Das sind Beamte, die können von Rechts wegen niemals entlassen werden .Taigabaer schrieb:Wird echt mal Zeit mit der Zeit zu gehen... Habe so lange schon den "Online"-Ausweis und muss bei Behörden meinen Kram teilweise immer noch als Original (Unterschrift) per Post schicken. Manchmal hab ich das Gefühl, die Behörden fürchten Massenentlassungen, wenn eine gute Software alles erledigt.
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News AusweisIDent: Alternative zu Postident nutzt neuen Personalausweis
- Ersteller MBrain
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- Zur News: AusweisIDent: Alternative zu Postident nutzt neuen Personalausweis
Schnitz
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simel007 schrieb:Die deutschen Beamten und das deutsche System dahinter ist mit das effizienteste der Welt.
Jepp, das wusste schon Hitler. Mit diesem Apparat kann man eine Menge tolle Sachen anstellen, einfach eine Verordnung erlassen und diese Horde rottet ohne wenn und aber irgendeine Minderheit aus und rühmt sich am Ende damit, dass man während des Prozesses sogar den Workflow optimiert habe
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@j-d-s
Deswegen wäre es mir auch egal, wenn ich Beamter wäre. Füße hoch und ab dafür.
Ich habe die Funktion damals nicht mitbestellt. Meine nächste Chance ist 2024. Aber auch durch dieses Feature sehe ich da kein Mehrwert drin.
Glaub bisher in meinem Leben <5 mal die Identität überprüfen lassen müssen. Und das letzte mal war mit einem Videocall übers Handy. War eigentlich ziemlich lustig
Deswegen wäre es mir auch egal, wenn ich Beamter wäre. Füße hoch und ab dafür.
Ich habe die Funktion damals nicht mitbestellt. Meine nächste Chance ist 2024. Aber auch durch dieses Feature sehe ich da kein Mehrwert drin.
Glaub bisher in meinem Leben <5 mal die Identität überprüfen lassen müssen. Und das letzte mal war mit einem Videocall übers Handy. War eigentlich ziemlich lustig
conglom-o
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Auch für den Besitz des Personalausweises gibt es keine Pflicht!1898 schrieb:Es gibt keine Pflicht zum Mitführen des Personalausweises, nur eine Pflicht zum Besitz eines Personalausweises.
Es besteht lediglich Ausweispflicht - Du benötigst also einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Da auf dem Reisepass aber keine Adresse steht benötigt man für gewisse Dinge (bspw. Kontoeröffnung) dann noch einen Adressnachweis (Kontoauszug, Rechnung vom Versorgsunternehmen, Meldebescheinigung, ...).
Bulletchief
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cliscan schrieb:Wird bei mir nicht funktionieren. Der ID-Chip in meinem Ausweis ist ,,kaputtgegangen`` kurz nachdem man mir den Ausweis ausgehändigt hat und somit weder mit noch gegen meinen Willen auslesbar und ein Smartphone besitze ich ohnehin nicht. Das stell aber kein Problem dar, denn ich kaufe online nicht ein und werde auch nie eGovernment betreiben.
Eine sehr faszinierende Aussage in einem Technikforum...
HexerGeralt
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...ja aber ich hab ungern ständig was im GesichtGGG107 schrieb:WLP kann man damit auch wunderbar auftragen.
Bussybaer63
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Personalausweisgesetz
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Basisdaten Titel: Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Kurztitel: Personalausweisgesetz Früherer Titel: Gesetz über Personalausweise Abkürzung: PersAuswG, PAuswG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht Fundstellennachweis: 210-6 Ursprüngliche Fassung vom: 19. Dezember 1950
(BGBl. S. 807) Inkrafttreten am: 1. Januar 1951 Neubekanntmachung vom: 21. April 1986
(BGBl. I S. 548) Letzte Neufassung vom: 18. Juni 2009
(BGBl. I S. 1346) Inkrafttreten der
Neufassung am: 1. November 2010 Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 18. Juli 2017
(BGBl. I S. 2745, 2751) Inkrafttreten der
letzten Änderung: 29. Juli 2017
(Art. 12 G vom 18. Juli 2017) GESTA: E057 Weblink: Text des Gesetzes Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis regelt in Deutschland die Ausweispflicht (§ 1) und den Inhalt (§ 5) von Personalausweisen, ihre Gültigkeitsdauer (§ 6), die Führung von Personalausweisregistern (§§ 23 bis 26) sowie die Nutzung der Ausweisdaten.
Die in § 1 statuierte – grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende – Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht.
Wer es unterlässt, seinen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ordnungswidrig; die Weigerung oder Falschangabe von Personalien gegenüber einer zuständigen Stelle ist nach § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit.
Nach den Polizei- bzw. Sicherheits- und Ordnungsgesetzen der Länder darf unter bestimmten Umständen (in Zusammenhang mit Gefahr oder Straftatenbegehung) die Identität einer Person festgestellt werden (Identitätsfeststellung). Wenn die Identität einer Person nicht anders oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, dürfen Polizeivollzugsbeamte die betreffende Person auch festhalten oder zur Dienststelle verbringen sowie sie und die von ihr mitgeführten Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen.
Mit dem Artikelgesetz Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 dürfen auch biometrische Merkmale mit aufgenommen werden.[1] Seit 1. November 2007 werden im Reisepass zusätzlich die Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers gespeichert. Ein Gesetzesvorhaben, unter anderem die (freiwillige) Angabe des Doktorgrades im Personalausweis zu streichen, scheiterte im Jahr 2007.
Konkretisierungen zu den im Gesetz enthaltenen Regelungen finden sich zusätzlich in der Personalausweisverordnung (PAuswV) und Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)[2].
Mit Inkrafttreten der Neufassung des Personalausweisgesetzes am 1. November 2010 wurden mehrere Änderungen für den neuen elektronischen Personalausweis vorgenommen. So darf laut § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG nicht mehr vom Ausweisinhaber verlangt werden, den Personalausweis als Sicherheit zu hinterlegen oder aus sonstigen Gründen aus der Hand zu geben. Zudem ist der Ausweisinhaber gemäß § 27 Abs. 2 PAuswG für den Schutz seiner Geheimnummer vor Missbrauch verantwortlich.
Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
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Basisdaten Titel: Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Kurztitel: Personalausweisgesetz Früherer Titel: Gesetz über Personalausweise Abkürzung: PersAuswG, PAuswG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht Fundstellennachweis: 210-6 Ursprüngliche Fassung vom: 19. Dezember 1950
(BGBl. S. 807) Inkrafttreten am: 1. Januar 1951 Neubekanntmachung vom: 21. April 1986
(BGBl. I S. 548) Letzte Neufassung vom: 18. Juni 2009
(BGBl. I S. 1346) Inkrafttreten der
Neufassung am: 1. November 2010 Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 18. Juli 2017
(BGBl. I S. 2745, 2751) Inkrafttreten der
letzten Änderung: 29. Juli 2017
(Art. 12 G vom 18. Juli 2017) GESTA: E057 Weblink: Text des Gesetzes Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis regelt in Deutschland die Ausweispflicht (§ 1) und den Inhalt (§ 5) von Personalausweisen, ihre Gültigkeitsdauer (§ 6), die Führung von Personalausweisregistern (§§ 23 bis 26) sowie die Nutzung der Ausweisdaten.
Die in § 1 statuierte – grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende – Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht.
Wer es unterlässt, seinen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ordnungswidrig; die Weigerung oder Falschangabe von Personalien gegenüber einer zuständigen Stelle ist nach § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit.
Nach den Polizei- bzw. Sicherheits- und Ordnungsgesetzen der Länder darf unter bestimmten Umständen (in Zusammenhang mit Gefahr oder Straftatenbegehung) die Identität einer Person festgestellt werden (Identitätsfeststellung). Wenn die Identität einer Person nicht anders oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, dürfen Polizeivollzugsbeamte die betreffende Person auch festhalten oder zur Dienststelle verbringen sowie sie und die von ihr mitgeführten Sachen zum Zwecke der Identitätsfeststellung durchsuchen.
Mit dem Artikelgesetz Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 dürfen auch biometrische Merkmale mit aufgenommen werden.[1] Seit 1. November 2007 werden im Reisepass zusätzlich die Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers gespeichert. Ein Gesetzesvorhaben, unter anderem die (freiwillige) Angabe des Doktorgrades im Personalausweis zu streichen, scheiterte im Jahr 2007.
Konkretisierungen zu den im Gesetz enthaltenen Regelungen finden sich zusätzlich in der Personalausweisverordnung (PAuswV) und Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)[2].
Mit Inkrafttreten der Neufassung des Personalausweisgesetzes am 1. November 2010 wurden mehrere Änderungen für den neuen elektronischen Personalausweis vorgenommen. So darf laut § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG nicht mehr vom Ausweisinhaber verlangt werden, den Personalausweis als Sicherheit zu hinterlegen oder aus sonstigen Gründen aus der Hand zu geben. Zudem ist der Ausweisinhaber gemäß § 27 Abs. 2 PAuswG für den Schutz seiner Geheimnummer vor Missbrauch verantwortlich.
Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Corros1on
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Trotzdem wirst du zu Kasse gebeten, wenn du einen neuen Ausweis beantragen musst.Schnitz schrieb:Ausweis ja Eigentum des Bundes
Reisepass kann ich verstehen, den benötigt man ja nicht unbedingt nur außerhalb der EU (einfach ausgedrückt) benötigt aber der Perso ist ein wichtiges Dokument wo man in ernsthafte Probleme kommt bei nicht besitz oder abgelaufen. Ich zahl ja jetzt schon (zu)viele Steuern, da könnten doch der Perso gratis im gefühlt nicht vorhanden Serviceumfang des Staates enthalten sein?
Ich finde es immer noch unmöglich, dass seit der Einführung (2010) des neuen Persos diese Funktion quasi vernachlässigt bzw. nicht genutzt und bis vor ein paar Jahren konnte man die Funktionen deaktiviert werden und trotzdem gibt es keinen Fortschritt.
Solange diese Funktion nur Option bleibt und keine Pflicht wird, sehe ich ehrlich keine Chancen, dass es sich je durchsetzt.
Die Letten sind schon viel Weiter, bei denen ist der Perso alles (Gesundheitskarte [wie es neuerdings heist], Führerschein und Vieles mehr) und wir sind in der Hinsicht noch in Mittelalter.
Ich meine die Letten fahren Autos und wir lassen unsere Autos noch von Pferden ziehen, trotz Vorhandensein eins funktionierenden Motors.
Axxid
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@Corros1on : Hast du die Kommentare hier gelesen? Da wird der Personalausweis gegrillt um Funktionen zu deaktivieren und Seitenweise diskutiert ob man ihn ueberhaupt mit sich fuehren muss.
In einem Thread ueber Gesundheitskarten wirst du auf aehnliche Kommentare stossen. Und jetzt schlaegst du wirklich vor, so etwas zusammenzulegen? In einem Land, in dem Leute ihr Haus in Google Earth zensiert haben wollen?
Ich bin zu spaet geboren um wirklich auszusagen, wo Deutschland haengen geblieben ist. Meine Eltern sind von Anfang 1960 und nicht so engstirnig.
In einem Thread ueber Gesundheitskarten wirst du auf aehnliche Kommentare stossen. Und jetzt schlaegst du wirklich vor, so etwas zusammenzulegen? In einem Land, in dem Leute ihr Haus in Google Earth zensiert haben wollen?
Ich bin zu spaet geboren um wirklich auszusagen, wo Deutschland haengen geblieben ist. Meine Eltern sind von Anfang 1960 und nicht so engstirnig.
Bob.Dig
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Die AusweisApp ist so schlecht, sie kommt nur mit einer geringen Zahl an NFC-Lesern von Handys zu recht. Meines wird inzwischen offiziell geführt, es klappt dennoch nicht und nach jedem erfolglosem Versuch stürzt die App auch komplett ab. Und das geht so schon seit Jahren... Also selbst wenn ich wollte, der Müll funktioniert einfach nicht (bei mir).
Magellan
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Überfällig, erst letztens wieder ewig rumgeärgert bei ner Kontoeröffnung weil die Unterschrift dann nicht mit der übereinstimmt welche die Bank bereits hat, dann darf man neues PostIdent machen da wird man aber genötigt 1:1 so zu unterschreiben wie auf dem knapp 10 Jahre alten Ausweis. Daheim muss man sich dann am besten nen Scan dieses Ausweises in den Ordner heften damit man beim nächsten Mal auch "richtig" unterschreibt...
conglom-o
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Kommentare mal gelesen? Ich besitze seit Jahren keinen Personalausweis mehr und von Deinen ernsthaften(!) Problemen existieren in Summe genau NULL! Schlicht und einfach weil es keine gibt, wenn man einen gültigen Reisepass hat.Corros1on schrieb:Reisepass kann ich verstehen, den benötigt man ja nicht unbedingt nur außerhalb der EU (einfach ausgedrückt) benötigt aber der Perso ist ein wichtiges Dokument wo man in ernsthafte Probleme kommt bei nicht besitz oder abgelaufen.
Shrekmachine
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OK, hier haben wir einen der sich outet... Primary target...cliscan schrieb:Wird bei mir nicht funktionieren. Der ID-Chip in meinem Ausweis ist ,,kaputtgegangen`` kurz nachdem man mir den Ausweis ausgehändigt hat und somit weder mit noch gegen meinen Willen auslesbar und ein Smartphone besitze ich ohnehin nicht. Das stell aber kein Problem dar, denn ich kaufe online nicht ein und werde auch nie eGovernment betreiben.
Mal im Ernst, wenn Du so TechnoAuspäh-Phob bist, ist es dann nicht etwas inkonsequent, die Spürhunde online auf Deine Spur zu bringen? Wenn schon paranoid, dann bitte konsequent sein. Wo bleibt denn sonst der Spaß?
Ruff_Ryders88
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Also ich habe letztens mal online versucht einen Strafregisterauszug zu beantragen und hierbei die elektronische Ausweisfunktion nutzen wollen. Nach etlichen Anleitungen und Tutorial-Videos habe ich resigniert den Antrag schriftlich eingereicht. Diese elektronische Ausweisfunktion ist vieles, jedoch nicht einfach und marktreif. Ich weiss nicht, wenn ich mehr als ne halbe Stunde brauch um überhaupt draus zu kommen wie was jetzt funktioniert, dann hat das einfach seinen Zweck verfehlt.
Nacho_Man
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Das ist doch Satire, oder?simel007 schrieb:Die deutschen Beamten und das deutsche System dahinter ist mit das effizienteste der Welt. Gibt auch immer wieder Erhebungen und Statistiken dazu. Lies dir doch einfach mal das hier durch
https://www.google.de/amp/s/amp.wel...e-Wahrheit-ueber-das-deutsche-Beamtentum.html
Abgesehen davon dass ich einem Artikel von Alan Posener eher geringe Glaubwürdigkeit bescheinige sehe ich außer der Bestätigung von Klischees nicht viel, ein paar hingeworfene "Fakten" machen noch lange keine "Erhebungen und Statistiken" aus.
Wie sie schon mustergültig die Gegenbeispiele mit dem Heavy Metal-Beamten rausziehen und natürlich als Gegenentwurf die hart dreinschauenden und natüüürlich genauso hart arbeitenden "Staatsdiener" zeigen, brechreizverursachend.
Headline zum einen "67% finden die Beamten kompetent", im Text dann der Zusatz "Nur bedenkliche 43 Prozent der Deutschen allerdings halten ihre Beamten für unbestechlich" und "Übrigens halten sich 73 Prozent der Beamten selbst für unbestechlich."
Tendenziöser Meinungs-Artikel, hat mit Journalismus nichts zu tun.
Ein System dass effizienter ist als andere ist noch lange nicht effizient nur weil es andere noch schlechter machen.
Termy schrieb:Wenn der E-Perso jetzt nicht schon vor Einführung als unsicher entlarvt wurde und das ganze System dahinter Open Source und von vertrauenswürdigen Anstalten betrieben wäre...dann könnte man sowas eventuell sogar zur Nutzung in Betracht ziehen
Ich kann mich eigentlich nicht erinnern das das System als unsicher entlarvt wurde. Bitte erhelle uns doch mal mit ner Quelle.
Was in der Kritik stand waren nur die Kartenleser ohne sichere PIN Eingabe. Und zu denen zwingt einen ja keiner - wenn sie denn inzwischen überhaupt noch unterstützt werden.
JonasN1985
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Sehr schön. Hab die Online-Ausweisfunktion bisher nur für die Erzeugung von Zertifikaten über die Volksverschlüsselungs-App verwendet. Eine zusätzliche Funktion wäre willkommen.
Wäre froh wenn ich nicht mehr auf das doch eher mäßige Online-Ident Verfahren zurückgreifen müsste. Und das PostIdent Verfahren ist sowas von überholt. Da muss ich mit dem Auto los, finde keinen Parkplatz, steh in der Schlange vor der Filiale, alles nur damit sich jemand meinen Ausweis anguckt und n Stempel aufs Papier drückt.
Wäre froh wenn ich nicht mehr auf das doch eher mäßige Online-Ident Verfahren zurückgreifen müsste. Und das PostIdent Verfahren ist sowas von überholt. Da muss ich mit dem Auto los, finde keinen Parkplatz, steh in der Schlange vor der Filiale, alles nur damit sich jemand meinen Ausweis anguckt und n Stempel aufs Papier drückt.
klinkistlink
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cliscan schrieb:Wird bei mir nicht funktionieren. Der ID-Chip in meinem Ausweis ist ,,kaputtgegangen`` kurz nachdem man mir den Ausweis ausgehändigt hat und somit weder mit noch gegen meinen Willen auslesbar und ein Smartphone besitze ich ohnehin nicht. Das stell aber kein Problem dar, denn ich kaufe online nicht ein und werde auch nie eGovernment betreiben.
Läuft bei dir auch noch die Neue Deutsche Welle im Radio? Sorry, ich habe den ID-Chip auch nicht aktivieren lassen weil ich der Sicherheit des ganzen Systems nicht traue aber man kann es mit dem Aluhut auch übertreiben, finde ich!
Snooty
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Geht das grundsätzlich oder blos bei AusweisIDent?MBrain schrieb:Als Lesegerät können allerdings auch Smartphones mit NFC-Schnittstelle genutzt werden.
Arcturus128
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Ist die Online-Ausweisfunktion nicht schon kurz nach deren Einführung geknackt worden? Ist das überhaupt sicher? Ich habe bisher den NFC-Chip deaktivieren lassen, weil es bisher eh kaum Möglichkeiten gab den zu nutzen und ich Sicherheitsbedenken hatte.
Na toll.motzerator schrieb:In meinem jetzigen Ausweis ist er noch nicht aktiv, ich durfte das noch auswählen aber soweit ich weis, geht das inzwischen nicht mehr und man wird "zwangsbeglückt".
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