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Autoverkauf - Email Kaufvertrag rechtskräftig?
- Ersteller Smash32
- Erstellt am
schreib ihm ne mail in dem du sagst, dass jemand gestern angerufen hat (mit uhrzeit), und vom kaufvertrag zurückgetreten ist.
Da er aber ja telefonisch keinen Kontakt gewünscht hat, weil jeder behaupten könnte dass er der Käufer/Verkäufer sei kannst du dir ja auch nicht sicher sein, dass er er ist.
hat er sich mit dem "richtigen" namen gemeldet?
Da er aber ja telefonisch keinen Kontakt gewünscht hat, weil jeder behaupten könnte dass er der Käufer/Verkäufer sei kannst du dir ja auch nicht sicher sein, dass er er ist.
hat er sich mit dem "richtigen" namen gemeldet?
Doc Foster
Fleet Admiral
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Such dir professionelle Hilfe!
Heretic Novalis
Banned
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:ddoc foster schrieb:such dir professionelle hilfe!
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Die Frist ist abgelaufen, der Käufer hat sich bis jetzt nicht gemeldet und ist telefonisch auch nicht erreichbar.
Der Rechtsanwalt hat mir empfohlen noch eine letzte Frist bis Donnerstag zu setzen und das Auto sonst direkt Donnerstag zu verkaufen wenn er sich bis dahin nicht meldet.
Ergänzung ()
Der Rechtsanwalt hat mir empfohlen noch eine letzte Frist bis Donnerstag zu setzen und das Auto sonst direkt Donnerstag zu verkaufen wenn er sich bis dahin nicht meldet.
4 Seiten sinnloses Pferde scheu machen.
1.) Auch wenn mündliche Verträge gelten > Aussage gegen Aussage.
Wie will der Käufer beweisen, das der Verkäufer am Telefon einen mündlichen Vertrag gemacht hat ? Selbst via Provider kann man nur rausfinden das es ein Telefonat gegeben hat - den der Inhalt darf nicht mitgezeichnet werden.
Im Zweifel für den Angeklagten.
2.) Dasselbe bei email > nicht gerichtsverwertbarer Verweis. Aussage gegen Aussage > im Zweifel für den Angeklagten.
3.) Dasselbe mit der angeblichen Beleidigung. Wenn der TE wirklich nur Bedenken geäußert hat aufgrund seiner Recherche, der Käufer sich dadurch beleidigt/angegriffen fühlt, will ich mal sehen wie laut das Lachen des Richters ist.
Sowas geht nie und nimmer durch und wird so oder so "eingestellt" noch vor einer Anhörung vor Gericht.
Fazit:
Der TE hat sich einfach total kirre machen lassen und selbst 0 Lebenserfahrung sodass jeder x-beliebige Dackel daherlaufen kann, ihn mit Anwalt drohen und er panisch wie ein aufgeschreckts Huhn umherläuft.
Mir war schon auf Seite 1 klar, das der vermeintliche Käufer nicht zu dem Termin erscheinen wird und nur droht - solche Masche ist immer erkennbar wenn man nicht total auf den Kopf gefallen ist.
1.) Auch wenn mündliche Verträge gelten > Aussage gegen Aussage.
Wie will der Käufer beweisen, das der Verkäufer am Telefon einen mündlichen Vertrag gemacht hat ? Selbst via Provider kann man nur rausfinden das es ein Telefonat gegeben hat - den der Inhalt darf nicht mitgezeichnet werden.
Im Zweifel für den Angeklagten.
2.) Dasselbe bei email > nicht gerichtsverwertbarer Verweis. Aussage gegen Aussage > im Zweifel für den Angeklagten.
3.) Dasselbe mit der angeblichen Beleidigung. Wenn der TE wirklich nur Bedenken geäußert hat aufgrund seiner Recherche, der Käufer sich dadurch beleidigt/angegriffen fühlt, will ich mal sehen wie laut das Lachen des Richters ist.
Sowas geht nie und nimmer durch und wird so oder so "eingestellt" noch vor einer Anhörung vor Gericht.
Fazit:
Der TE hat sich einfach total kirre machen lassen und selbst 0 Lebenserfahrung sodass jeder x-beliebige Dackel daherlaufen kann, ihn mit Anwalt drohen und er panisch wie ein aufgeschreckts Huhn umherläuft.
Mir war schon auf Seite 1 klar, das der vermeintliche Käufer nicht zu dem Termin erscheinen wird und nur droht - solche Masche ist immer erkennbar wenn man nicht total auf den Kopf gefallen ist.
Doc Foster
Fleet Admiral
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2.) Dasselbe bei email > nicht gerichtsverwertbarer Verweis. Aussage gegen Aussage > im Zweifel für den Angeklagten.
Das ist absoluter Käse.
Wenn eine Partei den Emailverkehr vorlegt und die andere ernsthaft die Urheberschaft bestreitet, dann muss sie dies substantiiert tun.
Vielleicht sollte man sich auf Kommentare zu Themen beschränken, von denen man mehr Kenntnisse als nur Hörensagen hat.