Auto Versicherung - Berechnung

derfinanzdoktor schrieb:
WICHTIG die Kündigungen für KFZ Versicherungen müssen bis zum 30.11 gekündigt sein wenn ihr für den 01.01.2020 ein neuen Vertrag wollt.

Auch nur teilweise richtig.
Thema Hauptfälligkeit hatten wir und außerdem ist noch zu beachten, wann der Beitragsvergleich eingeht. Geht dieser erst am 10.12 beispielsweise ein bei Hauptfälligkeit am 1.1, dann habe ich von dem Tag an 4 Wochen Zeit...
Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassungen.

Aber alles ohnehin uninteressant für den TE, der ist "ausgeschieden" durch Wegfall der versicherten Sache.

Da die Geschichte erst vor 2 Tagen war, würde ich mal das Schreiben der Versicherung abwarten. Da muss eigentlich alles aufgeschlüsselt sein. Eine "Grundgebühr" gibt es bei einem KFZ Vertrag meines Wissens nicht, aber das wurde hier ja auch schon ausgeführt.
 
Und das soll ca. 22€ für 18 Tage ausmachen? Will ich sehen. Das würde einer Halbierung bzw. Verdoppelung - je nach Sichtweise - entsprechen.
 
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