Autoverkauf - Email Kaufvertrag rechtskräftig?

Ich verstehe die Problematik nicht. Du hast nen Vertrag mit dem Händler geschlossen. Er wird vorbei kommen, noch nen bisschen versuchen am Preis zu drücken und wenn du stur bleibst einfach Zähne knirschend das große Bündel Geld aus der Tasche ziehen, bezahlen und wieder abdampfen.

Nicht alle Exporthändler sind Verbrecher, ich hab meine alten Winter-Kisten bisher immer an solche Schmierlappen verkauft, sind halt Geschäftsleute, da muss man drüber lachen wenn sie sich lustige Geschichten ausdenken um den Preis zu drücken :D

Nimm dir noch nen Bekannten mit bei der Übergabe und machs evtl. vor ner Bank um die Kohle gleich überprüfen zu lassen.

Und beim nächsten Mal die Kiste lieber für etwas mehr Kohle als zu wenig online stellen;)
 
nur weil diejenigen schonmal eventuell betrogen haben (im Internet steht auch viel falsches) hast du ja nicht Automatisch Narrenfreiheit.

Also halte deine Vertraglich zugesicherten Leistungen ein (Montag Autoübergabe zum Preis X)
wenn die Gegenpartei kein Interesse mehr hat, dann widerruft eben beide den Kaufvertrag.

zum Betrügen gehören immer Zwei, lass dich nicht übers Ohr hauen und du hast am Montag auch kein
Problem.

Shermans Links passen übrigens schon, denn bei Ebay gelten die gleichen gesetzte wie im Rest Deutschlands.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe dem Händler, der im übrigen kein Händler sein kann, denn sonst würde man ihn ja unter der Adresse und den Daten im Internet finden, eine Email geschrieben das ich mit der Polizei gesprochen habe.
Und diese eine versuchte Besichtigung oder Abholung überwachen würden.
Ich habe Ihm mitgeteilt das ich das Auto wie es mir der Polizist riet erstmal woanders untergebracht habe und von einem Betrug ausgehe, da es zu seinen Daten keine Informationen gibt, bzw. diese falsch zu sein scheinen.

Seine Antwortemail sah so aus:
"Sie hören von meinem Anwalt Schlaumeier!"
 
Man sollte sich auch mal in die Situation eines Käufers versetzen.
Man sieht ein günstiges Angebot und ruft gleich den Verkäufer an.um Sicherheit zu haben schließt man gleich einen Vertrag ab.
Und dann verkauft es der Händler einfach an jemand anderen.
Also ich käme mir da betrogen vor.

du solltest dich an den Vertrag halten und dem zweiten Käufer absagen. Für die Zukunft lernst du daraus und schließt Verträge erst bei der Übergabe
 
Es gibt zu dieser Thematik auch ein Urteil des OLG Köln das festgestellt hat, dass eine Email nicht als Nachweis des Vertragsabschlusses ausreicht. (AZ 19 U 16/02).

In einem weiteren Urteil hat das OLG Oldenburg zwar die Rechtsverbindlichkeit per Email geschlossener Verträge bestätigt, jedoch muss der, der sich auf die Echtheit der Email beruft den Nachweis erbringen, das auch Tatsächlich der angegebene Absender die Email versandt hat. (AZ 8 U 93/05). Das wird dem 'Erstkäufer' nicht gelingen, denn dazu bräuchte er die Daten vom Provider.

Du kannst also ganz beruhigt sein und bist auf der sicheren Seite.
 
@Smash32
Warum passen meine Beispiele nicht? Hast du dir überhaupt eine Zeile durchgelesen?
In jedem der 3 verlinkten Threads hat so ein Spezialist wie du sein Auto an mehr als einen Käufer verkauft. Welche Probleme dir drohen könnten, siehst du ja....
Sofern hier tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kam, kann es für dich blöd ausgehen....
 
Was für ein Volltrottel?

Nur weil der Verkäufer im Internet nicht auffindbar ist, soll er gleich ein Betrüger sein?

Die Polizei möchte ich sehen, die so einem Vertragsbrecher auch noch vermeintliche "Überwachung" bietet, vielleicht haben die ja etwas ganz anderes vor?

Anyway, zum Rechtlichen wurde ja schon einiges geschrieben, festzuhalten bleibt, dass du offenbar einen Vertrag geschlossen hast, den beide Seiten einzuhalten haben.

Man kann den Käufer nur ermutigen, bei Nichteinhaltung zu klagen, dann wird das ganze ein teures Lehrstück für dich werden.

@Palomino:

Nicht ist ist schlimmer als Laien, die vermeintlich passende Rechtsprechung gefunden haben wollen, das hat nämlich mit dem Fall hier offenkundig wenig zu tun.
 
dann solltest du dich auch mit dem Gedanken anfreunden, demnächst bei einem Anwalt anzutanzen.

ich würde ja eine Deeskalierungs Mail los Schicken.
vereinbar eine Übergabe und bestehe auf den Vollen Kaufpreis.
lässt er sich darauf ein, hast du das Auto für den vereinbarten Preis losbekommen.
lässt er sich nicht darauf ein, kommt es dir ja eh gerade recht.

ich würde die 250€ als Lehrgeld abschreiben.
wenn es blöd kommt, dann hast du das Auto nen 1000er zu billig verkauft.
hinterher darfst dann dem Händler die 1000 + Anwaltskosten bezahlen.
das würde ich vermeiden ;) (und das Kannst du nur, wenn du dich an den Vertrag hältst!)

Ach ja, du solltest natürlich hoffen, dass der 2. Käufer nicht auch nen Anwalt einschalten will.
dann kannst grad machen was du willst, die Arschkarte hast du immer ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich mein, warte doch einfach bis morgen ab. Du wirst wohl nicht drum herum kommen, ihm die Möglichkeit einzuräumen, das Auto zu kaufen, ohne rechtliche Schritte als Konsequenz angedroht zu bekommen.

Also, geb ihm die Chance, es morgen abzuholen. Hol dir am besten noch jemanden dazu, der an deiner Seite den Verkauf "überwacht".
Wenn er morgen nicht kommt, ist der Vertrag ohnehin hinfällig. Dann kannst du Dienstag verkaufen.
 
@Doc Foster, er hat mir seinen Namen inkl. Straße und Hausnummer genannt, nur wohnt er nicht in der Angegebenen Adresse, sondern befindet sich dort ein Motorradhändler!

Ich habe ihm nun angeboten telefonisch eine Lösung zu finden und ihn darauf hingewiesen das ich einfach bedenken habe, da die Polizei mir auch empfohlen hat das Auto erst einmal woanders unter zu stellen.

Seine Antwort darauf war das ich unverschämt bin und er mich auch noch wegen beleidigung anzeigen wird, der Käufer scheint also an keiner Lösung interessiert zu sein.
Ergänzung ()

Ich werd ihm nun anbieten das Auto abzuholen, vereinbart war jedoch erst gegen ende der Woche wenn ich mir ein neues angeschafft habe.
Wenn ich ihm die möglichkeit einräume das Auto zu den Vertragsbedingungen zu kaufen, dann kann er doch nichts unternehmen, oder?
Mit dem anderen Interessenten bin ich keinen Vertrag oder ähnliches eingegangen, er hatte nur sein Interesse bekundet und ich meinte ich melde mich wenn alles geklärt sei.
 
@ Smash32

du hast editiert, während ich gerade am Tippen war. :D

Na siehste, so sollte sich alles regeln lassen. Einfach ein, zwei Zeugen bei der Übergabe dabei haben, wenn du dir unsicher bist, dann klappt das schon.
 
Mir wurde von der Polizei empfohlen mein Auto erst einmal woanders unter zu stellen, da ein Betrug bei der Masche nicht aus zu schließen ist, ich habe dem Käufer dies lediglich mitgeteilt.
Ich hab ihm einfach meine Bedenken mitgeteilt, ihm aber eingeräumt er könne das Auto wie vertraglich vereinbart abholen.
 
Wie soll denn bitte ein Betrug möglich sein, wenn jemand ein Auto abholt?

Die Polizei lehnt sich mit ihren Äußerungen (falls wirklich so getätigt) sehr (m.E. zu) weit aus dem Fenster, von Zivilrecht haben die Kollegen ohnehin überhaupt keine Ahnung...

Wenn du dich sicher beraten lassen willst, dann verlass dich weder auf die Polizei oder ein Laienforum sondern geh zum Anwalt.
 
aber nur weil ein Bestandteil nicht erfüllt wurde, wird nicht gleich der ganze Vertrag nichtig.
 
Geb den Emailtext oder Unfallwagenverkauf mal bei Ebay ein.
Die kommen mit mehreren Personen vorbei, eine Person lenkt ab und die andere Person manipuliert oder beschädigt das Auto um z.B Motorschäden vor zu täuschen werden Benzinschläuche abgeklemmt während man mit einer der Personen redet oder dem Auto werden andere Beschädigungen zugefügt um den Preis zu drücken.
Oder die Käufer weisen daraufhin das bereits ein Kaufvertrag getätigt wurde und kein gesonderter Vertrag erstellt werden muss und wollen am Ende dann Profit daraus schöpfen Teile am Auto zu Tauschen und zu sagen das Auto wäre nicht wie beschrieben und sie wollen etwas erstattet haben oder ähnliches.
Genau solche Sachen findet man unter der Email bei Google.
Ich werde ihm nun per email sein recht einräumen und einfach gucken wie er reagiert.
 
@gigakopi:

Die Nichterfüllung hat aber nicht automatisch zur Folge, dass der Vertrag vernichtet wird, im Gegenteil, er bleibt bestehen, der Gläubiger muss den Schuldner dann einfach zur Leistung anhalten.

Ich halte es für gefährlich ohne fundierte Kenntnis, Auskünfte zu geben, die (wie man in diesem Fall sehr gut sieht) schwerwiegende Konsequenzen haben können.

Würdest du in einem Medizinforum auch dem TE mit Bauchschmerzen raten, 3 Kniebeugen zu machen, weil das bestimmt hilft?

Es heißt nicht umsonst Rechtswissenschaft und Auskünfte darin dürfen nicht ohne Grund grds. nur Personen geben, die dieses Fach studiert haben.
 
Ich habe ihm eine Email geschrieben, in der ich ihm erläutere, dass ich ihn nicht beleidigen wollte, sondern nur bedenken hatte, da im Internet viel über Betrugsmaschen mit solchen Emails steht und auch die Polizei darauf hingewiesen hat.
Zudem hab ich geschrieben das ich ihn natürlich nicht um eventuell bestehende Rechte bringen will und ihm diese natürlich einräume.

Nur antwortet er jetzt nicht mehr.
 
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