Autoverkauf - Email Kaufvertrag rechtskräftig?

Doc Foster schrieb:
Die Nichterfüllung hat aber nicht automatisch zur Folge, dass der Vertrag vernichtet wird, im Gegenteil, er bleibt bestehen, der Gläubiger muss den Schuldner dann einfach zur Leistung anhalten.
Das sieht in der Praxis doch total anders aus.

Der Käufer bekommt die Ware, zahlt aber nicht
Der Käufer bezahlt die Ware (Vorkasse z.B.), bekommt die Ware aber nicht

Hier hat der Käufer die Ware nicht abgeholt, die Ware nicht bezahlt. Niemandem ist irgendein finanzieller Schaden entstanden.

Jetzt soll der Privatmann wochenlange fristen setzen??? Was ist die Konsequenz? Das abgemeldete Auto muss in der Zeit irgendwo abgestellt werden dürfen --> Kosten für den Verkäufer. Der Verkäufer hat das Geld nicht am 23.07. erhalten. Weil er es nicht an eine andere Person verkaufen durfte, aber das neue Auto 1, 2 Tage später abholt, muss er einen Kredit aufnehmen.

Worauf läuft es hinaus? Gericht. Total unnötiger Weise.

Ich glaube dir gern, dass es so ist. Auch wenn es total schwachsinnig ist.
 
Ja es ist sonntag, aber die Emailadresse ist eindeutig die einer Privatperson.
Und alle vorherigen Emails wurden ca mit 2 Minuten verzögerung beantwortet.
Naja, einfach mal abwarten.
Da ich ihm seine Rechte nun eingeräumt und die Situation sozusagen geklärt habe, muss ich doch mit keine Befürchtungen wegen weiterer Schritte haben ,oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe gar nicht wieso du uns versuchst zu überzeugen? Dir wurde gesagt, ein gültiger Kaufvertrag wurde geschlossen. Da gibst nichts dran zu rütteln. Habt ihr einen Liefertermin vereinbart? Nein, dann kannst du ihm in 1-3 Tagen eine Frist setzen zur Abholung, erst dann kannst du überlegen ob du an einen anderen verkaufst, wenn die Frist verstreicht.
 
Das sieht in der Praxis doch total anders aus.

In der Praxis sieht aus so aus, wie ich es geschildert habe, was nicht bedeutet, dass die Handhabung im Geschäftsverkehr nicht individuell abweicht.

Blöd ist dann nur, wenn jemand seine Rechte kennt und durchsetzt.

Deswegen wäre ich ganz vorsichtig mit Äußerungen, die nicht auf (fundiertem) Wissen basieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe ihm seine Rechte nun ja zugestanden und ihm mitgeteilt das ich nicht sagen wollte er sei ein Betrüger, sondern einfach nur Bedenken hatte.
Ich habe ihm jetzt ja eine Vertragsabwicklung angeboten, also kann er doch rein theoretisch nichts machen ausser an zu nehmen oder ab zu lehnen?!
 
Man könnte nach § 323 Absatz 2 Nr. 3 ja auch argumentieren, dass ab dem 24.07 die Anmietung einer Garage nötig wurde (wenn Auto abgemeldet).
Außerdem befindet sich der Käufer zu dem Zeitpunkt in Zahlungsverzug. Also werden Zinsen fällig, die verloren gingen, weil das Geld nicht angelegt werden konnte.
Und sicher findet man noch mehr.

Weil alle diese Kosten, die dem Käufer also zusätzlich angefallen wären, insgesamt den Wert des Wagens deutlich übersteigen, wäre es sicherlich in beidseitigem Interesse, den KV einfach rückgängig zu machen.

Ein Anwalt würde da sicher ein Schlupfloch finden.
 
Am Telefon wurde im übrigen vereinbart, dass ich mir ein neues Auto kaufe und mich melde wenn ich das gemacht habe, damit er es danach abholen kann.
 
Smash32 schrieb:
Ja es ist sonntag, aber die Emailadresse ist eindeutig die einer Privatperson....

Ich habe auch eine Firma, und in meiner E-Mail Adresse steht auch nicht der Name der Firma.
 
Meine jetzt noch bestehenden Fragen wurden leider nicht beantwortet.
1. Kann der Käufer mich jetzt anzeigen oder etwas anderes in der Art unternehmen, nachdem ich ihm per Email schon mitgeteilt habe das ich ihm seine Rechte einräumen möchte?

2. Wäre eine Anzeige wegen beleidigung gerechtfertigt, weil ich meine Besorgnis mitgeteilt habe es könnte irgendwas nicht mit rechten dingen zugehen?

3. Wie sieht das mit der Abholung aus? Im Kaufvertrag steht der 23.07, am Telefon war aber abgemacht das Auto wird dann abgeholt wenn ich mir nen neues Auto gekauft habe und mich melde.

4. Wie sieht das überhaupt mit dem Zustand und den Daten des Autos aus? Das einzige im Kaufvertrag genannte ist ja folgendes:
Marke-und-Type:Volkswagen Polo 1.2 Comfortline
Baujahr: xxx
Erstzulassung:xxx

Preis-in-Euro:xxx
 
Ich bestätige ihnen den Kfz- Kauf gemäß ihrer Annonce bei Mobile.
das haste im startpost angegeben, dass das im vertrag drinsteht.

hast du die Annonce ausgedruckt?
oder ist die noch verfügbar/einsehbar?

dort sollte ja eigentoich jeder mangel angegeben sein?
 
Obwohl ich die Annonce gelöscht habe, kann ich sie mir noch angucken, ja das steht drin.
Aber da sind z.B keine Fotos von den Schäden, hab einfach Unfallschaden hinten links, Stoßstange vorne und hinten und Kotflügel vorne rechts geschrieben.
Das könnte ja nen riesen Schaden sein oder 2 Kratzer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Smash32 schrieb:
Aber da sind z.B keine Fotos von den Schäden, hab einfach Unfallschaden hinten links, Stoßstange vorne und hinten und Kotflügel vorne rechts geschrieben.
Das könnte ja nen riesen Schaden sein oder 2 Kratzer.

Wo liegt das Problem?:freak:

Der Käufer kommt vorbei, schaut sich den Wagen an, du lässt ihm, im Kaufvertrag nochmal die Mängel unterschreiben und der Käufer bezahlt die Ware.....
Wenn er versucht den Preis zur drücken, kann es dir nur Recht sein, du sagst ihm einfach, du hast einen andere Interessenten, der das Auto kaufen möchten, entweder er bezahlt den angegebenen Preis oder er zahlt nicht und dann musst du nur noch den Kaufvertrag mit dem Käufer rückgängig machen und auch dies gilt es schriftlich aufzunehmen ...also wo genau liegt das Problem?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wo soll denn hier noch ein Peoblem sein? Du hast einen gültigen Kaufvertrag und somit ist der Käufer verpflichtet, dir den Vereinbarten Betrag zu übergeben und das Auto anzunehmen. Der Käufer hat das Auto gekauft ohne es sich vorher anzuschauen und den Kaufvertrag mit dir akzeptiert.

Wenn er versucht den Wagen abzulehnen kannst Du das Geld einklagen, wenn Du es willst. Du brauchst dich auch nicht auf irgendeinen Handel einzulassen, der Preis wurde vertraglich vereinbart.

Das gleiche gilt auch, wenn er einfach nicht kommt und sich nicht mehr meldet. Dann kannst Du sogar entgangene Zinsen auf den vereinbarten Betrag und Stellkosten für das Auto geltend machen. Problematisch wird es dabei nur, die Identität des Käufers zu ermitteln. Viele von denen sitzen im osteuropäischen Ausland und kommen mit der eingangs beschriebenen Methode an Adressen und Kontaktdaten. Da braucht man sich nicht wundern, wenn eines morgens der Wagen weg ist.
 
Ich danke allen bislang Mitwirkenden hier für die Möglichkeit einer genüsslichen Lektüre zu Wochenbeginn zum Thema "Dumm gelaufen, aber ich Schlaumeier hole sicher noch etwas mehr für mich heraus!".

Die Lernfähigkeit des TE scheint bei seiner Historie hier bei FB wohl noch sehr verbesserungsfähig. Ihr könnt sicher sein, in ein paar Monaten steht das nächste Problem bei ihm an!
 
Was für ein Theater wegen 250,-€ mehr.
Gib ihm einfach das Auto und jut ist, damit ersparst du dir viel Stress, fals er wirklich vor Gericht mehr Recht hat.
Wie auch gesagt wurde, selbst mündlich gilt auch ein Vertrag.


gruss
 
Per Email meldet sich der Käufer nicht mehr und unter der Handynummer ist keiner erreichbar.
Ich denke die angegebene Handynummer ist nicht die Richtige, er hat mir nämlich nach dem Kauf per Email geschrieben "Kontakt nurnoch über Email, am Telefon kann sich jeder als Käufer oder Verkäufer ausgeben."
 
Schreib ihm doch einfach eine EMail oder sms mit einem Abhol- und Bezahltermin. Falls Du willst, erst nachdem Du Dein neues Auto hast, was aber beim +250 Euro-Kaufinteressenten anscheinend nicht mehr so wichtig war. Ebenso ist ein reiner Anrufinteressent mit +250 Euro-Angebot über der Kaufpreisforderung Dir anscheinend seriöser als ein Interessent mit voller Namens- und Addressnennung , zur Not nachverfolgbar über IP, mit ordentlicher Hausanschrift eines Händlers usw.

Wenn Du clever bist, gib ihm schriftlich (Mail/sms) Frist bis Morgen Abend und falls er es nicht abholt und zahlt, dann betrachtest Du den Kaufvertrag als beiderseitig einvernehmlich aufgehoben! (auch so reinschreiben)
Morgen Abend deshalb, weil durch Deine mündliche Vereinbarung der Termin 23.7.2012 bereits einvernehmlich auf "demnächst" korrigiert wurde. Du bist Dir doch sicher, dass Du am Telefon dies so vereinbart hast - oder?
Es hat schon seinen Grund, weshalb man vieles besser schriftlich macht.
 
Der Anrufinteressent wollte das Auto aber den gleichen Tag noch abholen und die Hausanschrift im Kaufvertrag gehört einem Händler der den Käufer nicht kennt.
Ja bin ich mir, ich muss diese Woche noch arbeiten und kann das Auto garnicht weg geben bevor ich ein anderes habe.
Ich schreibe ihm jetzt auch und setze ihm eine Frist.
 
Ich würde an deiner Stelle jetzt garkeinen so großen Wind mehr machen sondern abwarten.

Im Grunde hast du Ihm jetzt schriftlich die Einhaltung des Kaufvertrags zugesagt, schreib jetzt noch die Fristsetzung und wenn er sich nicht mehr rührt, oder nur immer mit dem Anwalt droht, kannst du auch nicht mehr machen als der Dinge harren, die da kommen mögen.

Würde vermuten, dass da sehr wahrscheinlich nichts in der Richtung mehr kommt.

Ansonsten bleibt zu sagen, wie es schon öfter geschrieben wurde, Kaufverträge nur im Anschluss einer Besichtigung zu machen und nicht vorab.

Gruß Killa
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab eine Frist gesetzt bis morgen 18 Uhr und reingeschrieben das ich wenn er sich bis dahin nicht meldet, den kaufvertrag als beiderseitig einvernehmlich aufgehoben ansehe.
Vor ca ner Stunde hatte mich dann wer angerufen und meinte er wäre der Käufer und nach dem Hin und Her mit den Mails will er das Auto nicht mehr haben.
Die "Referenznummer" die ich per Mail bekommen hab wurde am Telefon nicht gesagt.
Und auch per Mail habe ich keine Antwort erhalten.
Das hört sich für mich nach das Auto verkauft er jetzt und dann sag ich ich hätte nie angerufen an.
Soll ich einfach die Frist abwarten?

Hier mal meine genaue Email:

Guten Tag,
da ich auf meine vorgegangenen E-mails bisher keine Antwort erhalten habe und ich aufgrund meiner Autoneuanschaffung auf eine Kaufzusage angewiesen bin, setze ich Ihnen nun eine Frist.
Sollten Sie sich bis morgen Abend 18:00 nicht gemeldet haben, betrachte ich den Kaufvertrag als beiderseitig einvernehmlich aufgehoben.
Ich halte die Frist von einem Tag für angemessen, da Sie mir am gestrigen Tag die gleiche Frist für eine Antwort einräumten.
Mit freundlichen Grüßen
 
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