Auto Verkauft, Käufer macht nun Stress, hab ich was zu befürchten ?

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.Max

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Guten Abend...

Hab grad ein kleines Problem am Hals...


Also ich hab mein altes Auto, ein fast 19 Jahre alten VW POLO 6N an ein "Ausländer" mit Deutschem Pass verkauft, in Berlin.


Also folgendes.
Ich hab das Auto verkauft, in der Anzeige hab ich geschrieben es funktioniert soweit alles und die Reifen sind ok und ich hab viele Reparaturen ( ca 400€ ) machen lassen.

Bei der Besichtigung war meine Mutter mit dabei und er kam noch mit seiner Frau und einem Mechaniker Kumpel von ihm der das Auto begutachten sollte.

Bei der Probefahrt hat er alles getestet, ich hab ihm sogar gesagt das der rechte Fensterheber (el.) kaputt sei, der linke geht aber.
Ich hab ihm die Reifen gezeigt, Uralte Ganzjahres Reifen die vielleicht noch eine Saison halten würden, hab ihm aber angeboten meine Alus mit Nagelneuen Vredestein Reifen für 250€ zu Kaufen, die Reifen allein haben 300€ gekostet. Wollte er nicht und er meinte er behält die alten.
Hab sie drauf aufmerksam gemacht das der Tacho kaum ablesbar sei aber ich ein neuen vom Schrotti gekauft hab mit 60.000k auf der Uhr wo aber die Uhrzeit und die Kilometeranzeige funktioniert.


So das wars auch schon, 800€ haben den Besitzer gewechselt und die sache war gut.


Nun hat er mich ein paar mal per Whatsapp kontaktiert und mir gesagt von wegen die Reifen sind total hinüber, verlieren ein wenig Luft, er hat sich beschwert das der Fensterheber nicht geht, OBWOHL das bei der Besichtigung geklärt worden ist und ich 40€ vom Preis runtergegangen bin, außerdem habe er sich beschwert das kein Verbandskasten im Auto ist, obwohl der bei der Besichtigung auch nicht da war und er meinte das Radio ginge nicht, kann ich nicht sagen, habs erst kurz vor dem Kauf getauscht gegen das uralte orginale, habs auch nicht ausprobiert und bei der Besichtigung haben die es auch nicht ausprobiert.


Ansonsten funktioniert alles.


Nun hat er mich totgenervt und ich hab ihn einfach mal gefragt was er bezwecken will und er meinte "naja vielleicht kannst du mich ein wenig entschädigen, ist dir überlassen in welcher Form"..

Ich meinte nur das ein Zeuge bei der besichtigung dabei war und das ich es unverschämt von ihm finde.

So hab ihn nun komplett im ganzen Handy blockiert das er mir bloß nichtmehr auf den Senkel geht da ich das echt frech finde. :freak:


Verkauft hab ich ihn am 09.06.2014, also vor 9 Tagen, in 3 Stunden 10 Tage :p


Im Vertrag steht "...2.4 dass das KFZsoweit ihm bekannt eine Gesamtfahrleistung von 180.000 km aufweist", hab dahinter geschrieben nicht genau ablesbar )

..bei das Kfz so und so viel Halter hatte haben wir ein Strich gemacht, waren über 8 Leute und ich wusste es nicht genau.

Personal bzw Passnummer haben wir beide nicht ausgefüllt, keine Ahnung ob das jetzt verheerend ist ?



So jetzt würde ich gern wissen, kann er mir was ?
War natürlich ein Privatverkauf und Geld für ein Guten Anwalt hat er denk ich nicht, meinte nämlich er hätte keine Feste Arbeitsstelle und sowas...

Vielen Dank.
 
Gab es ein Übergabeprotokol oder stehen die Mängel im Vertrag.
 
naja vielleicht kannst du mich ein wenig entschädigen, ist dir überlassen in welcher Form"..
Ist für mich eine Formulierung der Sorte "probieren wir's mal".
800 Euro für das Auto halte ich zwar grundsätzlich für zu teuer, aber dem Kaufpreis hat er ja offensichtlich zugestimmt.
Man könnte ja auch vermuten, dass er das Auto gewinnbringend weiterverkaufen wollte und der Plan 2 Wochen später noch nicht ganz aufgeht ...

Ich würde sagen abwarten was noch kommt - ich denke nichts.
 
Man lese sich mal die "Mängel" durch, die beklagt werden:

Reifen sind total hinüber
er hat sich beschwert das der Fensterheber nicht geht
außerdem habe er sich beschwert das kein Verbandskasten im Auto ist
er meinte das Radio ginge nicht

Fazit: Ignoriere den Typen einfach. Fehlt noch, dass er die Farbe des Wagens mit auflistet, die bei der Besichtigung unter Sonneneinstrahlung möglicherweise anders aussah als bei ihm dann anschließend zu Hause auf dem Parkplatz.
 
Die Mängel müssen ja nicht explizit im Vertrag stehen. Es reicht auch "gekauft wie gesehen". Damit wäre alles abgedeckt. Ansonsten ignorieren.
 
Gebrauchtkauf ist immer mit Risiken verbunden, wer wenig ausgeben will zahlt oft doppelt, aber Killy hat alles dazu gesagt "gekauft wie gesehen", der Käufer hat die Gelegenheit genutzt sich voll und ganz vom Zustand zu überzeugen. Ich denke auch er hat den Wagen weiterverkauft und sein Käufer bemängelt nun den aufgelisteten Kram.

Wenn er zum Anwalt geht bekommst du es sowieso schriftlich mitgeteilt.
 
sag ihm einfach, dass du ab jetzt nurnoch schriftlich mit ihm Kommunizierst.
dann wirst du schon sehen wie viel Lust er hat Briefe zu Schreiben.
 
Ich würde ihm einfach anbieten, dass er Dich doch bitte verklagen soll... Die Klageschrift würde ich gerne mal lesen.
 
Alles in allem haben meine Vorredner schon Recht. Gekauft wie gesehen. Das ist so bei Kauf von privat.
Für die Zukunft: Mängel sollten klar im Vertrag genannt werden. Insbesondere das defekte Kombi- Instrument (wegen der fraglichen Laufleistung).
Aber vom rein rechtlichen mal abgesehen. Das die "ollen" Pneus Luft verlieren konnte der Käufer so nicht feststellen. Und dann noch defektes Radio hinterher fest gestellt. (Klar, hätte er auch testen müssen vorher.)
Aber wenn Du ganz lieb bist, soll er vorbei kommen, ihr trinkt ne Flasche Bier mit einander und Du gehst um nen 50er vom Preis runter wäre es für den ollen Hobel immer noch ein super guter Deal für Dich.
Ich würd 's so machen. Und beide Seiten können zufrieden sein.
 
Wenn der Gutachter feststellt, dass das Auto wesentlich mehr als 180k gelaufen haben muss, kann das noch Mecker geben.
Hast du das Auto als "Tüv-geprüft" verkauft? Dann kommen die abgefahren Reifen auch nicht gut.

Ansonsten würde ich dem Herren "einen schönen Gruß vom Mittelfuß" ausrichten.
 
Ich vermute der Wagen wurde Angemeldet übergeben, für die Zukunft: Ein Auto wird gerade in dieser Preisklasse NICHT angemeldet übergeben. Diese Preisklasse zieht in der Regel immer eine Käufer und Personenschicht an die Ärger macht !!!.

Das berühmte "Gekauft wie gesehen" gibt es im übrigen so nicht mehr. Das sollte man vergessen.

Um sich abzusichern sollte man ALLES was man weiß in einen Kaufvertrag schreiben, ich selber schriebe sogar mehr als ich weiß rein. Zb das der KM Stand unbekannt ist und nciht dem entspricht der auf dem Tacho steht. Denn gerade bei vielen Händen steigt ja mit jeder Hand die möglichkeit das etwas nicht ok sein könnte.
Da ist man dann immer auf der sicheren Seite.

In deinen Fall dürften die ganzen Mängel für dich kein Problem darstellen weil sie nicht verdeckt waren und mit dem Alter und den gefahrenen KM absolut üblich sind und immer damit zu rechnen ist.

Der größte Witz ist der Verbandskasten der ist nämlich KEIN Bestandteil vom Fahrzeug und kann demnach auch nicht bemängelt werden.

Ich empfehle dir falls der Wagen noch angemeldet ist deiner Versicherung bescheid zu geben und den Kaufvertrag zu schicken, ebenso der Zulassungsstelle.

Ansonsten würde ich den Käufer komplett Ignorieren, der hat nämlich keinen Anspruch auf irgend etwas.

19 Jahre Fahrzeug und eine Summe von 800 Euro, da lacht sich jeder Richter tot.
 
Silica schrieb:
ich selber schriebe sogar mehr als ich weiß rein. Zb das der KM Stand unbekannt ist und nciht dem entspricht der auf dem Tacho steht.

Und du hast so auch schonmal ein Auto verkauft?

Wer mir als Verkäufer sowas in den KV reinschreibt, bei dem würde ich sicher nichts kaufen. Unseriöser gehts ja eigentlich nicht.
 
Ja, dann kauf lieber von Leuten die dir das Blaue vom Himmel lügen.....

Wo ist das Problem und vor allem was ist da Unseriös ???, ich sage was möglich ist, wer so Naiv ist zu glauben das ein 15 Jahre altes Auto und 5 Hand ein KM Stand von 84 Tausend aufweist, dem kann ich auch nicht mehr Helfen. Ja so Autos gibt es evtl. wirklich, aber doch eher selten.

Ich setzte mich doch wegen einen 1 oder 2 Tausend Euro Auto nicht in die Nesseln und verspreche dem Käufer etwas was ich selber nicht weiß, gerade bei Autos mit Digitalen KM Stand, das kann heute jedes Kind für 30 Euro zurücksetzen.
Im übrigen hat jeder dieses Fahrzeug gekauft wenn ich das reingeschrieben habe. Denn es ist wichtig wie das Auto wirklich ist und nicht was auf dem Tacho steht, erst recht bei einem Auto in der Billigklasse.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Silica schrieb:
Das berühmte "Gekauft wie gesehen" gibt es im übrigen so nicht mehr. Das sollte man vergessen.

Absolut richtig, diese Klausel rettet niemanden.

Denn arglistig verschwiegene Mängel gehen zu Lasten des VK, und der Nachweis ist im Grunde nicht gerade schwer zu erbringen.

Da die Gegenseite hier mit mehr Zeugen aufgetreten ist und zudem die Qualität des eigenen Zeugen (-> eigene Mutter) nicht als hoch zu bewerten ist wäre ich sehr, sehr vorsichtig mit den obigen Aussagen meiner Vorposter. Und ob etwas passieren kann. Die Gegenseite muss nur wahrheitswidrig behaupten, die Mängel seien ihnen niemals offengelegt worden, und schon hat man ein gravierendes Problem.

Daher für die Zukunft:
Alle Mängel sind in einem gesonderten Schriftsatz festzuhalten und von der Gegenseite unterschreiben zu lassen. DANN hat man einen Beweis, auf alle bekannten Mängel aufmerksam gemacht zu haben.


MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
Absolut richtig, diese Klausel rettet niemanden.

Denn arglistig verschwiegene Mängel gehen zu Lasten des VK, und der Nachweis ist im Grunde nicht gerade schwer zu erbringen.

Aber wo fängt denn ein arglistig verschwiegener Mangel an?

Fensterheber, alte Reifen, kein Verbandskasten? Das kann man im Grunde genommen gar nicht vertuschen oder verschweigen, da jeder normale Käufer diese Sachen selbst checkt.

Gefunden habe ich folgendes:
Der folgende Rechtsirrtum gehört zu den Fällen, die im Bereich des Fahrzeugkaufs regelmäßig auf dem anwaltlichen Schreibtisch landen. Jemand hat ein Fahrzeug veräußert und wird nun in Anspruch genommen, weil das Fahrzeug mangelbehaftet ist.

Empört verweist der Verkäufer darauf, daß er doch die Gewährleistung ausgeschlossen habe. Im Kaufvertrag findet sich dann die Formulierung “gekauft wie gesehen”.

Aktuell liegt mir sogar ein anwaltlicher Schriftsatz vor, in dem der gegnerische Kollege entschieden darauf verweist, daß sein Mandant für den (versteckten) Mangel nicht einzustehen habe, schließlich sei das Fahrzeug ausweislich des Kaufvertrages “wie gesehen” gekauft worden.

Diese Formulierung ist allerdings regelmäßig in der Weise auszulegen, daß der Verkäufer die Gewährleistung nur für solche Mängel ausschließen will, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung des Fahrzeuges – zu der kein Sachverständiger hinzugezogen wird - auffallen müssen.
Zu diesen Mängeln zahlt meiner Auffassung nach jeder Punkt, der vom Käufer genannt wurde. Und deswegen hat er Verkäufer aus meiner Sicht auch kaum etwas zu befürchten.
 
dominion1 schrieb:
Da die Gegenseite hier mit mehr Zeugen aufgetreten ist und zudem die Qualität des eigenen Zeugen (-> eigene Mutter) nicht als hoch zu bewerten ist wäre ich sehr, sehr vorsichtig mit den obigen Aussagen meiner Vorposter. Und ob etwas passieren kann. Die Gegenseite muss nur wahrheitswidrig behaupten, die Mängel seien ihnen niemals offengelegt worden, und schon hat man ein gravierendes Problem.
Wie hoch ist die Qualität eines Mechanikerr zu bewerten, der abgefahrene Reifen nicht erkennt? Leider entscheidet im Zweifel der Richter und da ist man nie vor Überraschungen sicher.
 
Das is ne Masche!!!!!Das ist Berechnung. Ein ähnlichen Fall habe ich auch schon in einem Auto Forum gelesen...Die machen Theater, beschweren sich über irgendwelche Mängel und wollen so einen Preisnachlass erschleichen...Leider klappt das bei vielen....Einfach ignorieren, zumal solche Mängel bei einem 20 Jahre alten Fahrzeug absolut normal sind..
 
Zuletzt bearbeitet:
Silica schrieb:
Ich vermute der Wagen wurde Angemeldet übergeben, für die Zukunft: Ein Auto wird gerade in dieser Preisklasse NICHT angemeldet übergeben. Diese Preisklasse zieht in der Regel immer eine Käufer und Personenschicht an die Ärger macht !!!.

wir haben unseren alten und leicht defekten ford ka für 500 euro verkauft, der war auch angemeldet,
wir hatten aber ein schreiben/vordruck von der Versicherung das der käufer unterschreiben musste, das der wagen am 01.01.1970 um 01:00 in seinen Besitz übergangen ist

von da an waren wir damit durch
 
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