Auto Versicherung - Berechnung

patty1971

Lt. Commander
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Juli 2007
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1.658
Hallo

Ich benötige einmal Hilfe.
Ich habe gestern 18.11.2019 mein Fahrzeug abgemeldet.
Heute erhielt ich von meiner KFZ Versicherung eine Email in der sie mir mitgeteilt haben das sie die Rückzahlung für das Fahrzeug veranlasst haben.
Da mir dies aber zu wenig erschien, habe ich heute dort schon angerufen, angeblich sei die Abrechnung so Korregt.
Ich zahlte die KFZ Versicherung halbjährlich.
Die Abrechnung geht immer vom 1.11. - 1.5. des Folgejahres (6 Monate)
Am 1.11.2019 buchte die Versicherung also den Betrag von 220,40€ von meinem Konto ab.
Da das Fahrzeug einen extremen defekt hatte, welcher sich nicht mehr zu reparieren lohnte, meldete ich das Fahrzeug zum 18.11. ab.
Jetzt teilte mir die Versicherung mit, das sie eine Rückzahlung von 175,84€ veranlasst haben.
Für 18 Tage finde ich das extrem wenig, wenn man sieht was sie zum 1.11. abgebucht haben.
Kann diese Berechnung von der Versicherung so stimmen? So ein extremer Verlust für 18 Tage?

Wäre über Hilfe sehr dankbar.
 
Bitte um eine genaue Aufschlüsselung der Rückzahlung.
Nach Möglichkeit schriftlich.
Vermutlich sind halt irgendwelche Servicegebühren oder so drin versteckt denn selbst wenn die nur Monatsweise abrechnen würden, käme ich auf ~183€ Summe (220,4/6=36,73 p.Monat).
 
Danke dir.
Aber sie dürften dann ja diesen Monat nicht voll berechnen. Es waren nur 18 Tage.
 
@cartridge_case nö, ~183€ Rückzahlung also 220,40 abzüglich einen Monat, für den Fall dass sie monatsweise abrechnen würden, wie ich geschrieben habe.
@patty1971 stimmt, wurde bei mir soweit ich weiß auch Tagesgenau abgerechnet - wobei ich da ehrlich gesagt damals nicht nachgerechnet hab. War zu beschäftigt die Dreckskarre mit Motorschaden loszuwerden und Ersatz zu bekommen.
Darum ja der Vorschlag mit der Aufschlüsselung, weil entweder rechnen sie falsch, oder komisch, oder mit irgendwas extra und das gilt es herauszufinden :)
 
Lass es Dir von der Versicherung vorrechnen, wie sie auf diese Summe kommen.
Da müssen ja zwangsweise irgendwelche horrenden Gebühren mit drin sein.
 
18/30*220,4€/6 macht bei mir 22,04€ - weniger als halbsoviel wie einbehalten wurde...
Ruf doch mal bei den Hanseln an und lass dir das vorrechnen
 
hamju63 schrieb:
Lass es Dir von der Versicherung vorrechnen, wie sie auf diese Summe kommen.
Da müssen ja zwangsweise irgendwelche horrenden Gebühren mit drin sein.

Horrende Gebühren?

Er zahlt pro Monat: 36.73 €

220,40€ - 36.73 € = 183,70€

Erstattung 175,84 € macht eine Differenz von 7.86€

Soo viel ist das nun auch nicht, und ob man verlangen kann dass tageweise abgerechnet wird.. da bin ich nicht sicher.
 
Kfz-Versicherungen werden taggenau abgerechnet. Ergo 18 Tage dürfen berechnet werden, wenn die Laufzeiten wie angegeben sind. Müsste auf der Abrechnung aber auch aufgeschlüsselt sein.
 
Ich habe jetzt eine schriftliche Aufgliederung angefordert.
Mal sehen wie sie auf diese Summe kommen.

@thaurial

und von diesem Monat müsste man auch noch 12 Tage abrechnen.

@Mustis

Leider ist da gar nichts aufgeschlüsselt. Es steht nur darin was ich wieder bekomme mehr nicht.
Hier ist der Text des Schreibens:


Abschlussrechnung
Guten Tag Herr xxxxx,
jetzt haben wir die bereits gezahlten Beiträge für Ihren Versicherungsvertrag
vollständig abgerechnet. Das Ergebnis: Sie erhalten eine Rückzahlung von
175,84 Euro.
Berücksichtigt ist dabei der Beitrag für die Versicherung Ihres Fahrzeugs xx-xx
xx bis zum Vertragsende am 18.11.2019.
Bitte lassen Sie Ihr Guthaben nicht zurückbuchen. Den Erstattungsbetrag überweisen
wir auf Ihr Konto.
 
Wenn in der Erstattung keine Gebühren sind, hätten sie dir rund 36 Tage Nutzung berechnet. Das ist merkwürdig. Führt ausgehend vom 18.11 mitten in den Monat und nicht zum ersten eines Monats...

Ausgehend von deinem Halbsjahresbeitrag 220,4 und dem Beginn der Periode am 01.11 hätte ein Abzug von 22.04€ erfolgen dürfen für die Nutzung.
 
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patty1971 schrieb:
Hallo

Ich benötige einmal Hilfe.
Ich habe gestern 18.11.2019 mein Fahrzeug abgemeldet.
Heute erhielt ich von meiner KFZ Versicherung eine Email in der sie mir mitgeteilt haben das sie die Rückzahlung für das Fahrzeug veranlasst haben.
Da mir dies aber zu wenig erschien, habe ich heute dort schon angerufen, angeblich sei die Abrechnung so Korregt.
Ich zahlte die KFZ Versicherung halbjährlich.
Die Abrechnung geht immer vom 1.11. - 1.5. des Folgejahres (6 Monate)
Am 1.11.2019 buchte die Versicherung also den Betrag von 220,40€ von meinem Konto ab.
Da das Fahrzeug einen extremen defekt hatte, welcher sich nicht mehr zu reparieren lohnte, meldete ich das Fahrzeug zum 18.11. ab.
Jetzt teilte mir die Versicherung mit, das sie eine Rückzahlung von 175,84€ veranlasst haben.
Für 18 Tage finde ich das extrem wenig, wenn man sieht was sie zum 1.11. abgebucht haben.
Kann diese Berechnung von der Versicherung so stimmen? So ein extremer Verlust für 18 Tage?

Wäre über Hilfe sehr dankbar.
Hey also das ist meistens so, die Versicherung hat eine Grundgebühr in dieser zahlen die Versicherungen sich erstmal ihre ganz Verwaltung usw. der Betrag der danach noch übrig ist, ist der so genannte Risikobetrag. Mit diesem Risikobetrag wird eben das Haftpflicht bzw. Kaskoriskio welches die Versicherung trägt gezahlt.

Beispiel:

Du zahlst jeden Monat 100 Euro in eine Versicherung
10 Euro ca. für die Verwaltung
10 Euro für den Berater bzw Vermittler
30 Euro als Riskobeitrag
50 Euro Sparbeitrag

Hoffe ich konnte es schlüssig erklären.

WICHTIG die Kündigungen für KFZ Versicherungen müssen bis zum 30.11 gekündigt sein wenn ihr für den 01.01.2020 ein neuen Vertrag wollt.
 
Sparbeitrag bei einer kfz versicherung? Das gilt für lv, kvs etc, nicht für sachversivherungen. Und kündigung muss du nur dann zum 30.11 wenn dein vertrag zu 01.01 beginnt....

Du hast nix zum thema beigetragen, nur gekonnt komplett dran vorbeigeschrieben.
 
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Um so einen Blödsinn zu verzapfen hast du dich extra hier angemeldet? Chapeau!
 
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Mustis schrieb:
Sparbeitrag bei einer kfz versicherung? Das gilt für lv, kvs etc, nicht für sachversivherungen. Und kündigung muss du nur dann zum 30.11 wenn dein vertrag zu 01.01 beginnt....

Du hast nix zum thema beigetragen, nur gekonnt komplett dran vorbeigeschrieben.
Ich gebe Recht ich hätte mich beim Beispiel genauer ausdrücken müssen.
Gerne würde ich erfahren was fachlich bei meinem Beitrag deiner Meinung nach falsch war ab gesehen von dem gerade oben korrigierten.

Meine Aussage zum 01.01 ist zu richtig da ich geschrieben habe wenn der neue Vertrag zum 01.01 beginnen soll. Wenn dieser an einem anderen Datum beginnen soll dann muss man nicht zum 30.11 kündigen.
 
Ja bringt dem te mit hauptfälligkeit 01.11 was? Ansonsten fachlich halt falsch weil es nix mit dem zu tun hat, was den te betrifft. Wenn es generell wäre nichts weiter. Bei einer sachversicherung mit unklarer rückzahlungshöhe bei vorzeitiger kündigung aufgrund risikowegfalls mit sparbeitrag, vermittlergebühr, etc zu kommen ist sachlich falsch, da sachversicherung dahingehnd nicht gesplittet werden und auch nicht einbehalten werden bei vertragsende.
 
Er hatte schlicht nichts mit dem Thema zu tun. Warum auf Kündigungsfristen hinweisen wenn der Vertrag bereits beendet wurde?
 
bist du dir sicher, dass der Abrechnungszeitraum vom 1.11 bis 1.5 geht, und das nicht einfach nur der tag ist, an dem bei dir abgebucht werden soll?
 
Könnte es mit einer niedrigeren SF-Klasse ab kommendem Jahr und daraus resultierender niedrigerer Beiträge, die sich auf die angenommenen Tageswerte der Beiträge für dieses Kalenderjahr auswirken, zu tun haben, da die Tageswerte für 2019 höher wären als die für 2020?
 
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