Auto Privatverkauf - Käufer will Auto nicht mehr

Wenn deine Schilderungen so stimmen, dann müsste der Käufer wegen des Gewährleistungsausschlusses schon beweisen, dass du Kenntnis vom Mangel hattest. Das dürfte schwer werden. Selbst wenn ein Mangel vorliegt und dem Verkäufer dieser nicht bekannt war und er ihn auch nicht kennen musste, hat der Käufer per AGB auf seine Gewährleistungsrechte verzichtet.

Auf die ganzen Halb- und Nullwahrheiten zum Thema Kaufrecht einzugehen, würde den Rahmen hier sprengen.
 
ALso, habe gerade mit ihm telefoniert. Er meinte er hat andere Infos bekommen mit Rückgaberecht etc :) ... und er sei so dreckig gewesen, man hat es nicht gesehen...bla bla hatten wir schon.

Ich soll ihm nun !200€ entgegen kommen für die Haube und gut sei es. Habe gesagt ich unternehme nichts. Sagte er nur noch ich habe bis morgen Mittag Zeit, dann geht er zum Anwalt, dann werden wir sehen wie es weitergeht, dann kommt nächste Woche ein Brief sagt er.

Wenn er Rechtschutz hat, dass nun so macht und ich einen Brief bekomme, wie geh ich vor? Habe keinen Rechtschutz... . Meint ihr es kommt soweit?

Noch was dazu, ich habe das Auto in meinem Name verkauft (kein Rechtschutz), angemeldet war das Auto auf meinen vater (er hat Rechtschutz), geht das dann über ihn?
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Abend,

vielleicht mal vorab etwas Grundsätzliches zum Thema: Ein HAGELschaden wird aus der
juristischen Sicht nicht als UNFALLschaden deklariert. Ein Unfall ist ein unerwartetes, plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, das einen Personen- oder Sachschaden nach sich zieht.

Im Falle einer vorhanden Teilkaskoversicherung kann man diesen Schaden beim Versicherer
als Elementarschaden anzeigen. Im Übrigen werden erfahrungsgemäß derartig angezeigte
Mängel grundsätzlich vom Gutachter der Versicherung bewertet. Nicht jede Delle auf einem Kfz rührt auch von einem Hagelschaden her ;)

Einen gesetzlichen Anspruch des Autokäufers gegenüber dem Verkäufer sehe ich als nicht gegeben an. Die Gewährleistung wurde ja offensichtlich ausgeschlossen. Dieser Umstand
ist zwischen zwei Privatleuten formell einwandfrei (ein Gewerbetreibener kann diese Klausel bei Durchführung der Transaktion im eigenen Name beispielsweise nicht gänzlich ausschließen).

Im Übrigen ist es das alleinige Risiko des Käufers, wenn er sich von der zu erwerbenen Ware aufgrund des vorhandenen Schmutzbelages kein Bild vom Gesamtzustand macht.
Eine arglistige Täuschung kann man als Schutzbehauptung sicher vorbringen, ob das im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand hat, wage ich zu bezweifeln. Die Beweislast liegt hier im Übrigen beim Käufer.

Zum Foto als Beweismittel ein kleiner Tipp: Man sollte möglichst immer einen Datumsnachweis - beispielsweise in Form einer gut erkennbaren Tageszeitung - welche mit abgelichtet wird - beibringen. Datumseindrücke vom Fotoapparat wäre nicht so nützlich, da diese ja manuell vor-und zurückgestellt werden können. Sonst könnte der Käufer argumentieren, es handele sich um ein altes Foto.

Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß es ein generelles 14-tägiges Rücktrittsrecht
bei Kaufverträgen zwischen Privatleuten nicht gibt. Ausnahme: Der Verkäufer räumt dem
Käufer dies AUSDRÜCKLICH und nachweislich ein!

Die Angelegenheit wird sich mit Sicherheit in Wohlgefallen auflösen ;)

Viele Grüsse
Redsky​
 
Ich bin nun echt viel beruhigter, vielen Dank für die schnellen Antworten! Ich hoffe ich bekomme keinen Brief nächste Woche, denke aber das der Anwalt ihm direkt sagt das es keinen Wert hat, wenn er es trotzdem mit aller Gewalt will, wird er wohl auf hohe Kosten zukommen, ich hoffe nicht ich :)

Danke nochmals!
 
Der Spaßvogel hat sich eben wieder gemeldet.
Er würde das Auto nicht vorher abmelden, bevor das alles geklärt ist (Auto ist noch angemeldet, er wollte es direkt ummelden!). Jetzt meinte er auf einmal ich soll ihm 100€ geben, dass würde ihm schon reichen :) Musste leicht schmunzeln, soll er heute Mittag mal zum Anwalt gehen.

WIe könnte ich wegen dem Abmelden vorgehen? Ich Kaufvertrag haben wir extra ganz deutlich reingeschrieben das er das Auto (sobald er den Brief bekommt 30.04.2010), dass Auto umgehend abmeldet. SO steht es im Vertrag, wenn er nun weiterhin rumspinnt und er es nicht ummelden, hätte ich dann was gegen ihn in der Hand?
 
Also den Brief habe ich ihm ja geschickt, er hat alle Unterlagen um es abzumelden, bzw umzumelden, da wir uns dann Geld sparen. Nur meinte er eben er tut es nicht wenn das nicht geklärt ist, Spinner echt. Aber ich habs im Vertrag stehen das er es ummeldet, sollte er ein Unfall bauen hab ichs schriftlich!

Ja der ist echt der Hammer, der wird hoffe ich nicht durchkommen!
 
Wenn Ihr das im Vertrag so vereinbart habt, gehört es zu seinen Vertragspflichten, das Auto auch abzumelden. Da Ihr sogar ein "umgehend" vereinbart habt, gelangt er schon in Verzug, wenn er das Auto an dem Tag, an dem er den Brief bekommt bzw. - falls es zu spät am Tag ist - am nächsten Tag nicht abmeldet.
Du musst ihn nichtmal mehr anmahnen (Da Leistungspflicht nach Datum bestimmt).
Falls Dir also wegen des angemeldeten Autos dann noch andere Kosten entstehen sollten wäre er Dir gegenüber entsprechend zum Schadensersatz verpflichtet. Das schließt Anwaltskosten ein, denn Rechtsverfolgungskosten sind regelmäßig Teil des Schadensersatzes; insb. wenn er schon in Verzug ist.

Gruß & viel Erfolg noch,
gogo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Normatel,

Du solltest auf jeden Fall - unabhängig davon, was Dir der Käufer mündlich ausserhalb seiner vertraglichen Pflichten zusichert - folgendes machen:

1) Sofort mit einer Kopie des Kaufvertrages Deine Kfz-Versicherung über den Verkauf informieren. Ansonsten bist Du im Falle einer Verwicklung Deines Kfz in einem möglichen
Unfall erstmal weiterhin der Ansprechpartner! Die Richtigstellung eines solchen Vorfalles
ist mit einem nicht unerheblichen Aufwand für Dich verbunden. Am besten vorab tele-
fonisch den Versicherer informieren und dann nochmal per Einschreiben-Rückschein.

2) Ebenfalls umgehend die Kfz-Zulassungsstelle ebenfalls mit einer Kopie des Kaufver-
trages über den Verkauf informieren. Etwaige Verkehrsdelikte (Knöllchen, Blitzer etc.)
gehen ja grundsätzlich erstmal weiterhin an den eingetragenen Halter. Die Steuern laufen weiter usw. usw...

Desweiteren überhaupt nicht mehr auf etwaige Diskussionen bezüglich zusätzlicher
Zahlungsaufforderungen einlassen und verrückt machen lassen. Der "Spartipp", dem Käufer das Abmelden zu überlassen, sollte man sich immer gut überlegen - das Abmelden
kostetet ja gerade mal (je nach Kreis) um die 5-12EUR. Das ist nun wirklich nicht die Welt
und den ganzen Ärger im Nachhinein umgeht man im Voraus.

Einen schönen Abend noch ;)
 
Informiert wurden beide schon, den Vertrag schicke ich aber am Montag noch per Mail an beide zu.

Er hat vor 10 Minuten angerufen, er war am Freitag beim Anwalt, ich bekomme einen Brief, habe ich gefragt "Was hat er denn gesagt?" -> Kam nur: Okay, danke, tschüss!

Ich bin sehr gespannt was da kommt!
 
ich würde mal etwas zurück provozieren.

so nach dem Motto:
Sie haben bis ende nächster woche Zeit das Auto Vertragsgemäß umzumelden.
sollten sie dies versäumen und mir dadurch Kosten egal welcher Art entstehen,
werde ich diese Kosten per Anwalt bei ihnen Einfordern.


eventuell gibt er dann ja ruhe ;)
 
Anhand dieses Fotos kann man nun wirklich nur schwer erkennen, ob es da einen Hagelschaden gibt.
Ganz ehrlich. Ich würde zusammen mit dem Käufer das Auto nochmal begutachten, wenn es möglich ist.
Sollte es tatsächlich einen Hagelschaden geben, diese 300 Euro zurrückzahlen. Denn wenn dir vorher der Schaden aufgefallen wäre, dann hättest du das Auto auch günstiger verkaufen müßen.
 
Duke2008 schrieb:
Anhand dieses Fotos kann man nun wirklich nur schwer erkennen, ob es da einen Hagelschaden gibt.

Und das interessiert weil...?

Der Käufer hat sich das Auto vor dem Kauf angesehen und ist Probegefahren ;)




cya
cr@zy
 
Ja nun ist es eh schon zu spät. Wenn ich wirklich einen Brief bekomme, dann werde ich mir auch etwas überlegen, dann wird es ihn wahrscheinlich mehr kosten als der Autokauf.
 
Das Auto hatte aus deiner Sicht definitiv keinen Hagelschaden, nicht mal ansatzweise?
 
ist das nicht irrelevant da sich der Kaufer bei der Probefart von allen Etwaigen Krazern/Dellen überzeugen konnte?


wenn ich jemandem eine alte Lampe verkaufe, er sie sich gründlich anschaut und sie anschließend Kauft, kann er auch nicht hinterher kommen und sagen die hätte Kratzer
 
@normatel:
Hast du nicht selbst geschrieben, daß das Auto zu dreckig war, um da Schäden zu erkennen.
Ohnehin ist es üblich, das Auto zuerst zu waschen, wenn man es für >2000 Euro verkaufen will.
Ich persönlich bin da voll und ganz auf der Seite des Käufers. Würde mich auch ärgern, wenn nach dem Waschen diverse Lackschäden sichtbar werden, aber der Verkäufer hat mir diese Mängel verschwiegen.
Hagelschäden erkennt man eben am besten, wenn der Lack glänzt. Wer möchte schon mit seinen Fingern ein dreckiges Auto abtasten.

Überzeuge dich ganz einfach, ob da tatsächlich Hagelschäden sind und vielleicht könnt ihr das dann auf nette und humanitäre Weise klären :D
 
Zurück
Oben