es den Passus durchzustreichen. Wenn die sich weigern und du dich nicht wehren kannst, dann widerspreche nach der Reparatur direkt wieder. Mache es beweisbar. Mache Fotos. Und mache es im Zweifel doppelt.
Ergänzung ()

Bei dem Ford Zettel ,eine Kopie habe ich noch, Stand 2010 ,steht oben "Datenschutzrechtliche Erklärung". Unter Detailverfügung liess sich alles ja/nein ankreuzen.

Ausserdem stand dort

"Die personenbezogenen Informationen werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz vertraulich behandelt und können sowohl inner- als auch außerhalb der Europäischen Union bei Konzernunternehmen der Ford Motor Company, USA und ausgewählten Service Providern im Auftrag verarbeitet werden."
Das ist der einzigste Passus der die Weitergabe der Daten behandelt. Das bedeutet aber eine Weitergabe meiner Daten findet nicht statt, denn Auftragsdatenverarbeitung (bzw "im Auftrag verarbeitet") ist keine Weitergabe.

Die ganze Erklärung ist aber trotzdem insgesamt ziemlich uneindeutig.

Die Werbung die ich nachher erhalten habe kam wohl nicht von der Werkstatt, sondern von der Zentrale. Ohne das die Werkstatt etwas "beauftragt" hätte. Das ist eine eigene "verantwortliche Stelle" Das hat bei denen Wellen geschlagen, denn die haben mich nicht gefragt oder "belehrt".
 
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Heute kam eben per E-Mail die Bitte, an einer Zufriedenheitsbefragung teilzunehmen um mit zu teilen, wie das Autohaus auf meine Datenschutz-Beschwerde eingegangen ist. Das ist so unwirklich...
 
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Die betteln ja förmlich um ein Bußgeld
 
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Klingt gut.
Umfragen sind ebenfalls unzulässig wenn du dem widersprochen hast. Kannst du es beweisen?

Beispielformel:
"Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und für die Markt- oder Meinungsforschung."
 
Das würde bedeuten, dass die Daten weitergegeben wurden. Ists eine betriebsinterne Umfrage soll das genau was bringen? Eine Mail, wie man mit dem Service zufrieden war, ist auch nicht zwingend Meinungs- oder Marktforschung. Die DSGVO bedeutet nicht automatisch, dass dich ein Geschäftspartner dich in keinerweise kontaktieren darf außer er hat ausdrücklich deine schriftliche Genehmigung für jede Art der Kontaktaufnahme. Auch eine Werbeverbot hat zunächst wenig mit der DSGVO zu tun, dieses gabs auch zuvor schon. Die DSGVO regelt die Datenerhebung, die Datenverarbeitung und Datenweitergabe.

PS: Nicht falsch verstehen, hier mag eine Verletzung vorliegen, nur mit dieser absoluten Sicherheit, mit der hier einige auftreten wäre ich vorsichtig.
 
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