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Auch nur teilweise richtig.
Thema Hauptfälligkeit hatten wir und außerdem ist noch zu beachten, wann der Beitragsvergleich eingeht. Geht dieser erst am 10.12 beispielsweise ein bei Hauptfälligkeit am 1.1, dann habe ich von dem Tag an 4 Wochen Zeit...
Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassungen.
Aber alles ohnehin uninteressant für den TE, der ist "ausgeschieden" durch Wegfall der versicherten Sache.
Da die Geschichte erst vor 2 Tagen war, würde ich mal das Schreiben der Versicherung abwarten. Da muss eigentlich alles aufgeschlüsselt sein. Eine "Grundgebühr" gibt es bei einem KFZ Vertrag meines Wissens nicht, aber das wurde hier ja auch schon ausgeführt.
ich glaub @Tinkerton hats gelöst: die SF-klassen und die typklassen werden zum 01.01. angepasst. somit entsprechen die beiträge in 2019 nicht exakt denen in 2020.
es geht um 175,83 € oder 183 € erstattung, macht eine differenz von <8 € für fast ein halbes jahr. von einer verdopplung ist das doch etwas weit weg finde ich...